• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2022
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • 1. Lesung
  • Bereinigungssitzung
  • 2. Lesung
  • 2. Lesung (Bundesschuld/Allgemeine Finanzverwaltung)
Haushalt

Erster Schlagab­tausch der Fraktionen in der all­ge­mei­nen Finanzdebatte

Einen ersten Schlagabtausch haben sich am Dienstag, 22. März 2022, die Fraktionen des Bundestages in der  Allgemeinen Finanzdebatte zum Bundeshaushalt 2022 (20/1000) geliefert. Im Anschluss an die Einbringungsrede von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ging es im Einzelnen um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung.

CDU/CSU: Das ist ein Haushaltsrätsel

Für die Unions-Fraktion kritisierte Alexander Dobrindt (CDU/CSU) zum Einstieg in die Debatte den von Minister Lindner vorgelegten Haushaltsentwurf und den angekündigten Ergänzungshaushalt. Das sei „kein Haushalt zum Beraten, sondern ein Haushaltsrätsel, das es zu erraten gilt“, sagte der Christsoziale. Mit Blick auf das von der Bundesregierung angekündigte Sondervermögen für die Bundeswehr, für die eine Grundgesetzänderung geplant ist, machte Dobrindt deutlich, dass die Koalition noch nicht mit der dafür notwendigen Zustimmung der Union rechnen kann. Dobrindt forderte unter anderem, die geplanten 100 Milliarden Euro nur für Verteidigung, Bündnisverteidigung und die Bundeswehr zur Verfügung zu stellen. Zudem kritisierte er das Fehlen eines Tilgungsplans. „Schuldentilgung ist ein Teil solider Haushaltspolitik“, meinte der Abgeordnete. Das Sondervermögen sei nichts anderes als „100 Milliarden Sonder-Schulden“: 

Weiter kritisierte der Christsoziale die fehlende Entlastung der Bürgerinnen und Bürger angesichts hoher Spritpreise. Unter anderem schlug er die Senkung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe vor. Betreffend der Aufnahme Geflüchteter sprach Dobrindt von einer „historischen Kraftanstrengung“ mit erheblichen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Abgeordnete forderte zudem, jeden Geflüchteten zu registrierten.

SPD will Sicherheit im Wandel geben 

Für die SPD-Fraktion sagte Dennis Rohde, dass eigentlich alle die Hoffnung gehabt hätten, dass die Planungsunsicherheiten kleiner werden würden. Angesichts des Kriegs in der Ukraine sei das aber nicht der Fall. Noch nie hätten die verschiedenen Wachstums- und Inflationsprognosen so weit auseinandergelegen, sagte der Sozialdemokrat. Dies sei ein Moment, inne zu halten, um „die Maximen der eigenen Haushaltspolitik“ zu überdenken. Für seine Fraktion sei Haushaltspolitik kein Selbstzweck. Den Sozialdemokraten gehe darum, dass ein „vorsorgender und fürsorgender Staat“ Sicherheit im Wandel geben könne.

Rohde verwies unter anderem auf die geplante Weiterentwicklung des Energie- und Klimafonds zum Klima- und Transformationsfonds. Dieser unterstütze Unternehmen bei „notwendigen Transformationsprozessen“, aber auch den Menschen, ihren „persönlichen Beitrag“ zur Energiewende zu leisten. Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien solle einerseits Versorgungssicherheit geschaffen werden, andererseits Unabhängigkeit von Drittstaaten gesichert werden. Zudem diene der Fonds auch weiterhin der Pandemiebekämpfung. 

Zum geplanten Sondervermögen sagte Rohde, dass die Bundeswehr in den vergangenen drei Jahrzehnten eine Friedensdividende gezahlt habe, der Ausrüstungszustand sei allen im Haus bekannt. Die Kritik der Union konterte Rohde scharf: „Wenn man mit Blick auf das Sondervermögen nur von Schulden spricht, dann frage ich mich, welches Bild sollen Soldatinnen und Soldaten noch von dieser Unionsfraktion haben?“. 

AfD kritisiert Ausnahmen von der Schuldenregel

Für die AfD-Fraktion kritisierte Peter Boehringer die Etat-Planung scharf. Erneut sei ein verfassungsrechtlich bedenklicher Haushalt vorgelegt worden. Die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) jüngst erklärte „Zeitenwende“ habe im Haushalt schon 2020 begonnen, meinte der ehemalige Vorsitzende des Haushaltsausschusses.

