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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Wirtschaft

Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, in erster Lesung über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (19/27441) beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzes sei es, Rechtsklarheit für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt zu schaffen. „Dabei gewährleistet das Gesetz einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer digitaler Dienste und den Interessen der Wirtschaft und der Unternehmen“, schreibt die Bundesregierung.

Das neue Gesetz soll so unter anderem Datenschutzbestimmungen, die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG) enthalten waren, in einem Gesetz bündeln. Um die unabhängigen Datenschutzaufsicht zu stärken ist vorgesehen, Anpassungen an die europäischen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Richtlinie der EU vorzunehmen.

Geregelt werden soll so etwa der Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen der Endnutzer. Das Setzen von Cookies sei ein wichtiger Anknüpfungspunkt dieser Regelung, schreibt die Bundesregierung. Grundsätzlich soll gelten, dass Dritte auf Endeinrichtungen nur dann Informationen wie Cookies speichern dürfen, wenn der betroffene Endnutzer seine Einwilligung erteilt hat. Diese Einwilligung erfolge nach Maßstab der DSGVO, das heißt freiwillig, auf der Grundlage klarer Informationen und jederzeit widerruflich.

Regelung des digitalen Nachlasses

Weiterhin soll das neue Gesetz eine Regelung zum Fernmeldegeheimnis im Hinblick auf die Erben eines geschützten Endnutzers („digitaler Nachlass“) enthalten. „Das Fernmeldegeheimnis soll Erben des Endnutzers und andere Personen mit vergleichbarer Rechtsstellung nicht an der Wahrnehmung der Rechte des Endnutzers gegenüber dessen Telekommunikationsanbieter hindern“, schreibt die Bundesregierung.

Bei der Aufsicht, so heißt es im Entwurf weiter, erfolge eine umfassende Aufgabenzuweisung an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde, soweit es um Regelungen zum Schutz der personenbezogenen Daten geht. Im Bereich der Telemedien soll das Gesetz den Datenschutz im Hinblick auf Bestimmungen regeln, die nicht bereits von der DSGVO erfasst werden. Dazu gehören auch die Regelungen zur Bestandsdatenauskunft. (sas/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Marcus Merk

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

Joe Weingarten

Joe Weingarten

© Dr. Joe Weingarten/Marco Urban

Weingarten, Dr. Joe

SPD

Reinhard Houben

Reinhard Houben

© Reinhard Houben/ Maurice Cox

Houben, Reinhard

FDP

Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Die Linke

Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/27441 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
    PDF | 708 KB — Status: 09.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Mohrs, Falko (SPD), Knoerig, Axel (CDU/CSU), Müller, Hansjörg (AfD)


Überweisung 19/27441 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaft

Rechtssicherheit beim Datenschutz in der Telekommunikation

Zeit: Mittwoch, 21. April 2021, 9.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Der Umgang mit den „entnervenden Cookie-Anfragen“, wie es hieß, waren ein Teilaspekt, als es bei einer Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, 21. April 2021, unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) um mehr Klarheit und Rechtssicherheit vor allem im Telekommunikationsbereich ging. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (TTDSG, 19/27441).

Das derzeitige Nebeneinander von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Telemedien- und Telekommunikationsgesetz (TMG/TKG) sorge für Rechtsunsicherheit bei Verbrauchern, Anbietern von Diensten und Aufsichtsbehörden, so die Bundesregierung. Die Datenschutzbestimmungen von TKG und TMG würden daher in einem eigenen Gesetz zusammengefasst. Die Stellungnahmen der Experten hoben auch ab auf die ePrivacy-Richtlinie der EU als Vorgabe für die elektronische Kommunikation.

Regelung des Einwilligungsmanagements

Prof. Dr. Rolf Schwartmann von der Technischen Hochschule Köln sah erhebliche Vorteile, dass der Datenschutz jetzt in einem Stammgesetz geregelt werden solle. Er befand, das Tatbestandsmerkmal der „unbedingten Erforderlichkeit“ bei Cookies und Nutzererkennung müsse mit Blick auf die Anwendungspraxis bei Aufsichtsbehörden und Gerichten durch Regelbeispiele konkretisiert werden. Nur so könne das gesetzgeberische Ziel zur Schaffung von Rechtssicherheit erreicht werden.

