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Arbeit

Arbeits- und Sozialetat wächst auf 163 Milliarden Euro

Am Donnerstag, 8. September 2022, hat der Bundestag den Haushaltsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstmal beraten. Auch diese Debatte stand ganz im Zeichen der Energiekrise und der damit drohenden Kosten, die auf die Bürger und die Gesellschaft insgesamt zukommen werden. Sozialer Zusammenhalt sei gerade in der aktuellen Situation so wichtig wie nie, hieß es von Seiten der Bundesregierung und der Koalition, die das dritte Entlastungspaket, aber auch die Bürgergeld-Reform verteidigten. Die Oppositionsfraktionen kritisierten eine zu wenig zielgenaue Entlastung und übten teils harsche Kritik an den Bürgergeld-Plänen.

Nach einem leichten Rückgang in diesem Jahr soll der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im kommenden Jahr um rund zwei Milliarden Euro steigen und damit der ausgabenstärkste Etat des Bundeshaushalts bleiben. Laut Haushaltsentwurf 2023 (20/3100) kann Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) im nächsten Jahr 163,33 Milliarden Euro (2022: 161,1 Milliarden Euro) ausgeben.

Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter

Die größten und deutlich gestiegenen Ausgabenposten sind Kosten für die Rentenversicherung und die Zuschüsse des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Dafür sieht der Entwurf insgesamt 121,28 Milliarden Euro (2022: 116,79 Milliarden Euro) vor.

Diese Summe setzt sich zusammen aus den Leistungen an die Rentenversicherung von 112,39 Milliarden Euro (2022: 108,3 Milliarden Euro). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung will der Bund 8,75 Milliarden Euro (2022: 8,35 Milliarden Euro) ausgeben.

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Ebenfalls ein Schwergewicht im Haushaltsplan sind die Kosten für arbeitsmarktpolitische Leistungen und Programme: Dafür plant der Bund einschließlich eines Darlehens an die Bundesagentur für Arbeit – zusätzlich zu den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit – 40,96 Milliarden Euro ein und damit deutlich weniger als 2022 (42,35 Milliarden Euro).

40,59 Milliarden Euro (2022: 40,81 Milliarden Euro) entfallen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dazu gehören wiederum Leistungen in Höhe von 21,33 Milliarden Euro (2022: 21,09 Milliarden Euro) für das Arbeitslosengeld II. Für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung sind 10 Milliarden Euro eingeplant (2022: 9,8 Milliarden Euro). Die Leistungen für Eingliederung in Arbeit sollen sich auf 4,2 Milliarden Euro belaufen (2022: 4,81 Milliarden Euro).

Bundesregierung will vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängern

Bundesarbeitsminister Heil betonte: „Die Ursache für die Probleme ist, dass Energie als Waffe eingesetzt wird, um den sozialen Frieden zu untergraben. Putin wird unsere Gesellschaft nicht spalten.“ Jetzt komme es darauf an, Arbeitsplätze zu sichern. Deshalb „werden wir den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld in diesem Winter weiter verlängern und den Bundestag bitten, uns alle Handlungsoptionen für eine wirtschaftliche Eskalation im Bereich der Kurzarbeit zu geben“.  

Äußere Sicherheit und innerer sozialer Friede seien zwei Seiten einer Medaille, sagte Heil und betonte unter Verweis auf Maßnahmen zur Fachkräftesicherung: „Wir brauchen aber nicht nur Krisenmanagement, sondern auch Fortschritt und langfristige Lösungen.“

Union: Gezieltere Entlastungen für die Mitte

Hermann Gröhe (CDU/CSU) sprach von einem „dramatischen Stresstest“, den das Land momentan durchmache. An die AfD und die von ihr angekündigten Herbst-Proteste gerichtet, sagte er: „Wer auf einen dramatischen Winter hofft, wer will, dass aus den Sorgen vieler Menschen Wut wird, der versagt politisch, der versagt moralisch.“

Gröhe betonte, seine Fraktion hätte sich eine gezieltere Einmalzahlung in den Entlastungspaketen gewünscht: „Mehr Geld für die, die bis weit in die Mitte unserer Gesellschaft hinein jeden Cent umdrehen müssen, keine Unterstützung für die, die sie nicht brauchen.“ Er kritisierte außerdem das geplante Bürgergeld. Es dürfe nicht zu einem bedingungslosen Grundeinkommen werden, warnte er.

