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Wirtschaft

Glasfaser­netz­ausbau soll schneller vorangehen

Die Bundesregierung will den Netzausbau beschleunigen (19/26108). Der Bundestag hat am Freitag, 29. Januar 2021, in erster Lesung eine halbe Stunde lang über ihren Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKG) beraten. Im Anschluss wurde er zusammen mit einem Antrag der FDP zum Gigabit-Ausbau (19/26117) zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Eine weiterer Antrag der FDP, der „Regeln für den Schnellstart ins Gigabitzeitalter“ (19/26188) vorsieht, wird zusammen mit einem Antrag der Grünen im federführenden Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur weiterberaten. Die Grünen fordern darin, den „Mobilfunk als Daseinsvorsorge“ zu begreifen (19/16518).

Rahmenbedingungen für den Glasfasernetzausbau

Mit der TKG-Novelle soll die EU-Richtlinie 2018 / 1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.

So sollen für den Glasfasernetzausbau Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Unternehmen Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau setzen. Auch der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung, auf dessen Basis die Bundesnetzagentur die Mobilfunkfrequenzen in Deutschland vergibt oder Frequenzen für den Rundfunk zuteilt, soll modernisiert werden. Um den Ausbau im Festnetz und im Mobilfunk zu beschleunigen, ist zudem geplant die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.

„Anspruch auf einen Internetzugang“

Mit dem Gesetz sollen Bürger einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen, der ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt, schreibt die Bundesregierung. 

Auch bei den Vertragslaufzeiten im Mobilfunk und im Festnetz soll es laut Entwurf Anpassungen zugunsten der Verbraucher geben. So sollen Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können. Mieter, die ihren TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten ihrer Mietwohnung zahlen, sollen zudem das Recht erhalten, diesen Anschluss nach einer zweijährigen Übergangsfrist für sich zu kündigen.

Anträge der FDP

Der Antrag der Liberalen will den „Gigabit-Ausbau voranbringen“ und ein „Upgrade für das Nebenkostenprivileg“ (19/26117). Ihre erste Vorlage sieht unter anderem vor, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes die Vorgaben für Netzinfrastruktur von Gebäuden zu überarbeiten. So solle für Neubauten und Gebäude, die umfangreich renoviert werden, gebäudeintern passive Netzinfrastrukturen vorgeschrieben werden, die Datendienste mit Geschwindigkeiten von mindestens 1.000 Megabit pro Sekunde ermöglichen. 

Mit ihrem zweiten Antrag will die FDP „Regeln für den Schnellstart ins Gigabitzeitalter“ (19/26188). So sollten etwa ambitionierte Zielmarken für den Glasfaserausbau definiert werden oder „innovative und alternative Verlegetechniken, wie beispielsweise das Micro- oder Nano-Trenching“ gefördert werden, heißt es. 

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, für einen flächendeckenden Ausbau des LTE-Netzes zu sorgen, „bevor neuere Mobilfunkstandards wie 5G in der Fläche ausgebaut werden“. In ihrem Antrag (19/16518) schreiben die Abgeordneten, ein leistungsfähiges Mobilfunknetz mit einem schnellen mobilen Internetzugang gehöre heutzutage zur Grundversorgung und sollte dementsprechend „für jede und jeden zu jeder Zeit zur Verfügung stehen“. Daher solle die Bundesregierung sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, „dass der europäische Gesetzgeber endlich handelt und die Mobilfunkversorgung als Universaldienstleistung bestimmt“.

Die Feststellung von Breitband-Mobilfunk als Universaldienst nehme die Diensteanbieter in die Pflicht, über ein Umlagesystem den Ausbau fair untereinander zu finanzieren, schreiben die Grünen. Die Umlagefinanzierung müsse von allen Netzbetreibern mit mindestens vier Prozent Gesamtumsatz „auf dem sachlich relevanten Markt“ erbracht werden. (sas/hau/29.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Andreas Scheuer

Andreas Scheuer

© Andreas Scheuer/Bettina Fersch

Scheuer, Andreas

Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

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Jörn König

Jörn König

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

König, Jörn

AfD

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Falko Mohrs

Falko Mohrs

© Photothek

Mohrs, Falko

SPD

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Reinhard Houben

Reinhard Houben

© Reinhard Houben/ Maurice Cox

Houben, Reinhard

FDP

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Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Die Linke

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Margit Stumpp

Margit Stumpp

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Stumpp, Margit

Bündnis 90/Die Grünen

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Axel Knoerig

Axel Knoerig

© Axel Knoerig/ Sigi Schritt

Knoerig, Axel

CDU/CSU

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/16518 - Antrag: Mobilfunk als Daseinsvorsorge
    PDF | 306 KB — Status: 15.01.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)
    PDF | 5 MB — Status: 25.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26117 - Antrag: Gigabit-Ausbau voranbringen - Upgrade für das Nebenkostenprivileg
    PDF | 236 KB — Status: 25.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26188 - Antrag: Regeln für den Schnellstart ins Gigabitzeitalter
    PDF | 260 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/26108, 19/26117, 19/26188 und 19/16518 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaft

