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Arbeit

Antrag fordert digitale Betriebsratsarbeit

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Januar 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Digitale Betriebsratsarbeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt umfassend ermöglichen“ (20/4335) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss an die etwa halbstündige Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung bei den Beratungen soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales übernehmen.

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die bessere Ermöglichung von digitaler Betriebsratsarbeit. Wenn die Arbeitswelt sich verändere, müsse das zwingend auch Auswirkungen auf die Arbeitsweise von Betriebsratsgremien haben, heißt es in dem Antrag. „Hier sind die Rahmenbedingungen noch absolut unzureichend. Das fängt schon mit der Wahl der Betriebsräte an, die nach dem Betriebsverfassungsrecht zwingend durch Urnen- und Briefwahl zu erfolgen hat“, kritisiert die Unionsfraktion.

Sie fordert deshalb von der Bundesregierung eine Gesetzesinitiative, um baldmöglichst ein rechtssicheres Online-Wahlverfahren zu Betriebsratswahlen als optionales Regelverfahren zu ermöglichen. Ergänzend zu Präsenzversammlungen solle ferner die optionale Durchführung von Video-Betriebsversammlungen wie auch die optionale mündliche Beratung von Einigungsstellen als Video-Sitzung möglich sein. Versammlungen der Leitenden Angestellten nach dem Sprecherausschussgesetz sollten nach dem Willen der Fraktion auch in digitaler Form ermöglicht werden können und baldmöglichst ein rechtssicheres Online-Wahlverfahren zu Wahlen nach dem Sprecherausschussgesetz als optionales Regelverfahren eingeführt werden. Betriebsräte müssten in Anlehnung an das „Schwarze Brett“ der vordigitalen Arbeitswelt unter gleichen Voraussetzungen ein gesetzlich garantiertes Zugangsrecht zu den jeweils im Betrieb aktuellen digitalen Werbe- und Informationskanälen erhalten, heißt es in dem Antrag weiter. (che/hau/19.01.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Axel Knoerig

Axel Knoerig

© Axel Knoerig/ Sigi Schritt

Knoerig, Axel

CDU/CSU

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Jan Dieren

Jan Dieren

© Jan Dieren/Photothek

Dieren, Jan

SPD

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Jürgen Pohl

Jürgen Pohl

© Jürgen Pohl

Pohl, Jürgen

AfD

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Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

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Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

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Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

© Justus Kersting

Cronenberg, Carl-Julius

FDP

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Michael Gerdes

Michael Gerdes

© Photothek

Gerdes, Michael

SPD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 20/4335 - Antrag: Digitale Betriebsratsarbeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt umfassend ermöglichen
    PDF | 161 KB — Status: 08.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/4335 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Digitale Betriebsratsarbeit und Stärkung der Tarifbindung

Zeit: Montag, 6. November 2023, 16 bis 18 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Über Möglichkeiten der digitalen Betriebsratsarbeit und Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung haben die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 6. November 2023, geladenen Sachverständigen diskutiert. Grundlage der Anhörung waren ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/4335) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke (20/6885). Während die Unionsfraktion sich unter anderem für ein rechtssicheres Online-Wahlverfahren zu Betriebsratswahlen ausspricht, fordert die Linksfraktion von der Bundesregierung einen „Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung“.

Online-Wahlen als „dritte Option“

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sollten rechtssichere Online-Wahlen immer nur als „dritte Option“ neben Wahlen in Präsenz und der Briefwahl ermöglicht werden, aber keinesfalls als Ersatz. Betriebsratswahlen in Präsenz hätten einen unbestreitbaren Wert, die Demokratie im Betrieb erlebbar zu machen, die Beschäftigten im Moment der Stimmabgabe zusammenbringen und der Auszählung beizuwohnen, sagte DGB-Vertreterin Isabel Eder. Nach Auffassung des DGB ist es Aufgabe des Staates, aktiv zu einer Stärkung der Tarifbindung beizutragen, um so die notwendigen Rahmenbedingungen für gute Arbeit und fairen Wettbewerb zu schaffen. Daher brauche es ein Bundestariftreuegesetz für die öffentliche Auftragsvergabe und die Bewilligung staatlicher Fördermittel – ebenso wie die Abschaffung von sogenannten „Ohne-Tarif“-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden.

Betriebsräte stünden vor völlig neuen Herausforderungen, sagte der Einzelsachverständige Prof. Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences. Sie müssten auf der digitalen Ebene mit Beschäftigten kommunizieren. Gleichzeitig gebe es aber auch eine genauso große Gruppe von Beschäftigten, die weiterhin analog agieren wolle. „Betriebsräte müssen also ihre Power aufsplitten“, sagte Wedde. Gerade bei den Sachmitteln für die digitale Betriebsratsarbeit stoße man aber an die Grenzen des aktuellen Betriebsverfassungsgesetzes. Laut Wedde gebe es noch immer Betriebsratsmitglieder, die sich mit den Arbeitgebern um ein Notebook streiten müssten. Es müsse aber normal sein, dass Betriebsräte über moderne Arbeitsmittel verfügen können.

Stärkung der Mitbestimmungsrechte

Auch Christian Herzog vom Christlichen Gewerkschaftsbund sind nach eigener Aussage solche Fälle bekannt. Betriebsräte müssten die benötigten digitalen Möglichkeiten an die Seite gestellt bekommen. „Die Digitalisierung nutzt aber niemanden etwas, wenn ich im Betrieb keine digitale Infrastruktur habe“, fügte er hinzu. Entscheidend sei es, die Mitbestimmungsrechte zu stärken. Als ein „Riesenproblem“ bezeichnete Herzog die Frage der Datensicherheit. Das Vertrauen in die Infrastruktur der Arbeitgeber sei „nicht immer hoch“. Folge davon sei, dass sich Betriebsräte außerhalb des Arbeitgebers in digitalen Gruppen wie WhatsApp zusammenschließen würden.

