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Gesundheit

Pflegebonus von einer Milliarde Euro geplant und überwiesen

Der Deutsche Bundestag hat sich am Donnerstag, 7. April 2022, in erster Lesung mit dem Pflegebonusgesetz befasst. Die Abgeordneten berieten ein von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) (20/1331). Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Federführung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Ampelkoalition

Durch das Gesetz soll die Leistung von Pflegekräften in der Corona-Pandemie mit einem Pflegebonus gewürdigt werden. Je 500 Millionen Euro sollen für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Der neue Paragraf 26e des Krankenhausfinanzierungsgesetzes soll regeln, dass Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten, finanzielle Mittel für Prämienzahlungen erhalten. Zur Umsetzung von Prämienzahlungen im Bereich der Langzeitpflege soll Paragraf 150a SGB XI angepasst werden.

Durch die befristete Anhebung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts soll die Liquidität der Krankenhäuser, die bislang noch keinen krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert mit den Kostenträgern vereinbart hatten, gestärkt werden. (eis/07.04.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

© Kordula Schulz-Asche/ Tom Schweers

Schulz-Asche, Kordula

Bündnis 90/Die Grünen

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Thomas Dietz

Thomas Dietz

© Thomas Dietz / Social Media Team der AfD Bundestagfraktion

Dietz, Thomas

AfD

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Kristine Lütke

Kristine Lütke

© Kristine Lütke/Heidrun Hönniger

Lütke, Kristine

FDP

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Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Tina Rudolph

Tina Rudolph

© Tina Rudolph/ Maximilian König

Rudolph, Tina

SPD

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Diana Stöcker

Diana Stöcker

© Diana Stöcker/Jürgen Weisheitinger

Stöcker, Diana

CDU/CSU

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Saskia Weishaupt

Saskia Weishaupt

© Bündnis 90/ Die Grünen/ Stefan Kaminski

Weishaupt, Saskia

Bündnis 90/Die Grünen

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/1331 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)
    PDF | 383 KB — Status: 05.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/1331 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Ungerechtigkeiten durch den Corona-Bonus befürchtet

Zeit: Mittwoch, 27. April 2022, 15.15 bis 16.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Gesundheitsexperten befürworten im Grundsatz den geplanten Corona-Bonus für Pflegekräfte, fordern aber mehr Verteilungsgerechtigkeit und eine nachhaltige Aufwertung der Pflegeberufe. Kritisiert wird, dass viele Gesundheits- und Pflegefachkräfte, die in der Corona-Pandemie eine wichtige Arbeit leisten, bei der Sonderzahlung unberücksichtigt bleiben. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 27. April 2022, in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der Gesetzentwurf (20/1331) der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht einen Corona-Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Insgesamt stehen für den Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit. Es sollen 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen in Krankenhäusern verwendet werden und weitere 500 Millionen Euro für einen Bonus in der Langzeitpflege.

Krankenhäuser, die 2021 besonders viele Corona-Patienten behandelt haben, die beatmet werden mussten, sollen Mittel für Prämienzahlungen erhalten. Die Mittel sollen Pflegekräften in der unmittelbaren Patientenversorgung zugutekommen. Ferner sollen den Bonus Beschäftigte in der Alten- und Langzeitpflege erhalten, die im Bemessungszeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind. Die nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelte Prämie soll bis zu 550 Euro betragen.

Die Unionsfraktion fordert in einem Antrag (20/1014) einen Corona-Bonus von mindestens 500 Euro für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (MFA/ZFA) sowie für Mitarbeiter im Rettungsdienst.

DKG: Zeichen der Dankbarkeit und Wertschätzung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) befürwortete die Intention, dass den Beschäftigten in Kliniken mit dem Bonus ein Zeichen der Dankbarkeit und Wertschätzung zukommen solle. Allerdings reichten die Mittel bei weitem nicht aus und müssten deutlich aufgestockt werden. Problematisch sei die Abgrenzung der prämienberechtigen Mitarbeiter und anspruchsberechtigten Krankenhäuser.

So würden durch die Anspruchsvoraussetzungen ein großer Teil der Kliniken und damit ein erheblicher Teil des Pflegepersonals von der Prämie ausgeschlossen. Nach Ansicht der DKG sollten alle patientennahen Berufsgruppen im Krankenhaus von der Prämie profitieren können. In der jetzigen Form führe der Bonus zu Abgrenzungsproblemen und Ungleichbehandlungen und drohe die verschiedenen Berufsgruppen zu spalten.

Caritas fordert bessere Arbeitsbedingungen

Auch der Deutsche Caritasverband begrüßte die Intention des Gesetzentwurfs und erinnerte an die Arbeit von Pflegekräften unter erschwerten Arbeitsbedingungen in der Pandemie. In der Pflege würden bessere Arbeitsbedingungen gebraucht, eine fundierte Pflegepersonalbemessung, die eigenverantwortliche Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten sowie eine faire, angemessene Bezahlung. Der Bonus selbst sei jedoch Ausdruck einer ad-hoc-Politik, der viele Fragen aufwerfe, Unsicherheiten schaffe und Unzufriedenheit schüre.

