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Recht

Justizminister Busch­mann: Investition in die liberale Demokratie

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 24. März 2022, in erster Lesung mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums der Justiz auseinandergesetzt. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2022 (20/1000) umfasst Ausgaben von 935 Millionen Euro, das sind 2,3 Prozent weniger als im Vorjahr (957,46 Milliarden Euro). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bereich „Verbraucherschutz“ in der vergangenen Wahlperiode dem Justizministerium zugeordnet war, in dieser Wahlperiode jedoch beim Bundesumweltministerium angesiedelt ist.

Minister: Angriff auf die Prinzipien der liberalen Demokratie

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann ging zu Beginn der Debatte auf den russischen Überfall auf die Ukraine ein. In der Antike und dem Mittelalter habe es geheißen: „Wenn die Waffen sprechen, schweigt das Recht.“ Das sei aber nicht mehr so, betonte der Minister und verwies unter anderem auf die Strukturermittlungen des Generalbundesanwaltes zu russischen Kriegsverbrechen. Deutschland habe eine besondere historische Verantwortung zur Aufklärung von Kriegsverbrechen. Es werde bereits Pionierarbeit geleistet, so seien die „Folterknechte Assads“ vor Gericht gestellt worden. „Wir werden auch russische Kriegsverbrecher vor Gericht stellen, wenn wir ihnen habhaft werden“, sagte der Minister. Deutschlands Entschlossenheit sollte nicht unterschätzt werden: „Wo die Waffen sprechen, schweigt das Recht eben nicht!“

Buschmann hob hervor, dass der russische Angriff auch den Prinzipien der liberalen Demokratie gelten würde. Diese müssten auch hierzulande verteidigt werden, leitete der Minister zum rechtspolitischen Programm der Bundesregierung über. Der Ampel sei die Stärkung des Respekts vor dem Individuum wichtig. Darum gehe es um die Stärkung der Bürgerrechte. Als Beispiele nannte Buschmann die Ersetzung der Vorratsdatenspeicherung, eine „grundrechtsorientierte und evidenzbasierte Sicherheitspolitik“ und die geplante „Überwachungsgesamtrechnung“. Zudem werde im Familienrecht die Selbstbestimmung gestärkt.

Mit Blick auf den im Vergleich zu den anderen Ministerien niedrigsten Etat-Ansatz sagte Buschmann, man gebe nicht viel aus, nehme aber viel ein. „Jeder Euro für das Haus des Rechts und der Freiheit ist eine gute Investition in die liberale Demokratie“, schloss Buschmann.

CDU/CSU kritisiert rechtspolitische Agenda der Regierung

Für die Unionsfraktion thematisierte Dr. Günter Krings ebenfalls zunächst den Krieg in der Ukraine. „Weder Freiheit noch Rechtsstaatlichkeit sind in Euro und Cent aufzuwiegen. Das sehen wir beim tapferen Kampf des ukrainischen Volkes gegen die russischen Invasoren.“ Krings verwies darauf, dass im Haushaltsentwurf der Ampel der Ansatz für den Generalbundesanwalt sinke. Er forderte stattdessen zusätzliche Stellen und Mittel, um russische Kriegsverbrechen dokumentieren und ihnen nachgehen zu können.

Krings kritisierte zudem die rechtspolitische Agenda der Bundesregierung. Wer die Abschaffung des Werbeverbots von Schwangerschaftsabbrüchen zu ersten Priorität mache, der müsse seinem politischen Koordinatensystem einer kritischen Überprüfung unterziehen. Der Christdemokrat sprach sich zudem inhaltlich gegen die von der Bundesregierung geplante Streichung sowie gegen die Ampel-Pläne für Kinderrechte im Grundgesetz. Die Ampel wolle damit „mehr staatlichen Einfluss bei der Kindererziehung zulasten der Eltern“. Zudem warf er der Koalition vor, „einen neuen Tiefpunkt in Sachen Qualität der Gesetzgebung“ erreicht zu haben und verwies als Beispiel auf die jüngste Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

SPD: Wenig Spielraum für Projekte

Esther Dilcher führte in ihrer Rede für die SPD-Fraktion im Detail durch den Einzelplan des Bundesjustizministeriums. Es sei ein Verwaltungshaushalt, der „wenig Spielraum für Projekte, Förderprogramme oder zusätzliche Ausgaben“ ließe. 

