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Jugend

Regierung will Jugend­schutz in sozialen Medien verbessern

Die Bundesregierung will den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz an die digitale Medienrealität von Kindern und Jugendlichen anpassen. Der Bundestag hat am Mittwoch, 16. Dezember 2020, in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites  Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (19/24909) debattiert. Der Entwurf wurde anschließend zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Verpflichtende Anbietervorsorge geplant

Konkret sieht der Gesetzentwurf nun unter anderem eine Verpflichtung von für Kinder und Jugendliche relevanten Internetdiensten vor, „angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen (sogenannte Anbietervorsorge)“.

Anbieter sollen zu Voreinstellungen verpflichtet werden, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache („Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Auch ist vorgesehen, Kostenfallen wie „Loot Boxes“ standardmäßig zu deaktivieren. Weitere Punkte beziehen sich auf die Einführung von Hilfs- und Beschwerdesysteme sowie bessere Möglichkeiten für Eltern, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern. 

„Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ausbauen“

Mehr Orientierung will die Bundesregierung ihrem Entwurf zufolge mit der Einführung einheitlicher Alterskennzeichen für Spiele und Filme auch online schaffen. Zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutz soll zudem die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt werden.

Geplant ist auch, künftig die „in der Mediennutzungsrealität von Kindern und Jugendlichen hochrelevanten“ ausländischen Anbieter in den Blick zu nehmen. (sas/16.12.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Franziska Giffey

Franziska Giffey

© Bundesregierung / Jesko Denzel

Giffey, Franziska

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Johannes Huber

Johannes Huber

© Johannes Huber/ Hagen Schnans

Huber, Johannes

AfD

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Bettina Margarethe Wiesmann

Bettina Margarethe Wiesmann

© Bettina M. Wiesmann/ Lorenz Gempper

Wiesmann, Bettina Margarethe

CDU/CSU

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Thomas Hacker

Thomas Hacker

© Thomas Hacker/ Jannik Jürß

Hacker, Thomas

FDP

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

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Margit Stumpp

Margit Stumpp

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Stumpp, Margit

Bündnis 90/Die Grünen

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Svenja Stadler

Svenja Stadler

© Svenja Stadler/ Susie Knoll

Stadler, Svenja

SPD

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Tankred Schipanski

© Tankred Schipanski/Tobias Koch

Schipanski, Tankred

CDU/CSU

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Melanie Bernstein

Melanie Bernstein

© Melanie Bernstein/Sebastian Busse

Bernstein, Melanie

CDU/CSU

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Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 19/24909 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 02.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/24909 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Familie

Zwie­spältiges Echo auf geplante Ände­rungen im Jugend­schutz

Zeit: Montag, 11. Januar 2021, 14 bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Jugendschutzgesetzes (19/24909) stößt bei Sachverständigen teils auf Zustimmung, teils auf Ablehnung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Leitung von Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen) am Montag, 11. Januar 2021, deutlich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der Novelle ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien zu verbessern. Dazu sollen die Anbieter von Internetdiensten verpflichtet werden, Vorkehrungen zu treffen, damit Kinder und Jugendliche vor sogenannten Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder Kostenfallen geschützt werden.

Vorgesehen sind zudem einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche. Zur Durchsetzung der Auflagen sieht die Gesetzesvorlage hohe Bußgelder bei Verstößen auch gegen Anbieter im Ausland vor. Darüber hinaus sollen die Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme vereinheitlicht und so geändert werden, dass sie Eltern, Fachkräften und den Kinder und Jugendlichen selbst eine nachvollziehbare Orientierung bieten.

„Gefährdungen unterbinden und Verstöße sanktionieren“

Zuspruch für die geplante Neuregelung kam von Torsten Krause vom Deutschen Kinderhilfswerk. Die Erweiterung der Schutzziele in den Paragrafen 10a und 1 b sei zu unterstützen, sagte er. Die Aufnahme von Interaktionsrisiken in das Gesetz böte eine geeignete Grundlage dafür, Gefährdungen zu unterbinden und Verstöße zu sanktionieren.

Bezüglich der Jugendschutzvoreinstellungen plädierte Krause für eine Verschärfung des Entwurfs „hin zu einer Verpflichtung der Anbieter“.

„Diese Logik kapier' ich nicht“

Auch Julia von Weiler vom Verein „Innocence in Danger“ begrüßte den Entwurf. Es sei richtig, Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen. Immer wieder darauf zu verweisen, die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen müsse gestärkt werden, „dann wird schon alles gut“, reiche nicht aus, betonte sie. Richtig sei es auch, dass die Games, anders als im Netzwerkdurchsetzungsgesetz, in die Regelung aufgenommen werden sollen.