Trotz Kritik prinzi­pielles Ja zur Tele­kommu­ni­ka­tions­no­velle

Zeit: Montag, 1. März 2021, 11 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die von der Bundesregierung beabsichtigte Beschleunigung des Telekommunikations-Netzausbaus ist ungeachtet zahlreicher kritischer Anmerkungen von Experten prinzipiell begrüßt worden. Das zeigte sich schon im ersten Teil einer auf zweimal zwei Stunden angesetzten Mammut-Anhörung am Montag, 1. März 2021, im Ausschuss für Wirtschaft und Energie unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke).

Es ging um den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – TKG, 19/26108, 19/26964) zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion (19/26117) und drei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26531, 19/26532, 19/26533). Mit der TKG-Novelle soll insbesondere die EU-Richtlinie 2018 / 1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden.

„Es wird zu deutlich mehr Bürokratie kommen“

Jürgen Grützner (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) sah in der vorgeschlagenen Novellierung die absehbar letzte Chance, einen Regulierungsrahmen zu schaffen, der Anreize für Investitionen in Glasfasernetze setze. Er beklagte, dass es zu deutlich mehr Bürokratie kommen werde.

Die Branche sei an der Kapazitätsgrenze: „Man kann Bagger nicht durch Gesetze ersetzen.“ Es sei ein Konzept erforderlich, das den Übergang von der Kupfer- in die Glasfaserwelt beinhalte und der Bundesnetzagentur einen Rahmen anbiete, der höchstmögliche Investitionen in Gigabitnetze sicherstelle.

Sollte das abgeschriebene Kupfernetz der Telekom weiter „vergoldet“ werden, wie er sich ausdrückte, würden dem Markt die Investitionsmittel entzogen, die für einen flächendeckenden Ausbau mit hochleistungsfähigen Netzen erforderlich seien. Auch die Telekom gehe nicht davon aus, dass sie den Glasfasernetzausbau allein stemmen könne

„Zusätzliche Eigentumseingriffe und neue Aufbauhürden“

Wolfgang Kopf (Deutsche Telekom) bescheinigte dem Regierungsentwurf zwar gute Ansätze. Aber es würden längst nicht alle Chancen ergriffen, Investitionen in Glasfaser und 5G konsequent zu fördern. Statt Investitionen zu erleichtern und zu schützen, seien zusätzliche Eigentumseingriffe sowie neue Ausbauhürden vorgesehen. Insgesamt sei zu befürchten, dass es zu mehr statt weniger Regulierungen komme. Und die Vorschriften, die Erleichterungen bringen sollten, reichten bei Weitem nicht aus.

Prof. Dr. rer. pol. Torsten J. Gerpott (Universität Duisburg-Essen) sah keine Notwendigkeit, die vorgesehenen Regelungen für die Aufrüstung auf Glasfaserfähigkeit innerhalb von Bestandsgebäuden zu ändern. Die Kosten könnten ohnehin als Modernisierungsumlage bei der Miete geltend gemacht werden. Der Wettbewerb im Bereich Glasfasernetze finde außerhalb des Anschlusspunktes im Keller statt.

„Hohes Regulierungsniveau wird intensiviert“

Christoph Heil (Dienstleistungsgewerkschaft Verdi) machte im Entwurf eine Intensivierung des ohnehin schon hohen Regulierungsniveaus aus. Insbesondere den Netzbetreibern würden weitere aufwendige Pflichten auferlegt, ohne die Mehrbelastung an anderen Stellen, zum Beispiel durch weitere Investitionsanreize zu kompensieren.

Ebenfalls nicht erkennbar sei die Ausrichtung auf gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Er kritisierte eine Gleichbehandlung von Unternehmen, die auch für Firmen gelte, die Gesetze zur Mitbestimmung oder Betriebsverfassung missachteten oder verletzten.

„Keine verfassungsrechtlichen Bedenken“

Prof. Dr. Thomas Fetzer (Universität Mannheim) befand, der Gesetzentwurf nutze bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht gerade in umstrittenen Bereichen wie dem Recht auf schnelles Internet und der Frequenzordnung EU-rechtlich vorgesehene Umsetzungsspielräume Pläne sehr weitgehend. Er versicherte, verfassungsrechtliche Bedenken bestünden grundsätzlich nicht.

Prof. Dr. Justus Haucap (Universität Düsseldorf) versprach sich von der Umlagefähigkeit bei Nebenkosten Investitionsanreize. Es sei deutlich einfacher, wenn der Zuschlag für ein ganzes Objekt erfolge. Sammelbestellungen böten große Vorteile. Er könne verstehen, dass die Mobilfunkbetreiber die Frequenzen gerne geschenkt bekommen würden. Doch solle auf jeden Fall an Versteigerungen festgehalten werden. Es sei nicht einzusehen, warum der Steuerzahler auf diese Gelder verzichten solle.

