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Finanzen

Lindner: Familie mit zwei Verdienern wird um 500 Euro im Jahr entlastet

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat vor zu hohen Erwartungen an die Möglichkeiten des Staates gewarnt, alle wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und des Krieges in der Ukraine durch Hilfsmaßnahmen abmildern zu können. „Die Mittel des Staates sind endlich“, sagte der Finanzminister am Freitag, 8. April 2022, in einer Debatte des Deutschen Bundestages über den von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 (20/1333), der im Anschluss der Debatte an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wurde. Ebenfalls an den Finanzausschuss überwiesen wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ (20/1339). 

Lindner:  Die „gefühlte Inflation“ muss gedämpft werden

Nichts tun sei in dieser Lage jedoch keine Option. Daher sei es angesichts der von hoher Unsicherheit geprägten Lage ein Gebot ökonomischer Vernunft, das Wachstum in Deutschland zu stärken, Inflationsrisiken entgegenzutreten und Härten abzufedern, begründete Lindner das Maßnahmenpaket der Regierung, das einen höheren steuerlichen Grundfreibetrag, sowie Anhebungen der Arbeitnehmer- und der Pendlerpauschale vorsieht. Die „gefühlte Inflation“ müsse gedämpft werden, denn das sei ein Beitrag, gefährliche Lohn-Preis-Spiralen zu verhindern.

Die Koalition wolle die Bürger schnell und unbürokratisch entlasten. Alle geplanten Maßnahmen der Bundesregierung würden sich auf mehr als 16 Milliarden Euro im Jahr summieren. „Bei einer Familie mit zwei Erwerbstätigen ergibt sich dadurch eine Entlastung von 500 Euro im Jahr“, sagte der Minister. „Wir lassen niemanden allein“, sicherte auch Markus Herbrand (FDP) zu.

CDU/CSU geht das Paket nicht weit genug 

Für Fritz Güntzler (CDU/CSU) geht das Paket angesichts der höchsten Inflation seit 40 Jahren nicht weit genug. Im Januar habe die Inflationsrate bei 4,9 Prozent gelegen, im Februar bei 5,1 Prozent und im März 7,3 Prozent. Es sei vor diesem Hintergrund „etwas wenig“, was die Koalition plane. Denn die Regierung unterstelle nur eine Inflationsrate von drei Prozent.

Demgegenüber gehe das Ifo-Institut von einer Inflationsrate von fünf bis sechs Prozent in diesem Jahr aus. Vor diesem Hintergrund kritisierte Güntzler, dass das Thema „Kalte Progression“ nicht aufgegriffen worden sei. Hier müsse die Koalition nachbessern. Und die Entfernungspauschale dürfe nicht erst ab dem 21. Kilometer angehoben werden, sondern müsse allen Pendlern zugutekommen.

SPD: Regierung setzt insgesamt 30 Milliarden Euro ein

„Wir wollen in dieser schwierigen Situation für Verhältnisse sorgen, in denen alle Menschen gut zurechtkommen können“, sagte Michael Schrodi (SPD).

Allein mit dem Steuerentlastungsgesetz würden 4,5 Milliarden Euro Entlastung auf den Weg gebracht, alle Pakete der Regierung zusammen hätten ein Volumen von über 30 Milliarden Euro. 

AfD: Grundfreibetrag muss bei 12.600 Euro liegen

Kay Gottschalk (AfD) stellte fest, die Ampelkoalition komme so langsam in der Realität an und bringe wegen der Inflation Entlastungen auf den Weg. Das fordere die AfD seit langem.

Aber zur Wahrheit gehöre, dass die Erhöhung des Grundfreibetrages keine Entlastung sei, sondern die verfassungsrechtliche gebotene Freistellung des Existenzminimums. Bei einer Inflationsrate von mittlerweile 7,4 Prozent müsse der Grundfreibetrag bei 12.600 Euro liegen.

