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Recht

Forderung nach Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 10. November 2022, erstmals mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen – Sondertribunal einrichten“ (20/4311) befasst. Anschließend wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Auswärtigen Ausschuss. 

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion setzt sich für die Einrichtung eines Sondertribunals als konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ein. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „sich im Interesse der Durchsetzung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit zugunsten der Ukraine auf europäischer Ebene und darüber hinaus für die Einrichtung eines Sondertribunals einzusetzen, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen“. Der Straftatbestand des Verbrechens der Aggression, also der Planung oder Ausführung des Angriffskrieges, könne nicht vom Internationalen Strafgerichtshof IStGH verhandelt werden, da weder die Ukraine noch die Russische Föderation das Römische Statut und seine Änderungen im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression ratifiziert hätten, schreiben die Abgeordneten. „Nur über den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, in dem aber Russland als ständiges Mitglied über ein Vetorecht verfügt, könnte eine Befassung erreicht werden.“

Diese Rechtslage dürfe aber nicht dazu führen, dass die mutmaßlichen Verbrechen der Aggression, die von den führenden Politikern und militärischen Befehlshabern Russlands und seiner Verbündeten gegen die Ukraine begangen wurden und werden, ungesühnt bleiben. „Verzichtet die Völkergemeinschaft schon auf einen ernsthaften Versuch, das Verbrechen der Aggression vor Gericht zu bringen, so kann dies in einer Welt, in der die Akzeptanz einer internationalen Ordnung immer stärker unter Druck gerät, letztlich die Gültigkeit des Straftatbestandes 'Angriffskrieg' in Frage stellen.“ Der Straftatbestand des Angriffskrieges beziehungsweise der Aggression sei indes eine zentrale Errungenschaft des Völkerrechts im 20. Jahrhundert und die Basis für den modernen Menschenrechtsschutz, schreiben die Abgeordneten. (ahe/10.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

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Caren Lay

Caren Lay

© Caren Lay/ Frank Grätz

Lay, Caren

Die Linke

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Peter Heidt

Peter Heidt

© Peter Heidt/ Laurence Chaperon

Heidt, Peter

FDP

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/4311 - Antrag: Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen - Sondertribunal einrichten
    PDF | 156 KB — Status: 08.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Eichwede, Sonja (SPD); Schwabe, Frank (SPD)


Überweisung 20/4311 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Auswärtiges

Forderung nach Sondertribunal zu russischem Angriffskrieg abgelehnt

Der Bundestag hat am Mittwoch, 1. März 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen – Sondertribunal einrichten“ (20/4311) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Zur Abstimmung hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/5607).

Abgelehnter Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion forderte in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, „sich im Interesse der Durchsetzung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit zugunsten der Ukraine auf europäischer Ebene und darüber hinaus für die Einrichtung eines Sondertribunals einzusetzen, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen“.

Der Straftatbestand des Verbrechens der Aggression, also der Planung oder Ausführung des Angriffskrieges, könne nicht vom Internationalen Strafgerichtshof verhandelt werden, da weder die Ukraine noch die Russische Föderation das Römische Statut und seine Änderungen im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression ratifiziert hätten, schrieben die Abgeordneten. „Nur über den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, in dem aber Russland als ständiges Mitglied über ein Vetorecht verfügt, könnte eine Befassung erreicht werden.“

„Aggression darf nicht ungesühnt bleiben“

Diese Rechtslage dürfe aber nicht dazu führen, dass die mutmaßlichen Verbrechen der Aggression, die von den führenden Politikern und militärischen Befehlshabern Russlands und seiner Verbündeten gegen die Ukraine begangen wurden und werden, ungesühnt bleiben. „Verzichtet die Völkergemeinschaft schon auf einen ernsthaften Versuch, das Verbrechen der Aggression vor Gericht zu bringen, so kann dies in einer Welt, in der die Akzeptanz einer internationalen Ordnung immer stärker unter Druck gerät, letztlich die Gültigkeit des Straftatbestandes ,Angriffskrieg’ infrage stellen.“

Der Straftatbestand des Angriffskrieges beziehungsweise der Aggression sei indes eine zentrale Errungenschaft des Völkerrechts im 20. Jahrhundert und die Basis für den modernen Menschenrechtsschutz, schrieben die Abgeordneten. (vom/ahe/01.03.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Boris Mijatović

Boris Mijatović

© Boris Mijatović/Stefan Kaminski

Mijatovic, Boris

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

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Michael Roth

Michael Roth

© Michael Roth / Michael Farkas

Roth (Heringen), Michael

SPD

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Stefan Keuter

Stefan Keuter

© DBT/ Inga Haar

Keuter, Stefan

AfD

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Ulrich Lechte

Ulrich Lechte

© Ulrich Lechte/Petra Homeier

Lechte, Ulrich

FDP

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Susanne Hennig-Wellsow

Susanne Hennig-Wellsow

© DIE LINKE. Thüringen/ Lukas Krause

Hennig-Wellsow, Susanne

Die Linke

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Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Robert Farle

Robert Farle

© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Farle, Robert

fraktionslos

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Macit Karaahmetoğlu

Macit Karaahmetoğlu

© Macit Karaahmetoglu/ Lukas Schmiele

Karaahmetoglu, Macit

SPD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 20/4311 - Antrag: Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen - Sondertribunal einrichten
    PDF | 156 KB — Status: 08.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/5607 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/4311 - Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen - Sondertribunal einrichten
    PDF | 166 KB — Status: 09.02.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/5607 (Antrag 20/4311 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

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Stand: 20.10.2025