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Recht

Insolvenzsicherung bei Pauschal­reisen soll neu gere­gelt werden

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ (19/28172) hat sich der Bundestag am Freitag, 16. April 2021, erstmals befasst. Nach halbstündiger Debatte wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse zur weiteren Beratung in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Entwurf sieht eine Systemumstellung vor. Pauschalreisende sollen künftig über einen Reisesicherungsfonds vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters gesichert werden. Der Fonds soll in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet werden  und sich überwiegend aus Entgelten der abgesicherten Reiseanbieter finanzieren. Der Reisesicherungsfonds soll der alleinige Insolvenzabsicherer werden. Nur Kleinstunternehmen sollen sich laut Bundesregierung weiter über eine Versicherung oder eine Bank absichern dürfen.

Die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro pro Jahr soll künftig entfallen. Stattdessen soll die Einstandspflicht des Insolvenzabsicherers an den Maximalverlust anknüpfen, der im Insolvenzfall zu erwarten ist. Nach dem Entwurf entspricht der erwartbare Maximalverlust 22 Prozent des Jahresumsatzes des jeweiligen Reiseveranstalters. (hau/16.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Lambrecht, Christine

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

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Sebastian Münzenmaier

Sebastian Münzenmaier

© Sebastian Münzenmaier

Münzenmaier, Sebastian

AfD

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Sebastian Steineke

Sebastian Steineke

© Sebastian Steineke/ Tobias Koch

Steineke, Sebastian

CDU/CSU

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Roman Müller-Böhm

Roman Müller-Böhm

© Roman Müller-Böhm/Bernhardt Link

Müller-Böhm, Roman

FDP

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Kerstin Kassner

Kerstin Kassner

© Kerstin Kassner / Bernd Wiesenberg

Kassner, Kerstin

Die Linke

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Markus Tressel

© Markus Tressel / Maurice Etoile

Tressel, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

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Karl-Heinz Brunner

Karl-Heinz Brunner

© DBT/Thomas Trutschel

Brunner, Dr. Karl-Heinz

SPD

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Paul Lehrieder

Paul Lehrieder

© DBT/ Inga Haar

Lehrieder, Paul

CDU/CSU

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/28172 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 31.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/28172 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verbraucherschutz

Ja zur neuen Insolvenz­si­cherung im Reiserecht mit Änderungswünschen

Einen Systemwechsel bei der Insolvenzsicherung von Reiseunternehmen sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der Thema einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 21. April 2021, im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz war. Die sieben eingeladenen Sachverständigen stimmten in der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) geleiteten Sitzung der Änderung grundsätzlich zu, sahen jedoch zum Teil erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Der Entwurf eines „Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ (19/28172) sieht vor, dass die Insolvenzsicherung künftig über einen Reisesicherungsfonds erfolgt, der in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert ist und ein Fondsvermögen verwaltet, in das die Reiseveranstalter einzahlen.

„Längst überfälliger Schritt“

Nils Hellberg vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßte die beabsichtigte Reform der Reiseinsolvenzabsicherung als längst überfälligen Schritt. Zu begrüßen sei auch, dass kleine Reiseanbieter, die weniger als drei Millionen Euro Umsatz mit Pauschalreisen erzielen, sich weiter ausschließlich über eine Versicherung oder ein Kreditinstitut absichern können.

Sach- und interessengerechter dürfte hier allerdings eine höhere Umsatzgrenze von zehn Millionen Euro sein. Als zentrales Problem des Regierungsentwurfs bezeichnete Hellberg den fehlenden Gleichlauf zwischen dem grundsätzlichen Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli 2021 und der Haftungsübernahme durch den Fonds, die erst für einen noch offenen Zeitpunkt vorgesehen ist.

Kritik an fehlendem Gleichlauf

Dirk Inger vom Deutschen Reiseverband (DRV) präsentierte eine gemeinsame Stellungnahme von potenziellen Gründungsgesellschaftern des Reisesicherungsfonds zur Insolvenzabsicherung, zu denen neben dem DRV die Allianz selbstständiger Reiseunternehmen (ASR), der Internationale Bustouristik Verband (RDA) und der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) gehören. Die vier Verbände wollen die Erlaubnis als Reisesicherungsfonds beim Bundesjustizministerium beantragen, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Laut Inger unterstützen die vier Verbände eine Neuausrichtung der Insolvenzsicherung. Dies gehe jedoch mit erheblichen Mehrkosten und Mehraufwand für Reiseveranstalter einher und stelle gerade in der gegenwärtigen Corona-Krise eine extreme Belastung dar. Inger sprach sich dafür aus, das Entgelt pro Reise auf 0,6 Prozent festzusetzen und die Aufbauphase auf mindestens sieben Jahre zu verlängern.