In Übereinstimmung mit Kinderhilfswerk-Vertreter Krause kritisierte von Weiler, dass eine Befreiung von der Kennzeichnungs- und Vorsorgepflicht bei Film- und Spieleplattformen, die weniger als eine Million Nutzer haben, geplant sei. „Diese Logik kapier' ich nicht“, sagte sie. Krause hatte zuvor gesagt: Niemand käme auf die Idee, eine kleine Kneipe aufgrund ihrer Größe von der Auflage zu befreien, keinen Alkohol an Kinder oder Jugendliche auszuschenken.

„Auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Jugendschutz“

Ein positives Fazit zog Jutta Croll von der Stiftung Digitale Chancen. „Mit der Novellierung sind wir auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Jugendschutz, der sich in ein übergreifendes rechtliches Umfeld einordnet“, befand sie. Es würden gesetzlich klare und verlässliche Strukturen für ein kohärentes und effektives Miteinander im Rahmen der Verantwortungsgemeinschaft von Bund und Ländern für den Kinder- und Jugendmedienschutz geschaffen.

Carsten Schöne vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen bemängelte, dass das Ziel des Gesetzes im Paragrafen 10 „versteckt“ sei. Es gehöre aber gleich in den Paragrafen eins. Sinnvoll wäre es aus seiner Sicht auch, die Ziele des Jugendschutzgesetzes mit Aufträgen an die Länder und die Gebietskörperschaften zu kombinieren, um eine Förderung der Medienbildung sicherzustellen. „Das greift nicht in die Selbstverwaltung der Kommunen ein“, urteilte er.

„Ziel des Koalitionsvertrages wird verfehlt“

Annette Kümmel vom Verband Privater Medien (Vaunet) und Felix Falk vom Verband der deutschen Games-Branche halten das Gesetz in seiner jetzigen Form hingegen für untauglich. Der Entwurf verfehle das Ziel des Koalitionsvertrages von Union und SPD, ein kohärentes Jugendschutzsystem zu schaffen, kritisierte Kümmel. „Der ohnehin schon sehr komplexe deutsche Jugendmedienschutz wird noch komplizierter, ohne dass das Schutzniveau signifikant verbessert wird“, sagte sie. Der Entwurf bedeute zudem für die privaten Medienanbieter eine unnötige Doppelregulierung, „aber auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung“.

Aus Sicht von Felix Falk ist es auch „kein Wunder“, dass der Entwurf sein Ziel verfehle, da sich Bund und Länder nicht auf gemeinschaftliche Regelungen „aus einer Hand“ hätten einigen können. Infolgedessen sei er ein schlechter Kompromiss, der auf Kosten von Eltern, Kindern und Anbietern gehe. „Auf dem schon bestehenden Flickenteppich im Kinder- und Jugendmedienschutz kommen jetzt noch ein paar Flicken hinzu“, sagte er. Falk forderte eine Stärkung des Systems der Selbstkontrolle. Korrekturen brauche es auch im Zusammenhang mit den Interaktionsrisiken.

„Keine oder allenfalls geringe praktische Auswirkungen“

Prof. Dr. jur. Marc Liesching von der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig räumte ein, dass die Regulierung des Jugendmedienschutzes in Deutschland aufgrund der Aufteilung der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern eine besondere Herausforderung darstellt. Daher könnten bei gesetzgeberischen Alleingängen seitens des Bundes – wie der Länder – keine umfassenden regulatorischen Lösungen für die digitale, konvergente Medienrealität erwartet werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf würden nur marginale Veränderungen im bestehenden Jugendschutzsystem vorgenommen, sagte Liesching. Diese würden seiner Einschätzung nach „keine oder allenfalls geringe praktische Auswirkungen im Bereich des Jugendmedienschutzes zeitigen“.

„Die richtige Risikoverschiebung“

Nach Ansicht von Prof. Dr. Wolfgang Schulz vom Leibniz-Institut für Medienforschung Hamburg adressiert der Entwurf „die richtige Risikoverschiebung“. Mit dem Vorsorgeansatz sei die Bundesregierung auf einem Weg, „den wir wissenschaftlich auch für plausibel halten“.

Die fehlende Abstimmung zwischen Bundes- und Landesregelungen lasse es aber offen erscheinen, „wie viel davon tatsächlich auf die Straße kommt“. (hau/11.01.2021)

Dokumente

  • 19/24909 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 02.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 77. Sitzung am Montag, dem 11. Januar 2021, 14.00 bis 15.45 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Jutta Croll
  • Felix Falk
  • Torsten Krause
  • Annette Kümmel
  • Prof. Dr. jur. Marc Liesching
  • Carsten Schöne
  • Julia von Weiler
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Jugend

Ja zu Änderungen beim Jugend­schutz im Internet und in sozialen Medien

Der Bundestag hat am Freitag, 5. März 2021, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (19/24909) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (19/27289) beschlossen. Die Koalitionsfraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, der den Jugendschutz im Internet und in den sozialen Medien in den Blick nimmt. FDP und Linksfraktion stimmten dagegen, die AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 Geschäftsordnung des Bundestages (19/27290) zur Finanzierbarkeit vor.

