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Recht

FDP, Linke und Grüne: Sexuelle Identität ins Grundgesetz

Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt (19/13123), der die Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes vorsieht. Der Bundestag überwies den Entwurf am Donnerstag, 7. November 2019, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen habe sich stark verbessert, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dennoch stoße die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlage. Das allgemeine Diskriminierungsverbot biete dabei keinen ausreichenden Schutz, begründen die Fraktionen ihren Vorstoß. (mwo/hau/07.11.2019)
 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Karl-Heinz Brunner

Karl-Heinz Brunner

© DBT/Thomas Trutschel

Brunner, Dr. Karl-Heinz

SPD

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Dr. Jens Brandenburg

Dr. Jens Brandenburg

© Jens Brandenburg/ Stephanie Trenz

Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Jens

FDP

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

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Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/13123 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)
    PDF | 322 KB — Status: 12.09.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Luczak, Dr. Jan-Marco (CDU/CSU), Steffen, Sonja Amalie (SPD)
  • Überweisung 19/13123 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Experten für die Auf­nahme der sexuellen Iden­tität in das Grund­gesetz

Artikel 3 des Grundgesetzes auf einem Kunstwerk von Dani Karavan

Artikel 3 des Grundgesetzes auf einem Kunstwerk von Dani Karavan (© picture alliance)

Auf die einhellige Zustimmung der Sachverständigen traf ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Grundgesetzes (19/13123) bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz unter Leitung von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) am Mittwoch, 12. Februar 2020. Die Vorlage sieht die Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes vor.

Die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen habe sich stark verbessert, heißt es in dem Entwurf. Dennoch stoße die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlage. Das allgemeine Diskriminierungsverbot biete dabei keinen ausreichenden Schutz.

„Klassischer Diskriminierungsgrund“

Für die vorgeschlagene Verfassungsänderung sprächen gewichtige Gründe, sagte Prof. Dr. Sigrid Boysen von der Universität der Bundeswehr in Hamburg. Der Entwurf benenne einen klassischen Diskriminierungsgrund, der den übrigen Merkmalen des Grundgesetzartikels gleichrangig sei. Demgegenüber vermöge insbesondere das Argument, es handele sich angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um „reine Symbolpolitik“, nicht zu überzeugen.

Offen bleibe aber die Frage, mit welcher Begründung der Gesetzentwurf die Anstrengung einer Verfassungsänderung auf Fragen der sexuellen Orientierung beschränke, während trans- und intergeschlechtliche Personen wiederum auf bereits bestehenden Diskriminierungsschutz unter der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verwiesen würden.

„Ergänzung des Diskriminierungsverbots zu begrüßen“

Dr. Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte erklärte, trotz großer rechtlicher und faktischer Fortschritte bei der Verwirklichung der Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen sowie transsexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland stellten diese nach wie vor eine strukturell diskriminierungsgefährdete Gruppe dar.

Eine Ergänzung des Diskriminierungsverbots im Grundgesetz um die Merkmale sexuelle Orientierung sowie körperliche Geschlechtsmerkmale und Geschlechtsidentität wäre deshalb zu begrüßen.

„Ergänzung dringend geboten“

Axel Hochrein vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) erklärte, die Ergänzung der speziellen Diskriminierungsverbote sei eine vom LSVD seit Jahrzehnten immer wieder an den Gesetzgeber herangetragene Forderung.

Obgleich die einfache Gesetzgebung in den letzten Jahrzehnten viele diskriminierende Ungleichbehandlungen von LSBTI-Menschen beseitigt habe, bleibe die Ergänzung des Grundgesetzes um den Begriff der sexuellen Identität sowohl aus Gründen der historischen Erfahrung als auch wegen des fortbestehenden Diskriminierungsrisikos dringend geboten.

„Diskriminierungen sind traurige Realität“

Prof. Dr. Ulrike Lembke von der Humboldt-Universität Berlin betonte, dass Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität traurige Realität darstellten und dass diese Realität grundsätzlich rechtliche Gegenmaßnahmen erfordere.

Sie verwies darauf, dass für bestimmte politische Richtungen, die in Europa zunehmend stärker würden, die aggressive Ablehnung nicht heterosexueller Lebensweisen zum politischen Programm gehörten. Diskriminierungsschutz als Minderheitenschutz sei im demokratischen Rechtsstaat zuvörderst die Aufgabe des Gesetzgebers.