Grüne: Es geht nicht darum, Sanktionen abzuschaffen

Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte wiederum die Art der Kritik aus Unionskreisen am geplanten Bürgergeld. Dieser läge ein zweifelhaftes Menschenbild zugrunde, sagte Kurth. Die Regierung habe keinesfalls vor, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen und Sanktionen abschaffen, wie es die Union stets behaupte.

„Wir haben eine sechsmonatige Vertrauenszeit vereinbart. Es geht darum, dass man zunächst mal – nicht für ewig – auf der Basis von Vertrauen eine Arbeitsbeziehung zwischen Jobcenter, Fallmanagerinnen und -managern und Hilfebedürftigen beginnt.“

AfD: Skandalöse Realitätsverweigerung

Jürgen Pohl (AfD) kritisierte den Haushaltsplan als „Haushalt der Ideologen, Träumer und Kostgänger“ und diagnostizierte eine „skandalöse Realitätsverweigerung“. So seien Rentner nach wie vor vergessen, denn die „jämmerlichen 300 Euro“ im Entlastungspaket würden niemals reichen, um die Preissteigerungen auszugleichen.

„Die untersten 40 Prozent auf der Einkommensskala haben keine Rücklagen und werden für die verkorkste Energie- und Sanktionspolitik zur Kasse gebeten“, sagte Pohl.

FDP: Wir nutzen die Mittel effizient

Claudia Raffelhüschen (FDP) verteidigte den Haushaltsplan. So würde im Gesamtbudget des SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) zwar im Soll weniger zur Verfügung stehen als 2022. „Aufgrund der Resteregelung und des Passiv-Aktiv-Transfers bewegen wir uns aber weiterhin auf hohem Niveau und budgetieren bedarfsgerecht. Wir nutzen die uns zur Verfügung stehenden Mittel noch effizienter, und das ist gerade in den aktuellen Zeiten wirklich wichtig.

Im Vergleich zum Jahr 2019, also dem Vor-Corona-Niveau, und unter Einbeziehung der Ausgabereste pro erwerbstätigen Leistungsberechtigten stehen pro Kopf sogar rund 170 Euro mehr zur Verfügung“, rechnete sie vor.

Linke: Tropfen auf heißen Stein

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) stellte fest: „Das Entlastungspaket ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Durch die galoppierende Inflation wird es aufgesogen. Wer zum Beispiel als Alleinerziehende – und das sind ja in der Regel Frauen – zwei Kinder zu versorgen hat, wird nicht einmal zur Hälfte entlastet. Wer soll eigentlich Ihrer Meinung nach die andere Hälfte bezahlen?“

Sie forderte, dass Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen ein Jahr lang monatlich 125 Euro plus 50 Euro für jedes Familienmitglied erhalten.

SPD: Individualisierte Beratung auf Augenhöhe

Kathrin Michel (SPD) verteidigte die geplante Bürgergeld-Reform zum 1. Januar: „Das ist ein echter Paradigmenwechsel. Wir starten mit einem Regelsatz von 500 Euro. Wir wollen, dass diese Reform ein Erfolg wird.“ Es gehe ganz konkret um Unterstützung für jene, die Hilfe bräuchten, um schnell wieder in Arbeit zu kommen. Es gehe nicht nur um eine Namensänderung oder Regelsatzerhöhung.