Heftig Kritik übte Dilcher an den Aussagen eines AfD-Abgeordneten in russischen Medien, der gesagt habe, in Deutschland gebe es keine Demokratie. „In Russland zu behaupten, in Deutschland gebe es keine Demokratie und keine Meinungsfreiheit, ist ein vernichtender Schlag ins Gesicht aller Menschen in Russland, die gegen diesen Krieg auf die Straße gehen, die sich öffentlich in Rundfunk und Fernsehen gegen diesen Krieg und für Frieden aussprechen und die mutig Widerstand leisten und damit um ihr Leben fürchten müssen“, sagte die Sozialdemokratin.

AfD: Schlag ins Gesicht für alle Freunde der Freiheit

Für die AfD-Fraktion attackierte Dr. Michael Espendiller in seiner Rede vor allem die FDP mit Blick auf Corona-Politik und Impfpflicht. Auch die FDP habe in Oppositionszeiten Kritik an den Maßnahmen geäußert und sich gegen eine Impfpflicht ausgesprochen.

Er könne nachfühlen, „wie verraten, verkauft und verarscht sich ihre Wähler jetzt fühlen“, meinte der Abgeordnete. Ein Justizminister, der bei der Frage der Impfpflicht nicht die „rechtsstaatliche rote Fahne hebt“, sei „ein Schlag ins Gesicht für alle Freunde der Freiheit“.

Grüne: Internet ist kein rechtsfreies Paralleluniversum

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drückte Bruno Hönel dem Justizminister seine Unterstützung für die geplante Streichung des in Paragraf 219a Strafgesetzbuch geregelten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche aus. „Endlich kommen wir in der gesellschaftlichen Realität des 21. Jahrhunderts an. Endliche machen wir Schluss mit diesem Unrecht 219a.“

Hönel verwies auf Vorhaben der Koalition wie dem „Digitalpakt für Justiz“. Dabei werde seine Fraktion konsequent auf Bürgerrechte und Datenschutz achten. Ein Vollzugsdefizit sah Hönel bei der Verfolgung von Hasskriminalität im Netz. Das Internet sei kein „rechtsfreies Paralleluniversum; Hass ist keine Meinung – und das werden wir Ihren rechten Trollen auch ganz, ganz deutlich machen. Darauf können Sie sich verlassen“, sagte der Grünenabgeordnete in Richtung AfD.

Linke gegen Ersatzfreiheitsstrafen

Für die Fraktion Die Linke forderte Clara Bünger die Bundesregierung auf, ihrer Ankündigung, das Strafrecht auf den Prüfstand zu stellen, auch Taten folgen zu lassen. Sie sprach sich für eine Streichung der Ersatzfreiheitsstrafen aus. 2019 hätten nach Schätzungen 51.000 Menschen in Haft gesessen, weil sie eine Geldstrafe nicht haben bezahlen können.

Das betreffe vor allem Menschen in prekären Lebensumständen. Obdachlose und Suchtkranke. Auch die Strafbarkeit des Schwarzfahrens müsse abgeschafft werden. Die Justiz müsse zudem personell besser ausgestattet werden. Zudem müsse es für alle Angeklagten eine Pflichtverteidigung geben, meinte Bünger.

FDP: Digitalisierung zu einem Erfolg machen

Für die FDP-Fraktion betonte Dr. Thorsten Lieb, dass das Vertrauen in Justiz und Rechtsstaat gerade in „herausfordernden Zeiten, in Zeiten der Krise“, besonders notwendig sei. Demokratie und Rechtsstaat seien keine „Schönwetterinstitutionen“, sie bewiesen gerade in der Krise ihren Wert.

