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Gesundheit

Debatte zur Verhinderung von Benachteiligung im Triage-Fall

Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz ändern, um Menschen mit Behinderung im Falle knapper intensiv-medizinischer Kapazitäten vor Benachteiligung zu bewahren (20/3877). Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag am Donnerstag, 13. Oktober 2022, beraten. Nach 40-minütiger Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Gesundheitsausschusses überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz solle die „Triage-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das Gericht hatte Ende 2021 vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie 2021 entschieden, dass sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes für den Staat ein Auftrag ergibt, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung durch Dritte zu schützen. Bestehe das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung knapper, überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen wegen einer Behinderung benachteiligt werden, verdichte sich der Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht, hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Entscheidend sei, dass eine gesetzliche Regelung hinreichend wirksamen Schutz vor einer Benachteiligung wegen der Behinderung bewirkt.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass bei der ärztlichen Entscheidung nur die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten relevant ist. Niemand dürfe benachteiligt werden, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung, heißt es in dem Gesetzentwurf. (hau/13.10.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

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Hubert Hüppe

Hubert Hüppe

© Hubert Hüppe/René Golz

Hüppe, Hubert

CDU/CSU

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Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

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Jörg Schneider

Jörg Schneider

© Jörg Schneider

Schneider, Jörg

AfD

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Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

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Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

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Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

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Corinna Rüffer

Corinna Rüffer

© Corinna Rüffer/ Yousef Hakimi

Rüffer, Corinna

Bündnis 90/Die Grünen

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Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/3877 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    PDF | 439 KB — Status: 10.10.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/3877 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Gesundheitsverbände fordern Änderungen an geplanter Triage-Regelung

Zeit: Mittwoch, 19. Oktober 2022, 14.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 1001

Die von der Bundesregierung geplante Triage-Regelung wird von Fachverbänden im Grundsatz begrüßt. Allerdings fordern die Experten einige Nachbesserungen am Gesetzentwurf, um die Reform in der Praxis handhabbar zu machen. Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 19. Oktober 2022, sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Zu der Anhörung waren mehr als 70 Fachverbände und Einzelsachverständige geladen.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) reagiert die Bundesregierung auf die sogenannte „Triage-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Der Gesetzentwurf (20/3877) diene dazu, das Risiko einer Benachteiligung insbesondere aufgrund einer Behinderung bei der Zuteilung aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten zu reduzieren, heißt es in der Vorlage. Demnach darf die Zuteilungsentscheidung nur nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten getroffen werden. Mit der Neuregelung werde klargestellt, dass bei der Zuteilungsentscheidung niemand benachteiligt werden dürfe, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Der Entwurf enthält ferner Regelungen zum Verfahren bei der Zuteilungsentscheidung.

Unsicherheiten im Krankenhausalltag

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie entschieden, dass sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes für den Staat der Auftrag ergibt, Menschen mit Behinderung bei knappen intensivmedizinischen Kapazitäten vor Benachteiligung zu bewahren. Bestehe das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung knapper Ressourcen wegen einer Behinderung benachteiligt werden, verdichte sich der Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, gesetzliche Klarstellungen zu den ethisch hochproblematischen Triage-Entscheidungen seien zu begrüßen. Allerdings sei der Bezugspunkt einer übertragbaren Krankheit unspezifisch und könne im Krankenhausalltag zu Unsicherheiten führen. Der Krankenhausverband plädierte für eine Eingrenzung der Vorgaben auf eine Pandemie. Zudem könne es nicht nur aufgrund einer ansteckenden Krankheit oder Pandemie zur Triage kommen. Zahlreiche weitere Notsituationen seien denkbar, die eine Priorisierung bei der Behandlung erforderten, etwa Unfälle und andere Großschadenereignisse oder Naturkatastrophen mit vielen Verletzten. Ferner sollte nach Ansicht der DKG in den gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden, dass die geplanten Entscheidungsabläufe nur dann eingehalten werden können, wenn ein geordnetes Verfahren überhaupt noch möglich ist. Ärzte seien in absoluten Krisensituationen gezwungen, Zuteilungsentscheidungen sehr schnell zu treffen, gab der Verband zu bedenken. 

