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Landwirtschaft

Bundestag berät Antrag zur Bejagung des Wolfes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. September 2022, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen“ (20/3690) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss an den Umweltausschuss überwiesen.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag ein Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild von EU-Staaten wie Schweden, Finnland oder Frankreich Zur Begründung schreiben die Unions-Abgeordneten, dass die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 2020, mit denen eine vereinfachte Entnahme von Wölfen beabsichtigt war, nicht die erhoffte Entlastungswirkung entfaltet hätten. Hingegen zeige das Wolfsbestandsmanagement in anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Schweden oder Finnland praxisgerechte und -konforme Möglichkeiten auf, wie im Rahmen der geltenden europäischen artenschutzrechtlichen Bestimmungen ein nachhaltiges Wolfsbestandsmanagement gestaltet werden könne.

Es gelte, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen, dem Schutz von Wölfen und Weidetieren wie den Bedürfnissen der Menschen gleichermaßen zu genügen. Deshalb werde die Bundesregierung aufgefordert, „den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland unverzüglich zu definieren, jährlich zu bewerten und die Vernetzung und den Austausch der deutschen Wolfsbestände mit ihren Herkunftspopulationen in Ost- und Südeuropa und deren Größe mit zu berücksichtigen“. Zudem sollten die Kriterien und deren Gewichtung detailliert offengelegt werden, die der regelmäßigen Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes nach Brüssel zugrunde liegen. 

Auf einer solchen Basis sei dann ein effektives Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedsstaaten – wie zum Beispiel Schwedens – einzuführen, das dem Schutz von Weidetieren, den Bedürfnissen der Menschen und dem Schutz des Wolfes gleichermaßen Rechnung trage. Zu einem „effektiven Wolfsbestandsmanagement“ gehöre zudem ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, der die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten vorsehe. (nki/vom/29.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Klaus Mack

Klaus Mack

© Klaus Mack/ Steffen Kugler

Mack, Klaus

CDU/CSU

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Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

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Frank Rinck

Frank Rinck

© Frank Rinck

Rinck, Frank

AfD

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Harald Ebner

Harald Ebner

© Harald Ebner/ Laurence Chaperon

Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

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Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Die Linke

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Ulrike Harzer

Ulrike Harzer

© Ines Escherich/Ines Escherich

Harzer, Ulrike

FDP

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Henning Otte

Henning Otte

© Henning Otte/Michael M. Mey

Otte, Henning

CDU/CSU

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Dr. Franziska Kersten

Dr. Franziska Kersten

© SPD Sachsen-Anhalt

Kersten, Dr. Franziska

SPD

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Alexander Radwan

Alexander Radwan

© Alexander Radwan/ Nicole Schaller

Radwan, Alexander

CDU/CSU

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Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

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Alexander Radwan

Alexander Radwan

© Alexander Radwan/ Nicole Schaller

Radwan, Alexander

CDU/CSU

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Dr. Zoe Mayer

Dr. Zoe Mayer

© Zoe Mayer/ Stefan Kaminski

Mayer, Dr. Zoe

Bündnis 90/Die Grünen

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Astrid Damerow

Astrid Damerow

© Astrid Damerow/Michael Gehrig

Damerow, Astrid

CDU/CSU

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Dr. Zoe Mayer

Dr. Zoe Mayer

© Zoe Mayer/ Stefan Kaminski

Mayer, Dr. Zoe

Bündnis 90/Die Grünen

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/3690 - Antrag: Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen - Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen
    PDF | 184 KB — Status: 27.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/3690 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Bejagung von Wölfen bei Experten umstritten

Die CDU/CSU-Fraktion ist mit ihrem Antrag auf Bejagung von Wölfen als Teil eines Bestandsmanagements (20/3690) in einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss am Mittwoch, 18. Januar 2023, auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während ein Teil der Sachverständigen die Initiative der Union begrüßte, lehnten andere die Bejagung des Wolfes klar ab. 

Zäune, Schutzhunde und Behirtung

So gab Ilka Reinhardt vom Lupus Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland zu bedenken, dass die Bejagung von Wölfen nicht unbedingt zur Befriedung von Konflikten führe. Das zeigten die Beispiele Schweden und Frankreich, die die Union in ihrem Antrag als Vorbild herangezogen hatte, deutlich.