Künftig werde der Krieg in der Ukraine wie aktuell Corona als „Ausrede“ genutzt, um Schulden zu machen, meinte Boehringer weiter. „Eine außergewöhnliche Notlage liegt in Omikron-Zeiten nicht vor“, kritisierte der Abgeordnete die geplante Ausnahme von der Schuldenregel. Auch mit Blick auf die Entlastungen sei der Haushalt unzureichend.

Grüne: Entlastungspaket soll sozial gerecht sein

Für die Grünen-Fraktion betonte Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen), dass die Koalition die Herausforderungen der Corona- und der Ukraine-Krisen annehme und als Auftrag für die Haushaltsberatungen verstehe. Es sei zentral, dass der Staat die Menschen in diesen Zeiten mit den Folgen der Krise nicht alleine lasse. Es werde nicht am Geld scheitern. „Das Prinzip ‚too little, too late‘ hat ausgedient“, sagte Kindler. Wie auch andere Redner der Koalition kündigte Kindler ein weiteres Entlastungspaket an: „Wir wollen, dass dieses Paket sozial gerecht ist.“ Es müsse zielgerichtet sein und dürfe nicht dazu führen, die Rendite der Mineralölkonzerne zu steigern.

Scharf kritisierte Kindler Dobrindts Vorschlag, die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe zu senken. Diese Regierung werde das Europarecht nicht brechen, sagte der Grünen-Abgeordnete mit Verweis auf die entsprechenden europarechtlichen Vorgaben. Zum Sondervermögen sagte Kindler, dass es ein hartes Controlling und Strukturreformen benötige. Zudem warb er für einen erweiterten Sicherheitsbegriff.

Linke: Kein Verfassungsrang für Wettrüsten 

Für die Fraktion Die Linke kritisierte Dr. Gesine Lötzsch, dass die Koalition keine Antworten auf steigende Strompreise, die Klimakrise, Altersarmut und Wohnungsnot liefere. Soziale und ökologische Fragen würden in den Hintergrund zur geplanten Aufrüstung treten. „Das neue Wettrüsten soll ins Grundgesetz und damit Verfassungsrang bekommen“, kritisierte Lötzsch.

Sie warf dem Finanzminister vor, an der „ökonomisch unsinnigen Schuldenbremse“ festzuhalten, nur für „das Wettrüsten“ solle sie nicht gelten. Sie forderte zudem, „Millionäre und Kriegsgewinnler“ müssten zur Kasse gebeten werden.

FDP freut sich über „letzten Pandemiehaushalt“

Für die FDP-Fraktion drückte Christoph Meyer seine Freude darüber aus, dass Finanzminister Lindner nunmehr den „letzten Pandemiehaushalt“ vorgelegt habe und damit eine Ausnahmesituation ende. Die Norm sei finanzpolitische Stabilität, nur sie habe das Land in die Lage versetzt, die Herausforderungen der Pandemie und die, „die vor uns liegen“, zu schulten. „Solide Finanzen und Wettbewerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzung für die Handlungsfähigkeit Deutschlands in Krisenzeiten“, sagte der Liberale. Mit Blick auf die kommenden Haushaltsjahre sprach Meyer von der Notwendigkeit, Ausgaben zu priorisieren, um sich Handlungsspielräume zu erarbeiten. 

Meyer warf Dobrindt vor, mit seiner Kritik am Sondervermögen einen Grund zu suchen, „warum sie die Truppe im Regen stehen lassen wollen, wie die letzten 16 Jahre, wo sie sie kaputt gespart haben“. Die Union werde zustimmen müssen, wolle sie sich „einen Rest an Glaubwürdigkeit als Oppositionsfraktion erhalten“.

Ausgaben des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium soll in diesem Jahr 8,82 Milliarden Euro ausgeben können. Das sind 0,9 Prozent weniger als 2021, als sich der Etatansatz auf 8,74 Milliarden Euro belief. Die Einnahmen sollen von 620,45 Millionen Euro auf 622,49 Millionen Euro ansteigen.

Knapp die Hälfte der Ausgaben des Ministeriums sind Personalausgaben in Höhe von 4,04 Milliarden Euro (2021: 3,71 Milliarden Euro). Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,11 Milliarden Euro zu Buche (2021: 2,97 Milliarden Euro). 1,13 Milliarden Euro sollen für das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) bereitgestellt werden, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2021: 849,27 Millionen Euro). Das Bundeszentralamt für Steuern darf mit 782,47 Millionen Euro rechnen (2021: 777,67 Millionen Euro).