Wie Buschmann und Krings ging Lieb auf die Rolle des Generalbundesanwalts bei der Verfolgung von Kriegsverbrechern ein. Man könne stolz darauf sein, eine solche Institution im Land zu haben, die besonders aktiv und kompetent sei, solche Sachverhalte aufzuklären und auszuermitteln. Im Rahmen der Haushalsberatungen müsse geschaut werden, ob das mit den angesetzten Mitteln erreicht werde, sagte Lieb. Wie auch Hönel ging Lieb auf den Digitalpakt für die Justiz ein. Gemeinsam müssten Bund und Länder die Digitalisierung zu einem Erfolg machen, sagte der Liberale.

Patent- und Markenamt mit hohen Einnahmen

Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Dafür kann Bundesjustizminister Buschmann mit Einnahmen von 644,78 Millionen Euro rechnen, das sind 3,2 Prozent mehr als 2021 (624,78 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu gut zwei Dritteln selbst.

Die Einnahmen sind im Wesentlichen dem Deutschen Patent- und Markenamt, einer oberen Bundesbehörde mit Sitz in München, zu verdanken. Es erwartet Einnahmen von 455,39 Millionen Euro (2021: 440,39 Millionen Euro), und zwar vor allem Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. Die Ausgaben der Behörde belaufen sich demgegenüber nur auf 245,24 Millionen Euro (2021: 234,14 Millionen Euro).

Bundesamt, Bundesgerichte und Generalbundesanwalt

Eine weitere nachgeordnete Behörde des Justizministeriums, das Bundesamt für Justiz, rechnet mit Ausgaben von 99,12 Millionen Euro (2021: 101,14 Millionen Euro).

Für den Bundesgerichtshof sind in den Etat 52,63 Millionen Euro eingestellt (2021: 53,56 Millionen Euro), für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 64,59 Millionen Euro (2021: 66,94 Millionen Euro), für das Bundesverwaltungsgericht 24,63 Millionen Euro (2021: 33,44 Millionen Euro), für den Bundesfinanzhof 20,48 Millionen Euro (2021: 23,79 Millionen Euro) und für das Bundespatentgericht 17,44 Millionen Euro (2021: 16,76 Millionen Euro). (scr/vom/24.03.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

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Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

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Esther Dilcher

Esther Dilcher

© Phototek Media Lab

Dilcher, Esther

SPD

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Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

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Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

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Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

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Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Lukas Benner

Lukas Benner

© Lukas Benner / Daniel Hofer

Benner, Lukas

Bündnis 90/Die Grünen

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Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

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Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

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Franziska Hoppermann

Franziska Hoppermann

© Franziska Hoppermann/ Tobias Koch

Hoppermann, Franziska

CDU/CSU

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Kaweh Mansoori

Kaweh Mansoori

© SPD-Fraktion/ photothek

Mansoori, Kaweh

SPD

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
    PDF | 20 MB — Status: 18.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

495,8 Milliarden Euro für den Bundes­haushalt 2022 geplant

Geldkassette mit Bundesadler aus der viele Geldscheine quellen. Symbolbild

Der Bundestag plant in diesem Jahr mit Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro. (© picture alliance / Ulrich Baumgarten | Ulrich Baumgarten)

Nach mehr als 14-stündigen Beratungen hat der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen, 20. Mai 2022, den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Gegenüber dem Ergänzungshaushalt sind bei gleichbleibender Neuverschuldung im Ergebnis höhere Ausgaben geplant. Danach sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro vorgesehen.

Der Ende April von der Bundesregierung vorgelegte Ergänzungshaushalt (20/1200)  hatte noch Ausgaben in Höhe von 483,9 Milliarden Euro (+ 11,9 Milliarden Euro) vorgesehen. Der im März eingebrachte Regierungsentwurf (20/1000) taxierte die Ausgaben auf 457,6 Milliarden Euro (+ 38,2 Milliarden Euro). 2021 hatte der Bund 556,6 Milliarden Euro ausgegeben (Soll 2021: 572,7 Milliarden Euro).