„Vorlagen lockern statt neue auferlegen“

Peer Heinlein von der Firma Heinlein Support erklärte, schon die bisherigen Regelungen zu Überwachungs- und Auskunftsverfahren seien ein erheblicher wirtschaftlicher wie auch politischer Nachteil und unterliefen das Ziel der digitalen Souveränität. Die Vorgaben sollten gelockert werden statt neue aufzuerlegen.

Lina Ehrig (Verbraucherzentrale Bundesverband) begrüßte den Gesetzentwurf, sah aber in einzelnen Punkten noch Verbesserungsbedarf. So müssten Versorgungsausfälle des Telefon- und Internetanschlusses innerhalb eines Kalendertages behoben werden. Sonst seien die Verbraucher zu entschädigen. Telekommunikationsverträge sollten nach Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsabschluss erstmals unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündbar sein, forderte sie.

„Einige datenschutzrechtliche Bedenken“

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Professor Ulrich Kelber erkannte an, dass im Laufe des Abstimmungsprozesses innerhalb der Regierung einige der datenschutzrechtlich zu kritisierenden Neuregelungen wieder gestrichen worden seien. Der finale Gesetzentwurf begegne dennoch einigen datenschutzrechtlichen Bedenken. So seien die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung nicht nennenswert geändert worden. Sie sollten aber vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden, verlangte er.

Der Vizepräsident der Bundesnetzagentur Dr. Wilhelm Eschweiler strich heraus, dass im Kundenschutzteil des Gesetzentwurfs erhebliche Neuerungen geplant seien, etwa bei der Höchstlaufzeit von Verträgen. Die Umsetzung werde für die künftige Arbeit der Bundesnetzagentur einen hohen Stellenwert besitzen.

„Netzausbau-Hemmnisse müssen beseitigt werden“

Für Frank Rieger vom Chaos-Computer-Club ist der Gesetzentwurf zwar grundsätzlich zu begrüßen. Er sei jedoch an kritischen Punkten zu wenig ambitioniert, greife wesentliche Problemstellungen nicht oder nur ungenügend auf und lasse bereits absehbare Entwicklungen außer Acht. So sei im Sinne der Verpflichtung des Staates zur Daseinsvorsorge die Definition eines Anrechts auf adäquate Internetversorgung nötig. Im zweiten Teil der Anhörung, in dem es um infrastrukturelle und frequenzpolitische Aspekte zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts ging, sprach er sich deshalb für eine härtere, gegebenenfalls einklagbare Anspruchsdefinition aus.

Bürokratische und regulatorische Netzausbau-Hemmnisse müssten beseitigt werden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass im Rest der Welt Gigabit-Anschlüsse über auf Masten verlegte Glasfaser innerhalb von Tagen realisiert würden, während im Hochtechnologieland Deutschland aufgrund ausgeschöpfter Tiefbaukapazitäten und der organisatorischen Komplexität von Schachtarbeiten Jahre ins Land gehen könnten.

„Deutschland hat unterdurchschnittlich abgeschnitten“

Tim Brauckmüller, geschäftsführender Gesellschafter von atene KOM, wies darauf hin, dass sich bei der Umsetzung von Breitbandausbauvorhaben in den vergangenen Jahren verschiedene Faktoren als Hemmnisse eines beschleunigten Ausbaus erwiesen hätten. Dabei hob er unter anderem auf das Wegerecht ab. Schneller und kostengünstiger werde der Ausbau auch dadurch, dass künftig etwa Wirtschaftswege oder private Äcker benutzt werden dürften. Er unterstützte, dass nun ein Beschleunigungseffekt durch die Nutzung zeitsparender, alternativer Ausbautechniken wie Trenching (Frästechnik für Schlitze im Asphalt) angestrebt werde. Viele Verwaltungen seien da eher zurückhaltend gewesen – ebenso wie beim Thema der oberirdischen Verlegung. 

Dr. Bernd Sörries von WIK-Consult berichtete, Versorgungsauflagen zur Versorgung von Haushalten oder zur Versorgung in der Fläche hätten im europäischen Vergleich eine signifikante Auswirkung auf die Qualität gehabt. Je ambitionierter Behörden diese Auflagen gefasst hätten, desto besser sei auch das Gesamtergebnis ausgefallen. Deutschland habe unterdurchschnittlich abgeschnitten. Die Versorgungsauflagen, die bei der Vergabe 2019 auferlegt worden seien, seien genau der richtige Weg gewesen.

