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Finanzen

Breiter Widerstand gegen Forderung nach „Familien­splitting“ im Steuerrecht

Vorstöße der AfD-Fraktion für ein steuerliches Familiensplitting und eine umfassende Mehrwertsteuersenkung zur Entlastung von Familien sind von den anderen Fraktionen strikt zurückgewiesen worden. In einer Debatte des Deutschen Bundestages über zwei Anträge der AfD-Fraktion (20/4672, 20/4668) am Donnerstag, 1. Dezember 2022, warf Michael Schrodi (SPD) der AfD vor, eine „krude nationalistische Bevölkerungsideologie“ zu vertreten. Der Antrag auf Familiensplitting „atmet den Geist eines überholten Familienbildes“, kritisierte Sascha Müller (Bündnis 90/Die Grünen).

AfD: Kinderarmut ist Familienarmut

Martin Reichardt (AfD) warb für die Initiativen seiner Fraktion: „Kinderarmut ist Familienarmut und deshalb müssen Familien unterstützt werden.“ Doch es sei in den letzten Jahrzehnten viel zu wenig geschehen, was die steigende Zahl von Kindern, die in Armut leben müssten, zeige. „Eltern sein erhöht das Risiko, arm zu sein“, sagte Reichardt. Doch es gebe keine Entlastungen, sondern die Politik kassiere bei den Eltern ab.

Die Folgen der „demographischen Katastrophe“ würden immer offensichtlicher: „Sozialsysteme kollabieren, Fachkräftemangel lähmt Industrie und Handwerk“, sagte Reichardt. Der Auftrag der Bundesregierung sei es, für den Bestand des Staatsvolks und für die Zukunft des Staates Sorge zu tragen. Doch die Bundesregierung setze auf Massenmigration. Die Einwanderung von zwei Millionen Menschen in den letzten sechs Jahren über das Asylsystem koste 60 Milliarden Euro – „Geld, das den Familien fehlt.“

SPD: Rolle rückwärts ins letzte Jahrtausend

Schrodi wies darauf hin, dass die AfD bereits in der letzten Legislaturperiode ähnliche Anträge gestellt habe. Diese Anträge seien damals nicht zustimmungsfähig gewesen und heute auch nicht. Die AfD denke an die Alleinverdienerehe, an die Frau im Haushalt und an das Geburtendefizit.

Das sei ein Paradigmenwechsel, eine „Rolle rückwärts ins letzte Jahrtausend der Familienpolitik“. Die Koalition wolle stattdessen, dass Kinder auch aus schwächeren Familien Chancen bekommen. Der AfD-Antrag fördere dagegen Familien mit hohem Einkommen.

Union: Man hätte sich die Debatte sparen können

Auch Johannes Steiniger (CDU/CSU) sagte, die Forderungen seien schon vor eineinhalb Jahren gestellt worden. Man hätte sich die Debatte sparen können. Das Familiensplitting würde 70 Milliarden Euro kosten. Es sei unseriös von der AfD, keine Finanzierungsvorschläge zu machen.

Die Entscheidung für Kinder hänge nicht allein vom Steuerrecht ab, sagte Steiniger. Es gehe auch um Vereinbarung von Beruf und Familie. Es gebe zu wenig Kitas.

Grüne: Entspricht nicht der Lebenswirklichkeit

Familien würden unter der aktuellen Situation mit hohen Inflationsraten leiden. Deshalb entlaste die Koalition gezielt Familien, erinnerte Sascha Müller (Bündnis 90/Die Grünen). So gebe es eine Erhöhung des Kindergeldes, einen Kinderbonus,  höhere Freibeträge und weitere Entlastungen wie höhere Leistungen für Alleinerziehende. Die Kosten des Familiensplittings würden in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen stehen, habe das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schon 2013 festgestellt, „und das gilt auch heute noch“.

Hinzu komme noch, dass das Familiensplitting auf dem Ehegattensplitting aufsetze. Und die Idee des Ehegattensplittings basiere auf dem „aus der Zeit gefallenen Leitbild der klassischen Alleinverdienerehe“. Das Ehegattensplitting müsse jedoch ersetzt werden durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Freibetrag. „Das würde der heutigen Lebenswirklichkeit viel mehr entsprechen“, so Müller.

