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  • Anhörung
  • 1. Lesung (Linke)/2./3. Lesung (AfD)
Arbeit

AfD will das Teilzeit- und Befristungsgesetz ändern

Die AfD-Fraktion möchte das Teilzeit- und Befristungsgesetz ändern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (19/1841) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 26. April 2018, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen hat.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung. Ziel des Gesetzes ist es, „Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern“, wie es im Paragrafen 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes heißt. 

„Befristete Anstellung für maximal 24 Monate“

Die AfD will, dass die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers für den Arbeitgeber dauerhaft in einem gewissen Rahmen möglich bleiben muss, um die im Arbeitsmarkt notwendige Flexibilität zu gewährleisten. Zugleich solle jedoch die soziale Absicherung des Arbeitnehmers sichergestellt werden. Auch solle die unbefristete Beschäftigung als Normalarbeitsverhältnis gefördert werden.

Die Fraktion will die „nicht trennscharfe Unterscheidung“ von Befristungen mit und ohne sachlichen Grund zugunsten einer generellen Regelung aufheben, die eine befristete Anstellung für maximal 24 Monate erlaubt. In besonderen Fällen solle dieser Zeitrahmen überschritten werden können. Kettenbefristungen sollten reduziert werden, indem eine zeitliche Höchstgrenze für die Befristung einer Stelle eingeführt wird. Eine aufeinanderfolgende befristete Einstellung soll nach dem Willen der Fraktion nicht erlaubt sein. (hau/26.04.2018)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

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Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

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Till Mansmann

Till Mansmann

© DBT/Inga Haar

Mansmann, Till

FDP

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Gabriele Hiller-Ohm

Gabriele Hiller-Ohm

© Studio Benno Kraehahn / Benno Kraehahn

Hiller-Ohm, Gabriele

SPD

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Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

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Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

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Torbjörn Kartes

Torbjörn Kartes

© DBT/ Inga Haar

Kartes, Torbjörn

CDU/CSU

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

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Max Straubinger

Max Straubinger

© Max Straubinger/ CSU-Landesgruppe- Fotoshooting

Straubinger, Max

CDU/CSU

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Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/1841 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
    PDF | 245 KB — Status: 24.04.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/1841 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Arbeitgeber sehen Pflicht zur Arbeitszeit­erfassung skeptisch

Zeit: Montag, 14. September 2020, 13.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, jede Arbeitsstunde der Beschäftigten zu erfassen, wird von Arbeitgebervertretern skeptisch bewertet. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Dr. Matthias Bartke (SPD) am Montag, 14. September 2020, deutlich. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürwortet dagegen die von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vorgeschlagenen Änderungen des Arbeitszeitrechts gemäß den Vorgaben eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Mai 2019. Ein von der AfD-Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (19/1841) wurde von Arbeitgeberseite als nicht praxistauglich bewertet.

Gesetzentwurf und zwei Anträge

Mit diesem Gesetzentwurf will die Fraktion unter anderem erreichen, die Unterscheidung zwischen Befristungen mit und ohne Sachgrund aufzuheben und durch eine generelle Regelung zu ersetzen, die eine befristete Anstellung für maximal 24 Monate erlaubt.

Die Sachverständigen äußerten sich ebenso zu zwei Anträgen der Linken und Grünen. Die Linke verlangt in ihrem Antrag (19/17134), das Arbeitszeitgesetz gemäß des EuGH-Urteils so zu ergänzen, dass es Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit taggenau aufzuzeichnen. Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/20585), das Urteil des EuGH umzusetzen und den Beschäftigten mehr Einfluss auf Dauer, Lage und Ort ihrer Arbeit zu ermöglichen.

„Umfassender Rechtsrahmen existiert bereits“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betonte in ihrer Stellungnahme: „Notwendig ist die Verhinderung neuer und die Begrenzung, besser noch die Abschaffung, alter Bürokratie. Daher gehen die Anträge der Grünen und Linken und der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum Befristungsrecht in die falsche Richtung.“ Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) schrieb, es existiere bereits nach der derzeitigen Rechtslage ein „umfassender Rechtsrahmen“ zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten.

Prof. Dr. jur. Hans Hanau, Arbeitsrechtler an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg, Hans Hanau, stellte fest, die Anträge beruhten auf einem „weit verbreiteten Missverständnis“. Das Urteil werde ganz überwiegend so verstanden, als habe der EuGH die flächendeckende Einführung von Systemen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit angeordnet.