„Die Reform bedeutet unter anderem die Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes, mehr gezielte Weiterbildung und vor allen Dingen individualisierte Betreuung auf Augenhöhe.“ (che/vom/09.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

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Hermann Gröhe

Hermann Gröhe

© Bundesministerium für Gesundheit/ Jochen Zick

Gröhe, Hermann

CDU/CSU

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Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

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Jürgen Pohl

Jürgen Pohl

© Jürgen Pohl

Pohl, Jürgen

AfD

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Claudia Raffelhüschen

Claudia Raffelhüschen

© Claudia Raffelhüschen/Stefan Trocha Photography

Raffelhüschen, Claudia

FDP

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Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

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Kathrin Michel

Kathrin Michel

© Kathrin Michel/ Photothek Media Lab

Michel, Kathrin

SPD

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

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Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

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Jens Beeck

Jens Beeck

© DBT/ Inga Haar

Beeck, Jens

FDP

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Jessica Tatti

Jessica Tatti

© Jessica Tatti/ Gerlinde Trinkhaus

Tatti, Jessica

Die Linke

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Martin Rosemann

Martin Rosemann

© Dr. Martin Rosemann/ Fionn Große

Rosemann, Dr. Martin

SPD

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Jana Schimke

Jana Schimke

© Jana Schimke / Karoline Wolf

Schimke, Jana

CDU/CSU

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Tina Winklmann

Tina Winklmann

© Stefan Kaminski/ Auswärtiges Amt

Winklmann, Tina

Bündnis 90/Die Grünen

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Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

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Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Machalet, Dr. Tanja

SPD

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Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Launert, Dr. Silke

CDU/CSU

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Stephanie Aeffner

Stephanie Aeffner

© Stephanie Aeffner/Sabine Arndt

Aeffner, Stephanie

Bündnis 90/Die Grünen

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Bundeshaushalt 2023 in Höhe von 476 Milliarden Euro beschlossen

Symbilbild Haushalt: Eine Ein-Euro-Münze steht neben einer Plakette mit dem Bundestagsadler.

Der Haushaltsausschuss in der Bereinigungssitzung berät über die Ausgaben in sämtlichen Einzelpläne des Haushaltsentwurfes 2023 abschließend zur Vorbereitung der dritten Lesung im Plenum des Bundestages. (© picture alliance | Chromorange / Christian Ohde)

Nach mit Unterbrechungen mehr als 17-stündiger Bereinigungssitzung hat der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen, 11. November 2022, den Bundeshaushalt für 2023 beschlossen. Demnach kann der Bund im nächsten Jahr mit Ausgaben in Höhe von 476,29 Milliarden Euro rechnen. Dabei ist eine Neuverschuldung in Höhe von 45,61 Milliarden Euro vorgesehen. Damit liegt die Nettokreditaufnahme im Rahmen der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes.

Die veranschlagten Gesamtausgaben des Bundes liegen um 31,07 Milliarden Euro über dem ursprünglichen Regierungsentwurf (20/3100). Gegenüber 2022 sollen die Ausgaben damit um 19,5 Milliarden Euro beziehungsweise 3,9 Prozent geringer ausfallen.

Deutlich erhöhte Nettokreditaufnahme notwendig

Auf der Einnahmeseite plant der Bund nunmehr mit Steuereinnahmen in Höhe von 358,13 Milliarden Euro. Das sind 4,15 Milliarden Euro weniger als im Regierungsentwurf. Grund dafür sind veranschlagte steuerliche Entlastungen im kommenden Jahr. Damit liegen die Steuereinnahmen um 26,69 Milliarden Euro beziehungsweise rund neun Prozent über dem Soll für 2022. Die sonstigen Einnahmen sollen mit 72,55 Milliarden Euro um 6,86 Milliarden Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf.

Um die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, ist eine deutlich erhöhte Nettokreditaufnahme notwendig: Für 2023 fällt die geplante Nettokreditaufnahme mit 45,61 Milliarden Euro um 28,36 Milliarden Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Damit liegt die geplante Neuverschuldung rund sechs Millionen Euro unterhalb der nach der Schuldenregel maximal zulässigen Nettokreditaufnahme.