Um die Weidetierhaltung zu erhalten und Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere zu verringern, plädierte Reinhardt stattdessen für einen „richtig umgesetzten, funktionstüchtigen“ Herdenschutz. Wissenschaftlich sei erwiesen, dass dieser am besten geeignet sei, um Wolfsrisse zu reduzieren. Schutzmaßnahmen wie Zäune, Schutzhunde und Behirtung seien selbst an Deichen und in Bergregionen möglich. Das belegten zahlreiche Beispiele. Was es brauche, sei eine bessere fachliche Begleitung der Weidetierhalter.

Herdenschutzmaßnahmen und Monitoring

Ähnlich argumentierte auch Dr. Carsten Nowak vom Seckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum Frankfurt: Er bezeichnete die Ausbreitung des Wolfes einen „wichtigen Schritt hin zu einem artenreichen und resilienten Ökosystem“.

Gleichwohl räumte auch er Konflikte im Zusammenleben mit dem Wolf ein: Die Zahl der Nutztierschäden steige mit der wachsenden Population – jedoch sei die „Korrelation schwächer, als man denken könne“, so Nowak und verwies auf das Beispiel Norwegen. Dort gebe es nur wenige Wölfe, trotz Bejagung seien dort aber die Schäden enorm. Grund sei der fehlende Herdenschutz. In „gut implementierten Herdenschutzmaßnahmen“ sah der Sachverständige zudem überhaupt erst die Voraussetzung für „evidenzbasiertes, wissenschaftliches Wolfsmanagement“.

Dr. Norman Stier, Professor für Forstzoologie an der Universität Dresden, betonte die Bedeutung belastbarer Daten: Um den günstige Erhaltungszustand des Wolfes zu messen und sicherstellen, brauche es weiterhin ein „solides Monitoring“ – dieses sei auch die Basis für Bestandsmanagement und Entnahme von Wölfen.

„Hundertprozentigen Herdenschutz gibt es nicht“

Eine „Anpassung des Wolfsmanagements an die tatsächlichen Gegebenheiten“ forderte hingegen Stefan Völl von der Vereinigung der Deutschen Landesschafzuchtverbände (VdL) und signalisierte Zustimmung zum Unionsantrag: Die Weidetierhalter seien nach 20 Jahren im Umgang mit dem Wolf „zunehmend frustriert“, sagte der VdL-Geschäftsführer in der Anhörung. Herdenschutz sei für sie „eine Selbstverständlichkeit – da wo er möglich sei“. 

Dennoch habe man „über 1.000 Übergriffe und 4.000 getötete oder verletzte Tiere“, so Völl. „Wir müssen einsehen, dass es hundertprozentigen Herdenschutz nicht gibt.“ Übergriffige Wölfe müssten unverzüglich entnommen werden. Das dürfe angesichts der jährlich wachsenden Zuwachsraten von 30 Prozent auch nicht zu Diskussionen führen.

Rahmen für Koexistenz von Mensch und Tier

Für einen „zügigen und konsequenten Abschuss“ von Wölfen, wenn Nutztieren trotz Herdenschutz Schaden drohe, plädierte auch Andreas Schenk vom Bundesverband der Berufsschäfer. Diese müsse auch dann gelten, wenn Herdenschutz nachweislich technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich unzumutbar sei.

Neben Herdenschutz und dem Ausgleich aller Kosten im Zusammenhang mit dem Wolf seien das die Grundbedingungen, um einen konsesfähigen Rahmen für die Koexistenz von Mensch und Tier zu schaffen. 

Kritik an Jagdquoten und Obergrenzen

Gegen Jagdquoten und Obergrenzen positionierte sich Frank Hahnel, Schafzuchtverband Berlin Brandenburg: Nicht eine bestimmte Zahl von Wölfen sei seiner Meinung nach problematisch, sondern ein bestimmtes Verhalten der Tiere. daher müssten die entnommen werden, die Weidetiere gefährdeten – unabhängig von einer festgelegten Zahl. Quoten seien ebenso abzulehnen, denn es sei zu befürchten, dass Rudel durch Bejagung geschwächt und erst recht gezwungen würden, Schafe oder Ziegen anzugreifen, so Hahnel in seiner Stellungnahme.