„Tatsächlich kommt dieser Begriff jedoch in der Entscheidungsbegründung kein einziges Mal vor. Es ist lediglich vom Messen beziehungsweise dem Feststellen der Arbeitszeit die Rede“, schrieb Hanau in seiner Stellungnahme. Dieser Unterschied sei „elementar“. Der DGB befürwortete dagegen eine gesetzliche Anpassung und schrieb: „Eine korrekte Umsetzung der EuGH-Entscheidung setzt neben einer generellen Zeiterfassungspflicht für alle Arbeitgeber auch die Umsetzung der Vorgaben der Objektivität, Verlässlichkeit und Zugänglichkeit voraus.“

„Arbeitgeber sind bereits jetzt in der Pflicht“

Dr. Johanna Wenckebach vom Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeits- und Sozialrecht betonte in ihrer Stellungnahme: „Die Begrenzung von Arbeitszeit dient dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Hier sind Arbeitgeber aufgrund des EuGH-Urteils bereits jetzt in der Pflicht. Ohne eine Erfassung der Arbeitszeit, für die der EuGH klare Vorgaben gemacht hat, können Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen.“

Prof. Dr. Frank Bayreuther, Arbeitsrechtler an der Universität Passau, sprach sich in seiner Stellungnahme ebenfalls für gesetzliche Änderungen aus: Es genüge nicht, ein Zeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die Arbeitszeit gemessen werden kann, ohne den Arbeitgeber dazu anzuhalten, dass das System auch genutzt wird. „Würde so verfahren, wäre es der Entscheidung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überlassen, ob diese von dem ihnen angebotenen System Gebrauch machen wollen oder nicht.“ Laut Bayreuther weisen die Vorgaben des EuGH „klar auf eine abstrakte Erfassungspflicht“ hin. (che/14.09.2020)

Dokumente

  • 19/1841 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
    PDF | 245 KB — Status: 24.04.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/17134 - Antrag: Damit jede Arbeitsstunde zählt - Arbeitszeitgesetz ergänzen
    PDF | 226 KB — Status: 12.02.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/20585 - Antrag: Arbeitszeit - EuGH-Urteil umsetzen, mehr Zeitsouveränität ermöglichen
    PDF | 247 KB — Status: 30.06.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 87. Sitzung am Montag, den 14. September 2020, 13:30 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • 87. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Dr. Gregor Thüsing, Bonn
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Dr. iur. Richard Giesen, München
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Dr. Thomas Klein, Trier
  • Stellungnahme einer eingeladenen Einzelsachverständigen - Dr. Johanna Wenckebach, Frankfurt/Main
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Dr. iur. Hans Hanau, Hamburg
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Dr. Frank Bayreuther, Passau
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Dr. Peter Wedde, Frankfurt
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Nein zu Oppositions­vor­lagen zu Arbeits­be­din­gun­gen und Arbeitszeiten

Zwölf parlamentarische Initiativen der Fraktion Die Linke zu Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni 2021, nach einstündiger Debatte abgelehnt. Erstmals beraten wurden ein Gesetzentwurf „zur Änderung des Grundgesetzes – Verankerung des Grundrechts auf menschenwürdige und existenzsichernde Arbeit“ (19/24692) sowie ein Antrag mit dem Titel „Missbrauch von Leiharbeit stoppen“ (19/30387). Den Antrag lehnten die Koalitionsfraktionen und die FDP bei Enthaltung von AfD und Grünen ab. Den Gesetzentwurf überwies das Parlament zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss. Weitere Oppositionsinitiativen wurden abgelehnt. 

In der Debatte nutzten die Redner und Rednerinnen nutzten die Gelegenheit für eine Bilanz der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Wenig überraschend äußerte sich die Opposition sehr unzufrieden mit dem Erreichten, während die Koalitionsfraktionen auf verschiedene Gesetzesprojekte verwiesen und diese als Erfolg werteten.

Linke: Enttäuschende Bilanz

Susanne Ferschl (Die Linke) betonte: „Gute Arbeit ist die Grundlage unseres Sozialstaates und der Finanzierung der Sozialsysteme.“ Doch immer noch sei Arbeit hierzulande vielfach prekär, der Niedriglohnsektor zu groß. Die Bilanz der Großen Koalition, dem entgegenzuwirken, sei „mehr als enttäuschend“, sagte sie.

Weder sei die sachgrundlose Befristung abgeschafft noch die Zahl der befristeten Neueinstellungen zurückgegangen, und auch an der Situation der Minijobber habe sich nichts geändert, so Ferschl.

CDU/CSU: Mitbestimmung und Tarifverträge gehören zusammen

Uwe Schummer (CDU/CSU) konzentrierte sich auf das Thema der schwindenden Tarifbindung und die zunehmende digitale Plattformarbeit.