Deutlich höher als im Regierungsentwurf fallen die als Investitionen ausgewiesenen Ausgaben aus. Mit 71,48 Milliarden Euro liegt der Ansatz um 13,1 Milliarden Euro über dem ursprünglichen Entwurf. Damit sollen für als Investitionen verbuchte Ausgaben 19,94 Milliarden Euro beziehungsweise 38,7 Prozent mehr zur Verfügung stehen als in diesem Jahr. (scr/11.11.2022)

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
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Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Geplante Bürgergeld-Reform beherrscht Debatte über Etat für Arbeit und Soziales

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. November 2022, dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zugestimmt. Für den Einzelplan 11 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/3511, 20/3526) votierten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dagegen stimmten die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke.

Die Debatte wurde, trotz der Einigung des Vermittlungsausschusses beim Bürgergeld, in großen Teilen dennoch von den Streitigkeiten darüber bestimmt. Erneut attackierten die Koalitionsfraktionen die Union scharf und warfen ihr vor, Menschen am unteren Einkommensrand gegeneinander auszuspielen. Die Union lobte stattdessen den gefundenen Kompromiss, der nötig geworden war, weil das Bürgergeld im Bundesrat gescheitert war. AfD und Linke konnten dem Bürgergeld dennoch nichts Positives abgewinnen, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven.

CDU/CSU: Das Schlimmste verhindert

Dr. Silke Launert (CDU/CSU) warf der Regierung ganz grundsätzlich vor, so zu tun, als sei alles wie immer und der Gabentisch reich gedeckt. Dem sei aber mitnichten so, weshalb die Verschuldungspolitik der Ampel unverantwortlich sei.

Launert betonte, die Union habe beim Bürgergeld „das Schlimmste verhindert“. Ihr Fraktionskollege Stephan Stracke sagte: „Wir haben dafür gesorgt, dass es keinen Systemwechsel und kein bedingungsloses Grundeinkommen gibt.“

SPD: Paradigmenwechsel kommt

Kathrin Michel (SPD) sagte, der Etat des Ministeriums sei mit großem Verantwortungsbewusstsein aufgestellt worden und könne sich sehen lassen.

Sie verwies auf die in den parlamentarischen Beratungen noch einmal aufgestockten Mittel für die Jobcenter, die nun 2023 mit 10,3 Milliarden Euro planen und den auf sie zukommenden Aufgaben durch die Bürgergeld-Reform gerecht werden könnten. „Damit ermöglichen wir einen Paradigmenwechsel hin zu Qualifikation, für den wir als SPD schon so lange gekämpft haben.“

AfD: Der Ampel sind die Kosten egal

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) kritisierte das Bürgergeld als nach wie vor kontraproduktiv, das die Gefahr erhöhe, in der Langzeitarbeitslosigkeit zu landen und dort auch zu bleiben. Auch kläre die Bundesregierung nicht, wie denn die horrenden Kosten für diese Reform künftig finanziert werden sollen: „Die Ampel hofft mit geschlossenen Augen auf das Beste“, sagte sie.

Als deutlich zu niedrig angesetzt sind aus ihrer Sicht die 10-Milliarden-Euro-Anschubfinanzierung für die Aktienrente und auch der Härtefallfonds zum Ausgleich von Fehlern bei der Rentenüberleitung nach 1990.

Grüne: Es darf niemand verloren gehen

Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) nutzte seine Rede noch einmal für eine Abrechnung mit der Union in Sachen Bürgergeld. Auf Kosten von Menschen mit geringem Einkommen Politik zu machen, sei „unerhört“. Und weiter: „Wenn Sie etwas für Geringverdiener tun wollen, sorgen Sie doch für mehr Tarifbindung in den Unternehmen und ein Ende der Tarifflucht!“

Der Ansatz des Bürgergeldes, zunächst einmal Vertrauen aufzubauen und auf dieser Basis eine Perspektive für die arbeitslosen Menschen zu entwickeln, gelte nach wie vor. Am Ende sei es auch Wirtschaftspolitik, denn es gehe darum, Potenziale zu heben. „Es darf niemand verloren gehen. Das ist unser Ansatz.“

Linke: Wo bleiben härtere Sanktionen für Steuerbetrüger?