Ausgaben übersteigen die Steuer- und sonstigen Einnahmen

Die geplanten Ausgaben übersteigen die Steuer- und sonstigen Einnahmen deutlich. Zum Ausgleich ist – wie im Ergänzungshaushalt – eine Nettokreditaufnahme von 138,9 Milliarden Euro avisiert. Im ursprünglichen Regierungsentwurf hatte die Bundesregierung mit 99,7 Milliarden Euro gerechnet. 2021 hatte der Bund Kredite in Höhe von 215,4 Milliarden Euro aufgenommen. Die Neuverschuldung liegt damit wie 2020 und 2021 über der von der Schuldenregel des Grundgesetzes regulär zulässigen Kreditaufnahme. Für die Aufnahme wird der Bundestag erneut eine Ausnahme von der Schuldenregel beschließen müssen.

Die Steuereinnahmen sollen in diesem Jahr nunmehr 328,4 Milliarden Euro betragen. Das sind rund vier Milliarden Euro weniger, als im Ergänzungshaushalt und im Regierungsentwurf vorgesehen waren. Die Bundesregierung hatte zwischenzeitlich steuerliche Entlastungen beschlossen. 2021 lagen die Steuereinnahmen bei 313,5 Milliarden Euro. Die sonstigen Einnahmen fallen demgegenüber im diesem Jahr mit 28,4 Milliarden Euro um 15,9 Milliarden Euro höher aus als im Ergänzungshaushalt und liegen etwas über dem Vorjahresniveau. Für Investitionen werden im Haushalt nun 51,5 Milliarden Euro ausgewiesen, etwas mehr als die 50,8 Milliarden Euro des Ergänzungshaushaltes und des ursprünglichen Regierungsentwurfes. 2021 waren es laut Haushaltsabschluss 45,8 Milliarden Euro.

Der durch den Ausschuss veränderte Entwurf wird in der Woche vom 30. Mai bis 3. Juni abschließend im Plenum beraten. In den vergangenen Wochen hatte der Haushaltsausschuss jeden Einzelplan separat beraten und erste Änderungen vorgenommen. Auch in der Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss zahlreiche Veränderungen an der Vorlage vor. Der Gesamtentwurf passierte den Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke. (scr/20.05.2022)

Dokumente

  • 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
    PDF | 20 MB — Status: 18.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1200 - Ergänzung zum Gesetzentwurf: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
    PDF | 667 KB — Status: 27.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Etat für Justiz und das Bundesverfassungs­gericht beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juni 2022, nach zweiter Beratung den Etat des Bundesministeriums der Justiz beschlossen. Für den in der vom Haushaltsausschuss geänderten Etat haben die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen von CDU/CSU und Die Linke gestimmt. Hingegen einstimmig angenommen wurde der Etat des Bundesverfassungsgerichts. Die Einzelpläne 07 und 19 des Haushaltsgesetzes 2022 (20/1000, 20/1002) einschließlich des Ergänzungshaushalts (20/1200, 20/1201) sehen Ausgaben von 937,98 Millionen Euro für das Ministerium und von 35,91 Millionen Euro für das Gericht vor.

Der Haushaltsausschuss hat den Etat von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) in seinen Beratungen im Vergleich zum Regierungsentwurf um 2,98 Millionen Euro aufgestockt (20/1607, 20/1626), der Etat des Verfassungsgerichts blieb unverändert (20/1626, 20/1627). Im vergangenen Jahr standen dem Justizministerium 957,46 Millionen Euro und dem Bundesverfassungsgericht 37,17 Millionen Euro zur Verfügung.

Union kritisiert grundsätzliche Entscheidungen

Für die Unionsfraktion kritisierte Franziska Hoppermann (CDU/CSU) grundsätzliche Entscheidungen der Bundesregierung mit Bezug zum Justizetat. Der Verbraucherschutz sei ohne Sachgrund zum Umweltministerium „abgeschoben“ worden.

Der nun im Justizministerium angesiedelte Normenkontrollrat, der vorher in die Zuständigkeit des Kanzleramts fiel, sei damit degradiert worden. Auch die Kürzungen bei den Personalausgaben seien nicht zurückgenommen worden, monierte Hoppermann. Zudem forderte sie den Justizminister auf, bei der von der Koalition angekündigten Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat nicht weiter zu verzögern.