Bundesrechnungshof und Bundesschuld

Der Bundesrechnungshof kann einen Zuwachs der Ausgaben um 2,4 Prozent erwarten. Für 2022 sind im Etatentwurf 172,91 Millionen Euro eingestellt (2021: 168,88 Millionen Euro). Die Einnahmen sind mit 2,22 Millionen Euro veranschlagt gegenüber 3,93 Millionen Euro 2021.

Die Ausgaben der Bundesschuld sollen um 14 Prozent sinken. Vorgesehen sind 13,13 Milliarden Euro, im vergangenen Jahr waren es 15,27 Milliarden Euro. Auf der Einnahmenseite dieses Einzelplans ist ein weit größerer Rückgang um 58 Prozent zu verzeichnen. Sie sollen aufgrund der geplanten Senkung der Nettoneuverschuldung von 241,3 Milliarden Euro auf 101,41 Milliarden Euro zurückgehen. Kaum verändert soll der Schuldendienst bleiben. Dafür sind 10,89 Milliarden Euro eingestellt nach 10,26 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.

Allgemeine Finanzverwaltung

Stark rückläufig sind auch die Ausgaben im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung. Statt 146,8 Milliarden Euro wie 2021 sind in diesem Jahr nur noch 40,06 Milliarden Euro eingestellt, was einem Rückgang um 72,7 Prozent gleichkommt.

Auf der Einnahmenseite ist allerdings ein Zuwachs um 7,7 Prozent von 316,07 auf 340,42 Milliarden Euro angestrebt. Davon entfallen 332,45 Milliarden Euro auf die Steuereinnahmen (2021: 284,02 Milliarden Euro), von denen wiederum 98,09 Milliarden Euro auf die Lohnsteuer zurückzuführen sind (2021: 93,84 Milliarden Euro). (scr/vom/22.03.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

()
Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

CDU/CSU

()
Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

()
Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

()
Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

()
Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

()
Christoph Meyer

Christoph Meyer

© DBT/ Inga Haar

Meyer, Christoph

FDP

()
Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

()
Dr. Thorsten Rudolph

Dr. Thorsten Rudolph

© Dr. Thorsten Rudolph/ Photothek

Rudolph, Dr. Thorsten

SPD

()
Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

()
Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

()
Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

()
Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

()
Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

()
Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

()
Antje Tillmann

Antje Tillmann

© Antje Tillmann/Michael Reichel

Tillmann, Antje

CDU/CSU

()
Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

()
Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
    PDF | 20 MB — Status: 18.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

495,8 Milliarden Euro für den Bundes­haushalt 2022 geplant

Geldkassette mit Bundesadler aus der viele Geldscheine quellen. Symbolbild

Der Bundestag plant in diesem Jahr mit Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro. (© picture alliance / Ulrich Baumgarten | Ulrich Baumgarten)

Nach mehr als 14-stündigen Beratungen hat der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen, 20. Mai 2022, den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Gegenüber dem Ergänzungshaushalt sind bei gleichbleibender Neuverschuldung im Ergebnis höhere Ausgaben geplant. Danach sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro vorgesehen.

Der Ende April von der Bundesregierung vorgelegte Ergänzungshaushalt (20/1200)  hatte noch Ausgaben in Höhe von 483,9 Milliarden Euro (+ 11,9 Milliarden Euro) vorgesehen. Der im März eingebrachte Regierungsentwurf (20/1000) taxierte die Ausgaben auf 457,6 Milliarden Euro (+ 38,2 Milliarden Euro). 2021 hatte der Bund 556,6 Milliarden Euro ausgegeben (Soll 2021: 572,7 Milliarden Euro).

Ausgaben übersteigen die Steuer- und sonstigen Einnahmen

Die geplanten Ausgaben übersteigen die Steuer- und sonstigen Einnahmen deutlich. Zum Ausgleich ist – wie im Ergänzungshaushalt – eine Nettokreditaufnahme von 138,9 Milliarden Euro avisiert. Im ursprünglichen Regierungsentwurf hatte die Bundesregierung mit 99,7 Milliarden Euro gerechnet. 2021 hatte der Bund Kredite in Höhe von 215,4 Milliarden Euro aufgenommen. Die Neuverschuldung liegt damit wie 2020 und 2021 über der von der Schuldenregel des Grundgesetzes regulär zulässigen Kreditaufnahme. Für die Aufnahme wird der Bundestag erneut eine Ausnahme von der Schuldenregel beschließen müssen.