„Aufbauphase auf sieben Jahre verlängern“

Auch Michael Buller vom Verband Internet Reisevertrieb (VIR) sprach sich für die Verlängerung der Aufbauphase von bisher fünf Jahren aus, da man nicht wisse, wie lang die Krise noch dauere. Da viele Unternehmen bis zum Start des  Sicherungsfonds Insolvenz anmelden könnten, brauche man mindestens sieben Jahre.

Buller sagte, dass die Umstellung zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt überhaupt komme. Es sei nicht abzusehen, wann das Reisegeschäft wieder ordentlich aufgenommen werden könne. Deshalb müsse auch die Hochlaufphase des Fonds angepasst werden. Dazu komme, dass viele Veranstalter nur mit Krediten durchhalten konnten. Deshalb werde es für diese Unternehmen schwierig, neue Bürgschaften für den Reisesicherungsfonds zu bekommen.

Umstellung zum ungünstigsten Zeitpunkt

Christiane Leonard vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer erklärte, das gesetzgeberische Ziel, Verbraucher und Verbraucherinnen vor Insolvenzen in der Reisebranche zu schützen, sei berechtigt. Gerade die durch familiengeführte Unternehmen geprägte Busbranche lebe von zufriedenen Verbrauchern.

Jedoch überforderten die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Neuregelungen den Mittelstand. Weder die Sicherheitsleistungen noch die Entgelte seien für diese Unternehmen darstellbar und auch nicht erforderlich. Ohne deutliche Nachbesserungen würden unzählige Unternehmen vom Markt verschwinden.

„Insolvenzabsicherung derzeit nicht europarechtskonform“

Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) betonte in seiner Stellungnahme, dass der vzbv  bereits seit vielen Jahren darauf hinweise, dass die Insolvenzabsicherung im deutschen Pauschalreiserecht – insbesondere die Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro pro Versicherer und Geschäftsjahr – nicht europarechtskonform ausgestaltet sei.

Das jetzt geplante  brancheninterne Solidaritätsprinzip sei weitaus vorzugswürdiger, als das Schadensrisiko wie bislang den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufzubürden.

Brancheninternes Solidaritätsprinzip geplant

Prof. Dr. Ansgar Staudinger,  Lehrstuhlinhaber an der Universität Bielefeld, erklärte, das  bisherige Absicherungsmodell sei zweifellos europarechtswidrig. Das habe sich bei der Krise von Thomas Cook gezeigt. Die Fondslösung sei der richtige Weg. Die vorliegenden Kennziffern eines solchen Fonds seien überzeugend und sollten den Risiken ausreichend Rechnung tragen, die es abzusichern gelte.

Zur Diskussion über die Zugangsschwellen für Unternehmen von drei, fünf oder zehn Millionen Euro sagte Staudinger, ein Fonds könne dann effektiv arbeiten, wenn möglichst viele mitmachten. Deswegen sollte eine Anhebung der Drei-Millionen-Grenze nur mit Vorsicht erfolgen, damit so viele Unternehmen wie möglich von dem Fondsmodell erreicht werden.

„Hochfahren des Fonds zeitlich strecken“

Prof. Dr. Klaus Tonner von der Universität Rostock, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Europäisches Recht, sprach sich angesichts der Covid-19-Pandemie für ein zeitlich gestrecktes Hochfahren des Reisesicherungsfonds aus, um die finanzielle Belastung der Reiseveranstalter in Grenzen zu halten.

Eine Erstreckung auf zehn Jahre sei mit dem fiskalischen Interesse des Bundes, die staatliche Garantie zeitlich zu begrenzen, vereinbar. Die Grenze für Reiseveranstalter, die sich nicht über den Reisesicherungsfonds absichern müssen, sollte von drei auf zehn Millionen Euro angehoben werden.

Entwurf beendet unzureichenden Deckungsschutz

Mit dem Gesetz  soll das bisherige System der Insolvenzsicherung mit unzureichendem Deckungsschutz verbessert werden. Der Steuerzahler soll in Zukunft nicht mehr in Anspruch genommen werden. Der Fonds soll in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet werden und sich überwiegend aus Entgelten der abgesicherten Reiseanbieter finanzieren.

