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Arbeit

Anpassung der Ver­ordnungs­ermächtigungen beim Kurzarbeitergeld

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Freitag, 23. September 2022, mit dem Kurzarbeitergeld befasst. Dazu haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen (20/3494) zur ersten Lesung vorgelegt. Im Anschluss der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalition möchte den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Mitte nächsten Jahres weiter über Verordnungsermächtigungen verlängern können. Dazu hat sie nun einen entsprechenden Entwurf (20/3494) eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen vorgelegt. Der vereinfachte Zugang war im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen und zuletzt über Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach verlängert worden.

Das Gesetz soll es der Regierung ermöglichen, auch über den 30. September 2022 hinaus die Möglichkeit zu haben, Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld durch Verordnung zu erlassen. „Auch im Hinblick auf die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Paragraf 11a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sollte eine solche Möglichkeit bestehen, um in allen Branchen den Unternehmen in diesem schwierigen Umfeld weiterhin eine Unterstützung bei der Nutzung von Kurzarbeit ermöglichen zu können, damit Entlassungen sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst vermieden werden“, schreibt die Koalition.

Die Verordnungsermächtigungen sollen ausgeweitet werden, um für die Bundesagentur für Arbeit Vereinfachungen bei den Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes zu ermöglichen (Möglichkeit des Verzichts auf den Einsatz von Arbeitszeitguthaben und Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit sowie Möglichkeit für die Betriebe, die Anzeige von Kurzarbeit auch im Folgemonat noch vornehmen zu können). Für die pandemiebedingte Möglichkeit des anrechnungsfreien Hinzuverdiensts durch Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit wird eine bis zum 30. Juni 2023 befristete Verordnungsermächtigung geschaffen. (che/23.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Anette Kramme

Anette Kramme

© Anette Kramme/ Yves Sucksdorff

Kramme, Anette

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

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Jana Schimke

Jana Schimke

© Jana Schimke / Karoline Wolf

Schimke, Jana

CDU/CSU

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Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

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Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

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Jens Beeck

Jens Beeck

© DBT/ Inga Haar

Beeck, Jens

FDP

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Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

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Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

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Dr. Markus Reichel

Dr. Markus Reichel

© Dr. Markus Reichel/ Frank Grätz

Reichel, Dr. Markus

CDU/CSU

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Frank Bsirske

Frank Bsirske

© Bonnie Bartusch

Bsirske, Frank

Bündnis 90/Die Grünen

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/3494 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen
    PDF | 205 KB — Status: 20.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/3494 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Instrument des Kurzarbeitergeldes in der Energiekrise

Zeit: Montag, 26. September 2022, 10 bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Das Instrument des Kurzarbeitergeldes hat nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit (BA) gezeigt, dass es wirkungsvoll ist, um Arbeitsplätze zu erhalten und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die Bewältigung einer erneuten massenhaften Inanspruchnahme wäre heute allerdings nicht mehr leistbar, sagte Anke Eidner von der BA am Montag, 26. September 2021, in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Gegenstand der Anhörung war der Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen (20/3494), den der Bundestag am 29. September verabschieden will.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld war während der Pandemie beschlossen und zuletzt über Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach verlängert worden. Der Entwurf zielt darauf ab, auch über den 30. September 2022 hinaus die Möglichkeit zu haben, Sonderregelungen per Verordnung zu erlassen.

Die Verordnungsermächtigungen sollen ausgeweitet werden, um für die Bundesagentur für Arbeit Vereinfachungen bei den Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes zu ermöglichen (Möglichkeit des Verzichts auf den Einsatz von Arbeitszeitguthaben und Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit sowie Möglichkeit für die Betriebe, die Anzeige von Kurzarbeit auch im Folgemonat noch vornehmen zu können). Für die pandemiebedingte Möglichkeit des anrechnungsfreien Hinzuverdiensts durch Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit wird eine bis zum 30. Juni 2023 befristete Verordnungsermächtigung geschaffen.

