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Verkehr

Debatte über neue Mautsätze bei der Lkw-Maut

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. September 2022, in erster Lesung die von der Bundesregierung geplante fünfte Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes (20/3171) beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Novelle soll eine Anpassung der Mautsätze bei der Lkw-Maut erfolgen. Dabei nimmt die Bundesregierung Bezug auf eine geänderte EU-Richtlinie, die nicht länger Höchstwerte, sondern lediglich Bezugswerte für die Anlastung der externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung ausweist, die überschritten werden dürfen, wenn die externen Kosten im jeweiligen Mitgliedstaat tatsächlich höher liegen.

Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz würden diese Spielräume genutzt, um die tatsächlichen externen Kosten den Nutzern der mautpflichtigen Strecken anzulasten, heißt es. (hau/20.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dirk Brandes

Dirk Brandes

© Dirk Brandes/Privat

Brandes, Dirk

AfD

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/3171 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
    PDF | 328 KB — Status: 24.08.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Luksic, Oliver (FDP), Gastel, Matthias (B90/Grüne), Schiefner, Udo (SPD), Lutze, Thomas (Die Linke), Rehbaum, Henning,(CDU/CSU) Englhardt-Kopf, Martina (CDU/CSU)
  • Überweisung 20/3171 beschlossen


23:45:40: Beginn der Sitzungsunterbrechung
23:47:37: Ende der Sitzungsunterbrechung

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Expertenstreit um geplante Erhöhung der Lkw-Maut-Sätze

Zeit: Mittwoch, 12. Oktober 2022, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Die Güterkraftverkehrsbranche lehnt die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung der Lkw-Maut-Sätze ab. Eine solche Erhöhung komme zur Unzeit. Während auf der einen Seite händeringend nach Entlastungsmöglichkeiten gesucht werde, dürfe die Maut nicht noch eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen und die Verbraucher darstellen, sagte Markus Olligschläger, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses zum Entwurf der Bundesregierung für eine fünfte Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes (20/3171) am Mittwoch, 12. Oktober 2022.

Kritik an der in der Novelle weiterhin festgelegten Verwendung der Maut-Einnahmen ausschließlich für Bundesfernstraßen, übte Dirk Flege, Geschäftsführer des Vereins Allianz pro Schiene, während Dorothee Saar von der Deutschen Umwelthilfe die in den erhöhten Mautsätzen enthaltene Anlastung von Luftverschmutzungskosten und Lärmbelastungskosten begrüßte. Gerhard Schulz, Vorsitzender der Geschäftsführung des mit der Erhebung der Maut beauftragten Unternehmens Toll Collect GmbH, machte indes deutlich, dass eine Anpassung zum 1. Januar 2023 zwingend notwendig sei, um die Rechtssicherheit der Maut zu wahren.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Gesetzesnovelle sollen die Mautgebühren ab dem 1. Januar 2023 basierend auf dem aktuellen Wegekostengutachten angepasst werden. Zudem sollen einer entsprechenden EU-Richtlinie folgend die tatsächlichen externen Kosten den Nutzern der mautpflichtigen Strecken angelastet werden.

Innerhalb der kommenden zwei Jahre soll auch eine CO2-Differenzierung bei der Lkw-Maut vorgenommen, der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbezogen und ein CO2-Zuschlag eingeführt werden.

Transportunternehmer: Mauterhöhung gießt Öl ins Feuer 

Die Transportwirtschaft stehe angesichts extrem gestiegener Treibstoffkosten und deutlich erhöhter Lohnforderungen als Folge der Inflation vor nie dagewesenen Herausforderungen, sagte BWVL-Hauptgeschäftsführer Olligschläger. Mit einer Mauterhöhung dürfe nun nicht noch Öl ins Feuer gegossen werden, warnte er und forderte eine Aussetzung der Mauterhöhung zu Beginn des kommenden Jahres. Statt der angekündigten Salamitaktik bei der Mautanpassung sprach er sich dafür aus, die geplanten Schritte zusammenzulegen und zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.