Prof. Dr. Dr. Sven Herzog, Professor für Wildökologie und Jagdwirtschaft an der Universität Dresden, sprach sich dafür aus, „die zwei blinden Flecken im derzeitigen Wolfsmanagement zu beseitigen“: So müsse man sich zum einen mit dem Mangel an Wild- und Beutetieren befassen. In vielen Regionen dürften mögliche Beutetiere wie Rotwild gar nicht leben – das führe dazu, dass Wölfe sich zunehmend Herden- und Nutztiere als Beute suchten. Der zweite blinde Fleck sei die Entnahme von Wölfen, so Herzog. Auch hierüber müsse man „intensiver nachdenken“.

Folgen für Biodiversität 

Vor einer weiteren Ausbreitung der Wölfe warnte Marcel Züger, Biologe und Geschäftsführer des Schweizer Ökoberatungsunternehmens Pro Valladas: Die wachsende Population des Wolfes habe gerade für die Biodiversität Folgen: Kulturlandschaften wiesen oftmals eine höhere Artenvielfalt auf als die „reine Wildnis“. Wenn Weidetierhaltung nicht mehr möglich sei, gingen „Edelstücke des Naturschutzes“ verloren.

Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune stellten zudem ein Hindernis und eine Gefahrenquelle für kleinere Tiere wie wandernde Amphibien und Reptilien dar, die sich darin verfangen und verletzen könnten. Zäune seien somit das Gegenteil von „Wildtierbrücken“, auf die man im Naturschutz sonst großen Wert lege und sogar extra anlege.

Forderung nach „wolfsfreien Zonen“

Ähnlich äußerte sich auch Anton Larcher vom Tiroler Jägerverband, der durch die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes bereits die Almwirtschaft in Österreich gefährdet sah. Viehhalter hätten hier viel für den Herdenschutz getan, dieser sei aber „gescheitert“. Lacher plädierte daher für die Einrichtung von „wolfsfreien Zonen“. Das Wolfsmonitoring müsse zudem EU-weit harmonisiert werden, sodass Wölfe im Grenzgebiet nicht unterschiedlich erfasst und nummeriert würden, so Larchers Empfehlung.

Prof. Dr. Michael Brenner, Professor für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena, unterstrich ebenfalls die Notwendigkeit eines Bestandsmanagements. Dieses müsse aber den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entsprechen. Danach müsse der Wolfsbestand unter anderem nicht nur national, sondern auch regional ermittelt und der günstige Erhaltungszustand auf beiden Ebenen gesichert bleiben. Was ein günstiger Erhaltungszustand sei, müsse definiert werden, der Gesetzgeber könne hier einen „Akzeptanzkorridor festlegen“.

Plädoyer für „maßvollen Ausgleich“

Für eine mittelfristige Regulierung angesichts des sich schnell erhöhenden Wolfsbestands sprach sich schließlich auch Alexander Kramer für den Deutschen Landkreistag aus. Es müsse ein „maßvoller Ausgleich“ zwischen den Belangen des Naturschutzes und der Abwehr von Gefahren und weitetierwirtschaftlicher Schäden gefunden werden.

Die Schaffung wolfsfreier Zonen jedoch sah Kramer angesichts der juristischen Lage skeptisch und schlug unter anderem vor, „mildere Mittel“ zu prüfen, wie etwa wie den Einsatz von Herdenschutzhunden oder Ultraschallhalsbändern, die über Sensoren Alarm schlagen und Wolfangriffe stoppen.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag ein Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild von EU-Staaten wie Schweden, Finnland oder Frankreich. Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 2020, mit denen eine vereinfachte Entnahme von Wölfen beabsichtigt war, nicht die erhoffte Entlastungswirkung entfaltet hätten.

Hingegen zeige das Wolfsbestandsmanagement in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Schweden oder Finnland praxisgerechte und -konforme Möglichkeiten auf, wie im Rahmen der geltenden europäischen artenschutzrechtlichen Bestimmungen ein nachhaltiges Wolfsbestandsmanagement gestaltet werden könne. Es gelte, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen, dem Schutz von Wölfen und Weidetieren wie den Bedürfnissen der Menschen gleichermaßen zu genügen.