Es sei wichtig, dass die Regierung das Gesetz zu den Betriebsverfassungen modernisiert habe, „um die klassische betriebliche Mitbestimmung endlich mit dieser digitalen Welt zu verbinden: “Denn wir wissen, dass dort, wo betriebliche Mitbestimmung lebt, die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Tarifbindung stärker ist.„

AfD: Missbrauch der parlamentarischen Abläufe

Uwe Witt (AfD) kritisierte vor allem das parlamentarische Verfahren: “Wir reden hier zu 16 Oberpunkten und 30 Drucksachen und haben dafür gerade einmal 60 Minuten Zeit. Das entspricht noch nicht einmal zwei Minuten Redezeit für alle Fraktionen zu jeder Drucksache. Das ist ein Missbrauch der parlamentarischen Abläufe hier im Hohen Haus„, kritisierte er.

Die Art, wie im Bundestag Demokratie gelebt werde, sei in den vergangenen 20 Jahren immer mehr zu einer Farce verkommen, so Witt.

SPD: Eine wichtige Debatte und wichtige Gesetze

Bernd Rützel (SPD) zeigte sich dagegen froh über die Debatte, da sie erneut die Möglichkeit biete, über drängende arbeitsmarktpolitische Themen zu reden.

Er verwies auf die verschiedenen, von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetze, wie das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das Arbeit-von-morgen-Gesetz oder das Verbot von Werkverträgen im Kernbereich der Fleischwirtschaft. “Wir haben viele gute Dinge gemacht„, sagte er.

FDP: Zeit für eine Reform bei Minijobs

Pascal Kober (FDP) verwies auf die Situation der Millionen Minijobber: Diese seien von der Corona-Pandemie am schlimmsten betroffen. Der größte Teil von ihnen habe nur diesen einen Verdienst, Tausende hätten ihren Job verloren und bekämen auch kein Kurzarbeitergeld.

“Es wird Zeit, dass wir die Verdienstgrenzen bei Minijobs endlich erhöhen„, auf 576 Euro zum 1. Juli, forderte er. Grundsätzlich verteidigte er Minijobs aber als “Leiter in den Arbeitsmarkt und Chance für Langzeitarbeitslose„.

Grüne: Ohne höheren Mindestlohn verfestigt sich Armut

Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, in den vergangenen vier Jahren nichts getan zu haben, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse, von denen es leider zu viele in Deutschland gebe, einzudämmen.

Einzig in der Fleischwirtschaft sei etwas geschehen, aber das auch nur wegen der Corona-Krise. “Solange der Mindestlohn nicht auf zwölf Euro erhöht wird, so lange verfestigt sich Armut. Das darf in einem reichen Land wie Deutschland nicht passieren„, betonte Müller-Gemmeke.

Anträge der Linken abgelehnt

Zu den Anträgen mit den Titeln “Sachgrundlose Befristungen verbieten„ (19/831), “Evaluierung des Mindestlohngesetzes zur Stärkung der Beschäftigtenrechte nutzen„ (19/27319) und “Gutes Leben und gute Arbeit für alle – Eine geschlechtergerechte Krisen- und Zukunftspolitik ist nötig„ (19/26874) hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (19/30442) vorgelegt. Für die beiden erstgenannten Anträge stimmten nur die Linksfraktion und die Grünen, für den letztgenannten nur die Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen.

Für die weiteren sieben Anträge lagen ebenfalls Beschlussempfehlungen vor. Auf Empfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses wurden die Anträge der Linken mit den Titeln “Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen – Sozialversicherungssysteme stärken„ (19/24003, 19/27989 Buchstabe c), “40 Stunden sind genug – Gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit reduzieren„ (19/578, 19/1030), “Mehr Arbeitszeitsouveränität für Beschäftigte schaffen„ (19/2522, 19/4657 Buchstabe d) sowie “Damit jede Arbeitsstunde zählt – Arbeitszeitgesetz ergänzen„ (19/17134, 25379 Buchstabe a) abgelehnt. Für den ersten stimmte nur die Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen, für den zweiten und dritten stimmte nur die Linksfraktion, wobei sich die Grünen beim dritten enthielten. Für den vierten stimmten wieder Linke und Grüne, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. 

Eine gemeinsame Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/25896) gab es für die Anträge “Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker bei der ortsgebundenen Plattformarbeit„ (19/16886) und “Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Crowd-Worker bei der ortsungebundenen Plattformarbeit„ (19/22122). Für den ersten stimmte nur die Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen, für den zweiten votierten nur Linke und Grüne. Zu dem Antrag mit dem Titel “Steuergelder gegen Missbrauch durch Konzerne schützen„ (19/27190) gab es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/28079). Nur die Linksfraktion stimmte dafür, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. 