Er soll die Absicherungsformen, die von den Versicherungen und Banken angeboten werden, grundsätzlich ablösen. Ausnahmen soll es für Kleinstunternehmen geben. Diese sollen sich weiter über eine Versicherung oder eine Bank absichern dürfen.

Haftungsbegrenzung soll gestrichen werden

Zugleich werde die derzeit vorgesehene Möglichkeit der Kundengeldabsicherer gestrichen, ihre Haftung für die von ihnen in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro zu begrenzen.

Zum Hintergrund heißt es in dem Entwurf, die Insolvenz des Touristikkonzerns Thomas Cook habe gezeigt, dass die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro zu Unsicherheit führt und die Gefahr begründet, dass Reisende nicht EU-richtlinienkonform entschädigt werden. Die erste Lesung des Entwurfs fand am 16. April 2021 statt. (mwo/21.04.2021)

Dokumente

  • 19/28172 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 31.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 145. Sitzung am Mittwoch, den 21. April 2021, 17.30 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Reiseverband e.V.
  • Stellungnahme Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V.
  • Stellungnahme Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Klaus Tonner

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/28172)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Parlament stimmt für Einrichtung eines Reisesicherungsfonds

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (19/28172) verabschiedet. Der Entwurf wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/30515) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP beschlossen. Abgelehnt wurden ein Änderungsantrag der FDP (19/30548) und ein Entschließungsantrag der Grünen (19/30549) zu dem Gesetzentwurf.  

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf (19/28172) soll das bisherige System der Insolvenzsicherung verbessert werden. Hintergrund sind laut Entwurf Schwachstellen und Gefahren wegen eines unzureichenden Deckungsschutzes. Der angenommene Gesetzentwurf sieht vor, dass die Insolvenzsicherung künftig über einen Reisesicherungsfonds erfolgt, der in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert ist und ein Fondsvermögen verwaltet, in das die Reiseveranstalter einzahlen. Der Reisesicherungsfonds soll die Absicherungsformen, die von den Versicherungen und Banken angeboten werden, grundsätzlich ablösen.

Die Voraussetzungen hierfür würden mit dem Reisesicherungsfondsgesetz als neuem Stammgesetz geschaffen. Die Rechtsverordnung werde Ausnahmen für Kleinstunternehmen enthalten. Zugleich wurde die bisher vorgesehene Möglichkeit der Kundengeldabsicherer gestrichen, ihre Haftung für die von ihnen in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro zu begrenzen.

Zum Hintergrund heißt es in dem Entwurf, die Insolvenz des Touristikkonzerns Thomas Cook habe gezeigt, dass die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro zu Unsicherheit führt und die Gefahr begründet, dass Reisende nicht EU-richtlinienkonform entschädigt werden.

Entschließung verabschiedet

Angenommen wurde bei Enthaltung von AfD und FDP eine Entschließung, die vorsieht, dass sich Unternehmen, die Umsätze unterhalb des Schwellenwerts von drei Millionen Euro erzielen, nur dann außerhalb des Reisesicherungsfonds absichern dürfen, wenn sie hierfür einen jährlichen „Ablösebetrag“ an den Reisesicherungsfonds zahlen.

Die Bundesregierung wurde aufgefordert, diese Änderung am Gesetz rechtlich zu prüfen. (mwo/ste/10.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© FDP Schleswig-Holstein

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Sebastian Münzenmaier

Sebastian Münzenmaier

© Sebastian Münzenmaier

Münzenmaier, Sebastian

AfD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© FDP Schleswig-Holstein

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/28172 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 31.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/30515 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28172 - Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
    PDF | 726 KB — Status: 09.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/30548 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28172, 19/30515 - Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
    PDF | 292 KB — Status: 09.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/30549 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28172, 19/30515 - Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
    PDF | 256 KB — Status: 09.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Brunner, Dr. Karl-Heinz (SPD), Steineke, Sebastian (CDU/CSU), Müller-Böhm, Roman (FDP), Kassner, Kerstin (Die Linke), Yüksel, Gülistan (SPD), Lehrieder, Paul (CDU/CSU), Tressel, Markus (B90/Grüne)


Änderungsantrag 19/30548 abgelehnt
Gesetzentwurf 19/28172 (Beschlussempfehlung 19/30515 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30515 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 19/30549 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw15-de-insolvenzsicherung-reisesicherungsfonds-830916

Stand: 30.08.2025