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Gesundheit

Debatte zur Cannabis-Legalisierung

Die Fraktion Die Linke will mit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine Entkriminalisierung von Cannabis erreichen. Von den über 200.000 Cannabisdelikten pro Jahr seien mehr als 80 Prozent konsumnah, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (20/2579), der am Donnerstagnacht, 7. Juli 2022, auf der Tagesordnung des Bundestages stand und im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde. Die Federführung wird der Gesundheitsausschuss übernehmen.

Gesetzentwurf der Linken

Die rechtlichen und sozialen Konsequenzen der Kriminalisierung seien für die Betroffenen beträchtlich, heißt es in dem Entwurf. Die für die Verfolgung und den Vollzug jährlich aufgewendeten Mittel lägen im Bereich von einer Milliarde Euro. Die Abgeordneten schlagen vor, Volljährigen den Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis oder Cannabisharz zu erlauben. Auch soll der Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen für den persönlichen oder gemeinschaftlichen Eigenbedarf erlaubt sein. Das Aufbewahren einer Jahresernte von bis zu drei Pflanzen soll ebenfalls zulässig sein. Der Gesetzentwurf sieht Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder vor, falls die zulässigen Höchstmengen überschritten werden. (pk/ste/08.07.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

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Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

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Thomas Dietz

Thomas Dietz

© Thomas Dietz / Social Media Team der AfD Bundestagfraktion

Dietz, Thomas

AfD

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Kristine Lütke

Kristine Lütke

© Kristine Lütke/Heidrun Hönniger

Lütke, Kristine

FDP

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Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/2579 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes - Entkriminalisierung von Cannabis
    PDF | 185 KB — Status: 05.07.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Stamm-Fibich, Martina (SPD)
  • Überweisung 20/2579 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten für vereinfachte Abgabe von Medizinalcannabis

Zeit: Mittwoch, 15. März 2023, 14.45 bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses haben sich Experten mit Anträgen der Opposition zum Umgang mit Cannabis geäußert. Dabei vertraten Sachverständige die Auffassung, dass der Zugang zu Medizinalcannabis vereinfacht werden sollte. Zugleich befürworteten Fachleute eine Entkriminalisierung von Cannabis, allerdings bevorzugt als Übergang hin zu einer umfassenden Legalisierung der Droge. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 15. März 2023, in der Anhörung des Ausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Grundlage waren ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (20/2579) und ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/5561). 

Anträge von Union und Linke

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag eine bessere Versorgung von Patienten mit Cannabisarzneimitteln. Eine Herausforderung seien die hohen administrativen Hürden bei den Genehmigungsverfahren in den gesetzlichen Krankenkassen in Verbindung mit den Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst. Dies führe zu langen Wartezeiten und Widerspruchsverfahren. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Therapiehoheit der Ärzte bei der Verschreibung von medizinischen Cannabis zu stärken und das langwierige Genehmigungsverfahren zu überprüfen.

Die Linksfraktion will mit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine Entkriminalisierung von Cannabis erreichen. Die rechtlichen und sozialen Konsequenzen der Kriminalisierung seien für die Betroffenen beträchtlich, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion. Die Abgeordneten schlagen vor, Volljährigen den Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis oder Cannabisharz zu erlauben. Auch soll der Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen für den persönlichen oder gemeinschaftlichen Eigenbedarf erlaubt sein. Das Aufbewahren einer Jahresernte von bis zu drei Pflanzen soll ebenfalls zulässig sein. Der Entwurf sieht Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder vor, falls die zulässigen Höchstmengen überschritten werden.

Einfacherer Zugang zu Medizinalcannabis gefordert

Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) forderte, den bürokratischen Zugang zu Medizinalcannabis zu vereinfachen. Nur etwa zwei Drittel der Anträge würden positiv beschieden, wobei hierfür in den meisten Fällen ein aufwendiges Widerspruchsverfahren durchlaufen werden müsse. Die Therapiehoheit des behandelnden Arztes sollte daher gestärkt werden. Der VCA forderte zudem die Etablierung der cannabisbasierten Medizin in der medizinischen und pharmazeutischen Ausbildung, um fundierte Kenntnisse zu vermitteln und die Patientenversorgung zu verbessern.