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) kritisierte, auch das neue Bürgergeld bleibe Armut per Gesetz, 52 Euro mehr für den Regelsatz sei noch nicht einmal ein ausreichender Inflationsausgleich. „Wir brauchen höhere Löhne und eine effektive Kontrolle des Mindestlohns, alles andere ist Lohndrückerei.“

Sie warf der Koalition vor, bei den Sanktionen eine „Rolle rückwärts“ gemacht zu haben, aber sich für Sanktionen von steuersündigen Einkommensmillionären nicht zu interessieren.

FDP: Rente bleibt der Krisenherd des Etats

Claudia Raffelhüschen (FDP) hob hervor, dass die Koalition die Hilferufe der Jobcenter erhört und auf sie reagiert habe. Die Mittel seien nun deutlich erhöht worden. Das oberste Ziel der Koalition bleibe, Menschen in Arbeit zu bringen, das könnten die Jobcenter nun angemessen umsetzen.

„Zentraler Krisenherd des Einzelplans 11“ bleibe die Rente, sagte Raffelhüschen, denn der demografische Effekt werde mit dem Renteneintritt der vielen Babyboomer noch eklatanter werden. Deshalb sei es gut, dass es nun eine Anschubfinanzierung für die Aktienrente gebe.

Regierung: Arbeit muss den Unterschied machen

Bundesarbeits- und sozialminister Hubertus Heil (SPD) konzentrierte sich in seiner Rede ebenfalls auf das Bürgergeld. Die Qualität des Sozialstaats bemesse sich auch daran, wie er Menschen zu einem selbstbestimmten Leben befähige. „Mit dem Bürgergeld lohnt sich Arbeit noch mehr“, sagte Heil unter Hinweis auf die höheren Hinzuverdienstregeln. „Arbeit muss sich lohnen, muss den Unterschied machen.“ Wer das wolle, argumentiere nicht gegen einen höheren Mindestlohn.

Er verwies darauf, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keinen Berufsabschluss hätten. Hier setze das Bürgergeld an. Heil lobte trotz Kritik an Friedrich Merz (CDU/CSU) den gefundenen Kompromiss im Vermittlungsausschuss: „Wer Fortschritt will, muss zu Kompromissen fähig sein.“

Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter

Der Einzelplan 11 des Haushaltsgesetzes 2023 umfasst in der Ausschussfassung Ausgaben von 166,23 Milliarden Euro, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats. In diesem Jahr beläuft sich der Etat von Bundesminister Heil auf 161,08 Milliarden Euro. Die Einnahmen sollen 2023 mit 2,82 Milliarden Euro höher ausfallen als in diesem Jahr (1,76 Milliarden Euro).

Die Ausgaben des Ministeriums sind überwiegend Zuweisungen und Zuschüsse (laut Entwurf 163,81 Milliarden Euro gegenüber 160,32 Milliarden Euro in diesem Jahr). Der Löwenanteil entfällt auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf 121,28 Milliarden Euro vor (2022: 116,79 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 112,39 Milliarden Euro (2022: 108,3 Milliarden Euro).

Mit 5,25 Milliarden Euro (2022: 53,2 Milliarden Euro) beteiligt sich der Bund danach an der knappschaftlichen Rentenversicherung. 42,75 Milliarden Euro (2022: 40,84 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 11,54 Milliarden Euro (2022: 11,05 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 30,35 Milliarden Euro (2022: 29,13 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 17,26 Milliarden Euro (2022: 16,82 Milliarden Euro).