„Ausschließlich Glasfaserinvestitionen anreizen“

Prof. Dr. Matthias Cornils von der Universität Mainz konstatierte, der tatsächliche Stand des Mobilfunk-Netzausbaus in Deutschland bleibe weit hinter den proklamierten Versorgungszielen zurück. Der Gesetzentwurf statuiere dennoch kein konkretisiertes Regulierungsziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie seien die Mitgliedsstaaten berechtigt, Ziele ausdrücklicher und klarer in ihren Umsetzungsgesetzen zu verankern. Dies gelte insbesondere auch für Konkretisierungen von Versorgungszielen der Frequenzregulierung.

Für Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation „Breko“ ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Streichung der Umlagefähigkeit der Kosten des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung ebenso wenig sinnvoll wie die Beibehaltung der Regelung in ihrer bisherigen Form. Vielmehr solle die investitionsfördernde Wirkung der Umlagefähigkeit zeitlich begrenzt genutzt werden, um ausschließlich Glasfaserinvestitionen anzureizen und durch einen offenen Zugang („Open Access“) den Dienstewettbewerb zu fördern und den Mietern die volle Dienstevielfalt zugänglich zu machen.

Dr. Klaus Ritgen vom Deutscher Landkreistag stufte den Gesetzentwurf als Fortschritt ein, weil die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in städtischen und ländlichen Räumen deutlicher als bisher zum Regulierungsziel erhoben werde. Gleichwohl gebe es Optimierungsbedarf. So plädiere er dafür, dass das Ziel der flächendeckenden Versorgung sowohl im Festnetz als auch im Mobilbereich ausdrücklich in die Zielbestimmungen aufgenommen werde. Dies könne auch bei der Frequenzvergabe berücksichtigt werden.

Rahmenbedingungen für den Glasfasernetzausbau

Mit der TKG-Novelle soll die EU-Richtlinie 2018 / 1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.

So sollen für den Glasfasernetzausbau Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Unternehmen Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau setzen. Auch der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung, auf dessen Basis die Bundesnetzagentur die Mobilfunkfrequenzen in Deutschland vergibt oder Frequenzen für den Rundfunk zuteilt, soll modernisiert werden. Um den Ausbau im Festnetz und im Mobilfunk zu beschleunigen, ist zudem geplant die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.

„Anspruch auf einen Internetzugang“

Mit dem Gesetz sollen Bürger einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen, der ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt, schreibt die Bundesregierung. 

Auch bei den Vertragslaufzeiten im Mobilfunk und im Festnetz soll es laut Entwurf Anpassungen zugunsten der Verbraucher geben. So sollen Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können. Mieter, die ihren TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten ihrer Mietwohnung zahlen, sollen zudem das Recht erhalten, diesen Anschluss nach einer zweijährigen Übergangsfrist für sich zu kündigen.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/26117), neben dem Ausbau von schnellem Mobilfunk auch Gigabit-Festnetzanschlüsse in Wohnungen voranzutreiben und dafür die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Abgeordneten verlangen zum einen, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes vorzuschreiben, dass bei Neubauten oder umfangreichen Renovierungen Anschlüsse für mindestens 1.000 Megabit pro Sekunde in jeder Wohnung eingerichtet werden.

Zudem sollten Vermieter die Kosten für Kabelnetze nur noch auf die Mieter umlegen können, wenn die Endnutzeranschlüsse mindestens 1.000 Megabit pro Sekunde erreichen. Bei bestehenden Verträgen soll es eine Bestandsgarantie für die Restlaufzeit geben.

Erster Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem ersten Antrag (19/26531) einen umfassenden Rechtsanspruch auf schnelles Internet. Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz müsse entsprechend angepasst werden. In ihrem Antrag listen die Abgeordneten detailliert ihre Vorstellungen zu Garantie und Überprüfung der Mindestbandbreite auf. Maßstab für die Übertragungsrate müsse diejenige sein, die an der Mehrzahl deutscher Internetanschlüsse derzeit genutzt werde.

Im derzeitigen Gesetzentwurf orientiere sich die Bundesregierung am niedrigsten Grundversorgungsniveau, das die europäische Vorgabe gerade noch zulasse, heißt es zur Begründung. Die beworbene Grundversorgung umfasse lediglich Dienste, die allesamt keine hohe Bandbreite umfassen, außerdem enthalte der Gesetzentwurf Schlupflöcher im Hinblick auf die Mindestbandbreite. Für Bürgerinnen und Bürger sei es außerdem zu kompliziert und langwierig, ihren Anspruch durchzusetzen.

Zweiter Antrag der Grünen

Mehr Verbraucherschutz in der geplanten Telekommunikationsnovelle fordern die Grünen in ihrem zweiten Antrag (19/26532). So dürfe die Laufzeit eines Vertrags zwischen Verbraucher und Telekommunikationsanbieter maximal zwölf Monate betragen, erklären die Abgeordneten. Verbraucher müssten monatlich vom Anbieter darüber informiert werden, wann ein laufender Vertrag gekündigt werden kann. Weicht ein Anbieter von der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab, solle Verbrauchern Schadensersatz zustehen, und zwar in Höhe von fünf Euro pro nachgewiesenem Messtag. Außerdem hätten Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht, fordern die Grünen weiter.