Entschließungsanträge abgelehnt 

In dritter Beratung lehnte der Bundestag drei Entschließungsanträge zu dem Gesetzentwurf ab. Der Entschließungsantrag der  FDP (19/27296) zielte unter anderem darauf ab, bestehende Systeme der Alterskennzeichung für Medien stärken und angemessen fortzuentwickeln. Die Koalitionsfraktionen und die Grünen stimmten dagegen, die AfD und die Linksfraktion enthielten sich.

Der Entschließungsantrag der Linken (19/27297) forderte staatsferne und unabhängige Aufsichtsstrukturen beim Jugendmedienschutz. Die Koalitionsfraktionen und die Grünen stimmten dagegen, die AfD und die FDP enthielten sich.

Der Entschließungsantrag der Grünen (19/27298) wollte den Verantwortungsbereich sowie die Verpflichtungen und Kompetenzen der beteiligten Institutionen so klar regeln, dass der Bedarf an Koordinierung, mit dem die neue Bundeszentrale für Jugendmedienschutz betraut werden soll, auf das Nötigste reduziert wird. Die Grünen und die Linksfraktion stimmten dafür, die Koalitionsfraktionen dagegen, die AfD und die FDP enthielten sich.

Verpflichtende Anbietervorsorge 

Mit der Annahme des Regierungsentwurfs werden für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste verpflichtet, „angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen (sogenannte Anbietervorsorge)“.

Anbieter wrden zu Voreinstellungen verpflichtet, die Kinder und Jugendliche besonders vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache („Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Weitere Punkte beziehen sich auf die Einführung von Hilfs- und Beschwerdesysteme sowie bessere Möglichkeiten für Eltern, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern. 

„Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ausbauen“

Mehr Orientierung will die Bundesregierung zudem mit der Einführung einheitlicher Alterskennzeichen für Spiele und Filme auch online schaffen. Zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutz soll zudem die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt werden. 

Geplant ist auch, künftig die „in der Mediennutzungsrealität von Kindern und Jugendlichen hochrelevanten“ ausländischen Anbieter in den Blick zu nehmen.

Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen

Der federführende Familienausschuss hat am 3. März 2021 einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf angenommen. Damit wird geregelt, dass die künftige Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz einen Beirat einrichtet, der sich „in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen“ einsetzt. Diesem zwölfköpfigen Gremium sollen auch zwei Vertreter von Kinder- und Jugendverbänden angehören, die nicht älter als 17 Jahre alt sein dürfen.

Umgekehrt wird mit Annahme des Änderungsantrags Kindern der Zugang zu Kinos und öffentlichen Filmvorführungen erleichtert. So wird das auf bislang personensorgeberechtigte Personen begrenzte Begleitungsrecht auf „erziehungsbeauftragte Personen“ erweitert. Damit soll den flexibilisierten Lebensformen und der Zunahme von Patchworkfamilien Rechnung getragen werden. (aw/05.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Franziska Giffey

Franziska Giffey

© Bundesregierung / Jesko Denzel

Giffey, Franziska

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Johannes Huber

Johannes Huber

© Johannes Huber/ Hagen Schnans

Huber, Johannes

AfD

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Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

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Matthias Seestern-Pauly

Matthias Seestern-Pauly

© DBT/ Stella von Saldern

Seestern-Pauly, Matthias

FDP

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Norbert Müller

Norbert Müller, Die Linke.

© Norbert Müller/Katharina Rösler

Müller (Potsdam), Norbert

Die Linke

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Margit Stumpp

Margit Stumpp

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Stumpp, Margit

Bündnis 90/Die Grünen

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Svenja Stadler

Svenja Stadler

© Svenja Stadler/ Susie Knoll

Stadler, Svenja

SPD

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Bettina Margarethe Wiesmann

Bettina Margarethe Wiesmann

© Bettina M. Wiesmann/ Lorenz Gempper

Wiesmann, Bettina Margarethe

CDU/CSU

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/24909 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 02.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27289 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24909 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
    PDF | 427 KB — Status: 03.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27290 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/24909, 19/27289 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
    PDF | 321 KB — Status: 03.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27296 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24909, 19/27289 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
    PDF | 253 KB — Status: 03.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27297 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24909, 19/27289 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
    PDF | 284 KB — Status: 03.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27298 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24909, 19/27289 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
    PDF | 294 KB — Status: 03.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/24909 (Beschlussempfehlung 19/27289 in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/27296 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/27297 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/27298 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw09-de-jugendschutzgesetz-825814

Stand: 30.08.2025