Grüne: Pendlerpauschale neu ausrichten

Sascha Müller (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Maßnahmen der Regierung würden vor allem denjenigen zugutekommen, die die Folgen der „fossil getriebenen Inflation“ besonders hart treffen würden.

Die Wirkung der erhöhten Pendlerpauschale sah Müller unter ökologischen Aspekten diskutabel. Wohlhabende mit größerem Wagen würden mehr profitieren als Arme mit einem Kleinwagen. Er erinnerte, dass die Koalition die Pendlerpauschale ökologisch und sozial neu ausrichten wolle.

Linke kritisiert das „Entlastungspäckchen“

„Während wir hier diskutieren, steigt die Inflation und entwertet Ihre Entlastungspäckchen von der Koalition“, kritisierte Christian Görke (Die Linke). Auch er kritisierte die Anhebung der Entfernungspauschale, die vorwiegend Besserverdienenden zugutekomme.

Im Land Brandenburg mit seinen 300.000 Pendlern würde bei diesen Plänen ein Drittel durch das Raster fallen. Dass bei diesem Entlastungspaket nur auf die Erwerbstätigen gesetzt werde und Millionen von Rentnern unberücksichtigt bleiben würden, „macht nicht nur mich fassungslos“, erklärte Görke. 

Gesetzentwurf der Koalition

Der an den Finanzausschuss überwiesene Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 sieht eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bis zum Jahr 2026 von rund 22,5 Milliarden Euro vor. So ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer rückwirkend zum Jahresbeginn von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben.

Außerdem wird die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt. Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 1.200 Euro erhöht wird der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten (bisher 1.000 Euro).

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion verlangt weitergehende Maßnahmen. In einem ebenfalls überwiesenen Antrag (20/1339) mit dem Titel „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ fordert die Union, nicht nur den Grundfreibetrag bei der Steuer zu erhöhen, sondern den gesamten Einkommensteuertarif an die unerwartet hohe Inflation anzupassen und damit insgesamt die kalte Progression anzugleichen.

Außerdem werden steuerliche Verbesserungen für Unternehmen verlangt. So soll es eine temporäre, stark degressive „Turbo-Abschreibung“ geben, die signifikante Investitionsanreize über die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten hinaus schaffen soll. Der steuerliche Verlustrücktragszeitraum soll auf mindestens drei Jahre über die Krisenjahre 2020 bis 2022 hinaus dauerhaft ausgeweitet werden. Auch die Höchstbetragsgrenzen des Verlustrücktrags sollen angehoben werden. (hle/08.04.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

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Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

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Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

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Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

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Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Stöber, Klaus

AfD

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Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Michael Meister

Dr. Michael Meister

© Dr. Michael Meister/ Tobias Koch

Meister, Dr. Michael

CDU/CSU

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Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

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Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 20/1333 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
    PDF | 279 KB — Status: 05.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1339 - Antrag: Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen
    PDF | 217 KB — Status: 05.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/1333 und 20/1339 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Energiepreis-Pauschale möglicher­weise erst im Sep­tember

Zeit: Montag, 25. April 2022, 13 bis 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben die von der Koalition geplanten Entlastungen der Arbeitnehmer begrüßt, aber wegen der stark gestiegen Inflationsrate und besonders wegen der massiven Preiserhöhungen bei Energie als nicht ausreichend bezeichnet. Ähnlich äußerten sich auch die meisten anderen Sachverständigen in einer vom Vorsitzenden Alois Rainer (CDU/CSU) geleiteten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 25. April 2022, zu dem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 (20/1333).

Spitzenverbände kritisieren bürokratischen Aufwand

In der Anhörung wurde von den Spitzenverbänden auch der bürokratische Aufwand für die Unternehmen durch die rückwirkend zum 1. Januar erfolgende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags und der Werbungskostenpauschale als zu kompliziert und zeitaufwendig kritisiert. Die Neuberechnungen der Lohnabrechnungen könnten erst realisiert werden, wenn nach Verkündigung des Gesetzes die entsprechenden EDV-Programme aktualisiert worden seien, was mindestens sieben bis acht Monate dauern werde. Außerdem kritisiert die Wirtschaft, dass die Energiepreis-Pauschale in Höhe von 300 Euro nach einem Entwurf eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen durch die Arbeitgeber ausgezahlt werden solle. Die Wirtschaft und andere Sachverständige gehen davon aus, dass die Auszahlung der Pauschale mit den Lohnzahlungen für den Monat September erfolgen werden.