Weitere Oppositionsinitiativen zurückgewiesen

Entschieden wird ferner über den Antrag der AfD mit dem Titel “Aufhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation„ (19/25807), über die Anträge der FDP mit dem Titel “Minijobs dynamisieren„ (19/24370) und der Linken mit dem Titel “Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen – Sozialversicherungssysteme stärken„ (19/24003). Zu diesen drei Anträgen gibt es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/27989) vor. Nur die AfD und die FDP stimmten dafür. 

Der Bundestag lehnte schließlich über zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln “Arbeitszeit – Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsetzen, mehr Zeitsouveränität ermöglichen„ (19/20585) und “Arbeitsförderung in der Krise – Für einen besseren Einstieg„ (19/27763) ab, zu denen ebenfalls Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/25379 Buchstabe b, 19/28530) vorlagen. Für den ersten stimmten nur die Linksfraktion und die Grünen, für den zweiten stimmten nur die Grünen bei Enthaltung der FDP. Ein dritter Antrag der Grünen (19/27212) wurde direkt abgestimmt. Nur die Grünen stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich.  

Gesetzentwurf der Linken 

Die Fraktion Die Linke will ein Grundrecht auf menschenwürdige und existenzsichernde Arbeit im Grundgesetz verankern. Das ist das Ziel ihres an den Rechtsausschuss überwiesenen Gesetzentwurfs (19/24692), in dem sie kritisiert, dass der Sozialstaat seine Aufgaben nur unzureichend erfülle. Als Folge der Corona-Pandemie beschleunige sich jedoch die wirtschaftliche Krise und das Ausmaß für den Arbeitsmarkt sei nicht absehbar, schreiben die Abgeordneten. Eine gute Arbeit und soziale Sicherheit, insbesondere in Krisenzeiten, und ökologische Nachhaltigkeit seien die Leitplanken eines sozial-ökologischen Umbaus hin zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft und für ein selbstbestimmtes Leben unabdingbar, heißt es im Entwurf.

Die Fraktion verlangt deshalb, den Artikel 12 des Grundgesetzes um folgenden Absatz zu ergänzen: “Im Mittelpunkt des Arbeits- und Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen seines Vertragspartners oder Dienstherrn. Jedermann hat ein Recht auf menschenwürdige und existenzsichernde Arbeit und Ausbildung. Ein Arbeitslohn ist existenzsichernd, wenn er mindestens einen angemessenen Lebensunterhalt sichert.„

Abgelehnter neuer Antrag der Linken

Mit ihrem abgelehnten neuen Antrag (19/30387) wollte die Fraktion Die Linke den “Missbrauch von Leiharbeit„ stoppen. Inzwischen gehöre die “flexibel einsetzbare und billigere Leiharbeit„ in vielen Branchen fest zum Geschäftsmodell, kritisierte die Fraktion. Auch dauerhafte Stammarbeitsplätze würden durch Leiharbeit und Fremdvergabe ersetzt. Von der Bundesregierung forderte sie bis zu einem baldmöglichen Verbot von Leiharbeit einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die dauerhafte Besetzung von Arbeitsplätzen mit Leiharbeitskräften verbietet. Nur, wenn ein vorübergehender Bedarf vorliege, sollte ein Arbeitsplatz für maximal drei Monate mit einer Leiharbeitskraft besetzt werden dürfen.

Nach dem Willen der Linken-Abgeordneten sollten Leiharbeitsbeschäftigte zudem ab dem ersten Einsatztag die gleichen Löhne und Arbeitsbedingungen wie Festangestellte erhalten plus einen Flexibilitätszuschlag auf den Lohn von zehn Prozent. Darüber hinaus sollte der Betriebsrat über eine Ergänzung des Paragrafen 87 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz ein zwingendes Mitbestimmungsrecht beim Einsatz, der Ausgestaltung und der Einschränkung von Leiharbeit.

Erster Antrag der Linken

Die Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/831) ein Verbot der sachgrundlosen Befristung (19/831). Sie verlangte von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Streichung der sachgrundlosen Befristung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz vorsieht.

Zur Begründung führte die Fraktion an, dass befristete Arbeitsverträge die Belegschaften spalten und ihnen ständig vor Augen führe, dass sie jederzeit austauschbar seien und sich deshalb mit ihren Forderungen zurückhalten sollten. “Arbeitsverträge mit Verfallsdatum sind ein Disziplinierungsinstrument„, schrieb Die Linke. 