Essenziell sei für ihn die Einführung eines geeigneten Rechtsrahmens für Dienste zur Einwilligungsverwaltung (PIMS – Private Information Management Services/Systems) zur effektiven und verbindlichen Durchsetzung des Verbraucherwillens. Dies griffen auch andere Sachverständige auf.

„Viele Cookie-Banner erfüllen nicht die Anforderungen“

Kristin Benedikt vom Institut für Europäisches Medienrecht machte klar, dass Cookie-Banner eigentlich ein wesentliches Instrument der Datensouveränität und Selbstbestimmung im Internet sein sollten. Doch dieses Ziel sei bisher nicht erreicht worden. Nutzer erteilten unzählige pauschale Einwilligungen, ohne zu wissen, worin sie einwilligten.

Viele Cookie-Banner erfüllten nicht die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung. Um Rechtsklarheit zu schaffen, müssten mit dem TTDSG zwingend Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis konkretisiert und Dienste zum Einwilligungsmanagement geregelt werden.

„Klarstellungen sind notwendig“

Für Rebekka Weiß vom Branchenverband Bitkom geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Zu begrüßen sei, dass der Entwurf bestehende Rechtsunsicherheit durch die verschiedenen Datenschutzregelungen unter anderem im Telekommunikationsbereich adressiere.

Allerdings werfe er an vielen Stellen vor allem definitorische Fragen auf und kläre die Verhältnisse zu bestehenden oder in Arbeit befindlichen regulatorischen Neuerungen nicht hinreichend. Klarstellungen seien daher notwendig.

„Optimierungsbedarf bei den Telemedien“

Der Rechtsanwalt Dr. Alexander Golland von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers beurteilte den Regierungsentwurf grundsätzlich positiv. Allerdings sah er im Bereich der Telemedien in einigen Bereichen Optimierungsbedarf. Speziell ging er auf die von ihm so bezeichnete „Einwilligeritis“ ein.

Der Gesetzgeber solle die in Bezug auf funktionale Cookies allgemein anerkannten Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis im Gesetzestext normieren, damit Rechtssicherheit geschaffen werde, unnötige Einwilligungen vermieden würden und für Nutzer der Ausnahmecharakter der Einwilligung wiederhergestellt werde.

Bedeutung  grenzüberschreitender Dienstleistungen

Dr. Simon Assion von Bird & Bird meinte mit Blick auf EU-Vorgaben, dass der deutsche Gesetzgeber nur sehr wenig Spielraum habe, eigenes Datenschutz- oder ePrivacy-Recht zu setzen. Das sei auch politisch sinnvoll. Denn die im TTDSG geregelten Telekommunikations- und Telemediendienste würden häufig grenzüberschreitend erbracht, und zwar einheitlich für den gesamten EU-Binnenmarkt.

Jede Regelung im nationalen Recht, die vom harmonisierten EU-Recht abweiche, bedeute ein Marktzutrittshindernis und damit eine Zersplitterung des EU-Binnenmarktes. Vor diesem Hintergrund habe er bei einigen geplanten Vorschriften des TTDSG erhebliche Bedenken zu deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Europarecht.

Flut von Einwilligungsanfragen

Frederick Richter von der Stiftung Datenschutz strich heraus, als Mittel gegen die nutzerseitig kaum zu bewältigende Flut von Einwilligungsanfragen könnten im TTDSG Regelungen zu Einstellungen im Internet-Browser eingefügt werden. Dazu könne festgelegt werden, dass individuell eingestellte Nutzerpräferenzen bezüglich des Setzens von Cookies die andauernden entnervenden Anfragen ersetzen würden.

Nutzerseitig ließe sich seiner Darstellung nach dann einstellen, dass sämtliche nicht erforderlichen Werbe- oder Tracking-Cookies abgelehnt werden sollen.

„Rechte der Nutzenden würden nicht gestärkt“

Dr. Malte Engeler vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht befürwortete ausdrücklich, dass im Gegensatz zur Anregung anderer Sachverständiger PIMS entgegen einem Referentenentwurf nicht in das TTDSG aufgenommen werden solle.