Der Gesetzentwurf sieht eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr in Höhe von rund 4,46 Milliarden Euro vor. Bis zum Jahr 2026 soll sich die Entlastung auf rund 22,5 Milliarden Euro summieren. So ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Außerdem wird die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt. Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 1.200 Euro erhöht wird der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten, der bisher 1.000 Euro betragen hat.

Anhebung des Grundfreibetrages

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Maßnahmen grundsätzlich, verlangte jedoch eine deutlich höhere Anhebung des Grundfreibetrages auf 12.800 Euro und eine gerechtere Ausgestaltung der Entfernungspauschale, die bisher Bezieher höherer Einkommen stärker entlaste. Der DGB verlangte die Schaffung eines einheitlichen Mobilitätgeldes. 

Der Bund der Steuerzahler forderte ebenfalls eine stärkere Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages. Wie die Wirtschaftsverbände sprach sich der Steuerzahlerbund dafür aus, wegen der kalten Progression die Tarifeckwerte anzuheben. Wegen der stark gestiegenen Kosten verlangte der Steuerzahlerbund eine Erhöhung der Entfernungspauschale auf mindestens 66 Cent.

Als sinnvolle und sozial ausgewogene Maßnahme bezeichnete der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine die Anhebung des Grundfreibetrags. Jedoch sei angesichts der Inflationsrate eine weitere Anpassung geboten. Insbesondere müssten auch die steuerlichen Freibeträge für Kinder und das Kindergeld angehoben werden.

Auswirkungen der kalten Progression

Die Erhöhung des Grundfreibetrages sei nicht ausreichend, um die kalte Progression in Gänze wieder einzufangen, kritisierte der Deutsche Steuerberaterverband die Maßnahmen der Bundesregierung. Insgesamt seien die Maßnahmen jedoch zu begrüßen. Es seien grundsätzlich wirksame Schritte, um die gegenwärtigen Belastung ein Stück weit abzufedern. Wie der Steuerzahlerbund verlangten auch die Steuerberater eine stärkere Anhebung der Entfernungspauschale, da insbesondere Arbeitnehmer im ländlichen Raum für ihren Arbeitsweg auf das Auto angewiesen seien.

Bedenken wegen der steuerlichen Behandlung der einmaligen Energiepreis-Pauschale in Höhe von 300 Euro, die mit dem Arbeitslohn ausgezahlt werden soll, äußerte Prof. Dr. Jürgen Brandt, der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages. Er regte an, angesichts des statistisch eher begrenzt erwartbaren Mehrertrags aus einer progressionsabhängigen Besteuerung der Pauschale auf deren Besteuerung zu verzichten. Damit könnten auch Probleme mit der Gewerbesteuer vermieden werden. Prof. Dr. Achim Truger von der Universität Duisburg-Essen begrüßte die Pauschale als ein sinnvolles Entlastungsinstrument. Die relativ zum Einkommen progressive Wirkung der Pauschalzahlung werde durch die Besteuerung, bei der einkommensstarke Haushalte einen höheren Steuersatz zu entrichten haben, noch verstärkt.

Nachbesserung in verschieden Punkten gefordert

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bezeichnet das Entlastungspaket der Bundesregierung als grundsätzlich sinnvoll. Die Maßnahmen sollten aber nachgebessert werden, da die hohen Energiepreise aller Voraussicht nach noch bis weit in das nächste Jahr hinein Bestand haben würden. Dann sollten Haushalte mit niedrigem Einkommen gezielter entlastet werden, insbesondere über höhere Sozialleistungen. Die Entlastungen über die Einkommensteuer seien sinnvoll, sollten aber mit Blick auf Mindereinnahmen und Verteilungswirkungen nicht erhöht werden. Und dass Rentner, Pensionäre und Bezieher von Arbeitslosengeld keine Energiepreis-Pauschale bekommen sollten, sei angesichts der potenziellen Belastungen von Haushalten mit niedrigen Einkommen durchaus fragwürdig.