Lange Laufzeiten verhinderten einen effektiven Wettbewerb im Telekommunikationssektor, heißt es zur Begründung. Dies gehe zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Zudem müssten „stillschweigende Vertragsverlängerungen“ unmöglich gemacht werden. Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen seien in den kritisierten Punkten unzureichend.

Dritter Antrag der Grünen

Die Grünen dringen in ihrem dritten Antrag (19/26533) auf die Verankerung von Datenschutz und Bürgerrechten in der geplanten Telekommunikationsnovelle. Dazu müsse ein Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz vorgelegt werden. Es solle zeitgleich mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz in Kraft treten und umfassende Datenschutzvorschriften enthalten. So solle verhindert werden, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis gefährdet werden.

Zur Begründung verweisen die Abgeordneten auf die geplanten Änderungen des TKG in den Bereichen digitale Infrastruktur und Grundversorgung sowie bei Verbraucherrechten gerade in Bezug zu Messengerdiensten. Grundsätzlich sei zwar eine Regulierung solcher Messenger zu begrüßen, aber das TKG werde sehr weit ausgedehnt und es ergäben sich Fragen hinsichtlich der informationellen Selbstbestimmung von Nutzern. Insgesamt sei das Vorgehen der Bundesregierung mit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken und Risiken verbunden. (fla/pez/aw/01.03.2021)

Dokumente

  • 19/26108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)
    PDF | 5 MB — Status: 25.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26117 - Antrag: Gigabit-Ausbau voranbringen - Upgrade für das Nebenkostenprivileg
    PDF | 236 KB — Status: 25.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26531 - Antrag: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Grundversorgung garantieren und digitale Infrastruktur ausbauen
    PDF | 319 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26532 - Antrag: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Mittelpunkt stellen
    PDF | 274 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26533 - Antrag: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Datenschutz, IT-Sicherheit und Bürgerrechte sichern
    PDF | 264 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26964 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) - Drucksache 19/26108 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 1 MB — Status: 24.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 108. Sitzung am Montag, den 1. März 2021, 11 Uhr, MELH 3.101 - öffentlich
  • 1. Ergänzungsmitteilung zur 108. Sitzung am Montag, den 01.03.2021, 11 Uhr, MELH 3.101 - öffentlich

Protokolle

  • 108. Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Sachverständigen Lina Ehrig von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  • Stellungnahme des Sachverständigen Wolfgang Kopf (Deutsche Telekom AG)
  • Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Torsten J. Gerpott von der Universität Duisburg-Essen
  • Stellungnahme des Sachverständigen Jürgen Grützner vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.
  • Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M., Lehrstuhl für öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Steuerrecht an der Universität Mannheim
  • Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Stellungnahme der Bundesnetzagentur
  • Stellungnahme des Sachverständigen Christoph Heil (ver.di)
  • Stellungnahme des Sachverständigen Tim Brauckmüller (atene KOM GmbH)
  • Stellungnahme des Sachverständigen Sven Knapp vom BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
  • Stellungnahme des Sachverständigen Peer Heinlein von der Heinlein Support GmbH (mailbox.org)
  • Stellungnahme des Prof. Ulrich Kelber (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
  • Stellungnahme des Sachverständigen Frank Rieger vom Chaos-Computer-Club
  • Stellungnahme des Prof. Dr. Justus Haucap von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie
  • Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Matthias Cornils von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaft

Bundestag billigt Pläne zur Be­schleunigung des Netzausbaus

Der Bundestag hat den Weg für die Pläne der Bundesregierung zur Beschleunigung des Netzausbaus freigemacht. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD billigten die Abgeordneten am Donnerstag, 22. April 2021, mehrheitlich den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKG, 19/26108, 19/26964, 19/27035 Nr. 1.9). Die Opposition stimmte geschlossen gegen den Entwurf, der in Teilen zuvor noch vom Wirtschaftsausschuss geändert wurde (19/28865). Der Debatte lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (19/28866). 

Keine Mehrheit fanden hingegen zahlreiche Anträge, die die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt hatten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der TKG-Novelle soll die EU-Richtlinie 2018 / 1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen. So sollen für den Glasfasernetzausbau Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Unternehmen Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau setzen.

Auch der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung, auf dessen Basis die Bundesnetzagentur die Mobilfunkfrequenzen in Deutschland vergibt oder Frequenzen für den Rundfunk zuteilt, soll modernisiert werden. Um den Ausbau im Festnetz und im Mobilfunk zu beschleunigen, sieht das Gesetz zudem vor, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.