Die Steuereinnahmen sollen in diesem Jahr nunmehr 328,4 Milliarden Euro betragen. Das sind rund vier Milliarden Euro weniger, als im Ergänzungshaushalt und im Regierungsentwurf vorgesehen waren. Die Bundesregierung hatte zwischenzeitlich steuerliche Entlastungen beschlossen. 2021 lagen die Steuereinnahmen bei 313,5 Milliarden Euro. Die sonstigen Einnahmen fallen demgegenüber im diesem Jahr mit 28,4 Milliarden Euro um 15,9 Milliarden Euro höher aus als im Ergänzungshaushalt und liegen etwas über dem Vorjahresniveau. Für Investitionen werden im Haushalt nun 51,5 Milliarden Euro ausgewiesen, etwas mehr als die 50,8 Milliarden Euro des Ergänzungshaushaltes und des ursprünglichen Regierungsentwurfes. 2021 waren es laut Haushaltsabschluss 45,8 Milliarden Euro.

Der durch den Ausschuss veränderte Entwurf wird in der Woche vom 30. Mai bis 3. Juni abschließend im Plenum beraten. In den vergangenen Wochen hatte der Haushaltsausschuss jeden Einzelplan separat beraten und erste Änderungen vorgenommen. Auch in der Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss zahlreiche Veränderungen an der Vorlage vor. Der Gesamtentwurf passierte den Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke. (scr/20.05.2022)

Dokumente

  • 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
    PDF | 20 MB — Status: 18.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1200 - Ergänzung zum Gesetzentwurf: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
    PDF | 667 KB — Status: 27.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Bundestag stockt Mittel für Ministerium der Finanzen leicht auf

Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am Dienstag, 31. Mai 2022, nach zweiter Beratung den Etat 2022 des Bundesministeriums der Finanzen beschlossen. Der Entwurf des Einzelplans 08 des Haushaltsgesetzes 2022 (20/1000, 20/1002) samt Ergänzungsgesetz (20/1200, 20/1201) sieht Ausgaben von 8,8 Milliarden Euro vor. Der Haushaltsausschuss hatte den Regierungsansatz in seinen Beratungen noch um 1,2 Millionen Euro aufgestockt (20/1608, 20/1626). Im Vorjahr standen dem Ministerium 8,74 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Haushaltsausschuss nahm eine Million Euro für ein „Gedenk- und Dokumentationszentrum zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ in Saarburg (Rheinland-Pfalz) neu in den Etat auf. Damit erhöhen sich die Ausgaben für die Wiedergutmachung von NS-Unrecht von 30,7 auf 31,7 Millionen Euro. Für die kommenden Haushaltsjahre werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15 Millionen Euro ausgebracht. Weitere Änderungen am Einzelplan dienen der Gegenfinanzierung.

Personalausgaben größter Posten

Größter Posten im Regierungsentwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sind die Personalausgaben mit 4,04 Milliarden Euro (2021: 3,71 Milliarden Euro). Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen darin mit 3,11 Milliarden Euro zu Buche (2021: 2,97 Milliarden Euro). 1,13 Milliarden Euro sollen für das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) bereitgestellt werden, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes erbringt (2021: 849,27 Millionen Euro). Das Bundeszentralamt für Steuern darf mit 782,47 Millionen Euro rechnen (2021: 777,67 Millionen Euro).

Einstimmig angenommen wurde zudem der Etat des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20 des Bundeshaushalts). Die Bonner Behörde kann laut Regierungsentwurf einen Zuwachs der Ausgaben um 2,4 Prozent erwarten. Für 2022 sind im Etatentwurf 172,91 Millionen Euro eingestellt (2021: 168,88 Millionen Euro). Die Einnahmen sind mit 2,2 Millionen Euro veranschlagt gegenüber 3,9 Millionen Euro 2021. Der Entscheidung liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (20/1627) zugrunde. 

Union vermisst „nennenswerte Priorisierungen“

Für die Unionsfraktion kritisierte Dr. Mathias Middelberg den Etat-Entwurf. Die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verkündete Zeitenwende zeige sich nur auf der Einnahmeseite mit Rekordschulen. „Nennenswerte Priorisierungen oder Kürzungen sind nicht erkennbar“, sagte der Christdemokrat.

Im Gegenteil sattle die Regierung noch darauf, sagte Middelberg mit Verweis auf die im Haushalt vorgesehenen neuen Stellen. Auch die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ist aus Sicht des Christdemokraten unzureichend.