Die Rechte der Nutzenden würden dadurch nicht gestärkt. Sie dienten nur dem Zweck, die Einwilligungserklärungen der Partner einfacher zu gestalten. Das könne man als Mehrwert ansehen – aber auch nur, wenn man das Datenrecht auf die Frage reduziere, wie man möglichst einfach problematische Geschäftsfelder legitimieren könne.

Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie

Florian Glatzner von der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte, dass die Bundesregierung eine Regelung eng am Wortlaut der Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie vorschlage, nach der das Speichern und Auslesen von Informationen auf den Endeinrichtungen der Verbraucher grundsätzlich nur nach einer zuvor erteilten Einwilligung zulässig sei. Software, die den Abruf von Informationen aus dem Internet oder eine elektronische Kommunikation erlaube, solle stets datenschutzfreundlich voreingestellt sein müssen.

Professor Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, bezeichnete es als absolut notwendig, dass das TTDSG zusammen mit dem Telekommunikationsgesetz auf den Weg gebracht werde. Sonst sei nicht gewährleistet, dass Datenschutz und Fernmeldegeheimnis in der zu erwartenden Qualität gegeben seien. Er sah in wesentlichen Punkten erfüllt bei dem, was notwendig sei, die ePrivacy-Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das derzeitige Nebeneinander von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Telemedien- und Telekommunikationsgesetz (TMG/TKG) sorge für Rechtsunsicherheit bei Verbrauchern, Anbietern von Diensten und Aufsichtsbehörden, erklärt die Bundesregierung. Die Datenschutzbestimmungen von TKG und TMG würden daher in einem eigenen Gesetz zusammengefasst.

Bezüglich des Speicherns und Auslesens von Informationen auf Endeinrichtungen soll es den Angaben zufolge künftig eine Einwilligungserfordernis geben, die sich eng am Wortlaut der Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie orientiert. Gleichzeitig erhält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mehr Befugnisse – er oder sie soll die Datenschutzbestimmungen im TKG überwachen und Bußgelder verhängen.

Die Bundesregierung rechnet mit Mehrkosten für den Bund, vor allem weil Datenschutzbeauftragte nun auch Bußgelder verhängen und etwa bei Messengerdiensten häufig mit Unternehmen zu tun haben könnten, die ihren Sitz im Ausland haben – was Verfahren verkomplizieren dürfte. Erforderlich würden zwei zusätzliche Stellen im höheren Dienst, zwei im gehobenen Dienst und eine im mittleren Dienst im Einzelplan 21 (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit), heißt es dazu. (fla/pez/21.04.2021)

Dokumente

  • 19/27441 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
    PDF | 708 KB — Status: 09.03.2021

Tagesordnung

  • 116. Sitzung am Mittwoch, 21. April 2021, 9:30 bis 11.00 Uhr, PLH 4.900 - öffentlich

Protokolle

  • 116. Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Ulrich Kelber (Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • Stellungnahme des Sachverständigen Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  • Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Simon Assion, Bird & Bird LLP
  • Stellungnahme der Sachverständigen Kristin Benedikt, Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg, Institut für Europäisches Medienrecht (EMR)
  • Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Mitglied der Datenethikkommission, Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V., Mitglied im Stiftungsrat der European netID Foundation
  • Stellungnahme der Sachverständigen Rebekka Weiß, Bitkom e.V.
  • Stellungnahme des Sachverständigen Frederick Richter, LL.M., Stiftung Datenschutz
  • Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Malte Engeler, Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht
  • Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Alexander Golland, PricewaterhouseCoopers Legal AG

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaft

Ja zu Neuregelungen zum Schutz der Privat­sphäre in der Telekommunikation

Die Bundesregierung will mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei den Datenschutzbestimmungen vor allem im Telekommunikationsbereich schaffen. Dafür hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Mai 2021, grünes Licht gegeben und den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (19/27441, 19/28605 Nr. 1.14) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen. Zu dem Gesetz lag eine Beschlussempfehlung (19/29839) des Wirtschaftsausschusses vor. Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung, die übrigen Fraktionen stimmten gegen das Gesetz in der Ausschussfassung. Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/29855).

Die ursprünglich geplante Abstimmung über einen weiteren Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors“ (19/27442, 19/28408, 19/28605 Nr. 1.17) war von der Tagesordnung abgesetzt worden.