Ex-Post-Triage untersagt

Nach Ansicht des Sozialverbandes VdK müssen Bund und Länder alles tun, um Triage-Situationen zu verhindern. Dazu gehörten neben einem Monitoring des Infektionsgeschehens und einem wirksamen Infektionsschutz auch ausreichende Behandlungskapazitäten. Zu begrüßen sei, dass der Abbruch einer intensivmedizinischen Behandlung zugunsten eines Patienten mit größeren Überlebenschancen (Ex-Post-Triage) ausdrücklich untersagt werden solle. In dem Gesetzentwurf fehle jedoch eine Meldepflicht für Kliniken zu Triage-Fällen an eine zentrale Stelle und eine Evaluation dieser Fälle.

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) fordern hingegen nachdrücklich die Möglichkeit einer rechtssicheren Ex-Post-Triage, weil es andernfalls keine Zuteilungsentscheidungen in der Intensivmedizin geben würde und das Gesetz ins Leere liefe. Dem Entwurf zufolge wäre die in einer Notaufnahme oder im präklinischen Rettungsdienst unter maximalem Zeitdruck und mit einer unvollständigen Datenlage getroffene Entscheidung für eine Therapie unumkehrbar, selbst wenn sich im weiteren Verlauf der Behandlung die Überlebenswahrscheinlichkeit des Patienten als gering herausstellen sollte. Ein Verbot der Ex-post-Triage würde die Ärzte erheblich verunsichern, weil die Befürchtung bestünde, dass eine einmal begonnene Intensivbehandlung nicht abgebrochen werden dürfe, argumentierten die Medizinverbände. Die Bundesärztekammer (BÄK) und andere Sachverständige äußerten sich in der Sitzung ähnlich. Die Frage der Ex-Post-Triage spielte in der Anhörung eine herausgehobene Rolle.

„Behinderte im Gesundheitswesen benachteiligt“

Die Risiken für Menschen mit Behinderung bleiben nach Einschätzung des Beirates der Angehörigen im Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) mit der Reform bestehen. Eine Triage-Entscheidung auf Basis aktueller und kurzfristiger Überlebenswahrscheinlichkeit könne kaum objektiv sein. Es sei nicht auszuschließen, dass die Entscheidung durch die negativ geprägte Sicht des Arztes auf die Grunderkrankung oder Behinderung beeinflusst werde. Es könne sein, dass Ärzte kaum Erfahrungen mit speziellen Behinderungen hätten. Daher werde das Zuteilungsverfahren abgelehnt.

In der Anhörung beklagten Sachverständige, dass Menschen mit Behinderung bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs nur unzureichend berücksichtigt worden seien, obwohl die Reform auf einer Verfassungsbeschwerde Betroffener gründe. Die Alltagserfahrungen von Menschen mit Behinderung bei Ärzten und im Krankenhaus wären als Grundlage für den Gesetzentwurf wichtig gewesen, hieß es, zumal Behinderte im Gesundheitswesen strukturell benachteiligt würden. 

Die Diakonie Deutschland forderte, auch die „Triage vor der Triage“ zu verhindern. In der Pandemie sei es verschiedentlich dazu gekommen, dass Menschen, die in Pflegeeinrichtungen lebten, von einer Krankenhausaufnahme ausgeschlossen worden seien, damit die knappen Ressourcen zur Behandlung von Patienten mit besserer Prognose genutzt werden konnten. Eine solche „Triage vor der Triage“ müsse gesetzgeberisch untersagt werden. Ein diskriminierungsfreier Zugang zu intensivmedizinischer Behandlung erfordere zunächst, dass alle Menschen überhaupt bis dorthin vorgelassen würden. (pk/19.10.2022)

Dokumente

  • 20/3877 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    PDF | 439 KB — Status: 10.10.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Protokolle

  • Protokoll der 41. Sitzung vom 19. Oktober 2022 "Infektionsschutzgesetz"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Sozialverband vdk Deutschland
  • Diakonie Deutschland
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB)
  • Der "Runde Tisch Triage"
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V.
  • Sozialverband Deutschland
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Helmut Frister
  • Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin
  • Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
  • Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
  • Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL)
  • Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL)
  • Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands e. V. (BAND)
  • Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR)
  • Deutscher Ethikrat
  • Zentrum für Angewandte Ethik Erfurt
  • Deutscher Pflegerat e. V.
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Forum behinderter Juristinnen und Juristen
  • Forum behinderter Juristinnen und Juristen
  • Netzwerk Artikel 3
  • Bundesärztekammer
  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
  • EbM Netzwerk
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaft e. V.
  • Bochumer Zentrum für Disability Studies
  • Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
  • Verband der Universitätsklinika Deutschlands
  • Deutsches Institut für Menschenrechte
  • Kommissariat der Deutschen Bischöfe
  • Bundesverband Geriatrie
  • AbilityWatch
  • Bundesverband Rehabilitation
  • Bundesinteressenvertretung für alte pflegebetroffene Menschen e. V.
  • Deutscher Caritasverband e. V.
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Oliver Tolmein
  • BKK Dachverband e. V.

