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Parlament

Abgesetzt: Aussprache zur Entwertung von Bargeld

Symbolbold mit Euromünzen und -scheine

Die geplante Aussprache zur Großen Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Bargeld wurde von der Tagesordnung abgesetzt. (© picture alliance / Geisler-Fotopress)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 26. September 2019, abgesetzt hat der Bundestag die Debatte über eine Antwort der Bundesregierung (19/10144) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/8124) mit dem Titel „De facto-Besteuerung und Entwertung von Bargeld“. 

In ihrer Anfrage bezieht sich die AfD sich auf ein Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 5. Februar 2019. In dem Papier geht es um das Funktionieren negativer Zinssätze. Als eine Möglichkeit, negative Zinsen einzuführen, werde die Abschaffung des Bargelds genannt. Der Internationale Währungsfonds schlage auch vor, die lokale Währung in zwei Währungen aufzuspalten: in Bargeld und elektronisches Geld.

„97 Euro Bargeld für 100 Euro Bankguthaben“

Beim Abheben würde das elektronische Geld mit einem Umrechnungskurs in Bargeld transferiert. Dieser Umrechnungskurs solle den negativen Zinssatz reflektieren. Bei einem negativen Zinssatz von drei Prozent pro Jahr würde der Umrechnungskurs 0,97 Prozent betragen. „Für 100 Euro Bankguthaben erhielte der Kunde nur 97 Euro Bargeld. Das Bankguthaben würde durch den negativen Zins im Zeitraum von einem Jahr auf den gleichen Betrag abschmelzen“, schreiben die Abgeordneten in der Großen Anfrage und erklären, „mit diesem System wäre es Zentralbanken möglich, sehr niedrige negative Zinsen zu implementieren, ohne dass es zu Bargeldabhebungen in größerem Umfang käme“.

Die Bundesregierung soll angeben, ob ihr die Bestrebungen des Internationalen Währungsfonds bekannt sind und wie sie den Vorschlag des IWF einschätzt. Außerdem soll die Bundesregierung erklären, ob sie internationale Initiativen zur Abschaffung des Bargeldes unterstützen wird. Die Abgeordneten wollen von der Regierung auch wissen, ob sie ihre Auffassung teilt, „dass mit dem beschriebenen System zur Rettung der Konjunktur die Sparer ausgebeutet werden sollen“.

Antwort der Bundesregierung

In ihrer Antwort auf die Große Anfrage stellt die Bundesregierung fest, dass in Deutschland und in allen anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiet einzig die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen und auf Euro lautenden Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel sind. Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, sind daneben Euromünzen in beschränktem Umfang gesetzliches Zahlungsmittel. „Die Bundesregierung strebt nicht an, hieran etwas zu ändern und bekennt sich zum Fortbestand des Bargeldes. Auch im Eurosystem gibt es keine derartigen Bestrebungen.“

Hinsichtlich der Vorbemerkung, in der sich die AfD auf ein Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds bezogen hatte, stellt die Bundesregierung fest, dass es sich dabei um einen Meinungsartikel handele, nicht um einen Vorschlag des Internationalen Währungsfonds. (sas/hle/24.09.2019)

Dokumente

  • 19/8124 - Große Anfrage: De-facto-Besteuerung und -Entwertung von Bargeld
    PDF | 125 KB — Status: 05.03.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/10144 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 19/8124 - De facto-Besteuerung und Entwertung von Bargeld
    PDF | 147 KB — Status: 13.05.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Gesetzentwurf gegen „Entwertung von Bargeld“ überwiesen

Eine Frauenhand entnimmt Geldscheine aus einem Geldautomaten

Die Nutzung von Bargeld stand im Mittelpunkt einer Aussprache. (© picture alliance/dpa-Zentralbild)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (Artikel 14)“ (19/14761) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Grundlage der Debatte war auch die Antwort der Bundesregierung (19/10144) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/8124) mit dem Titel „De facto-Besteuerung und Entwertung von Bargeld“.