Zweiter Antrag der Linken

Die Linke forderte des Weiteren, die wöchentlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden zu senken und eine im Durchschnitt täglich erlaubte Höchstarbeitszeit von acht Stunden beizubehalten (19/578).

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz wollte die Fraktion für Teilzeitbeschäftigte ein Rückkehrrecht in eine Vollzeitbeschäftigung verankern. Außerdem sollte eine Mindeststundenanzahl für Arbeitsverträge in Höhe von 22 Stunden pro Woche eingeführt werden, von der nur auf Wunsch der Beschäftigten abgewichen werden kann. 

Dritter Antrag der Linken

Beschäftigte sollten über ihre Arbeitszeit stärker selbst entscheiden dürfen. Das forderte Die Linke in einem weiteren Antrag (19/2522). Dazu sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem ein zwingendes Mitbestimmungsrecht von Betriebs- und Personalräten bei Fragen der Personalbemessung, der Vereinbarkeit von privatem Leben und Beruf sowie zur Zeitsouveränität festlegen soll.

Außerdem sollte er eine Anti-Stress-Verordnung enthalten, ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden reduzieren und den Mindesturlaubsanspruch von 24 auf 30 Tage anheben. 

Vierter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke forderte außerdem eine gesetzliche Regelung zur exakten Dokumentation der Arbeitszeit. In ihrem abgelehnten Antrag (19/17134) hatte sie eine Ergänzung des Arbeitszeitgesetzes verlangt.

Arbeitgeber sollten demnach verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer der Ruhepausen jeweils am Tag der Arbeitsleistung aufzuzeichnen. 

Fünfter Antrag der Linken

Die Evaluierung des Mindestlohngesetzes zur Stärkung der Beschäftigtenrechte zu nutzen, verlangte die Fraktion ebenfalls. In ihrem weiteren abgelehnten Antrag (19/27319) kritisierte sie, dass fünf Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland dieser weder armutsfest noch existenzsichernd sei.

Der Mindestlohn müsse sich an der Schwelle von 60 Prozent des nationalen Medianlohns orientieren, schrieben die Abgeordneten und verwiesen darauf, dass auch die Mindestlohnkommission Defizite bei der Umsetzung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) beobachtet habe.

Sechster und siebter Antrag der Linken

In dem abgelehnten Antrag zu sogenannten Gig-Workern, die kurzfristig kleine, zeitlich befristete Aufträge übernehmen (19/16886), argumentierte Die Linke, Plattformbetreibern müsse die Möglichkeit genommen werden, sich ihren Pflichten als Arbeitgeber zu entziehen. Sie verlangte von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem klarstellt, dass es sich bei Beschäftigten der Gig-Ökonomie grundsätzlich um Arbeitnehmer der Plattformbetreiber handelt. Auch sollte eine Beweislastumkehr im Statusfeststellungsverfahren eingeführt werden, die von den Plattformbetreibern verlangt, zu widerlegen, dass eine abhängige Beschäftigung existiert.

In dem abgelehnten Antrag zu sogenannten Crowd-Workern (19/22122) kritisierte die Fraktion, dass diesen zentrale Schutzrechte fehlten. Mit dem Begriff Crowd-Work würden in der Regel Dienstleistungen beschrieben, “die ortsunabhängig erbracht und über Internet-Plattformen vermittelt und koordiniert werden„. Für die betroffenen Selbstständigen gelte kein Mindestlohn und kein Arbeits- oder Kündigungsschutz. Dies sei sehr problematisch, schrieben die Abgeordneten. Sie forderten deshalb neben einer Mindestentlohnung auch die Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Crowd-Workern, etwa durch eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes. 

Achter Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte außerdem, Corona-Hilfen an Auflagen für Unternehmen zu knüpfen. Wer pandemiebedingt Unterstützung erhalte, dürfe keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen, keine Aktienrückkäufe tätigen und müsse Vorstandsgehälter auf das Zwanzigfache des Gehalts eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe begrenzen, erklärten die Abgeordneten in ihrem abgelehnten Antrag (19/27190).

Die Auflagen sollten für dieses und das Folgejahr gelten. Zur Begründung hieß es, Unternehmen, die Geld für Dividenden, Boni und überhöhte Gehälter hätten, benötigten offensichtlich kein Staatsgeld.