Eigentlich müsse über eine Entlastung statt über eine Mauthöhung gesprochen werden, befand Jens Pawlowski vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Viele Unternehmen stünden schon jetzt vor dem Aus - insbesondere jene, die Anreizen der Bundesregierung gefolgt sind und auf LNG-Lkw gesetzt haben. „Niemand hilft diesen Unternehmen“, beklagte Pawlowski. Er kritisierte auch den viel zu geringen Vorlauf für die Änderung der Mautkosten. Die Preisverhandlungen für das kommende Jahr seien inzwischen gelaufen. Von Planungs- und Investitionssicherheit könne daher keine Rede sein.

Der Speditionsunternehmer Christopher Schuldes verwies darauf, dass schon die erste zum Anfang des kommenden Jahres geplante „kleine Erhöhung“ den Gewinn kleinerer und mittelständischer Unternehmen (KMU) halbiere. Das zeige die prekäre Situation, in der sich die KMU-Betriebe befänden. „Wir haben hier eine ernst zu nehmende schleichende Gefahr der Insolvenzen im KMU-Bereich“, sagte Schuldes, der sich „ein stückweit verzweifelt“ zeigte.

Höhe der Mautgebühren

Michael Korn von der Alfen Consult GmbH, die im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums das für die Höhe der Mautgebühren maßgebliche Wegekostengutachten erstellt hat, sagte, das aktuelle Gutachten ergebe angesichts der gestiegenen Zahl an Fahrzeugen bei insgesamt in etwa gleich gebliebenen Kosten geringere Mautsätze für das einzelnen Fahrzeug. Dass sich dennoch die Mautkosten erhöhen, sei eine Folge der EU-Richtlinie, wonach die tatsächlichen externen Kosten für Luft- und Lärmbelastung dem Lkw-Verkehr angelastet werden dürfen.

Toll Collect-Geschäftsführer Schulz betonte das Argument der Rechtssicherheit. Da wie erwähnt der Infrastrukturanteil der Mautsätze laut aktuellem Wegekostengutachten sinke, müsse dies der Gesetzgeber auch weitergeben. Ansonsten seien im kommenden Jahr tausende Rückerstattungsforderungen zu erwarten.

Klimaziele und Finanzierung der Verkehrsträger

Nach wie vor gebe es die Klimakrise, betonte Dorothee Saar von der Deutschen Umwelthilfe. Daher gebe es Klimaziele, zu deren Erreichung sich die Bundesregierung verpflichtet habe. Die Lkw-Maut sei nicht das einzige, „aber ein wichtiges Instrument, um diesen Zielen ein bisschen näher zu kommen“. Die Reform müsse unbedingt so zügig wie möglich auch um eine CO2-Spreizung der Infrastrukturabgabe erweitert werden, verlangte sie. Zusätzlich müsse noch ein CO2-Aufschlag eingeführt werden. Wichtig sei eine Verlagerung des Verkehrs, wozu es auch ein leistungsstarkes Schienennetz brauche, dessen Ausbau aber zu langsam vorankomme.

Dirk Flege vom Verein Allianz pro Schiene forderte eine Abkehr vom Prinzip „Straße finanziert Straße“. Obwohl im Koalitionsvertrag angekündigt, sei dies in der Novelle nicht gestrichen worden. Der 2011 in das Bundesfernstraßenmautgesetz eingefügte Passus, dass die Mauteinnahmen „in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen zu verwenden“ seien, müsse herausgenommen werden, damit die Gelder auch den Bundesschienenwegen und den Bundeswasserstraßen zur Verfügung stehen können.

Erfahrungen aus der Schweiz

Peter Westenberger, Geschäftsführer beim Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE), verwies auf positive Erfahrungen aus der Schweiz, „die hierzulande leider nicht in der politischen Diskussion aufgegriffen wurden“. In der Schweiz sei die „etwa fünffach höhere Maut für schwere Lkw“ von Anfang an auf allen Straßen erhoben worden – in Deutschland nur auf sechs Prozent des Straßennetzes.

