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Hauptausschuss

Änderung des Stabilisie­rungs­fonds­gesetzes debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Dezember 2021, erstmals einen Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (20/189) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

SPD, Grüne und FDP wollen die Befristungsregelung im Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) bis zum 30. Juni 2022 verlängern. Wie aus dem gemeinsamen Entwurf hervorgeht, sind Stabilisierungsmaßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) derzeit bis Ende Dezember 2021 möglich. Nach diesem Zeitpunkt dürften Unternehmen keine Stabilisierungsmaßnahmen des WSF gewährt werden, selbst wenn dies erforderlich wäre, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf das jeweilige Unternehmen abzufedern, heißt es in dem Entwurf weiter. 

Angesichts der Pandemie habe die Europäische Kommission am 18. November 2021 beschlossen, den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Nach entsprechender Verlängerung der Genehmigung des WSF durch die Europäische Kommission könnten auf Grundlage eines geänderten Stabilisierungsfondsgesetzes Stabilisierungsmaßnahmen bis Ende Juni 2022 gewährt werden.

Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der Pandemie

Ziel des Gesetzentwurfs sei die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des WSF, um im Bedarfsfall auch nach dem 31. Dezember 2021 Unternehmen nach Paragraf 16 Absatz 2 StFG Stabilisierungsmaßnahmen gewähren zu können. 

Der WSF soll den wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie entgegenwirken. Mit Garantien und Kapitalhilfen sollen Unternehmen der Realwirtschaft stabilisiert werden, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Errichtet wurde der Fonds durch das Ende März 2020 in Kraft getretene Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz. (irs/09.12.2021) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

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Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

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Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

© Andreas Schwarz/ Bundestag

Schwarz, Andreas

SPD

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Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

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Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

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Victor Perli

Victor Perli

© Deutscher Bundestag/ Alexander Klebe

Perli, Victor

Die Linke

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Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

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Bernd Westphal

Bernd Westphal

© Bernd Westphal/Photothek

Westphal, Bernd

SPD

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Florian Oßner

Florian Oßner

© CSU Landesgruppe/ Florian Oßner/ Lucas Weigl

Oßner, Florian

CDU/CSU

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Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 20/189 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
    PDF | 155 KB — Status: 06.12.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung Gesetzentwurf 20/189 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Hauptausschuss

Bundestag beschließt weitere Corona-Hilfen für Unter­nehmen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Dezember 2021, einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (20/189) angenommen. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke beschlossen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (20/246) zugrunde.

Unterstützung bis Ende Juni 2022

Vorgesehen ist, dass der Staat bestimmten Unternehmen, die in Folge der Corona-Krise in Notlage geraten sind, bis ins nächste Jahr hinein mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds unter die Arme greifen darf. Eine entsprechende Befristung im Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz sowie im Stabilisierungsfondsgesetz soll bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Bisher waren die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 befristet. 

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds dient der gezielten Unterstützung von Unternehmen, „deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte“, wie es in der Vorlage heißt. Betroffene Unternehmen können Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten erhalten. Zudem kann aus dem Fonds die direkte Rekapitalisierung von Unternehmen finanziert werden.

Garantierahmen und Kreditermächtigung reduziert

Im Zuge der beschlossenen Verlängerung der Befristung werden sowohl der Garantierahmen von 400 auf 100 Milliarden Euro als auch die Kreditermächtigung für solche Maßnahmen von 100 auf 50 Milliarden Euro reduziert. Begründet wird dies in der Vorlage mit der „zeitlich begrenzten Verlängerung bis zum 30. Juni 2022“.

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds fällt unter das Beihilferecht der Europäischen Union. Wie es in der Vorlage heißt, hat die Europäische Kommission am 18. November 2021 beschlossen, „den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19 bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern“. Diese Fristverlängerung wird mit dem beschlossenen Gesetz genutzt. Laut Entwurf ist für die weitere Gewährung von Beihilfen über den 31. Dezember hinaus zudem die Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds durch die Kommission erforderlich. (scr/16.12.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Reinhard Houben

Reinhard Houben

© Reinhard Houben/ Maurice Cox

Houben, Reinhard

FDP

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Andreas Mattfeldt

Andreas Mattfeldt

© Andreas Mattfeldt/Tobias Koch

Mattfeldt, Andreas

CDU/CSU

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Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

SPD

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Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

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Jamila Anna Schäfer

Jamila Anna Schäfer

© Jamila Anna Schäfer/ St. Kaminski

Schäfer, Jamila

Bündnis 90/Die Grünen

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Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

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Kathrin Michel

Kathrin Michel

© Kathrin Michel/ Photothek Media Lab

Michel, Kathrin

SPD

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Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/189 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
    PDF | 155 KB — Status: 06.12.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/246 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/189 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
    PDF | 228 KB — Status: 09.12.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
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Beschluss

  • GesEnwt 20/189 (Beschlussempfehlung 20/246: Gesetzentwurf annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw49-de-stabilisierungsfondsgesetz-870174

Stand: 01.09.2025