Minister stolz auf Stärkung des Generalbundesanwalts

Bundesjustizminister Buschmann (FDP) wies die Kritik von Hoppermann an der Schwächung des Generalbundesanwalts (GBA) zurück und verwies auf die neu ausgebrachten Planstellen bei GBA, um das Strukturermittlungsverfahren zu russischen Kriegsverbrechen zu unterstützen. „Ich bin stolz darauf, dass wir es möglich gemacht haben, den Generalbundesanwalt in dieser Weise zu stärken“, sagte Buschmann.

Als „gutes Signal für den Datenschutz“ bezeichnete Buschmann die geplante Stärkung der Stiftung Datenschutz, die künftig über den Justiz-Etat bezuschusst wird. Mit Blick auf aktuelle rechtspolitische Debatten stellte sich der Justizminister gegen die Pläne für eine Chat-Kontrolle. Auch Forderungen der Union nach der Speicherung von IP-Adressen erteilte der Minister einer Absage.

AfD kritisiert geplante Änderungen im Familienrecht

Für die AfD-Fraktion holte Stephan Brandner zunächst zu einem Rundumschlag gegen Buschmanns Vorgänger aus. Buschmann habe noch nicht genug Zeit gehabt, sich als „weiterer Tiefpunkt“ zu etablieren, meinte Brandner.

Das Arbeitsprogramm der Koalition in diesem Bereich ließe aber nichts Gutes erwarten, sagte der Abgeordnete mit Verweis auf geplante Änderungen im Familienrecht. Auch das Bundesverfassungsgericht kritisierte Brandner: Dieses sei nur noch ein „Schatten seiner selbst“ und ein „Abnicker der Alt-Parteien-Politik“.

SPD: Zahl der Neueinstellungen zu gering

Für die SPD-Fraktion betonte Esther Dilcher, dass die Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat notwendig sei. Bis 2030 würden 41 Prozent der Richterinnen und Richter beziehungsweise der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Pension gehen.

Mit Verweis auf Statistiken kritisierte sie, dass die Zahl der Neueinstellungen mit knapp über 900 deutlich unter der Zahl von über 2000 liege, die die Länder angegeben hätten. Bei einer Neuauflage und Verstetigung erwarte sie daher, dass die Länder transparent über die Umsetzung berichteten und die Neueinstellungen nicht nur die Pensionswelle abdeckten.

Linke: Internet ist ein „rechtsdurchsetzungsfreier Raum“

Für die Fraktion Die Linke thematisierte Clara Bünger Hass-Kommentare im Internet. Diese führten auch zu Gewalt in der realen Welt, führte Bünger aus. Täter würden das Netz häufig als rechtsfreien Raum ansehen.

Das Problem sei aber vielmehr, dass das Internet ein „rechtsdurchsetzungsfreier Raum“ sei, sagte die Linken-Abgeordnete. Hass-Kommentare dürften von den Strafverfolgungsbehörden nicht mehr als Kavaliersdelikt abgetan werden, forderte Bünger.

Grüne für Verstätigung des Pakts für den Rechtsstaat

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hob Till Steffen ebenfalls auf die Versteigung des Pakts für den Rechtsstaat sowie den Digitalpakt für Justiz ab. Er begrüße es, dass sich der Bundesjustizminister die Digitalisierung auf die Fahne geschrieben habe.

Der Bund müsse dabei koordinieren und eine aktive Rolle einnehmen. Auch über Geld müsse dabei geredet werden. Zu den laufenden Debatten zum Pakt für den Rechtsstaat mahnte Steffen, dass es nicht helfe, mit dem Fingern aufeinander zu zeigen.

FDP betont Rolle der Digitalisierung

Für die FDP-Fraktion betonte Dr. Thorsten Lieb ebenfalls die Rolle der Digitalisierung und verwies auf rechtspolitische Vorhaben wie die digitale Verkündung von Gesetzen oder notarielle Onlineverfahren.