Linke plädiert für Kindergrundsicherung 

Janine Wissler (Die Linke) verwies darauf, dass Familien mit geringem Einkommen nicht von dem Familiensplitting profitieren würden. Die AfD fördere vielmehr Menschen mit hohem Einkommen: „Ein Konzernchef und seine nicht verdienende Ehefrau brauchen diese Steuerersparnis nicht. Und es gibt auch keinen vernünftigen Grund, Menschen steuerlich zu fördern, nur weil sie geheiratet haben.“ 

Die AfD wolle das Splitting, weil es zu ihrem „reaktionären Frauen- und Familienbild“ passe. Gebraucht werde stattdessen eine Kindergrundsicherung.

FDP: Kindergeld steigt so stark wie nie

„Krude Thesen zu Reproduktionsraten“ unterstellte Markus Herbrand (FDP) der AfD. Kinder würden aber nicht aus finanziellen Aspekten geboren, „sondern weil sich Mann und Frau wünschen, ihre gemeinsame Liebe in einem oder mehreren Kindern weitergeben zu wollen“.

Die finanziellen Belastungen müssten natürlich beachtet werden. Herbrand verwies auf die massiven Anstrengungen der Koalition, um die Belastungen für Eltern abzufedern. Das Kindergeld steige ab Januar auf 250 Euro und damit „so stark wie nie“. In einem Punkt habe die AfD allerdings recht: „Kinder und uns nachfolgende Generationen sind die Zukunft unseres Landes.“

Erster Antrag der AfD

Das bisherige Ehegattensplitting soll zu einem Familiensplitting erweitert werden. Anstelle der heutigen steuerlichen Behandlung der Kinder durch die Kinderfreibeträge sollten Kinder in das Ehegattensplitting mit einbezogen und auch beim Grundfreibetrag entsprechend berücksichtigt werden, fordert die AfD-Fraktion in ihrem ersten Antrag (20/4672). Die Maßnahmen sollen auch für Alleinerziehende gelten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das Kindergeld soll weiterhin unabhängig vom Familiensplitting erhalten bleiben.

In der Begründung des Antrags stellt die AfD-Fraktion fest, das jetzige System aus Ehegattensplitting bei verheirateten Paaren, Kinderfreibeträgen und Kindergeld reiche nicht aus, um den verfassungsmäßig garantierten Schutz der Familie ausreichend Rechnung zu tragen. Seit 50 Jahren wachse des Geburtendefizit. Im vergangenen Jahr habe es sogar das größte Geburtendefizit seit Ende des Zweiten Weltkriegs gegeben. Ein Familiensplitting würde die Lebensbedingungen für Familien verbessern. Mittelfristig würden dadurch wieder mehr Kinder in Deutschland geboren werden erwartet die AfD-Fraktion.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (20/4668) fordert die AfD-Fraktion massive Steuersenkungen für Familien mit Kindern. Alle Familien in Deutschland müssten wirtschaftlich in der Lage sein, den besten Rahmen für eine gute Entwicklung der Kinder zu selbstständigen Erwachsenen zu bieten. Hier dürfe keine Familie unverschuldet auf der Strecke bleiben, indem sie durch zu hohe Steuern in Schwierigkeiten gerate. Daher sollen Dienstleistungen und Artikel mit Kinderbezug nach Vorstellung der AfD-Fraktion nur noch mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt bisher 19 Prozent besteuert werden. Derzeit ermäßigt besteuerte Artikel, die keinen erkennbaren Beitrag zur grundsätzlichen Versorgung der Bevölkerung leisten würden, sollten mit dem Normalsatz von 19 Prozent besteuert werden.

Die AfD-Fraktion sieht Gründe für den weit verbreiteten Kindermangel und die Kinderlosigkeit auch in den hohen Kosten, die Kinder verursachen würden. Rund ein Drittel aller Familien mit drei oder mehr Kindern sei der Armut ausgesetzt. Die AfD-Fraktion erklärt, Familien würden die Keimzelle der Gesellschaft darstellen, den biologischen Fortbestand der nächsten Generation ermöglichen und die Renten von morgen sichern. (hle/vom/01.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

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Michael Schrodi

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Yvonne Magwas

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Janine Wissler

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© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

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© Yvonne Magwas/Tobias Koch

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Dokumente

  • 20/4668 - Antrag: Keine Familie darf auf der Strecke bleiben - Alle Familien steuerlich entlasten - Senkung der Mehrwertsteuer auf Kinderartikel und Dienstleistungen mit Kindesbezug auf 7 Prozent
    PDF | 150 KB — Status: 29.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4672 - Antrag: Familien entlasten - Das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting erweitern
    PDF | 164 KB — Status: 29.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/4672 und 20/4668 beschlossen

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Weitere Informationen

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Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 26.08.2025