Neunter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke forderte in einem weiteren abgelehnten Antrag (19/26874) eine geschlechtergerechte Krisen- und Zukunftspolitik. Eine Krisenpolitik, die über Geschlechterungerechtigkeiten hinwegsehe, manifestiere diese neu. Davon betroffen seien Frauen und die mit ihnen verbundenen Kinder und Familien.

Auch Verantwortungsgemeinschaften, die nicht dem traditionellen Familienmodell entsprächen, würden häufig übersehen, schrieben die Abgeordneten.

Zehnter Antrag der Linken

In ihrem elften abgelehnten Antrag (19/24003) verlangte die Linksfraktion ein Ende der Minijobs in der jetzigen Form. Sie kritisierte, geringfügige Beschäftigung sei nicht krisensicher, Minijobber hätten weder Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch auf Kurzarbeitergeld. Es stimme nicht, dass diese Beschäftigten Minijobs nicht zur Existenzsicherung bräuchten. “Viele Menschen wählen Minijobs mangels besserer Alternativen„, schrieben die Abgeordneten.

Sie forderten, dass jede abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegt und damit geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt wird. Es sollte ferner eine Mindeststundenanzahl in Höhe von 22 Stunden pro Woche gelten, von der nur auf Wunsch der Beschäftigten nach unten abgewichen werden darf. Die Linke verlangte weiter, den gesetzlichen Mindestlohn umgehend auf mindestens zwölf Euro und zur Eindämmung des Niedriglohnsektors auch die Tarifbindung zu erhöhen.

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Die Unterscheidung in befristete Arbeitsverträge mit und ohne Sachgrund sollte es nach dem Willen der AfD-Fraktion künftig nicht mehr geben. Statt dessen sollte eine “generelle Regelung„ in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen werden, wonach eine befristete Anstellung maximal 24 Monate gestattet sein sollte. In “besonderen Fällen„ sollte der Zeitrahmen überschritten werden dürfen, forderte die Fraktion in ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/1841).

Dieser sollte auch festlegen, dass Kettenbefristungen reduziert werden, indem eine “zeitliche Höchstgrenze„ für die Befristung einer Stelle eingeführt wird und eine “konsekutive„ befristete Einstellung nicht gestattet ist, hieß es in dem Entwurf.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/25807) eine Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation.

Die Fraktion verlangte von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Kopplung regelt, aber auch generell die Verdienstgrenze für sogenannte Minijobs auf 500 Euro im Monat anhebt.

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP wollte mit ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/4764) die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midijobs) dynamisch erhöhen. Sie kritisierte, dass diese Verdienstgrenzen seit 2013 nicht angehoben worden seien, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zulassen würden.

Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns würden sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midijobs arbeiten dürften, reduzieren. Sie könnten damit auch nicht von den Erhöhungen des allgemeinen Mindestlohns oder der Lohnentwicklung insgesamt profitieren, schrieb die Fraktion. Sie schlug deshalb vor, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. 

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/24370) eine Dynamisierung bei den Minijobs. Konkret verlangte sie, die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das Sechzigfache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festzulegen.

Zur Begründung schrieb die Fraktion, dass durch bessere Zuverdienstmöglichkeiten der Aufstieg innerhalb des Arbeitsmarktes noch besser gelinge. Zuverdienstmöglichkeiten müssten aufstiegs- und chancenorientiert sein, jede einzelne Arbeitsstunde müsse sich für die Beschäftigten lohnen, so die FDP.

Erster Antrag der Grünen

Die Grünen bezogen sich in ihrem abgelehnten Antrag (19/20585) auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und verlangten, dieses umzusetzen. Das Urteil komme zu dem Schluss, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein verlässliches, objektives und zugängliches Zeiterfassungssystem einzuführen, mit dem jeder Arbeitnehmer seine täglich geleistete Arbeitszeit erfassen kann, erläuterte die Fraktion. 

Sie forderte die Bundesregierung deshalb auf, das EuGH-Urteil vom Mai 2019 umzusetzen und den Beschäftigten mehr Einfluss auf die Dauer, Lage und den Ort ihrer Arbeit zu ermöglichen. Die Grünen verlangten unter anderem die Schaffung einer flexiblen Vollzeit, in der die Beschäftigten im Rahmen von 30 bis 40 Stunden pro Woche ihren Arbeitsumfang bedarfsgerecht ausgestalten können. Mobiles Arbeiten sollte eindeutig und rechtssicher geregelt werden, schrieben die Grünen. 

Zweiter Antrag der Grünen

Für einen besseren Einstieg von Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt setzte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/27763) ein. Vor dem Hintergrund der sich durch die Corona-Krise verschlechternden Situation auf dem Arbeitsmarkt müssten sowohl der Berufseinstieg für junge Menschen als auch generell der Wiedereinstieg in Beschäftigung neu justiert werden, schrieben die Grünen.