„Für klare Verhältnisse sorgen“

Prof. Dr. Anna Katharina Mangold von der Europa-Universität Flensburg erklärte, die vorgeschlagene Grundgesetz-Erweiterung diene einer expliziten Klarstellung, dass nämlich in Deutschland niemand mehr aufgrund der sexuellen Identität Diskriminierung erfahren soll. Allen demokratisch orientierten Parteien im Bundestag müsse es Anliegen sein, Schutz vor Diskriminierung für vulnerable Personengruppen in der Verfassung zu verankern. 

Es sei unbedingt geboten, für klare Verhältnisse zu sorgen und den Schutz von gleichgeschlechtlich liebenden Menschen in das Grundgesetz aufzunehmen. Gleiches gelte für alle Menschen, die nicht dem binären Geschlechtsmodell entsprechen können oder wollen, insbesondere trans- und intergeschlechtliche Personen.

„Einfügung schließt eine Schutzlücke“

Prof. Dr. Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sagte, das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes erstrecke sich bislang nicht auf die sexuelle Orientierung beziehungsweise sexuelle Identität. Die vom Gesetzentwurf beabsichtigte Einfügung dieses Merkmals schließe daher eine Schutzlücke.

Dies sollte vor allem deswegen erfolgen, weil nicht nur die Nationalsozialisten Menschen wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt hätten, sondern auch unter der Geltung des Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht 1957 und 1973 die Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit homosexueller Handlungen bestätigt und damit Homosexuelle staatlich diskriminiert habe.

„Signalwirkung in die Gesellschaft hinein“

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg erklärte, zwar bewirke die vorgesehene Ergänzung aus verfassungsrechtlicher Sicht keine nennenswerte Verstärkung des Schutzes vor Diskriminierungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage und erscheine insoweit nicht erforderlich.

Vor dem Hintergrund namentlich der Leitbildfunktion der Verfassung seien die im Gesetzentwurf betonte „Symbolfunktion“ der Verfassungsänderung und deren „Signalwirkung in die Gesellschaft hinein“ jedoch legitime Anliegen. Dies sei das gewichtigste der im Gesetzentwurf angeführten Argumente. Insoweit sei politisch zu entscheiden, ob eine entsprechende Ergänzung angezeigt ist.

„Grundgesetzliche Absicherung wird gebraucht“

Auch der Berliner Rechtsanwalt Dirk Siegfried, der vor dem Bundesverfassungsgericht wichtige Urteile für die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften errungen hat, unterstützte den Entwurf der drei Fraktionen.

Die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts seien angesichts von weiterhin in der Gesellschaft propagierten Familienbildern wenig wert, sagte Siegfried. Deswegen werde eine grundgesetzliche Absicherung der sexuellen Identität und anderer Lebensweisen dringend gebraucht. (mwo/12.02.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. Sigrid Boysen, Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht
  • Dr. Petra Follmar-Otto, Deutsches Institut für Menschenrechte e. V., Berlin, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa
  • Axel Hochrein, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, Köln, Bundesvorstand
  • Prof. Dr. Ulrike Lembke, Humboldt Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien
  • Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M. (Cambridge), Europa-Universität Flensburg, Interdisziplinäres Institut für Umwelt-, Sozial- und Humanwissenschaften
  • Dirk Siegfried, Rechtsanwalt und Notar, Berlin
  • Prof. Dr. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer
  • Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Universität Augsburg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht

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  • 19/13123 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)
    PDF | 322 KB — Status: 12.09.2019
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Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Grundgesetz

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Abgesetzt: Grund­ge­setz­änderung zum Schutz der sexuellen Identität

Auf einer Glaswand ist der Artikel 3 des Grundgesetzes eingraviert.

Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz. (© picture alliance/Bildagentur-online/Schoening)

Von der Tagesordnung am Freitag, 21. Mai 2021, abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, den die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebracht haben. Mit der interfraktionellen Initiative wollen die Abgeordneten eine Änderung des Artikels 3 Absatz 3 zur Einfügung des Merkmals „sexuelle Identität“ erreichen (19/13123). 

Ebenfalls nicht abgestimmt werden zwei Anträge der Linksfraktion mit den Titeln „Queere Menschen und ihre Infrastrukturen während der COVID-19-Pandemie besser schützen und unterstützen“ (19/24002) und „Trans-Gesundheitsversorgung in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen“ (19/28779). 

Entwurf von FDP, Linken und Grünen

Der gemeinsame Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die sieht die Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes vor.

Die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen habe sich stark verbessert, heißt es in dem Antrag. Dennoch stoße die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlage. Das allgemeine Diskriminierungsverbot biete dabei keinen ausreichenden Schutz.

