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Umwelt

Antrag zur Änderung des Atomgesetzes überwiesen

Erstmals hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Juli 2022, einen von der AfD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf „zur Änderung des Atomgesetzes“ (20/2592) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. 

Gesetzentwurf der AfD

Weltweit herrsche eine Situation des Mangels an Energie, der sich seit 2020 in steigenden Preisen insbesondere für Öl, Erdgas und Strom bemerkbar mache, schreibt die AfD in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes. Die Energiekrise habe sich durch den Krieg in der Ukraine verschärft. Vor dem Hintergrund des nahenden Winters 2022/2023 und nur unzureichend gefüllter Erdgasspeicher stelle sich die dringliche Frage nach einem Ersatz zur Deckung des Bedarfs des Landes an Wärme und Strom.

Aus Sicht der AfD bestehe eine Möglichkeit zur teilweisen Deckung des Strombedarfs und zugleich - weil in entsprechendem Maße auf die Stromerzeugung durch Erdgas verzichtet werden könnte - auch des Wärmebedarfs durch Erdgas in der Nutzung zumindest der aktuell noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke. Angesichts einer Energieversorgungsmangel- oder gar Notlage wäre die Abschaltung vorhandener, voll funktionsfähiger Kraftwerkskapazitäten widersinnig. Der Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei dringend angezeigt. Dazu müssten die betreffenden Anlagen entfristet und die Strommengenbegrenzung abgeschafft werden. Die Sicherstellung eines wirtschaftlich sinnvollen Betriebs für die Betreiber erfolge am effektivsten über eine entschädigungsbewehrte Laufzeitzusage von 20 Jahren.

Etwaige geringe Mehrkosten der Betreiber für Personal und/oder Brennstoff dürften - unter Annahme von wenigen hundert bis maximal tausend Beschäftigten für die gegenständlichen Anlagen insgesamt jährlich im einstelligen Millionenbereich liegen. Die Aufwendungen für die Betriebszulassung würden bei hinreichend langer, garantierter Laufzeit attraktiv erscheinen. Für Verbraucher entstünden keine Mehrausgaben, heißt es in dem Gesetzentwurf der AfD. (mis/eis/07.07.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

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Bernhard Herrmann

Bernhard Herrmann

© Bernhard Herrmann/Karla Mohr

Herrmann, Bernhard

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

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Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

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Fabian Gramling

Fabian Gramling

© Fabian Gramling/ Lukas Muckenfuß

Gramling, Fabian

CDU/CSU

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/2592 - Gesetzentwurf: Entwurf eines neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
    PDF | 213 KB — Status: 05.07.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Kleebank, Helmut (SPD), Skudelny, Judith (FDP), Blankenburg, Jakob (SPD)
  • Überweisung 20/2592 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Nukleare Sicherheit

Keine Mehrheit für AfD-Initiative zum Weiterbetrieb von Kernkraftwerken

Mit 544 Nein-Stimmen zu 70 Ja-Stimmen hat der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2022, einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Atomgesetzes“ (20/2592) zurückgewiesen. Die AfD forderte darin den Weiterbetrieb der drei aktuell noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke. Bei der namentlichen Abstimmung auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/3586) gab es keine Enthaltungen.

Abgelehnt wurde auch ein Änderungsantrag (20/3595), den die Fraktion zu dem von ihr selbst vorgelegten Entwurf eingebracht hatte. 

Antrag der AfD-Fraktion

Aus Sicht der AfD bestehe eine Möglichkeit zur teilweisen Deckung des Strombedarfs und zugleich - weil in entsprechendem Maße auf die Stromerzeugung durch Erdgas verzichtet werden könnte - auch des Wärmebedarfs durch Erdgas in der Nutzung zumindest der aktuell noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke. Angesichts einer Energieversorgungsmangel- oder gar Notlage wäre die Abschaltung vorhandener, voll funktionsfähiger Kraftwerkskapazitäten widersinnig, hieß es in dem Entwurf.

Der Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei dringend angezeigt. Dazu müssten die betreffenden Anlagen entfristet und die Strommengenbegrenzung abgeschafft werden. Die Sicherstellung eines wirtschaftlich sinnvollen Betriebs für die Betreiber erfolge am effektivsten über eine entschädigungsbewehrte Laufzeitzusage von 20 Jahren, schrieben die Abgeordneten. (mis/hau/22.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Bernhard Herrmann

Bernhard Herrmann

© Bernhard Herrmann/Karla Mohr

Herrmann, Bernhard

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

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Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

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Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/2592 - Gesetzentwurf: Entwurf eines neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
    PDF | 213 KB — Status: 05.07.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3586 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/2592 - Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
    PDF | 174 KB — Status: 21.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3595 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksachen 20/2592, 20/3586 - Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
    PDF | 135 KB — Status: 21.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Skudelny, Judith (FDP), Helfrich, Mark (CDU/CSU), Blankenburg, Jakob (SPD), Kleebank, Helmut (SPD)


Änderungsantrag 20/3595 abgelehnt
namentliche Abstimmung zu (Beschlussempfehlung 20/3586: Gesetzentwurf ablehnen)
23:20:05: Beginn der Abstimmung
23:39:39: Ende der Abstimmung
Gesamt: 615 Ja: 70 Nein: 545 Enthaltungen: 0
Gesetzentwurf 20/2592 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw38-de-atomgesetz-909124

Stand: 29.08.2025