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Familie

Recht auf kör­perliche und sexuelle Selbst­bestimmung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, erstmalig über einen von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrag, in dem sie das „Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“ will beraten (19/26980). Der Antrag wurde nach der Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend überwiesen.

Antrag der Linken

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollen die Paragrafen 218, 218a, b und, c sowie die Paragrafen 219, 219 a und b zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. In einem Antrag (19/26980) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Entwurf für ein „Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte“ vorzulegen, der auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzt. Zudem sollen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe zur Empfängnisverhütung ohne Alters- und Indikationseinschränkungen durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernommen werden.

Die Kassen sollen Budgets bilden, aus denen auch die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie beispielsweise Kondome erstattet werden. Ebenfalls sollen Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge als Teil der Gesundheitsversorgung im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert werden und die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Sexualität, Verhütung, Familienplanung

Auch das Recht auf umfassende und auf Wunsch anonyme Beratung zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung soll als Teil der Gesundheitsversorgung im SGB V verankert werden. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion dafür aus, dass auch für alle Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen für alle Menschen mit ungewollter oder medizinisch begründeter Kinderlosigkeit die Kosten übernommen werden.

Die Linksfraktion verweist darauf, dass gemäß dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (CEDAW) die Vertragsstaaten verpflichtet sind, alle strafrechtlichen Vorschriften zur Diskriminierung der Frau aufzuheben. Da der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland aber noch immer als Straftat gelte, würden „Menschen, die schwanger werden können, in der überwiegenden Mehrzahl Frauen“, damit gesetzlich diskriminiert. (aw/sas/04.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Cornelia Möhring

Cornelia Möhring

© Cornelia Möhring/ Christiane Münster

Möhring, Cornelia

Die Linke

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Sylvia Pantel

Sylvia Pantel

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Pantel, Sylvia

CDU/CSU

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Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

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Gülistan Yüksel

Gülistan Yüksel

© DBT/Inga Haar

Yüksel, Gülistan

SPD

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Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

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Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

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Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Stephan

CDU/CSU

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/26980 - Antrag: Für das Leben - Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen
    PDF | 293 KB — Status: 24.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/26980 beschlossen

Tagesordnung

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Stand: 30.08.2025