Auch Johannes Horlemann von der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin ging im Ausschuss auf die fehlende Sachkenntnis unter Ärzten ein. Viele Patienten blieben von einer Cannabis-Therapie ausgeschlossen, weil ihr Arzt das nicht verordnen wolle oder sich damit nicht auskenne. Horlemann sagte, es kämen schwer kranke Patienten, bei denen die Standardtherapie an ihr Ende gelangt sei und die dankbar seien über eine Therapieoption. Die Hauptindikation seien chronische Schmerzen, mehr als der Hälfte der Patienten könne mit Medizinalcannabis geholfen werden.

Legalisierung oder Entkriminalisierung

Der Strafrechtler und Kriminologe Robin Hofmann von Universität Maastricht in den Niederlanden ging auf den Gesetzentwurf der Linksfraktion ein und erklärte, der Entwurf sei hinsichtlich der Legalisierung des Besitzes von 30 Gramm Cannabis zu Genusszwecken weder völker- noch europarechtskonform. Damit sich die Entkriminalisierung im Gesetz widerspiegele, müsse nicht von Erlaubnis gesprochen, sondern auf Straffreiheit abgehoben werden. Zudem stelle sich die Frage, ob eine Menge von 30 Gramm Cannabis als geringfügig einzustufen sei, zumal die Unterscheidung zwischen Konsumenten und Dealern dann schwer fallen dürfte. Eine Reduzierung des Schwarzmarktes für Cannabis sei durch die Entkriminalisierung ebenfalls nicht zu erwarten. Eine konsequente Legalisierung sei einer Entkriminalisierung vorzuziehen.

Zu dem Schluss kam auch der Wirtschaftswissenschaftler Justus Haucap und argumentierte, die Entkriminalisierung ohne Legalisierung sei nicht geeignet, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, zudem könne so kein wirksamer Jugend- und Verbraucherschutz gewährleistet werden. Allerdings würde die Entkriminalisierung bei Polizei, Justiz und Strafvollzug schätzungsweise Kosteneinsparungen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ermöglichen.

Entkriminalisierung als Übergangslösung

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) unterstützt im Grundsatz die Entkriminalisierung von Cannabis, hält den Antrag der Linksfraktion aber für zu vage. Der BDK forderte für den Fall einer Legalisierung, den gesamten Herstellungs- und Vertriebsprozess zu legalisieren und zu kontrollieren. Dass durch eine wie immer organisierte Abgabe von Cannabis der Schwarzmarkt ausgetrocknet werden könnte, bezweifelt der BDK, wie in der Anhörung deutlich wurde. Dealer könnten ihre Drogen vermutlich immer billiger anbieten als offizielle Abgabestellen.

Der Deutsche Hanfverband (DHV) sprach sich für eine Entkriminalisierung aus und argumentierte, jedes Jahr gebe es rund 180.000 Strafverfahren wegen konsumbezogener Cannabisdelikte, mehr als 80 Prozent richteten sich gegen Konsumenten. Im Ausschuss schilderte ein DHV-Sprecher, dass ein solches Strafverfahren keine Kleinigkeit sei, sondern unter Umständen verbunden mit Hausdurchsuchungen, Telekomüberwachung und einer erniedrigenden Leibesvisitation.

Auch der Suchtforscher Heino Stöver befürwortet eine Entkriminalisierung als Übergangslösung, weil damit der Schaden für Einzelne und die Gesellschaft reduziert werden könne. Das mache Sinn, solange es kein Gesetz gebe, mit dem die Legalisierung im Umgang mit Cannabis vollumfänglich geregelt werde. (pk/15.03.2023)

Dokumente

  • 20/2579 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes - Entkriminalisierung von Cannabis
    PDF | 185 KB — Status: 05.07.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/5561 - Antrag: Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln verbessern - Aufklärung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen stärken
    PDF | 162 KB — Status: 07.02.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 58. Sitzung am Mittwoch, den 15. März 2023, 14:45 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 58. Sitzung vom 15.03.2023

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Einzelsachverständiger Dr. Robin Hofmann
  • Einzelsachverständiger Johannes Ertelt
  • Einzelsachverständiger Kai-Friedrich Niermann
  • Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V.
  • Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V.
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Justus Haucap
  • Deutscher Hanfverband
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Heino Stöver
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Heino Stöver
  • Bund Deutscher Kriminalbeamter
  • Einzelsachverständiger Dr. Jakob Manthey

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-de-cannabis-902614

Stand: 19.10.2025