Die in der Schweiz über die Maut vereinnahmten Mittel gingen zudem komplett in einen Topf beim Bund, aus dem wiederum 80 Prozent dem Bahninfrastrukturfonds zur Verfügung gestellt würden. Ziel sei es gewesen, der Transportwirtschaft eine Alternative zur Straße zur Verfügung zu stellen, sagte Westenberger. (hau/12.10.2022)

Dokumente

  • 20/3171 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
    PDF | 328 KB — Status: 24.08.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 21. Sitzung, 12.10.2022, 11:00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 21. Sitzung vom 12. Oktober 2022

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen der Anhörung vom 12. Oktober 2022

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V.
  • Stellungnahme der Allianz pro Schiene e. V.
  • Stellungnahme DIE GÜTERBAHNEN - Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e. V.
  • Stellungnahme des BWVL Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik e. V.
  • Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH)

Weitere Informationen

  • Verkehrsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Bundestag beschließt höhere Maut für den Lkw-Verkehr ab 2023

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. November 2022, die von der Bundesregierung vorgelegte fünfte Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes (20/3171) beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (20/4476) zugrunde. Hingegen abgelehnt hat das Plenum zum Gesetzentwurf vorgelegte Entschließungsanträge der CDU/CSU (20/4582, 20/4583) und der AfD (20/4581).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Mautgebühren für den Lkw-Verkehr sollen ab dem 1. Januar 2023 erhöht werden. Für die Jahre 2023 bis 2027 rechnet die Bundesregierung mit durchschnittlichen Einnahmen in Höhe von 8,3 Milliarden Euro pro Jahr gegenüber 7,64 Milliarden Euro im Jahr 2021.

Mit der Gesetzesnovelle sollen die Mautgebühren an die durch das Europäische Parlament und den Rat am 24. Februar 2022 verabschiedete Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 1999 / 62 / EG, 1999 / 37 / EG und (EU) 2019 / 520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge angepasst werden. Diese Änderungsrichtlinie weist nicht länger Höchstwerte, sondern lediglich Bezugswerte für die Anlastung der externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung aus, die überschritten werden dürfen, wenn die externen Kosten im jeweiligen EU-Mitgliedstaat tatsächlich höher liegen. (irs/aw/24.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Volker Wissing

Volker Wissing

© FDP Bundespartei/ Laurence Chaperon

Wissing, Dr. Volker

Bundesminister für Digitales und Verkehr

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Martina Englhardt-Kopf

Martina Englhardt-Kopf

© Martina Englhardt-Kopf/ Tobias Koch

Englhardt-Kopf, Martina

CDU/CSU

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Udo Schiefner

Udo Schiefner

© Photothek

Schiefner, Udo

SPD

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Dirk Brandes

Dirk Brandes

© Dirk Brandes/Privat

Brandes, Dirk

AfD

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Matthias Gastel

Matthias Gastel

© Matthias Gastel / Olaf Nagel

Gastel, Matthias

Bündnis 90/Die Grünen

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Thomas Lutze

Thomas Lutze

© Thomas Lutze/ Felix Schulz

Lutze, Thomas

Die Linke

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Henning Rehbaum

Henning Rehbaum

© Henning Rehbaum/ Tobias Koch

Rehbaum, Henning

CDU/CSU

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Udo Schiefner

Udo Schiefner

© Photothek

Schiefner, Udo

SPD

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Henning Rehbaum

Henning Rehbaum

© Henning Rehbaum/ Tobias Koch

Rehbaum, Henning

CDU/CSU

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/3171 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
    PDF | 328 KB — Status: 24.08.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4476 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3171 - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
    PDF | 225 KB — Status: 16.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4581 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3171, 20/4476 - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
    PDF | 150 KB — Status: 22.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4582 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3171, 20/4476 - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
    PDF | 144 KB — Status: 22.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4583 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3171, 20/4476 - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
    PDF | 146 KB — Status: 22.11.2022
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/3171 (Beschlussempfehlung 20/4476: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/4582 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 20/4583 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 20/4581 abgelehnt


14:06:52: weitere Abstimmungen zu ZP 4

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw47-de-fernstrassenmaut-921900

Stand: 26.08.2025