Sie forderten unter anderem einen Einstiegszuschuss für Zeiten besonders schwieriger konjunktureller Lagen. Mit diesem sollte Berufseinsteigern der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Analog zum Eingliederungszuschuss (EGZ) sollte durch ihn maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts für höchstens sechs Monate oder maximal 50 Prozent der Ausbildungsvergütung für höchstens zwölf Monate bezuschusst werden können. Der Zuschuss sollte eine Ermessensleistung sein, die sich nach den individuellen Arbeitsmarktchancen und der jeweiligen Arbeitsmarktsituation richtet.

Außerdem forderten die Abgeordneten eine bessere Förderung der Selbstständigkeit über den Gründungszuschuss. Die bisherige Ermessensleistung sollte dabei wieder zu einer Pflichtleistung werden, die erste Förderphase sollte wieder auf neun statt sechs Monate erhöht werden. Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss sollte grundsätzlich auch für Menschen im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) möglich gemacht werden.

Dritter Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte die soziale Mindestsicherung für sogenannte Gig-, Click- und Crowdworker verbessern. In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/27212) schrieben die Abgeordneten, Plattformanbieter gehörten zu den am schnellsten wachsenden Unternehmen der Gegenwart. Die Zahl der Plattformen und der über Plattformen Tätigen nehme auch in Deutschland stetig zu mit wachsender Tendenz, die sich durch die Corona-Pandemie noch zu verstärken scheine. “Deshalb benötigen die Erwerbstätigen auf Plattformen faire Arbeitsbedingungen und sozialen Schutz„, forderten die Grünen.

Zur Unterscheidung der genannten Tätigkeiten schrieben sie: “Die Arbeit über Plattformen findet entweder online in der Cloud statt und ist dann ortsunabhängig, sogenannte Crowdwork, wie zum Beispiel hochspezialisierte Know-how-Angebote im Bereich Software und E-Learning. Hinzu kommt die ortsunabhängige Clickwork, also auf einige Klicks beschränkte Kleinstaufträge. Auf der anderen Seite gibt es auch ortsabhängige Dienstleistungen, die über Plattformen vermittelt werden. Diese werden als Gig-Work bezeichnet. Hier vermitteln Plattformen unter anderem Essenslieferungen, Reinigungsdienstleistungen oder Pflegeangebote.„

(che/pez/hau/10.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

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Uwe Schummer

© Uwe Schummer/Gebhard Bücker

Schummer, Uwe

CDU/CSU

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Uwe Witt

Uwe Witt

© Uwe Witt

Witt, Uwe

AfD

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

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Rützel, Bernd

SPD

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Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

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Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

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Antje Lezius

Antje Lezius

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Lezius, Antje

CDU/CSU

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Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