FDP-Anträge abgewiesen

Abgelehnt hat der Bundestag im Anschluss an die Debatte auch zwei Anträge der FDP. Der erste Antrag der Liberalen mit dem Titel „Smart Germany – Souveränität der Nutzerinnen und Nutzer über ihre IT-Systeme gewährleisten“ (19/14050) fand bei Zustimmung durch die Linksfraktion und bei Enthaltung von AfD und Grünen gegen die Stimmen der Koalition keine Mehrheit. Der Antrag mit dem Titel „Verwaltung und Behörden zu starken Dienstleistern machen – Strategie für den Einsatz künstlicher Intelligenz vorlegen“ (19/22182) scheiterte am Votum der Koalition, der AfD und der Linksfraktion. Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. Zu den Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat vor (19/26995, 19/29818).

In erster Lesung hat der Bundestag außerdem einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „zur Stärkung der Datenschutzaufsicht“ (19/29761) beraten. Er wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Von der Tagesordnung abgesetzt waren außerdem die Abstimmungen über weitere FDP-Anträge mit den Titeln „Staatliche Daten verwenden – Wohlstand durch Datenreichtum gewinnen“ (19/27814) und „Datenpolitik für Selbstbestimmung, Wettbewerb und Innovation“ (19/26538).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das derzeitige Nebeneinander von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Telemedien- und Telekommunikationsgesetz (TMG/TKG) sorge für Rechtsunsicherheit bei Verbrauchern, Anbietern von Diensten und Aufsichtsbehörden, erklärte die Bundesregierung im „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (19/27441). Die Datenschutzbestimmungen von TKG und TMG würden daher in einem eigenen Gesetz zusammengefasst.

Bezüglich des Speicherns und Auslesens von Informationen auf Endeinrichtungen soll es den Angaben zufolge künftig eine Einwilligungserfordernis geben, die sich eng am Wortlaut der Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie orientiert. Gleichzeitig erhält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mehr Befugnisse – er oder sie soll die Datenschutzbestimmungen im TKG überwachen und Bußgelder verhängen.

Die Bundesregierung rechnet mit Mehrkosten für den Bund, vor allem weil Datenschutzbeauftragte nun auch Bußgelder verhängen und etwa bei Messengerdiensten häufig mit Unternehmen zu tun haben könnten, die ihren Sitz im Ausland haben – was Verfahren verkomplizieren dürfte. Erforderlich würden zwei zusätzliche Stellen im höheren Dienst, zwei im gehobenen Dienst und eine im mittleren Dienst im Einzelplan 21 (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit), heißt es dazu.

Abgesetzter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will ihre Open-Data-Strategie voranbringen. Ihr von der Tagesordnung abgesetzter Gesetzentwurf (19/27442, 19/28408) soll den Datenaustausch zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit, Wirtschaft und Wissenschaft an einigen Stellen erleichtern. So wird die Verwaltung der Vorlage zufolge verpflichtet, sogenannte .de-Mail-Zugänge zu schaffen und diese per elektronischem Personalausweis zu identifizieren. Auch die elektronische Aktenführung sowie die Einführung elektronischer Amts- und Verkündungsblätter sind vorgesehen.

Mit der Verpflichtung zur Bereitstellung unbearbeiteter, maschinenlesbarer Daten für „die gesamte Bundesverwaltung mit Ausnahme der Selbstverwaltungskörperschaften und Beliehener“ würden erstmals unbearbeitete Forschungsdaten miterfasst. In diesen lägen „erhebliche Potenziale zur Verbesserung von Transparenz, Überprüfbarkeit und Austausch in der Forschung“. Schließlich setzt die Bundesregierung den Angaben zufolge mit dem Vorhaben EU-Vorgaben in nationales Recht um.

Erster abgelehnter Antrag der FDP

Um die Einwilligung der Nutzer von IT-Systemen in das Setzen sogenannter Cookies ging es im ersten Antrag der FDP-Fraktion (19/14050). Darin schrieb die Fraktion, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe klargestellt, „dass der deutsche Sonderweg bei der Umsetzung der Cookie-Regelung (Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronische Kommunikation) unzulässig ist“. Cookies bedürften „einer ausdrücklichen Einwilligung, es sei denn, ihr alleiniger Zweck ist die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz, oder sie sind unbedingt erforderlich, damit ein Internetanbieter einen Dienst, den der Nutzer ausdrücklich wünscht, zur Verfügung stellen kann“.