FDP will 2023 zurück zu „haushaltspolitischer Normalität“

Für die FDP-Fraktion drückte Christoph Meyer seine Hoffnung aus, dass es sich um den letzten Krisenhaushalt handele. 2023 müsse der Weg zur haushaltspolitischen Normalität gegangen werden und die Schuldenbremse eingehalten werden.

Mit Blick auf Zinsausgaben sagte Meyer, „die Zeit der Staatsverschuldung ohne Aufwand ist vorbei“.

AfD übt Kritik an geplanter Schuldenaufnahme

Für die AfD-Fraktion kritisierte Peter Boehringer die geplante Schuldenaufnahme und Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes. Man hätte auch in diesem Jahr die Schuldenbremse einhalten können, „wenn man die richtigen Prioritäten gesetzt hätte“, sagte Boehringer.

So habe die AfD vorgeschlagen, den Energie- und Klimafonds als „reinen Ideologietitel“ komplett zu streichen. 

SPD: Herausforderungen und Unsicherheiten

Für die SPD-Fraktion verwies Dennis Rohde auf die zahlreichen Herausforderungen, die in dem Haushalt abgebildet worden seien. Dass die Neuverschuldung in diesem Jahr geringer ausfalle als im Vorjahr, sei auch ein Erfolg der Politik der vergangenen Jahre gewesen, sagte der Sozialdemokrat.

Doch der Haushalt sei weiter mit Unsicherheiten behaftet, etwa den weiteren Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine, der Entwicklung des Wirtschaftswachstums oder den Folgen der Inflation auf der Ausgabeseite.

Linke kritisiert Bundeswehr-Sondervermögen 

Für die Fraktion Die Linke kritisierte Janine Wissler die Prioritätensetzung der Bundesregierung. Mit dem geplanten Sondervermögen für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro werde Aufrüstung Verfassungsrang erhalten.

Dabei mache Aufrüstung die Welt nicht friedlicher. Man könne mit dem Geld sinnvolleres tun, meinte Wissler und verwies auf die Sanierung von Schulen oder die Verbesserung der Situation in der Pflege.

Grüne: Entlasten gezielt und sozial gerecht

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies Sven-Christian Kindler Kritik der Union an den Entlastungspaketen der Bundesregierung zurück. Man entlaste gezielt und sozial gerecht.

Natürlich gebe es auch Nachbesserungsbedarf, sagte der Grünen-Abgeordnete. Kindler verwies auf noch geplante Maßnahmen wie das Energiegeld und die Kindergrundsicherung. Die Grünen seien offen dafür, über neue Wege der Finanzierung zu reden, machte Kindler deutlich.

Minister: Schuldenbremse bleibt für alle anderen Vorhaben

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dankte den Koalitionsfraktionen und der Union für die große Einigkeit beim Sondervermögen für die Bundeswehr. Von dem Sondervermögen gehe neben einer Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit auch eine haushaltspolitische Botschaft aus: „Die Schuldenbremse bleibt für alle anderen Aufgaben und Vorhaben erhalten.“

Die geplante Rückkehr zur Schuldenbremse nehme auch Druck von der Inflation, sagte der Minister. Mit Blick auf die Entlastungen bei der Energiesteuer sagte Lindner, es müsse sichergestellt werden, dass diese auch bei den Pendlerinnen und Pendler ankomme. Das sei eine Aufgabe des Kartellamtes. (vom/scr/31.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

()
Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

()
Christoph Meyer

Christoph Meyer

© DBT/ Inga Haar

Meyer, Christoph

FDP

()
Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

()
Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

()
Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Die Linke

()
Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

()
Florian Oßner

Florian Oßner

© CSU Landesgruppe/ Florian Oßner/ Lucas Weigl

Oßner, Florian

CDU/CSU

()
Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

()
Harald Weyel

Harald Weyel

© Prof. Dr. Harald Weyel/Sascha Mohr

Weyel, Dr. Harald

AfD

()
Dr. Thorsten Rudolph

Dr. Thorsten Rudolph

© Dr. Thorsten Rudolph/ Photothek

Rudolph, Dr. Thorsten

SPD

()
Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

()
Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

()
Carsten Brodesser

Carsten Brodesser

© CDU Oberberg / Joachim Geis

Brodesser, Dr. Carsten

CDU/CSU

()
Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

()
Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

()
Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

()
Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

()
Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

()
Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

()