Die Maßnahmen der Koalition könnten nur einen ersten Schritt darstellen. Weitere Maßnahmen müssten folgen, empfahl Prof. Dr. Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Die Entlastungselemente seien zu begrüßen, obgleich sie in Teilen die aktuellen Mehrbelastungen infolge von Preissteigerungen nur in Teilen abmildern könnten. Die Energiepreis-Pauschale bezeichnete Hechtner als Fremdkörper im Steuerrecht, die zu Friktionen führen könne. So sah er ein hohes Missbrauchspotenzial bei Minijobs. Es könne zu Mehrfachzahlungen kommen.

Lisa Windsteiger vom Max-Planck-Institut für Steuerrecht und öffentliche Finanzen sprach von grundsätzlich wirksamen Schritten, um die gegenwärtigen finanziellen Belastungen abzufedern. Die Erhöhung des Grundfreibetrages könnte allerdings höher ausfallen, um dem starken Preisanstieg der letzten Monate Rechnung zu tragen. Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte auch Windsteiger die Umwandlung der Entfernungspauschale in ein Mobilitätsgeld.

Anpassung des Einkommensteuertarifs

Das Institut der deutschen Wirtschaft vermisste Maßnahmen, um die kalte Progression auszugleichen. Neben dem Grundfreibetrag müssten auch die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs angepasst werden, denn ohne diese Tarifanpassung werde es eine weitere Stauchung des Einkommensteuertarifs geben. In der Folge würden bei zusätzlichen Einkommen die Grenzsteuersätze in der ersten Progressionszone noch schneller steigen als bisher. Dadurch sinke der Anreiz, eine Erwerbstätigkeit auszubauen oder zum Beispiel als Zweitverdiener in einer Ehe überhaupt eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Ein Problem der Energiepreispauschale sei, dass einige Gruppen nicht von der Pauschalzahlung profitieren würden. Auch die vorgesehene Auszahlung Ende September Erfolge zu spät, da viele Haushalte bereits deutlich höhere Belastungen in den Monaten davor finanzieren müssten. (hle/25.04.2022)

Dokumente

  • 20/1333 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
    PDF | 279 KB — Status: 05.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung "Steuerentlastungsgesetz 2022"

Protokolle

  • Protokoll der Öffentlichen Anhörung zum "Steuerentlastungsgesetz 2022" am 25. April 2022, 13:00 Uhr (7. Sitzung)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste "Steuerentlastungsgesetz 2022"

Stellungnahmen

  • Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.
  • Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.
  • Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. - Ergänzung
  • Deutscher Finanzgerichtstag e. V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Steuerberaterverband e.V.
  • Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin)
  • Hechtner, Prof. Dr. Frank, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln)
  • Truger, Prof. Dr. Achim, Universität Duisburg-Essen
  • Windsteiger, Dr. Lisa, Ökonomin, PhD London School of Economics
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Bundestag beschließt Steuerentlastungsgesetz 2022

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Mai 2022, für eine steuerliche Entlastung der Bevölkerung gestimmt. Der dafür vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 (20/1333) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der CDU/CSU bei Enthaltung der AfD und Die Linke angenommen. Ein zur Abstimmung vorgelegter wortgleicher Entwurf der Bundesregierung (20/1412) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1765) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1784) zugrunde.

Ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag der CDU/CSU (20/1778) wurde hingegen abgelehnt. Darin hatte die Fraktion gefordert, den gesamten Einkommensteuertarif über den Grundfreibetrag hinaus an die hohe Inflation anzupassen, um die sogenannte kalte Progression kurzfristig und vollständig auszugleichen. Darüber hinaus abgelehnt wurde ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Entschließungsantrag (20/1779) mit der Forderung, die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 40 Cent zu erhöhen.