Erhaltungszustand des Wolfes

Deshalb werde die Bundesregierung aufgefordert, „den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland unverzüglich zu definieren, jährlich zu bewerten und die Vernetzung und den Austausch der deutschen Wolfsbestände mit ihren Herkunftspopulationen in Ost- und Südeuropa und deren Größe mit zu berücksichtigen“. Zudem sollten die Kriterien und deren Gewichtung detailliert offengelegt werden, die der regelmäßigen Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes nach Brüssel zugrunde liegen.

Auf einer solchen Basis sei dann ein effektives Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedsstaaten – wie zum Beispiel Schwedens – einzuführen, das dem Schutz von Weidetieren, den Bedürfnissen der Menschen und dem Schutz des Wolfes gleichermaßen Rechnung trage. Zu einem „effektiven Wolfsbestandsmanagement“ gehöre zudem ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, der die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten vorsehe. (sas/nki/18.01.2023)

Dokumente

  • 20/3690 - Antrag: Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen - Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen
    PDF | 184 KB — Status: 27.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 30. Sitzung am Mittwoch, 18. Januar 2023, 11.00 Uhr, öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll 30. Sitzung, Öffentliche Anhörung, "Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen - Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen ", BT-Drs. 20/3690

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Alexander Kramer (Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände), A.-Drs. 20(16)124-D
  • Stellungnahme Dr. Stefan Völl, (Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände), A.-Drs. 20(16)124-C
  • Stellungnahme Prof. Dr. Dr. Sven Herzog (Technische Universität Dresden), A.-Drs. 20(16)124-G
  • Stellungnahme Marcel Züger (PRO VALLADAS GmbH), A.-Drs. 20(16)124-E
  • Stellungnahme Andreas Schenk (Bundesverband Berufsschäfer e. V.), A.-Drs. 20(16)124-F(NEU)
  • Stellungnahme Anton Larcher (Tiroler Jägerverband), A.-Drs. 20(16)124-B
  • Stellungnahme Frank Hahnel (Schaftzuchtverband Berlin Brandenburg), A.-Drs. 20(16)124-A

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Naturschutz

Oppositionsanträge zur Kontrolle des Wolfsbestands abgelehnt

Der Bundestag hat am Mittwoch, 26. April 2023, zwei Oppositionsanträge zum Wolfsbestand abgelehnt. Eine Vorlage der Unionsfraktion (20/3690), zu der der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung (20/5629) eingebracht hatte, wies das Parlament zurück: 254 Abgeordnete votierten für den Antrag, 408 dagegen, es gab sieben Enthaltungen. Ein Antrag der AfD-Fraktion (20/515) wurden mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Landwirtschaftsausschuss hatte zur Abstimmung eine Empfehlung abgegeben (20/776).  

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion forderte in ihrem Antrag mit dem Titel „Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen“ (20/3690) ein Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild von EU-Staaten wie Schweden, Finnland oder Frankreich.

Zur Begründung schrieben die Abgeordneten, dass die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz von 2020, mit denen eine vereinfachte Entnahme von Wölfen beabsichtigt war, nicht die erhoffte Entlastungswirkung entfaltet hätten. Hingegen zeige das Wolfsbestandsmanagement in Staaten wie Frankreich, Schweden oder Finnland praxisgerechte und -konforme Möglichkeiten auf, wie im Rahmen der geltenden europäischen Artenschutzrechts ein nachhaltiges Wolfsbestandsmanagement gestaltet werden könne. Es gelte, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen, dem Schutz von Wölfen und Weidetieren wie den Bedürfnissen der Menschen gleichermaßen zu genügen.