Zu den offenen Fragen gehöre, warum Pflegekräfte in der Langzeitpflege einen geringeren Bonus als Pflegefachkräfte im Krankenhaus bekämen und warum Beschäftigen in der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation keine Prämie gewährt werde. Zudem führe das Auswahlkriterium der Beatmungsstunden dazu, dass Pflegekräfte in Kinderkrankenhäusern faktisch ausgeschlossen würden, gab die Caritas zu bedenken.

Pflegerat warnt vor Unmut

Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) warnte vor möglichem Unmut unter Pflegekräften. Schon die Bonus-Regelung von 2020 sei von vielen Pflegekräften als ungerecht empfunden worden. Bei all den Pflegenden, die nun den Bonus aufgrund der definierten Kriterien nicht bekämen, sei zu befürchten, dass sie sich und ihre Arbeit missachtet fühlten. Der Bonus sei ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Der Pflegeberuf müsse an allen Arbeitsbereichen dauerhaft attraktiver werden. Dazu gehörten höhere Löhne und ein wesentlich höherer finanzieller Ausgleich für unattraktive Arbeitszeiten. Der DPR regte an, auch für Leiharbeitskräfte einen Bonus vorzusehen.

Ausdehnung der Prämie

Der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) forderte eine Ausdehnung der Prämie auf Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, die seit der Pandemie zentrale Aufgaben bei der Betreuung und Behandlung der Covid-Patienten übernähmen. Insbesondere die Medizinischen Fachangestellten seien in der Pandemie Garant für den Schutzwall vor den Kliniken. Diese Arbeit sei in der Coronakrise noch nie honoriert worden.

Der Arbeitgeberverband BDA erklärte, es sei zu begrüßen, dass der Bund bei der Pflegeprämie den Bundeshaushalt zur Finanzierung heranziehe und nicht die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) belaste. Auch sei es richtig, den Verteilungsmechanismus so auszurichten, dass die in der Pandemie besonders belasteten Pflegekräfte berücksichtigt würden. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz müssten jedoch bei der Auszahlung der Prämie für die Krankenpflege auch Zeitarbeitskräfte mit einbezogen werden.

Pfleger sieht Kluft zwischen Theorie und Praxis

Der Pfleger Werner Möller kritisierte in der Anhörung die aus seiner Sicht wirklichkeitsfremde Gesundheitspolitik. Es gebe eine große Kluft zwischen Theorie und Praxis. Die Probleme in der Pflege seien schon viel älter als die Corona-Pandemie.

Der Bonus werde von den Fachkräften gerne mitgenommen, wichtiger wäre aber eine grundsätzliche Aufwertung des Berufsstandes. (pk/27.04.2022)

Dokumente

  • 20/1014 - Antrag: Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie - Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen
    PDF | 183 KB — Status: 15.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1331 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)
    PDF | 383 KB — Status: 05.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Protokolle

  • Wortprotokoll der 23. Sitzung vom 27. April 2022

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Verband medizinischer Fachberufe e. V.
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
  • Deutscher Caritasverband e. V.
  • Deutscher Caritasverband
  • Deutscher Pflegerat e. V.,
  • AOK Bundesverband
  • Arbeiterwohlfahrt e. V. (AWO)
  • der Paritätische Gesamtverband
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Diakonie Deutschland
  • Diakonie Deutschland
  • ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände e. V.
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
  • Deutscher Hebammenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung e. V.
  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e. V.
  • verdi - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • fachfremde Änderungsanträge
  • Sonstige Stellungnahmen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Bundestag stimmt für Auszahlung eines Pflegebonus

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, der Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1331) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. 

Ebenfalls abgestimmt aber abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigten im Rettungswesen in der Corona-Pandemie – Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen“ (20/1014). Dafür hatten neben den Antragstellern die AfD und die Linksfraktion gestimmt, dagegen SPD, Grüne und FDP. Darüber hinaus wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern – Einrichtungsbezogene Impfpflicht abschaffen“ (20/699) in namentlicher Abstimmung mit 574 Stimmen gegen 71 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. 

Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/1909) zugrunde. Der Haushaltsausschuss hat zudem zum Gesetzentwurf einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/1910) vorgelegt.

Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP

Die Ampelfraktionen schreiben in ihrem Gesetzentwurf (20/1331), die Pandemie stelle das Pflegepersonal in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege vor besondere Belastungen und verlange ihm besondere Leistungen ab. Dieser Einsatz werde durch die kurzfristige Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Prämienzahlungen anerkannt. Insgesamt stehen für den Corona-Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit. Es sollen 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen in Krankenhäusern verwendet werden und weitere 500 Millionen Euro für Prämien in der Langzeitpflege.