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Gabriele Hiller-Ohm

Gabriele Hiller-Ohm

© Studio Benno Kraehahn / Benno Kraehahn

Hiller-Ohm, Gabriele

SPD

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Matthias Nölke

Matthias Nölke

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Nölke, Matthias

FDP

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Martin Rosemann

Martin Rosemann

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Rosemann, Dr. Martin

SPD

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/578 - Antrag: 40 Stunden sind genug – Gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit reduzieren
    PDF | 142 KB — Status: 30.01.2018
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  • 19/831 - Antrag: Sachgrundlose Befristungen verbieten
    PDF | 131 KB — Status: 21.02.2018
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  • 19/1030 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/578 - 40 Stunden sind genug - Gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit reduzieren
    PDF | 151 KB — Status: 01.03.2018
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  • 19/1841 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
    PDF | 245 KB — Status: 24.04.2018
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  • 19/2522 - Antrag: Mehr Arbeitszeitsouveränität für Beschäftigte schaffen
    PDF | 145 KB — Status: 05.06.2018
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  • 19/4657 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Johannes Vogel (Olpe), Michael Theurer, Pascal Kober, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/1174 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/2522 - Mehr Arbeitszeitsouveränität für Beschäftigte schaffen
    PDF | 196 KB — Status: 28.09.2018
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  • 19/4764 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung
    PDF | 248 KB — Status: 08.10.2018
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  • 19/16886 - Antrag: Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker bei der ortsgebundenen Plattformarbeit
    PDF | 284 KB — Status: 29.01.2020
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  • 19/17134 - Antrag: Damit jede Arbeitsstunde zählt - Arbeitszeitgesetz ergänzen
    PDF | 226 KB — Status: 12.02.2020
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  • 19/20585 - Antrag: Arbeitszeit - EuGH-Urteil umsetzen, mehr Zeitsouveränität ermöglichen
    PDF | 247 KB — Status: 30.06.2020
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  • 19/22122 - Antrag: Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Crowd-Worker bei der ortsungebundenen Plattformarbeit
    PDF | 286 KB — Status: 08.09.2020
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  • 19/24003 - Antrag: Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen - Sozialversicherungssysteme stärken
    PDF | 254 KB — Status: 04.11.2020
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  • 19/24370 - Antrag: Minijobs dynamisieren
    PDF | 247 KB — Status: 17.11.2020
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  • 19/24692 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - Verankerung des Grundrechts auf menschenwürdige und existenzsichernde Arbeit
    PDF | 306 KB — Status: 25.11.2020
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  • 19/25379 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Jessica Tatti, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/17134 - Damit jede Arbeitsstunde zählt - Arbeitszeitgesetz ergänzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/20585 - Arbeitszeit - Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsetzen, mehr Zeitsouveränität ermöglichen
    PDF | 293 KB — Status: 17.12.2020
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  • 19/25807 - Antrag: Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation
    PDF | 276 KB — Status: 13.01.2021
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  • 19/25896 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/16886 - Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker bei der ortsgebundenen Plattformarbeit b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/22122 - Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Crowd-Worker bei der ortsungebundenen Plattformarbeit
    PDF | 319 KB — Status: 14.01.2021
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  • 19/26874 - Antrag: Gutes Leben und gute Arbeit für alle - Eine geschlechtergerechte Krisen- und Zukunftspolitik ist nötig
    PDF | 287 KB — Status: 23.02.2021
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  • 19/27190 - Antrag: Steuergelder gegen Missbrauch durch Konzerne schützen
    PDF | 232 KB — Status: 02.03.2021
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  • 19/27212 - Antrag: Soziale Mindestsicherung für Gig-, Click- und Crowdworker ermöglichen und stärken
    PDF | 258 KB — Status: 03.03.2021
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  • 19/27319 - Antrag: Evaluierung des Mindestlohngesetzes zur Stärkung der Beschäftigtenrechte nutzen
    PDF | 280 KB — Status: 04.03.2021
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  • 19/27763 - Antrag: Arbeitsförderung in der Krise - Für einen besseren Einstieg
    PDF | 260 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27989 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Witt, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/25807 - Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation b) zu dem Antrag der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/24370 - Minijobs dynamisieren c) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,Sylvia Gabelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24003 - Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen - Sozialversicherungssysteme stärken
    PDF | 310 KB — Status: 25.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28079 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Fabio De Masi, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27190 - Steuergelder gegen Missbrauch durch Konzerne schützen
    PDF | 246 KB — Status: 29.03.2021
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  • 19/28530 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Anja Hajduk, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/27763 - Arbeitsförderung in der Krise - Für einen besseren Einstieg
    PDF | 278 KB — Status: 15.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/30387 - Antrag: Missbrauch von Leiharbeit stoppen
    PDF | 249 KB — Status: 08.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/30442 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/831 - Sachgrundlose Befristungen verbieten b) zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/26874 - Gutes Leben und gute Arbeit für alle - Eine geschlechtergerechte Krisen- und Zukunftspolitik ist nötig c) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Pascal Meiser, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27319 - Evaluierung des Mindestlohngesetzes zur Stärkung der Beschäftigtenrechte nutzen
    PDF | 294 KB — Status: 09.06.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Antrag 19/30387 abgelehnt
  • Überweisung 19/24692 beschlossen
  • Beschlussempfehlung 19/30442 Buchstabe a (Antrag 19/831 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/1030 (Antrag 19/578 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/4657 Buchstabe b (Antrag 19/2522 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/25379 Buchstabe a (Antrag 19/17134 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30442 Buchstabe c (Anr 19/27319 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/25896 Buchstabe a (Antrag 19/16886 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/25896 Buchstabe b (Antrag 19/22122 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28079 (Antrag 27190 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30442 Buchstabe b (Antrag 26874 ablehnen) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/1841 (Beschlussempfehlung 19/28534: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/27989 Buchstabe a (Antrag 19/25807 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/27989 Buchstabe b (Antrag 19/24370 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/27989 Buchstabe c (Antrag 19/24003 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28530 (Antrag 19/27763 ablehnen) angenommen
  • Antrag 19/27212 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/25379 Buchstabe b (Antrag 19/20585 ablehnen) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/4764 (Beschlussempfehlung 19/8375: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 01.09.2025