„Anspruch auf einen Internetzugang“

Mit dem Gesetz sollen Bürger einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen, der ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt, schreibt die Bundesregierung.

Auch bei den Vertragslaufzeiten im Mobilfunk und im Festnetz soll es laut Entwurf Anpassungen zugunsten der Verbraucher geben. So sollen Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können. Mieter, die ihren TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten ihrer Mietwohnung zahlen, sollen zudem das Recht erhalten, diesen Anschluss nach einer zweijährigen Übergangsfrist für sich zu kündigen.

Änderungen des Wirtschaftsausschusses

Die Änderungen des Wirtschaftsausschusses an dem umfangreichen Maßnahmenpaket zielen vor allem auf das Recht auf ein schnelles Internet ab – unter anderem sollen zur Berechnung von Anforderungen nun auch Uploadrate und Latenz eine Rolle spielen. Die tatsächliche und verbindliche Untergrenze soll erst noch berechnet werden, vermutlich von der Bundesnetzagentur. 

Weitere Änderungen betreffen die Kosten für TV, die Mieter bisher häufig im Zuge ihrer Nebenkosten zahlen; die TV-Kabelverträge selbst haben die Vermieter abgeschlossen. Solche Verträge sollen nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden. Nur wenn der Vermieter neue Glasfaserleitungen hat verlegen lassen, kann er Mietern ein „Bereitstellungsentgelt“ von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen.

Abgelehnte Anträge der Opposition

Im Anschluss an die Debatte votierte das Parlament mehrheitlich gegen insgesamt sieben Anträge aus den Reihen der Opposition. So scheiterte etwa die FDP mit ihrem Antrag zum Gigabit-Ausbau (19/26117) an der Mehrheit aller anderen Fraktionen. Auch drei Anträge der Grünen zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz fanden keine Mehrheit. Während ein erster Antrag zum Ausbau der digitalen Infrastruktur (19/26531) bei Enthaltung der Linken und Zustimmung durch die AfD auf Ablehnung aller anderen Fraktionen stieß, scheiterte ein zweiter Antrag zum Verbraucherschutz (19/26532) trotz Zustimmung durch Die Linke am Votum der übrigen Stimmen. Ein dritter Antrag der Grünen zur IT-Sicherheit (19/26533) stieß mit denselben Mehrheitsverhältnissen auf Ablehnung. Zu den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor (19/28865). 

Die Abgeordneten folgten auch einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/28867) zu einem Antrag der Linken für ein „Recht auf schnelles Internet“ (19/27192). Bei Stimmenthaltung durch die Grünen-Fraktion scheiterte die Vorlage letztlich am Votum von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP. Beschlussempfehlungen des Innen- (19/27325) und des Verkehrsausschusses (19/28428) lagen zudem zu zwei weiteren FDP-Anträgen zum Recht auf Verschlüsselung (19/5764) und für einen „Schnellstart ins Gigabitzeitalter“ (19/26188) vor. Während sich die AfD bei beiden Abstimmungen enthielt, stieß der erste Antrag ansonsten noch bei Linken und Grünen auf Zustimmung. Der zweite Antrag fand in keiner weiteren Fraktion einen Fürsprecher.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die erste Beratung eines von der AfD angekündigten Antrags, in dem die Fraktion fordert, das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zurückzuziehen und eine „geeignete gesetzliche Grundlagen für eine moderne, wirtschaftliche und sichere Telekommunikation in Deutschland“ zu schaffen. 

Erster Antrag der FDP

Der erste Antrag der Liberalen (19/26117) forderte, den „Gigabit-Ausbau voranzubringen“. Ihre Vorlage sah unter anderem vor, im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes die Vorgaben für Netzinfrastruktur von Gebäuden zu überarbeiten.

So sollten für Neubauten und Gebäude, die umfangreich renoviert werden, gebäudeintern passive Netzinfrastrukturen vorgeschrieben werden, die Datendienste mit Geschwindigkeiten von mindestens 1.000 Megabit pro Sekunde ermöglichen.

Zweiter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte die Bundesregierung außerdem auf, sich für ein Recht auf Verschlüsselung und damit für die Stärkung von Privatsphäre und Sicherheit im digitalen Raum einzusetzen. In ihrem entsprechenden Antrag (19/5764) schrieb die Fraktion, dass ein Recht auf Verschlüsselung dazu beitrage, dass „die Akzeptanz für verbreitete Anwendung von Verschlüsselungstechnologien in der Bevölkerung, Wirtschaft wie auch öffentlichen Institutionen“ erhöht werde. Dadurch könne der Schaden durch unbefugten Zugriff Dritter auf sensible und persönliche Daten erheblich begrenzt werden, schrieben die Abgeordneten.