„Erhaltungszustand des Wolfes jährlich bewerten“

Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, „den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland unverzüglich zu definieren, jährlich zu bewerten und die Vernetzung und den Austausch der deutschen Wolfsbestände mit ihren Herkunftspopulationen in Ost- und Südeuropa und deren Größe mit zu berücksichtigen“. Zudem sollten die Kriterien und deren Gewichtung detailliert offengelegt werden, die der regelmäßigen Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes nach Brüssel zugrunde liegen.
Auf einer solchen Basis sei dann ein effektives Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedstaaten wie etwa Schwedens einzuführen, das dem Schutz von Weidetieren, den Bedürfnissen der Menschen und dem Schutz des Wolfes gleichermaßen Rechnung trage. Zu einem „effektiven Wolfsbestandsmanagement“ gehöre zudem ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, der die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten vorsieht, schrieben die Abgeordneten.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag mit dem Titel „Deutsche Weidetierhaltung erhalten – Unkontrollierten Anstieg des Wolfsbestandes regulieren“ (20/515), den Anstieg des Wolfsbestandes zu regulieren. Die vom Bund und den Ländern erhobenen Daten sollten künftig schneller, transparenter und nachvollziehbarer zusammengeführt und die Wolfsbestände in Deutschland realitätsgetreu beziffert werden.
Zudem sei eine bundeseinheitliche Regelung für eine zeitnahe und vollständige Entschädigung von Wolfsrissen sowie eine Beweislastumkehr bei der Rissbegutachtung zugunsten der Geschädigten zu erarbeiten, fordert die Fraktion. Nach ihren Ausführungen hat der Wolfsbestand in Deutschland zugenommen. Das starke Anwachsen des Wolfsbestands und die steigenden Schäden an Nutztieren seien mittlerweile eine ernste Bedrohung für den Fortbestand der artgerechten Weidetierhaltung. 

Laut Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) habe es im Monitoringjahr 2020/21 in Deutschland 157 Wolfsrudel, 27 Wolfspaare und 19 sesshafte Einzeltiere gegeben, heißt es in dem Antrag weiter. Die Zahl der von Wölfen getöteten Nutztiere habe sich trotz zunehmender Herdenschutzmaßnahmen innerhalb von nur zwei Jahren fast verdoppelt. Im Jahr 2020 seien etwa 4.000 Wolfsrisse gezählt worden. (vom/nki/26.04.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Harald Ebner

Harald Ebner

© Harald Ebner/ Laurence Chaperon

Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

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Klaus Mack

Klaus Mack

© Klaus Mack/ Steffen Kugler

Mack, Klaus

CDU/CSU

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Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

()
Andreas Bleck

Andreas Bleck

© Andreas Bleck/ Georg Krimmel

Bleck, Andreas

AfD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()
Judith Skudelny

Judith Skudelny

© FDP Landesverband Baden-Württemberg/ Stephanie Trenz

Skudelny, Judith

FDP

()
Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

© Amira Mohamed Ali/ Thomas Hedrich/DiG 2021

Mohamed Ali, Amira

Die Linke

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dr. Zoe Mayer

Dr. Zoe Mayer

© Zoe Mayer/ Stefan Kaminski

Mayer, Dr. Zoe

Bündnis 90/Die Grünen

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Hans-Jürgen Thies

Hans-Jürgen Thies

© Tobias Koch/ Tobias Koch

Thies, Hans-Jürgen

CDU/CSU

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Carsten Träger

Carsten Träger

© Carsten Träger/ Agentur Photothek Media Lab

Träger, Carsten

SPD

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Alexander Radwan

Alexander Radwan

© Alexander Radwan/ Nicole Schaller

Radwan, Alexander

CDU/CSU

()
Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/515 - Antrag: Deutsche Weidetierhaltung erhalten - Unkontrollierten Anstieg des Wolfsbestandes regulieren
    PDF | 174 KB — Status: 26.01.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/776 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Rinck, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/515 - Deutsche Weidetierhaltung erhalten - Unkontrollierten Anstieg des Wolfsbestandes regulieren
    PDF | 221 KB — Status: 18.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3690 - Antrag: Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen - Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen
    PDF | 184 KB — Status: 27.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/5629 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/3690 - Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen - Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen
    PDF | 192 KB — Status: 13.02.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 20/5629 (Antrag 20/3690 ablehnen)
  • 18:21:02: Beginn der Abstimmung
  • 18:46:23: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 670 Ja: 409 Nein: 254 Enthaltungen: 7
  • Beschlussempfehlung 20/5629 angenommen


Beschlussempfehlung 20/776 (Antrag 20/515 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw39-de-wolfsbestand-911396

Stand: 28.08.2025