Krankenhäuser, die 2021 besonders viele Corona-Patienten behandelt haben, die beatmet werden mussten, sollen Mittel für Prämienzahlungen erhalten. Die Mittel sollen Pflegekräften in der unmittelbaren Patientenversorgung zugute kommen. Ferner erhalten den Bonus Beschäftigte in der Alten- und Langzeitpflege, die im Bemessungszeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind.

Die nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelte Prämie soll bis zu 550 Euro betragen. Das Geld soll steuer- und beitragsfrei ausgezahlt werden, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Den höchsten Bonus erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Aber auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiter von Servicegesellschaften in der Alten- und Langzeitpflege sollen einen Bonus erhalten. Der Bonus soll in der Alten- und Langzeitpflege spätestens bis Ende dieses Jahres ausgezahlt werden.

Leiharbeitnehmer und DRK-Schwesternschaften

In den Ausschussberatungen am Mittwoch, 18. Mai 2022, verständigten sich die Abgeordneten darauf, auch Leiharbeitnehmer in der Pflege und die DRK-Schwesternschaften in die Bonusregelung einzubeziehen. Der Bonus soll steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden.

Der Ausschuss nahm auch mehrere fachfremde Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an, die nicht mit dem Bonus zusammenhingen. Dabei ging es unter anderem um die Verlängerung pandemiebedingter Sonderregelungen in der Pflege und die Einbeziehung der Apotheken in die Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen.

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion fordert einen Corona-Bonus für weitere Berufsgruppen im Gesundheitssystem. Zusätzlich zu den Bonuszahlungen für Pflegekräfte sollten Boni von mindestens 500 Euro für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (MFA/ZFA) sowie für Mitarbeiter im Rettungsdienst auf den Weg gebracht werden, heißt es im Antrag der Fraktion (20/1014). Die MFA und ZFA hätten während der Corona-Pandemie unter großem persönlichen Risiko nicht nur den regulären Betrieb in den ambulanten Praxen aufrechterhalten, sondern auch wesentlich zum Erfolg der Impfkampagne beigetragen.

Der Bund solle als Zeichen der Wertschätzung für die erbrachte Leistung eine umfassende bundesweite Bonusregelung beschließen. Diese solle an Mitarbeiter in der ambulanten Gesundheitsversorgung sowie im Rettungswesen ausgezahlt werden. Die Boni sollten mindestens 500 Euro bei Vollzeitkräften und 300 Euro bei Teilzeitkräften betragen und steuerfrei ausgezahlt werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus müsse eine flächendeckende Regelung zur vollständigen Refinanzierung von Tarifabschlüssen der MFA durch die Kostenträger beschlossen werden.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert den Verzicht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Mit der Regelung drohe regional der Zusammenbruch des Gesundheitswesens durch Freisetzung von Beschäftigten, die für die Versorgung der vulnerablen Gruppen unersetzlich seien, heißt es in einem Antrag (20/699) der Fraktion.

Zu befürchten sei eine verstärkte Abwanderung qualifizierter Pflegekräfte in andere Berufe oder ins Ausland. Zudem werde die außerordentliche Belastung der Gesundheitsämter durch die bürokratisch aufwendigen Einzelfallprüfungen erhöht. Statt allen Beschäftigten im Gesundheitswesen den Rücken zu stärken, wirke die einrichtungsbezogene Impfpflicht wie ein Brandbeschleuniger. (vom/pk/19.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()
Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

()
Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

© Dr. Georg Kippels/ Tobias Koch

Kippels, Dr. Georg

CDU/CSU

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Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

© Kordula Schulz-Asche/ Tom Schweers

Schulz-Asche, Kordula

Bündnis 90/Die Grünen

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Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()
Nicole Westig

Nicole Westig

© Nicole Westig/ Laurence Chaperon

Westig, Nicole

FDP

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Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Claudia Moll

Claudia Moll

© Claudia Moll / Maurice Weiss

Moll, Claudia

SPD

()
Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

()
Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

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Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/699 - Antrag: Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern - Einrichtungsbezogene Impfpflicht abschaffen
    PDF | 316 KB — Status: 15.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1014 - Antrag: Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie - Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen
    PDF | 183 KB — Status: 15.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1331 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)
    PDF | 383 KB — Status: 05.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1909 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/1331 - Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/1014 - Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie - Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen
    PDF | 694 KB — Status: 18.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1910 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/1331, 20/1909 - Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen - (Pflegebonusgesetz)
    PDF | 200 KB — Status: 18.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/1331 (Beschlussempfehlung 20/1909 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/1909 Buchstabe b (Antrag 20/1014 ablehnen) angenommen


namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 20/1890 Buchstabe b (Antrag 20/699 ablehnen)
19:10:18: Beginn der Abstimmung
19:33:00: Ende der Abstimmung
Gesamt: 649 Ja: 577 Nein: 71 Enthaltungen 1
Beschlussempfehlung 20/1890 Buchstabe b (Antrag 20/699 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-pflegebonus-894690

Stand: 27.08.2025