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • Sonstige Stellungnahmen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Bundestag billigt Gesetz zur „Triage-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts

Mit der Mehrheit beinahe aller Stimmen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) angepasst, um der sogenannten „Triage-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Mit dem entsprechend angenommenen Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3877, 20/3953, 20/4145 Nr. 4) soll die bestehende Schutzpflicht, die sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes ergibt, umgesetzt werden. Zur Abstimmung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (20/4359). In der zweiten Beratung wurde namentlich über die Initiative entschieden. 366 Parlamentarier stimmten für das Gesetz, 284 dagegen und fünf enthielten sich. Ein Entschließungsantrag, den die Unionsfraktion zu dem Gesetzentwurf eingebracht hatte (20/4368), wurde mehrheitlich abgelehnt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf diene dazu, das Risiko einer Benachteiligung insbesondere aufgrund einer Behinderung bei der Zuteilung aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten zu reduzieren, heißt es in der Vorlage. Demnach darf die Zuteilungsentscheidung nur nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten getroffen werden.

Mit der Neuregelung werde klargestellt, dass bei der Zuteilungsentscheidung niemand benachteiligt werden dürfe, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Das Gesetz enthält ferner Regelungen zum Verfahren bei der Zuteilungsentscheidung.

Menschen mit Behinderung vor Benachteiligung bewahren

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie entschieden, dass sich aus dem Grundgesetz für den Staat der Auftrag ergibt, Menschen mit Behinderung bei knappen intensiv-medizinischen Kapazitäten vor Benachteiligung zu bewahren.

Bestehe das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung knapper Ressourcen wegen einer Behinderung benachteiligt werden, verdichte sich der Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht, heißt es unter Verweis auf die Gerichtsentscheidung in der Vorlage. Entscheidend sei es, dass eine gesetzliche Regelung hinreichend wirksamen Schutz vor einer Benachteiligung wegen Behinderung bewirke.

Änderungen im Ausschuss

Der Gesundheitsausschuss beschloss in seinen Beratungen drei Änderungsanträge. So wurde konkretisiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus nicht ausreichend vorhanden sind. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, eine Zuteilungsentscheidung unverzüglich der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde anzuzeigen. Zudem ist eine Evaluation der Neuregelung geplant. (pk/hau/ste/10.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

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Hubert Hüppe

Hubert Hüppe

© Hubert Hüppe/René Golz

Hüppe, Hubert

CDU/CSU

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Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

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Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

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Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

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Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Lukas Becker

Pellmann, Sören

Die Linke

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Martina Stamm-Fibich

Martina Stamm-Fibich

© DBT/ Inga Haar

Stamm-Fibich, Martina

SPD

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Erich Irlstorfer

Erich Irlstorfer

© Erich Irlstorfer/Foto Krammer

Irlstorfer, Erich

CDU/CSU

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Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

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Diana Stöcker

Diana Stöcker

© Diana Stöcker/Jürgen Weisheitinger

Stöcker, Diana

CDU/CSU

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Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/3877 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    PDF | 439 KB — Status: 10.10.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3953 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes - Drucksache 20/3877 - Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 144 KB — Status: 12.10.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4145 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 6. bis 14. Oktober 2022)
    PDF | 171 KB — Status: 21.10.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4359 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3877, 20/3953, 20/4145 Nr. 4 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    PDF | 262 KB — Status: 09.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4368 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3877, 20/3953, 20/4145 Nr. 4, 20/4359 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    PDF | 150 KB — Status: 09.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/3877, 20/3953 (Beschlussempfehlung 20/4359: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) - 2. Beratung
  • 18:30:05: Beginn der Abstimmung
  • 19:06:32: Ende der Abstimmung
  • Endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 655 Ja: 366 Nein: 284 Enthaltungen 5


Gesetzentwurf 20/3877, 20/3953 (Beschlussempfehlung 20/4359: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/4368 abgelehnt

gibt Ergebnisse zu Wahl zu Gremien bekannt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-infektionsschutzgesetz-917438

Stand: 28.08.2025