Weitere Abstimmungen

Abgelehnt wurde mit breiter Mehrheit gegen das Votum der Antragsteller zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Verbraucherinnen und Verbraucher vor Energiepreissteigerung schützen“ (20/682). Der Entscheidung lag eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/1096) zugrunde. Ebenfalls mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wie zuvor abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Energiepreisexplosion ausgleichen“ (20/1576).

Ferner wurde mit breiter Mehrheit gegen das Votum der Antragsteller ein Antrag der AfD zur Senkung der Kraftstoffpreise (20/707) auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/1093) abgelehnt.

Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr in Höhe von rund 4,46 Milliarden Euro vor. Bis zum Jahr 2026 soll sich die Entlastung auf rund 22,5 Milliarden Euro summieren. So ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Nach Angaben der Koalition werden dadurch alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet, wobei die relative Entlastung für die Bezieher niedriger Einkommen höher sei. Dies sei auch aus sozialen Gesichtspunkten geboten.

Außerdem wird die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt. Die damit verbundene Entlastung werde somit vorgezogen. Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht wird der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten, der bisher 1.000 Euro betragen hat. Der zuletzt im Jahre 2011 erhöhte Pauschbetrag wird jetzt auf 1.200 Euro angehoben.

Finanzausschuss nimmt Änderungen vor

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch, 11. Mai, den Weg für eine umfassende steuerliche Entlastung der Bürger in diesem Jahr freigemacht. In zwei Änderungsanträgen wurde die Zahlung einer Energiepreispauschale von 300 Euro und eines Kinderbonus von 100 Euro in den Entwurf eingefügt. Die per Änderungsantrag beschlossene Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro soll einmalig ab dem 1. September 2022 an Steuerpflichtige gezahlt werden. Arbeitnehmer erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn.
Bei Einkünften aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit gibt es die Pauschale über eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Empfänger von Versorgungsbezügen (Beamtenpensionäre) sowie Rentner (falls keine Einkünfte aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder als Arbeitnehmer vorliegen) erhalten die Pauschale nicht. Auch für Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland gibt es ebenso keine Pauschale wie für beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler. Bezieher von ausschließlich sonstigen Einkünften (zum Beispiel Abgeordnete) erhalten keine Pauschale. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.

Mit dem zweiten Änderungsantrag wurde zur Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise eine Erhöhung des Kindergeldes um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro beschlossen. Der Bonus soll im Juli 2022 gezahlt und unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt werden. Damit werde sichergestellt, dass der Bonus bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig sei, nicht als Einkommen berücksichtigt werde, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags.                 

Erster Antrag der Linksfraktion

Die Fraktion Die Linke verlangt in ihrem Antrag, allen Menschen, deren Einkommen unter der Armutsrisikoschwelle liegen, eine sofortige Einmalzahlung von 200 Euro auszahlen und den Hartz-IV-Regelsatz so erhöhen, dass die Inflationsrate ausgeglichen wird. Zur Begründung heißt es, Haushalte mit niedrigen Einkommen oder Transfereinkommen seien von steigenden Energiepreisen überproportional stark betroffen.

Zu den weiteren Forderungen an die Bundesregierung gehören unter anderen die Einführung einer staatlichen Strompreisaufsicht, ein Konzept zur Entkopplung der Strompreise von Spekulationen an der Börse und ein Gesetzentwurf, um die Mehrwertsteuer auf Erdgas, Strom und Fernwärme für mindestens sechs Monate von 19 Prozent auf sieben Prozent zu reduzieren. (mis, hau)

Zweiter Antrag der Linksfraktion

In einem weiteren Antrag (20/1576) fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung, ein Sofortprogramm für acht Monate zur Kompensation der akut explodierenden Energiekosten aufzulegen, das per einkommensteuerpflichtiger Einmalzahlungen für Haushalte und gezielter Sonderzuschüsse im Verkehrsbereich die unmittelbaren Folgen der stattfindenden Marktentgleisungen abfängt.