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit 40,59 Milliarden Euro eingestellt (2022: 40,81 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 10 Milliarden Euro in diesem Jahr auf nun 9,8 Milliarden Euro sinken. Die Kosten für das Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II, sind mit 23,76 Milliarden Euro festgelegt (2022: 21,09 Milliarden Euro). Für die Eingliederung in Arbeit sieht der Entwurf 4,4 Milliarden Euro vor (2022: 4,81 Milliarden Euro).

Mit 508,13 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2022: 504,85 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 247,01 Millionen Euro fördern (2022: 234,11 Millionen Euro).

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Das Projekt zur Umsetzungsbegleitung des Bundesteilhabegesetzes soll bis Ende 2024 fortgeführt werden. Das hatte der Haushaltsausschuss beschlossen. Die Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 im Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ im Kapitel „Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ fällt entsprechend um 524.000 Euro höher aus als zunächst geplant.

Gegenfinanziert wird dies durch eine Kürzung der Verpflichtungsermächtigung im Titel  zur Förderung von Modellvorhaben in den Rechtskreisen des Zweiten (SGB II) und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) zur Stärkung der Rehabilitation. Für 2024 sind dort als Verpflichtungsermächtigung nun 29,5 Millionen Euro vorgesehen.

Änderungsantrag der Union

Keine Mehrheit fand hingegen ein Änderungsantrag (20/4547), den die CDU/CSU-Fraktion zum Einzelplan 11 vorgelegt hatte. Darin forderte sie unter anderem mehr Geld für die Servicestelle Jugendberufsagenturen zum Aufbau digitaler Angebote zur Vermittlung von Ausbildungsplätzen, um Auszubildende und ausbildende Betriebe auf dem Ausbildungsmarkt besser zu vernetzen.

Eine weitere Erhöhung bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sollte nach dem Willen der Unionsfraktion eine Anhebung der Mittel auf das Vorjahresniveau gewährleisten. Dies sei aufgrund der Zunahme der SGB II-Empfänger infolge der Ukraine-Krise zwingend geboten. Die Aufstockung sollte sicherstellen, dass die Zahl der Vermittlungserfolge erhöht werden kann. Den Änderungsantrag wies das Parlament mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der AfD zurück. (che/24.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Launert, Dr. Silke

CDU/CSU

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Kathrin Michel

Kathrin Michel

© Kathrin Michel/ Photothek Media Lab

Michel, Kathrin

SPD

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Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

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Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

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Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

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Claudia Raffelhüschen

Claudia Raffelhüschen

© Claudia Raffelhüschen/Stefan Trocha Photography

Raffelhüschen, Claudia

FDP

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Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

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Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

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René Springer

René Springer

© René Springer

Springer, René

AfD

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Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

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Matthias Birkwald

Matthias Birkwald

© DBT/Inga Haar

Birkwald, Matthias W.

Die Linke

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Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Martin Rosemann

Martin Rosemann

© Dr. Martin Rosemann/ Fionn Große

Rosemann, Dr. Martin

SPD

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Frank Bsirske

Frank Bsirske

© Bonnie Bartusch

Bsirske, Frank

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Ottilie Klein

Dr. Ottilie Klein

© Michael Bennett

Klein, Dr. Ottilie

CDU/CSU

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Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Machalet, Dr. Tanja

SPD

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Axel Knoerig

Axel Knoerig

© Axel Knoerig/ Sigi Schritt

Knoerig, Axel

CDU/CSU

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Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3102 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - und Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 - Drucksache 20/3101 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 185 KB — Status: 28.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3511 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
    PDF | 215 KB — Status: 24.10.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3526 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 -
    PDF | 4 MB — Status: 18.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4001 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 28. September bis 6. Oktober 2022)
    PDF | 174 KB — Status: 14.10.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4547 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/3511, 20/3526, 20/3527, 20/3528 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
    PDF | 158 KB — Status: 22.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/4547abgelehnt
  • Einzelplan 11 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 26.08.2025