Die Chancen der Digitalisierung für die Arbeit der Arbeitnehmervertreter müssten ebenso wie die Möglichkeit zu Online-Wahlen, „dort, wo es sinnvoll ist“, gewinnbringend genutzt werden, sagte Ludger Ramme vom Deutschen Führungskräfteverband (ULA). Dies gelte umso mehr für die Mitbestimmung der leitenden Angestellten. Aus Sicht der ULA sollte das im Koalitionsvertrag vorgesehene Pilotprojekt mit den Sprecherausschuss-Wahlen gestartet werden, sagte Ramme. Es gebe schließlich bereits sichere und bei anderen bundesweiten Wahlen, die als Distanzwahlen durchgeführt wurden, ausreichend erprobte Software.

Kritik an Präsenzpflicht

Der Einzelsachverständige Christian Burtchen sieht in der Bevorzugung physischer Meetings ein „ziemliches Problem“. Gerade in Start-ups, Agenturen und Tech-Firmen wirke der Präsenzzwang nicht nur anachronistisch, sondern hindere auch Menschen daran, sich aktiver im Betrieb oder im Betriebsrat einzubringen, befand er.

Die vorübergehenden Maßnahmen zu Zeiten der Pandemie mitsamt der Möglichkeit komplett digitaler Betriebs- und Betriebsratsversammlungen hätten gezeigt, dass ein unbedingtes Festklammern an der Präsenzpflicht oder auch deren Priorisierung nicht erforderlich sei. Betriebsräten sollte es daher freistehen, ihre Sitzungen – ohne den derzeit bestehenden Vorrang von Präsenzsitzungen – auch digital abzuhalten, verlangte Burtchen.

Tarifbindung und Lohnhöhe

Auf die aktuelle Studienlage zum Thema Tarifbindung und Lohnhöhe wies Helena Bach vom Institut der Deutschen Wirtschaft hin. Darin werde die Frage aufgeworfen, ob eine Ausweitung der Reichweite von Tarifverträgen überhaupt ein effektives Instrument ist, um höhere Löhne durchzusetzen. Wenn Lohnunterschiede hauptsächlich auf strukturellen Faktoren wie der Betriebsgröße oder dem Humankapital von Beschäftigten beruhen, stelle eine Ausweitung der Tarifbindung laut Bach nicht den richtigen Ansatzpunkt dar. Zudem deuteten die Befunde an, dass im Wettbewerb um das zukünftig immer knapper werdende Angebot an Arbeitskräften sich bestehende Lohnunterschiede auch ohne staatliches Eingreifen verkleinern dürften.

Der Einzelsachverständige Prof. Thorsten Schulten sieht hingegen einen großen Handlungsbedarf, was die Tarifbindung angeht. In vielen anderen europäischen Staaten sei die Tarifbindung viel größer als in Deutschland. Grund dafür seien politische Formen der Unterstützung des Tarifvertragssystems durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen oder ähnliche Instrumente. Auch wenn noch auf das Bundestariftreuegesetz gewartet werde, zeigten Erfahrungen in einzelnen Bundesländern, dass in einigen Sektoren die Tariftreuevorgaben in öffentlichen Sektoren dazu beitragen, Tarifbindung zumindest zu stabilisieren, sagte Schulten.

Eigenverantwortung und Expertise der Sozialpartner

Auch aus der Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist die Stärkung der Tarifbindung ein wichtiges Anliegen. Vorschläge, wie dies gelingen kann, sollten aber auf die Eigenverantwortung und die Expertise der Sozialpartner setzen, sagte BDA-Vertreter Thomas Prinz. Die Tarifbindung sollte also vor dem Hintergrund der durch das Grundgesetz vorgegebenen Rechtslage durch die Tarifvertragsparteien selbst gestärkt werden. Was die Betriebsratswahlen angeht, so hält der BDA einen generellen Präsenzvorrang nicht mehr für zeitgemäß. Es müsse in der Hand der Betriebspartner liegen, ob beispielsweise Präsenz- oder virtuelle Sitzungen Vorrang haben, oder ob dies für jeden Einzelfall von den Betriebspartnern entschieden wird.

Adél Holdampf-Wendel vom IT-Branchenverband Bitkom sprach sich dafür aus, Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten zu ermöglichen. Auch müsse die Durchführung von Online-Betriebsratswahlen in Unternehmen als zusätzliche Option im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei mobiler Arbeit ist aus Sicht von Bitkom im Betriebsverfassungsgesetz bereits ausreichend geregelt. Eine Anpassung des Gesetzes sei diesbezüglich nicht erforderlich. (hau/06.11.2023)

Dokumente

  • 20/4335 - Antrag: Digitale Betriebsratsarbeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt umfassend ermöglichen
    PDF | 161 KB — Status: 08.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6885 - Antrag: Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung - Für gute Arbeitsbedingungen und höhere Löhne
    PDF | 175 KB — Status: 22.05.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 60. Sitzung am Montag, den 6. November 2023, 16.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 60. Sitzung Wortprotokoll Betriebsrat / Tarifbindung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - ULA e.V. Deutscher Führungskräfteverband
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Bitkom e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Christian Burtchen
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Peter Wedde
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Thorsten Schulten

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-digitale-betriebsratarbeit-927050

Stand: 28.08.2025