Gesetzentwurf der AfD

Die Fraktion möchte durch eine Grundgesetzänderung in Artikel 14 das Recht auf Eigentum mit Blick auf die Bargeldnutzung näher bestimmen. Es solle die uneingeschränkte Nutzung von Bargeld garantiert und der Status des Bargelds als einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel festgeschrieben werden.

Die Abschaffung oder Verknappung der physischen Zahlungsmittel sowie die Einschränkung ihrer Nutzung zu Geschäfts- und Sparzwecken soll ausweislich der vorgeschlagenen Grundgesetzänderung fortan unzulässig sein. Staatliche Stellen sollen  verpflichtet werden, die Bargeldnutzung der Bürger sicherzustellen, zum Beispiel durch die Gewährleistung der Annahme von Bargeld zur Erfüllung von Verpflichtungen mit Blick auf Steuern und Abgaben.  

AfD verweist auf IWF-Arbeitspapier

In ihrer Anfrage bezieht sich die AfD auf ein Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 5. Februar 2019. In dem Papier geht es um das Funktionieren negativer Zinssätze. Als eine Möglichkeit, negative Zinsen einzuführen, werde die Abschaffung des Bargelds genannt.

Der Internationale Währungsfonds schlage auch vor, die lokale Währung in zwei Währungen aufzuspalten: in Bargeld und elektronisches Geld, schreibt die AfD-Fraktion.

„97 Euro Bargeld für 100 Euro Bankguthaben“

Beim Abheben würde das elektronische Geld mit einem Umrechnungskurs in Bargeld transferiert. Dieser Umrechnungskurs solle den negativen Zinssatz reflektieren. Bei einem negativen Zinssatz von drei Prozent pro Jahr würde der Umrechnungskurs 0,97 Prozent betragen. „Für 100 Euro Bankguthaben erhielte der Kunde nur 97 Euro Bargeld.

Das Bankguthaben würde durch den negativen Zins im Zeitraum von einem Jahr auf den gleichen Betrag abschmelzen“, schreiben die Abgeordneten in der Großen Anfrage und erklären, „mit diesem System wäre es Zentralbanken möglich, sehr niedrige negative Zinsen zu implementieren, ohne dass es zu Bargeldabhebungen in größerem Umfang käme“.

Bundesregierung bekennt sich zu Fortbestand des Bargeldes

In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung fest, dass in Deutschland und in allen anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einzig die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen und auf Euro lautenden Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, sind daneben Euromünzen in beschränktem Umfang gesetzliches Zahlungsmittel. „Die Bundesregierung strebt nicht an, hieran etwas zu ändern und bekennt sich zum Fortbestand des Bargeldes. Auch im Eurosystem gibt es keine derartigen Bestrebungen“, heißt es in der Antwort. (hle/hau/07.11.2019)

Dokumente

  • 19/8124 - Große Anfrage: De-facto-Besteuerung und -Entwertung von Bargeld
    PDF | 125 KB — Status: 05.03.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/10144 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 19/8124 - De facto-Besteuerung und Entwertung von Bargeld
    PDF | 147 KB — Status: 13.05.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/14761 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (Artikel 14)
    PDF | 354 KB — Status: 06.11.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verbraucherschutz

AfD und FDP scheitern mit Initiativen zur Zukunft des Bargelds

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Februar 2021, einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (Artikel 14)“ (19/14761) nach 30-minütiger Debatte in zweiter Beratung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/16525) vorgelegt.

Einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bargeld ist gedruckte Freiheit“ (19/26904) überwies der Bundestag nach halbstündiger Aussprache zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss. Die AfD hatte die Federführung beim Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beantragt, konnte sich damit aber gegen die übrigen Fraktionen nicht durchsetzen.