Dreistufiges Verfahren

Der Aufwand beim dreistufigen Kurzarbeitergeldverfahren bestehend aus Anzeige, vorläufiger Bewilligung und Abschlussprüfung ist nach Aussage von Anke Eidner von der BA enorm. Bei verstärkter Inanspruchnahme des Instruments bräuchte es daher „neue Kriseninstrumente“. Die Abschlussprüfungen für 800.000 Fälle aus der Pandemie seien aktuell noch offen. Dabei prüfe die BA anhand der Angaben des Arbeitgebers, ob die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes korrekt war. Den zeitlichen Aufwand pro Fall bezifferte Eidner auf 290 Minuten.

Derzeit verfüge die BA über keine finanziellen Reserven mehr und wäre im Haushalt 2022 auf unterjährige Liquiditätshilfen des Bundes angewiesen, betonte die Sachverständige. Auch die Arbeitslosenversicherung könne die Kosten bei höherer Kurzarbeit nicht tragen.

Hoher Verwaltungsaufwand

Dr. Marlene Schubert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks bezeichnete das Kurzarbeitergeld als bewährtes Kriseninstrument, das allerdings erhebliche Schwächen aufweise. Zu wünschen wäre für kleine und mittlere Unternehmen aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands ein leichter handhabbares Instrument, das auch nicht so sehr „mitnahmeanfällig“ ist, sagte Schubert.

Dr. Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände regte an zu prüfen, wie das Instrument für eine massenhafte Inanspruchnahme verändert werden könnte. Entscheidend sei, an den Ursachen, den Energiemärkten, anzusetzen. Steven Haarke vom Handelsverband Deutschland sprach von einer positiven Resonanz, wobei eine Straffung des Verfahrens sinnvoll wäre.

„Kurzarbeitergeld armutssicher machen“

Dr. Susanne Uhl von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten sagte, das Gastgewerbe benötige das Kurzarbeitergeld, wenn ein „Energiepreisdeckel“ erst Mitte nächsten Jahres komme. Minijobs als Alternative hielt sie für „nicht so gut“. Stattdessen warb sie dafür, dass Kurzarbeitergeld armutssicher zu machen. Es dürfe nicht so gering sein, dass „die Leute aus den Jobs gehen“.

Uhl plädierte zudem für Aufstockungen, da sich die Preissteigerungen noch nicht in den Löhnen abbildeten. Die Lücke werde umso größer, wenn das Kurzarbeitergeld nur 60 Prozent des Nettogehalts ausmache.

Weitergeltung für die Leiharbeit begrüßt

Evelyn Räder vom Deutschen Gewerkschaftsbund begrüßte die vorübergehende Weitergeltung der Kurzarbeitergeldregelung für die Leiharbeit, solange dieser Branche eine Entlassungswelle drohe. Bei einer neuen krisenhaften Situation sollte über die Finanzierung der Verwaltungskosten in der BA nachgedacht werden, empfahl sie.

Oliver Zander vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall verwies darauf, dass in der Metall- und Elektroindustrie überwiegend Vollzeit-Arbeitsverhältnisse vorherrschten.

„Vorübergehende Schocksituation“

Prof. Dr. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sagte, die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt sei noch nicht krisenhaft, der Arbeitskräftebedarf hoch. Würde sich die Energiekrise weiter verschärfen, wäre das aus seiner Sicht als „außergewöhnliches Verhältnis“ zu qualifizieren. Auch Weber sprach sich für eine Finanzierung aus Steuermitteln aus, wenn Kurzarbeitergeld in großem Umfang gebraucht werde. Das Kurzarbeitergeld dürfe aber den Strukturwandel nicht behindern.

Derzeit befinde man sich in einer vorübergehenden „Schocksituation“, aber auch in einer Transformation. In der Pandemie hätten Betriebe zumachen müssen, in der Energiekrise komme es dagegen darauf an, dass der Betrieb weiterläuft. Auf Kurzarbeit sollte man seiner Auffassung nach setzen, wenn es kurzfristig zu einer Situation kommt, dass die Energieversorgung nicht mehr für alle gewährleistet ist.

„Über aufstockende Regelung nachdenken“

Dr. Thoralf Pusch vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut in der Hans-Böckler-Stiftung berichtete, dass im November 2020 etwa die Hälfte der Kurzarbeitenden in den Genuss von Aufstockungen gekommen seien, auch aufgrund tariflicher oder betrieblicher Vereinbarungen.