Auch auf die Stärkung der Stiftung Datenschutz ging Lieb ein. Die Union habe in den vergangen Jahren versucht, die Stiftung „auszuhungern“. Nun werde die Stiftung so gestärkt, „dass sie endlich ihre Arbeit machen kann“, sagte Lieb.

Eine Million Euro für die Stiftung Datenschutz

Neu im Etat des Bundesjustizministeriums ist die Zuständigkeit für die Stiftung Datenschutz. Die Zuschüsse an die Stiftung waren bisher über den Einzelplan des Bundesinnenministeriums geflossen. Sie sollen in diesem Jahr eine Million Euro betragen, in den kommenden Jahren sollen jeweils 300.000 Euro fließen. Zudem soll ein Zuschuss in Höhe von zwei Millionen Euro zum Stiftungskapital gezahlt werden.

Für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Überwachungsgesamtrechnung werden in diesem und im nächsten Jahr jeweils 750.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese solle eine „eine umfangreiche Bestandsaufnahme der staatlichen Überwachungsbefugnisse vornehmen“, heißt es zur Begründung. Zudem wird der Generalbundesanwalt personell gestärkt. Zwei Referate mit Bezug zum Krieg in der Ukraine sollen entstehen und unter anderem die Strukturermittlung wegen Kriegsverbrechen unterstützen.

Wohnbauprojekt für Holocaust-Überlebende

Neu in den Einzelplan aufgenommen wurden 200.000 Euro für den Bau zweier Wohnungen in einem Wohnbauprojekt für von Armut betroffene Holocaust-Überlebende in Israel. Diese neue Ausgabe soll durch eine Kürzung im Titel „Kosten für das Vorhalten von Datenbanken durch die juris GmbH“ gegenfinanziert werden.

Der Haushaltsausschuss fasste zudem einen Maßgabebeschluss zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter (OP-CAT). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Ausschuss bis Ende September 2022 einen Bericht vorzulegen, „wie deren Wirksamkeit und Arbeitsfähigkeit weiter verbessert und ausgebaut werden kann“.

Die Einnahmen des Ministeriums von 644,78 Millionen Euro sind im Wesentlichen dem Deutschen Patent- und Markenamt, einer oberen Bundesbehörde mit Sitz in München, zu verdanken, das 455,39 Millionen Euro (2021: 440,39 Millionen Euro) erwartet, und zwar im Wesentlichen Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. (scr/vom/02.06.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Franziska Hoppermann

Franziska Hoppermann

© Franziska Hoppermann/ Tobias Koch

Hoppermann, Franziska

CDU/CSU

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Esther Dilcher

Esther Dilcher

© Phototek Media Lab

Dilcher, Esther

SPD

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Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

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Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

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Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

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Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

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Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

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Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

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Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

© DBT/ Inga Haar

Winkelmeier-Becker, Elisabeth

CDU/CSU

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

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Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Die Linke

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Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

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Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

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Macit Karaahmetoğlu

Macit Karaahmetoğlu

© Macit Karaahmetoglu/ Lukas Schmiele

Karaahmetoglu, Macit

SPD

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Macit Karaahmetoğlu

Macit Karaahmetoğlu

© Macit Karaahmetoglu/ Lukas Schmiele

Karaahmetoglu, Macit

SPD

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
    PDF | 20 MB — Status: 18.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1002 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksache 20/1000 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 185 KB — Status: 27.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1200 - Ergänzung zum Gesetzentwurf: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
    PDF | 667 KB — Status: 27.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1201 - Unterrichtung: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksache 20/1200 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 173 KB — Status: 18.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1607 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksachen 20/1000, 20/1002 - hier: Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksache 20/1200 -
    PDF | 205 KB — Status: 29.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1626 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksachen 20/1000, 20/1002 - zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksachen 20/1200, 20/1201 -
    PDF | 2 MB — Status: 25.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1627 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1000, 20/1002, 20/1828 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1200, 20/1201 - Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
    PDF | 444 KB — Status: 25.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Einzelplan 07 in Ausschussfassung angenommen
  • Einzelplan 19 in Ausschussfassung angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 02.09.2025