Zudem solle die Bundesregierung das Potential einer Besteuerung von Zusatzgewinnen, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, ermitteln.

Antrag der AfD

Der angespannte internationale Erdölmarkt und die deutsche Steuer- und Abgabenpolitik seien die Gründe für den sprunghaften Anstieg der Kraftstoffpreise in den vergangenen Monaten, schreibt die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/707). Der Erdölmarkt werde von verschiedenen Akteuren und ihren gegensätzlichen Interessen „belastet und geprägt“, schreiben die Abgeordneten. Die erdölproduzierenden Staaten stünden den Abnehmerländern unversöhnlich gegenüber und weigerten sich, die Fördermenge zu erhöhen, heißt es weiter in dem Antrag. Darunter und unter den Abgaben für Kraftstoffe leide am Ende der Verbraucher.

Die AfD-Fraktion fordert deshalb die Bundesregierung auf, vorerst für ein halbes Jahr die Mehrwertsteuer für Otto-, Diesel-, und Heizkraftstoffe auf den reduzierten Satz von sieben Prozent abzusenken. Weiterhin solle das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) außer Kraft gesetzt und somit die CO2-Abgabe abgeschafft werden. Schließlich solle die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Preisauszeichnung an Tankstellen nur einmal täglich um 12 Uhr erlaubt. (mis/hle/12.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Christoph Meyer

Christoph Meyer

© DBT/ Inga Haar

Meyer, Christoph

FDP

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Olav Gutting

Olav Gutting

© Matthias Busse

Gutting, Olav

CDU/CSU

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Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

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Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Stöber, Klaus

AfD

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Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Leye

Christian Leye

© Christian Leye/Dietrich Hackenberg, lichtbild.org

Leye, Christian

Die Linke

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Dagmar Andres

Dagmar Andres

© Dagmar Andres/ Georg Mevissen

Andres, Dagmar

SPD

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Dagmar Andres

Dagmar Andres

© Dagmar Andres/ Georg Mevissen

Andres, Dagmar

SPD

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Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

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Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/682 - Antrag: Verbraucherinnen und Verbraucher vor Energiepreissteigerung schützen
    PDF | 187 KB — Status: 15.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/707 - Antrag: Kraftstoffpreise senken - Wirtschaft unterstützen - Wirtschaftskrise verhindern
    PDF | 192 KB — Status: 16.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1093 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Steffen Kotré, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/707 - Kraftstoffpreise senken - Wirtschaft unterstützen - Wirtschaftskrise verhindern
    PDF | 230 KB — Status: 17.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1096 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/682 - Verbraucherinnen und Verbraucher vor Energiepreissteigerung schützen
    PDF | 231 KB — Status: 17.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1333 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
    PDF | 279 KB — Status: 05.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1412 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
    PDF | 225 KB — Status: 13.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1576 - Antrag: Energiepreisexplosion ausgleichen
    PDF | 219 KB — Status: 28.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1765 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/1333 - Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 b) Gesetzentwurf der der Bundesregierung - Drucksache 20/1412 - Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
    PDF | 391 KB — Status: 11.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1778 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/1333, 20/1765 - Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
    PDF | 155 KB — Status: 11.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1779 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/1333, 20/1765 - Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
    PDF | 188 KB — Status: 11.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1784 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/1333, 20/1765 - Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1412, 20/1765 - Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
    PDF | 196 KB — Status: 11.05.2022
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Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/1333 (Beschlussempfehlung 20/1765 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/1778 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 20/1779 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/1765 Buchstabe b (Gesetzentwurf 20/1412 für erledigt erklären) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/1096 (Antrag 20/682 ablehnen) angenommen
  • Antrag 20/1576 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/1093 (Antrag 20/707 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-steuerentlastungsgesetz-2022-886592

Stand: 28.08.2025