Der Bundestag lehnte zudem einen neuen Antrag der FDP mit dem Titel „Bargeld ist geprägte Freiheit – Keine Obergrenzen für Bargeldkäufe einführen“ (19/26881) ab. FDP und AfD stimmten für, CDU/CSU und SPD gegen den Antrag. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich

Gesetzentwurf der AfD-Fraktion

Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sah die Einfügung einer Regelung in Grundgesetz-Artikel 14 vor, die das Recht auf Eigentum mit Blick auf die Bargeldnutzung näher bestimmt. Garantiert werden sollte die uneingeschränkte Nutzung von Bargeld. Zugleich sollte der Status des Bargelds als einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel festgeschrieben werden.

Zur Begründung hieß es unter anderem, angesichts der weiterhin in den negativen Bereich strebenden Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) werde absehbar seitens der EZB und auch der EU der Druck auf die nationalen Gesetzgeber wachsen, den Bargeldgebrauch und das Halten von Vermögensteilen in Bargeld einzuschränken, so die Fraktion.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem überwiesenen Antrag (19/26904) unter anderem die Einführung eines nationalen Programms „(Bar)Geld Digital“, welches über Möglichkeiten und Gefahren neuer und traditioneller Bezahlvarianten aufklärt und somit die Wissenslücken bei jungen Menschen schließen soll.

Außerdem solle im Rahmen einer Informationskampagne der fehlenden Aufklärung im Umgang mit den eigenen Finanzen entgegengewirkt werden, besonders vor dem Hintergrund voranschreitender Digitalisierung im elektronischen Bezahlen und einer drohenden Überschuldung von Jugendlichen.

Antrag der FDP

Die FDP forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (19/26881) auf, einheitliche Bargeldbegrenzungen bei Beratungen mit der Europäischen Kommission oder in anderen europäischen Gremien abzulehnen. Es sollte keine einheitliche Obergrenze innerhalb der Europäischen Union für Bargeldkäufe geben. Schwellenwerte für Bargeldkäufe wie bei Edelmetallen sollten auf die europäischen Mindestanforderungen zurückgesetzt werden.

Zudem sollte die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher die Bargeldannahme in Behörden und allen öffentlichen Stellen zur Pflicht macht. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und der Zoll sollten personell und materiell so ausgestattet werden, dass sie ihrem gesetzlichen Auftrag der Geldwäschebekämpfung nachkommen können. Darüber hinaus sei eine Neuordnung der Geldwäschekompetenzen zwischen Bund und Ländern zu prüfen. Entsprechende Reformvorschläge sollten unterbreitet werden, so die FDP. (mwo/hau/vom/25.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

()
Esther Dilcher

Esther Dilcher

© Phototek Media Lab

Dilcher, Esther

SPD

()
Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

()
Paul Lehrieder

Paul Lehrieder

© DBT/ Inga Haar

Lehrieder, Paul

CDU/CSU

()
Frank Schäffler, FDP

Frank Schäffler, FDP

© DBT/ Inga Haar

Schäffler, Frank

FDP

()
Stefan Liebich

Stefan Liebich

© Stefan Liebich / Ben Gross

Liebich, Stefan

Die Linke

()
Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

()
Matthias Hauer

Matthias Hauer

© Matthias Hauer/ Tobias Koch

Hauer, Matthias

CDU/CSU

()
Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

()
Matthias Hauer

Matthias Hauer

© Matthias Hauer/ Tobias Koch

Hauer, Matthias

CDU/CSU

()
Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/14761 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (Artikel 14)
    PDF | 354 KB — Status: 06.11.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/16525 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Peter Boehringer, Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/14761 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (Artikel 14)
    PDF | 319 KB — Status: 15.01.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26881 - Antrag: Bargeld ist geprägte Freiheit - Keine Obergrenzen für Bargeldkäufe einführen
    PDF | 257 KB — Status: 23.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26904 - Antrag: Bargeld ist gedruckte Freiheit
    PDF | 258 KB — Status: 24.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw08-de-bargeldnutzung-821766

Stand: 30.08.2025