Die Bundesregierung wurde in dem Antrag aufgefordert, „das Telemediengesetz entsprechend dem Urteil des EuGH anzupassen“ und vorzusehen, dass das Setzen von Cookies grundsätzlich der Einwilligung der Nutzer bedarf. Auch sollte sie nach dem Willen der Fraktion unter anderem durch Regelbeispiele klarstellen, „in welchen Fällen eine Ausnahme greift, insbesondere wann ein Cookie für die Erbringung eines Internetdienstes, den der Nutzer ausdrücklich wünscht, in der Regel technisch erforderlich ist“.

Zweiter abgelehnter Antrag der FDP

Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der FDP-Fraktion eine Strategie für die öffentliche Verwaltung zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) erarbeiten. „Im Rahmen dieser Strategie ist zu prüfen, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit die verschiedenen Technologien im Bereich der KI schnellst- und bestmöglich systematisch für Verwaltungszwecke nutzbar gemacht werden können“, hieß es in dem Antrag der Fraktion (19/22182) weiter. Zu komplementieren sei die Strategie „mit strategischen Handreichungen, die von der deutschen Verwaltung insgesamt sowie von einzelnen Behörden als Grundlage für die Nutzung von KI-Anwendungen herangezogen werden können“.

Zugleich mahnte die Fraktion dabei die Berücksichtigung der „Prinzipien der Datensouveränität und der Ablehnung von Massenüberwachung“ an. Im Rahmen der Strategie sei herauszuarbeiten, wie „Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und Anforderungen zur Wahrung der Menschenrechte bei der Nutzung von KI-Systemen durch Behörden“ systematisch eingeplant und institutionalisiert werden können, schrieben die Abgeordneten.

Gesetzentwurf der FDP

Die Liberalen sehen Nachbesserungsbedarf im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieses sei in seiner momentanen Ausgestaltung nicht europarechtskonform.

Konkret geht es um die dort für den Bereich der Polizei und Justiz geregelten und nach Ansicht der FDP ungenügenden Aufsichtsbefugnisse. Mit ihrem Gesetzentwurf zur Stärkung der Datenschutzaufsicht (19/29761) will die FDP das BDSG ändern, um „wirksame Abhilfebefugnisse“ zu schaffen.

Erster abgesetzter Antrag der FDP

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion ein Digitalministerium schaffen, „das alle Digitalisierungsmaßnahmen aller Ministerien und Behörden und deren fristgerechte Umsetzung zentral kontrolliert und einfordert“. Zudem solle sie bis zum Aufbau des Digitalministeriums einen Stab im Bundeskanzleramt einrichten, der die Umsetzung der Veröffentlichungsverpflichtungen der Behörden und Ministerien kontrolliert, offene Standards für Daten und Metadaten auswählt oder entwickelt und diese dann als Beschlussvorlage den zuständigen Gremien vorlegt, fordert die Fraktion in ihrem ersten abgesetzten Antrag (19/27814).

Darin wird die Bundesregierung ferner aufgefordert, das Informationsfreiheitsgesetz zu einem „echten Bundestransparenzgesetz nach Vorbild des Hamburger Transparenzgesetzes“ weiterzuentwickeln und dabei einen besonderen Fokus auf maschinelle Lesbarkeit der Daten zu legen. Zudem soll sie der Vorlage zufolge Paragraf 12 a des eGovernment-Gesetzes dahingehend ändern, dass ein Rechtsanspruch auf Datenzugang besteht, sofern die Daten die im Bundestransparenzgesetz festgelegten Kriterien erfüllen. Ferner fordert die FDP-Fraktion in dem Antrag unter anderem, in allen Behörden und Ministerien die Stelle eines Datennutzungsbeauftragten komplementär zum Datenschutzbeauftragten zu schaffen, dessen Verantwortungsbereich es ist, alle Daten nach Bundestransparenzgesetz zu katalogisieren, aufzubereiten und für das Portal govdata.de bereitzustellen.