Bei der Verschlüsselung von Daten und Netzverkehr ginge es um „in der Verfassung verbriefte Grundrechte“, die etwa den Schutz des Eigentums, der Privatsphäre und der Vertraulichkeit der Kommunikation umfassen, hieß es in dem Antrag weiter. Perspektivisch hätten nach einer Übergangsfrist Telekommunikations- und Telemedienanbieter verpflichtet werden sollen, ihre zukünftigen technischen Systeme standardmäßig abhörsicher anzubieten. Weitere Forderungen bezogen sich auf die Weiterentwicklung von Verschlüsselungstechnologien sowie darauf, die Verwendung frei verfügbarer Verschlüsselungsstandards wie etwa GPG voranzutreiben.

Dritter Antrag der FDP

Die Bundesregierung wurde in dem dritten (19/26188) Antrag aufgefordert, durch die Definition einer ambitionierten Zielmarke für die zu erreichende flächendeckende Datenübertragungsrate für eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus zu sorgen. Diese Zielmarke sollte aus Sicht der Liberalen so definiert werden, dass sie sich aus dem Durchschnittswert jener fünf OECD-Mitgliedstaaten zusammensetzt, welche in der OECD-Breitbandstatistik die höchsten durchschnittlichen Datenübertragungsgeschwindigkeiten aufweisen. Dieser Durchschnittswert sollte in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren erhoben und als kurzfristig zu erreichende Zielmarke festgelegt werden.

Des Weiteren sollte sichergestellt werden, dass das Erreichen dieser ambitionierten Zielmarke durch unbürokratische und nachfrageorientierte Modelle – wie etwa Gigabit-Gutscheine – gewährleistet wird, „um dem Nachholbedarf Deutschlands im Bereich der digitalen Infrastruktur gerecht zu werden und eine Verfehlung der Ziele zu vermeiden“.

Erster Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte einen umfassenden Rechtsanspruch auf schnelles Internet. Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz sollte entsprechend angepasst werden, erklärten die Abgeordneten in ihrem ersten Antrag (19/26531). Darin listeten sie detailliert ihre Vorstellungen zu Garantie und Überprüfung der Mindestbandbreite auf. Maßstab für die Übertragungsrate sollte diejenige sein, die an der Mehrzahl deutscher Internetanschlüsse derzeit genutzt werde.

Im der Debatte zugrundeliegenden Gesetzentwurf orientiere sich die Bundesregierung am niedrigsten Grundversorgungsniveau, das die europäische Vorgabe gerade noch zulasse, hieß es zur Begründung. Die beworbene Grundversorgung umfasse lediglich Dienste, die allesamt keine hohe Bandbreite umfassen. Außerdem enthalte der Gesetzentwurf Schlupflöcher im Hinblick auf die Mindestbandbreite. Für Bürgerinnen und Bürger sei es außerdem zu kompliziert und langwierig, ihren Anspruch durchzusetzen, bemängelte die Fraktion.

Zweiter Antrag der Grünen

Mehr Verbraucherschutz in der geplanten Telekommunikationsnovelle (TKG) forderten die Grünen in ihrem zweiten Antrag (19/26532). So dürfe die Laufzeit eines Vertrags zwischen Verbraucher und Telekommunikationsanbieter maximal zwölf Monate betragen, erklärten die Abgeordneten. Verbraucher müssten monatlich vom Anbieter darüber informiert werden, wann ein laufender Vertrag gekündigt werden kann. Weicht ein Anbieter von der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab, solle Verbrauchern Schadensersatz zustehen, und zwar in Höhe von fünf Euro pro nachgewiesenem Messtag. Außerdem hätten Kunden dann laut Fraktion ein Sonderkündigungsrecht.

Lange Laufzeiten verhinderten einen effektiven Wettbewerb im Telekommunikationssektor, hieß es zur Begründung. Dies gehe zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Zudem müssten „stillschweigende Vertragsverlängerungen“ unmöglich gemacht werden. Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen seien in den kritisierten Punkten unzureichend.

Dritter Antrag der Grünen

Die Grünen drangen außerdem auf die Verankerung von Datenschutz und Bürgerrechten in der geplanten Telekommunikationsnovelle. Dazu müsse ein Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz vorgelegt werden, erklärten die Abgeordneten in ihrem dritten Antrag (19/26533). Dieses sollte zeitgleich mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz in Kraft treten und umfassende Datenschutzvorschriften enthalten. Damit sollte verhindert werden, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis gefährdet werden.

Zur Begründung verwiesen die Abgeordneten auf die geplanten Änderungen des TKG in den Bereichen digitale Infrastruktur und Grundversorgung sowie bei Verbraucherrechten gerade in Bezug zu Messenger-Diensten. Grundsätzlich sei zwar eine Regulierung solcher Messenger zu begrüßen, aber das TKG werde sehr weit ausgedehnt und es ergäben sich Fragen hinsichtlich der informationellen Selbstbestimmung von Nutzern. Insgesamt sei das Vorgehen der Bundesregierung mit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken und Risiken verbunden.