Bei Kurzarbeitenden ohne Aufstockung hätten zu diesem Zeitpunkt viele von einer belastenden Situation gesprochen, da deren Rücklagen aufgebraucht gewesen seien. Pusch hielt es für richtig, über die Wiedereinführung einer aufstockenden Regelung nachzudenken. (vom/26.09.2022)

Dokumente

  • 20/3494 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen
    PDF | 205 KB — Status: 20.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 24. Sitzung am Montag, den 26. September2022, 10.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 24. Sitzung Wortprotokoll Kurzarbeitergeld

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste zur öffentlichen Anhörung am 26.09.2022 KuG

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesagentur für Arbeit
  • Schriftliche Stellungnahme - Handelsverband Deutschland - HDE e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
  • Schriftliche Stellungnahme - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
  • Schriftliche Stellungnahme - Arbeitgeberverband Gesamtmetall e.V.
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Vereinfachter Zugang zum Kurz­arbeitergeld wird verlängert

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke hat der Bundestag am Donnerstag, 29. September 2022, die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis Mitte nächsten Jahres möglich gemacht.

Gegen den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen (20/3494) stimmte die CDU/CSU-Fraktion, die AfD enthielt sich ihrer Stimme. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/3721). 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld war im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen und zuletzt über Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach verlängert worden. Das Gesetz ermöglicht es der Bundesregierung, auch über den 30. September 2022 hinaus die Möglichkeit zu haben, Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld durch Verordnung zu erlassen.

„Auch im Hinblick auf die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Paragraf 11a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sollte eine solche Möglichkeit bestehen, um in allen Branchen den Unternehmen in diesem schwierigen Umfeld weiterhin eine Unterstützung bei der Nutzung von Kurzarbeit ermöglichen zu können, damit Entlassungen sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst vermieden werden“, schreiben die Fraktionen.

Die Verordnungsermächtigungen sollen ausgeweitet werden, um für die Bundesagentur für Arbeit Vereinfachungen bei den Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes zu ermöglichen (Möglichkeit des Verzichts auf den Einsatz von Arbeitszeitguthaben und Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit sowie Möglichkeit für die Betriebe, die Anzeige von Kurzarbeit auch im Folgemonat noch vornehmen zu können). Für die pandemiebedingte Möglichkeit des anrechnungsfreien Hinzuverdiensts durch Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit wird eine bis zum 30. Juni 2023 befristete Verordnungsermächtigung geschaffen. (vom/che/ste/irs/29.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

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Maximilian Mörseburg

Maximilian Mörseburg

© Julian Kurwan

Mörseburg, Maximilian

CDU/CSU

()
Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

()
Hannes Gnauck

Hannes Gnauck

© Hannes Gnauck

Gnauck, Hannes

AfD

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Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

()
Jessica Tatti

Jessica Tatti

© Jessica Tatti/ Gerlinde Trinkhaus

Tatti, Jessica

Die Linke

()
Jens Peick

Jens Peick

© Jens Peick/ Photothek Media Lab

Peick, Jens

SPD

()
Axel Knoerig

Axel Knoerig

© Axel Knoerig/ Sigi Schritt

Knoerig, Axel

CDU/CSU

()
Dr. Wolfgang Stengmann-Kuhn, Bündnis 90/Die Grünen

Wolfgang Stengmann-Kuhn

© Wolfgang Stengmann-Kuhn/ Stefan Kaminski

Strengmann-Kuhn, Dr. Wolfgang

Bündnis 90/Die Grünen

()
Natalie Pawlik

Natalie Pawlik

© Natalie Pawlik/ Photothek Media Lab

Pawlik, Natalie

SPD

()
Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/3494 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen
    PDF | 205 KB — Status: 20.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3721 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/3494 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen
    PDF | 197 KB — Status: 28.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/3494 (Beschlussempfehlung 20/3721: Gesetzentwurf annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw39-de-kurzarbeitergeld-911394

Stand: 29.08.2025