Dokumente

  • 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
    PDF | 20 MB — Status: 18.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1002 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksache 20/1000 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 185 KB — Status: 27.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1200 - Ergänzung zum Gesetzentwurf: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
    PDF | 667 KB — Status: 27.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1201 - Unterrichtung: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksache 20/1200 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 173 KB — Status: 18.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1608 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksachen 20/1000, 20/1002 - hier: Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksachen 20/1200, 20/1201 -
    PDF | 210 KB — Status: 18.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1626 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksachen 20/1000, 20/1002 - zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksachen 20/1200, 20/1201 -
    PDF | 2 MB — Status: 25.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1627 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1000, 20/1002, 20/1828 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1200, 20/1201 - Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
    PDF | 444 KB — Status: 25.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Einzelplan 08 in Ausschussfassung angenommen
  • Einzelplan 20 in Ausschussfassung angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Einzelpläne zur Bundes­schuld und Finanzver­waltung angenommen

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Freitag, 3. Juni 2022, in zweiter Beratung den Einzelplan 32 Bundesschuld des Haushaltsgesetzes 2022 und den Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Haushaltsgesetzes 2022 (20/1000, 20/1002) einschließlich des Ergänzungshaushalts (20/1200, 20/1201) beschlossen. Der Einzelplan 32 wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke angenommen. Der Einzelplan 60 wurde ebenfalls mit der Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen verabschiedet. Der Entscheidung lagen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (20/1624, 20/1625) zugrunde. 

Ausgaben der Bundesschuld um fünf Milliarden Euro erhöht

Vorgesehen sind Ausgaben von 18,46 Milliarden Euro, das sind 5,33 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen waren. Der Haushaltsausschuss hatte in seinen Beratungen die Ausgaben des Einzelplans um knapp 5,6 Milliarden Euro beim „Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, unverzinsliche Schatzanweisungen und Darlehen“ aufgestockt und zugleich 300 Millionen Euro bei den Zinsen für Bundesanleihen gestrichen.

Einnahmen um knapp zwölf Milliarden Euro erhöht

Der Haushaltsausschuss hat in seinen Beratungen die Einnahmen des Einzelplans 60 gegenüber dem Regierungsentwurf um 11,89 Milliarden Euro nach oben korrigiert. Sie sollen in diesem Jahr 339,4 Milliarden Euro betragen. Höhere Einnahmen als zunächst geplant werden im Wesentlichen bei der Lohnsteuer (plus 2,25 Milliarden Euro), der veranlagten Einkommensteuer (plus 2,15 Milliarden Euro), den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (plus 4,4 Milliarden Euro), bei der Körperschaftsteuer (plus 1,4 Milliarden Euro), der Umsatzsteuer (plus 4,2 Milliarden Euro) und der Einfuhrumsatzsteuer (plus 2,4 Milliarden Euro) erwartet. Den Mehreinnahmen stehen allerdings beträchtliche Steuerentlastungen entgegen, allein knapp sieben Milliarden Euro durch das Steuerentlastungsgesetz 2022.

5,3 Milliarden Euro mehr für Corona-Unternehmenshilfen

Die Ausgaben des Einzelplans sollen 57,3 Milliarden Euro betragen, nachdem der Haushaltsausschuss den Ansatz der Bundesregierung um 9,1 Milliarden Euro gesenkt hat. 5,3 Milliarden sollen zusätzlich für Corona-Unternehmenshilfen ausgebracht werden, mit einer zusätzlichen Milliarde schlägt die finanzielle Hilfe für die Ukraine zu Buche.

Mit zusätzlichen 22,9 Milliarden Euro hat der Haushaltsausschuss in diesem Einzelplan erhebliche Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht. Davon entfallen allein 12,49 Milliarden Euro auf den Titel „Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung von Projekten im Bereich der Mikroelektronik“. (vom/scr/03.06.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
    PDF | 20 MB — Status: 18.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1002 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksache 20/1000 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 185 KB — Status: 27.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1200 - Ergänzung zum Gesetzentwurf: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
    PDF | 667 KB — Status: 27.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1201 - Unterrichtung: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksache 20/1200 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 173 KB — Status: 18.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1624 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksachen 20/1000, 20/1002 - hier: Einzelplan 32 Bundesschuld zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksachen 20/1200, 20/1201 -
    PDF | 185 KB — Status: 25.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1625 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksachen 20/1000, 20/1002 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksachen 20/1200, 20/1201 -
    PDF | 366 KB — Status: 25.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Einzelplan 32, 20/1624 angenommen
  • Einzelplan 60, 20/1625 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2022
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw22-de-bundesschuld-896324

Stand: 31.08.2025