Erster Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert mehr Schutz und Unterstützung für homosexuelle, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen während der Corona-Pandemie. Deren Anliegen und Bedürfnisse rückten angesichts sich überlagernder Krisenprioritäten als vermeintliches Minderheitenthema in den Hintergrund, schreibt die Fraktion in ihrem entsprechenden Antrag (19/24002).

Nach dem Willen der Linken soll die Bundesregierung deshalb unter anderem einen Runden Tisch mit queeren Verbänden und Organisationen und Vertretern aus Politik, Gesundheit, Verwaltung und der Veranstaltungs-Wirtschaft einberufen, der bereichsübergreifend über die spezifischen Problemlagen queerer Menschen und Infrastrukturen in der Corona-Pandemie berät. Zudem spricht sich die Fraktion für passgenaue Zuschüsse und Nothilfefonds für Clubs, Bars und Festivals und die Gewährung eines Unternehmerlohns von monatlich 1.200 Euro im Rahmen der Überbrückungshilfen aus.

Zweiter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke spricht sich dafür aus, die sogenannte Trans-Gesundheitsversorgung in die Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. Die Versorgung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen basiere auf veralteten, vielfach abweisenden Annahmen und Vorbehalten, heißt es in dem Antrag der Fraktion (19/28779). So würden Transitionsmaßnahmen in Bezug auf körpermodifizierende Operationen, Epilation und Hilfsmittel wie Epithesen, Perücken oder Kompressionswesten nicht auf ärztliche Überweisung oder Rezept von der GKV übernommen.

Für die Versicherten bedeute die regressive Auslegung ihrer gesundheitlichen Bedarfe und Leistungsansprüche, dass sie angestrebte Maßnahmen der Transition selbst zahlen müssten oder nicht in Anspruch nehmen könnten, heißt es in der Vorlage weiter. Darin fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, mit dem die Gesundheitsversorgung der betroffenen Personen zu Jahresbeginn 2022 in die Regelleistung der GKV aufgenommen wird. (ste/aw/pk/20.05.2021)

Dokumente

  • 19/13123 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)
    PDF | 322 KB — Status: 12.09.2019
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  • 19/24002 - Antrag: Queere Menschen und ihre Infrastrukturen während der COVID-19-Pandemie besser schützen und unterstützen
    PDF | 273 KB — Status: 04.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28779 - Antrag: Trans-Gesundheitsversorgung in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen
    PDF | 255 KB — Status: 20.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Debatte über Stand der Beratungen zur „sexuellen Identität“

Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021, über das Thema „Sexuelle Identität“ debattiert. Anlass der Aussprache war ein Bericht nach Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/29860). Danach können eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten verlangen, dass zehn Wochen nach Überweisung einer Vorlage ein Ausschuss durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter dem Bundestag über den Stand der Beratungen berichtet. Wenn sie es verlangen, muss der Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden.

Abstimmung zur Geschäftsordnung

Im Anschluss der Aussprache wurde ein Geschäftsordnungsantrag der FDP zur Aufnahme der Beratung der zweiten Lesung des von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität, 19/13123) zurückgewiesen. Der Antrag fand gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen das Votum von FDP, Die Linke und Grüne keine ausreichende Mehrheit.

Der Bericht des Rechtsausschusses bezieht sich auf den bisherigen Beratungsgang des gemeinsamen Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Grundgesetzes. Die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen habe sich stark verbessert, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dennoch stoße die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlage. Das allgemeine Diskriminierungsverbot biete dabei keinen ausreichenden Schutz. (vom/mwo/21.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()
Karl-Heinz Brunner

Karl-Heinz Brunner

© DBT/Thomas Trutschel

Brunner, Dr. Karl-Heinz

SPD

()
Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

()
Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

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Dr. Jens Brandenburg

Dr. Jens Brandenburg

© Jens Brandenburg/ Stephanie Trenz

Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Jens

FDP

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

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Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()
Dr. Jens Brandenburg

Dr. Jens Brandenburg

© Jens Brandenburg/ Stephanie Trenz

Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Jens

FDP

()
Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/13123 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)
    PDF | 322 KB — Status: 12.09.2019
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  • 19/29860 - Bericht: gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/13123 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)
    PDF | 243 KB — Status: 19.05.2021
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Beschluss

  • Geschäftsordnungsantrag abgelehnt

Tagesordnung

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-sexuelle-identitaet-843064

Stand: 31.08.2025