Antrag der Linken

Das Recht auf ein schnelles Internet für alle forderte die Linksfraktion in ihrem Antrag (19/27192). Anbieter müssten zur Gewährleistung vertraglich vereinbarter Übertragungsgeschwindigkeiten bei Festnetz und Internet verpflichtet werden, hieß es darin. Halten die Anbieter dies nicht ein, sollten Verbraucher unmittelbar ihre Zahlungen reduzieren dürfen – um die Hälfte des vereinbarten monatlichen Bruttopreises und mindestens um fünf Euro. Wenn Anbieter es nicht schafften, innerhalb von drei Monaten den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, würden der Vorlage zufolge bei strukturellen und regelmäßigen Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 0,1 Prozent des Jahresumsatzes des Anbieters fällig, mindestens jedoch 1.000 Euro.

Der Zugang zum Internet in Deutschland sei nach wie vor unbefriedigend, argumentierten die Abgeordneten. Der Wettbewerb unter Telekommunikationsanbietern habe nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht. (sas/hau/pez/ste/22.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

()
Andreas Lämmel

Andreas Lämmel

© Jan Kopetzky / Jung von Matt

Lämmel, Andreas G.

CDU/CSU

()
Jörn König

Jörn König

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

König, Jörn

AfD

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Falko Mohrs

Falko Mohrs

© Photothek

Mohrs, Falko

SPD

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Reinhard Houben

Reinhard Houben

© Reinhard Houben/ Maurice Cox

Houben, Reinhard

FDP

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Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Die Linke

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Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

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Ulrich Lange

Ulrich Lange

© Ulrich Lange/ Studio Herzig

Lange, Ulrich

CDU/CSU

()
Gustav Herzog

Gustav Herzog

© DBT / Stella von Saldern

Herzog, Gustav

SPD

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Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Hendrik Steffens

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

()
Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

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Dokumente

  • 19/5764 - Antrag: Recht auf Verschlüsselung - Privatsphäre und Sicherheit im digitalen Raum stärken
    PDF | 153 KB — Status: 13.11.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)
    PDF | 5 MB — Status: 25.01.2021
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  • 19/26117 - Antrag: Gigabit-Ausbau voranbringen - Upgrade für das Nebenkostenprivileg
    PDF | 236 KB — Status: 25.01.2021
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  • 19/26188 - Antrag: Regeln für den Schnellstart ins Gigabitzeitalter
    PDF | 260 KB — Status: 27.01.2021
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  • 19/26531 - Antrag: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Grundversorgung garantieren und digitale Infrastruktur ausbauen
    PDF | 319 KB — Status: 09.02.2021
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  • 19/26532 - Antrag: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Mittelpunkt stellen
    PDF | 274 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26533 - Antrag: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Datenschutz, IT-Sicherheit und Bürgerrechte sichern
    PDF | 264 KB — Status: 09.02.2021
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  • 19/26964 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) - Drucksache 19/26108 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 1 MB — Status: 24.02.2021
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  • 19/27035 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 21. Januar bis 24. Februar 2021)
    PDF | 290 KB — Status: 26.02.2021
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  • 19/27192 - Antrag: Recht auf schnelles Internet für alle
    PDF | 257 KB — Status: 02.03.2021
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  • 19/27325 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Jimmy Schulz, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/5764 - Recht auf Verschlüsselung - Privatsphäre und Sicherheit im digitalen Raum stärken
    PDF | 274 KB — Status: 04.03.2021
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  • 19/28428 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26188 - Regeln für den Schnellstart ins Gigabitzeitalter
    PDF | 280 KB — Status: 13.04.2021
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  • 19/28865 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26108, 19/26964, 19/27035 Nr. 1.9 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) b) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26117 - Gigabit-Ausbau voranbringen - Upgrade für das Nebenkostenprivileg c) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26531 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Grundversorgung garantieren und digitale Infrastruktur ausbauen d) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26532 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Mittelpunkt stellen e) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26533 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Datenschutz, IT-Sicherheit und Bürgerrechte sichern
    PDF | 13 MB — Status: 21.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28866 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26108, 19/26964, 19/27035 Nr. 1.9, 19/28865 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)
    PDF | 321 KB — Status: 21.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28867 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27192 - Recht auf schnelles Internet für alle
    PDF | 273 KB — Status: 21.04.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/26108, 19/26964 (Beschlussempfehlung 19/28865: Gesetzentwurf annehmen) annehmen
  • Beschlussempfehlung 19/28865 Buchstabe b (Antrag 19/26117 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28865 Buchstabe c (Antrag 19/26531 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28865 Buchstabe d (Antrag 19/26532 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28865 Buchstabe e (Antrag 19/26533 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/27325 (Antrag 19/5764 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28428 (Antrag 19/26188 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28867 (Antrag 19/27192 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-telekommunikationsmodernisierungsgesetz-834820

Stand: 30.08.2025