Zweiter abgesetzter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion stellt einen vierten Antrag (19/26538) zur Abstimmung, in dem sie die Umsetzung von wichtigen Weichenstellungen im Bereich der Digitalpolitik noch in dieser Legislaturperiode fordert. Dies beinhalte etwa, im Bereich der Datenautonomie den Einsatz von Datentreuhändern zur Förderung der „Selbstbestimmung über personenbezogene Daten“ bei auftretenden Informationsasymmetrien oder Machtungleichgewichten bei Anbietern und Nutzern von Daten voranzubringen. Hinsichtlich der Datenökonomie fordern die Liberalen, im Rahmen der deutschen Beteiligung am GAIA-X-Projekt die Einführung von Strukturen für Datendrehscheiben und gemeinsame Datenpools voranzutreiben und sich dafür einzusetzen, dass die Strukturen miteinander verknüpft werden können.

Im Bereich von Daten als Innovationstreiber fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich bereits vor der nächsten Evaluierung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf europäischer Ebene für die Anpassung der Definition personenbezogener Daten in Artikel 4 einzusetzen, um eine trennscharfe Unterscheidung zu ermöglichen. Auch gehöre dazu, die Vermittlung „grundlegender Fähigkeiten im Umgang mit Daten“ in den bildungspolitischen Fokus zu rücken, heißt es im Antrag weiter. (pez/sto/sas/ste/20.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Marcus Merk

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Komning, Enrico

AfD

Falko Mohrs

Falko Mohrs

© Photothek

Mohrs, Falko

SPD

Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Die Linke

Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

Axel Knoerig

Axel Knoerig

© Axel Knoerig/ Sigi Schritt

Knoerig, Axel

CDU/CSU

Gustav Herzog

Gustav Herzog

© DBT / Stella von Saldern

Herzog, Gustav

SPD

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/14050 - Antrag: Smart Germany - Souveränität der Nutzerinnen und Nutzer über ihre IT-Systeme gewährleisten
    PDF | 237 KB — Status: 16.10.2019
  • 19/22182 - Antrag: Verwaltung und Behörden zu starken Dienstleistern machen - Strategie für den Einsatz künstlicher Intelligenz vorlegen
    PDF | 297 KB — Status: 08.09.2020
  • 19/26538 - Antrag: Datenpolitik für Selbstbestimmung, Wettbewerb und Innovation
    PDF | 320 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/26995 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/14050 - Smart Germany - Souveränität der Nutzerinnen und Nutzer über ihre IT-Systeme gewährleisten
    PDF | 265 KB — Status: 25.02.2021
  • 19/27441 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
    PDF | 708 KB — Status: 09.03.2021
  • 19/27442 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors
    PDF | 1 MB — Status: 09.03.2021
  • 19/27814 - Antrag: Staatliche Daten verwenden - Wohlstand durch Datenreichtum gewinnen
    PDF | 279 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/28408 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors - Drucksache 19/27442 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 307 KB — Status: 13.04.2021
  • 19/28605 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 5. März bis 13. April 2021)
    PDF | 315 KB — Status: 16.04.2021
  • 19/29761 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Datenschutzaufsicht (DSAufsichtsG)
    PDF | 334 KB — Status: 18.05.2021
  • 19/29818 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Sitta, Mario Brandenburg (Südpfalz), Manuel Höferlin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/22182 - Verwaltung und Behörden zu starken Dienstleistern machen - Strategie für den Einsatz künstlicher Intelligenz vorlegen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26538 - Datenpolitik für Selbstbestimmung, Wettbewerb und Innovation c) zu dem Antrag der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz), Frank Sitta, Manuel Höferlin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27814 - Staatliche Daten verwenden - Wohlstand durch Datenreichtum gewinnen
    PDF | 293 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29839 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27441, 19/28396, 19/28605 Nr. 1.14 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
    PDF | 898 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29855 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27441, 19/28396, 19/28605 Nr. 1.14, 19/29839 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
    PDF | 261 KB — Status: 19.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/27441, 19/28396 (Beschlussempfehlung 19/29839: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/29855 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/29818 Buchstabe a (Antrag 19/22182 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/26995 (Antrag 19/14050 ablehnen) angenommen
  • Überweisung 19/29761 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-datenschutz-840228

Stand: 12.05.2025