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Gesundheit

Opposition fordert neue Rechts­grundlage für Impf­programm

Die Opposition hält die gesetzliche Grundlage für das kommende Corona-Impfprogamm für unzureichend und fordert Nachbesserungen. In der Aussprache über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/25260) hoben Redner der Oppositionsfraktionen am Donnerstag, 17. Dezember 2020,  die Bedeutung der Impfungen und Impfprioritäten hervor. Sie argumentierten, eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sei als Grundlage dafür nicht geeignet. Vielmehr müssten die nötigen Regelungen in ein eigenes Gesetz gefasst und vom Bundestag verabschiedet werden.

Sprecher der Koalitionsfraktionen wiesen die Vorhaltungen zurück und erklärten, die gesetzliche Grundlage sei durchaus gegeben, mit einer Verordnung könne zudem flexibel reagiert werden, falls sich die Bedingungen änderten. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

FDP: Rechtliches Fundament ist geboten

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) sagte, die Prioritätensetzung beim Impfen bedürfe einer hinreichend präzisen gesetzlichen Regelung. Dies sei auch die Auffassung des Deutschen Ethikrates und der Wissenschaftsakademie Leopoldina.

Bei diesen wichtigen Fragen sei ein sicheres rechtliches Fundament geboten. Es gebe keinen Grund, weshalb nicht im Bundestag über das Impfkonzept entschieden werden sollte. Sie kritisierte, die Bundesregierung hätte ein solches Gesetz längst vorlegen müssen.

Linke: Gerichte könnten Verordnung kippen 

Die Grünen und Die Linke lobten die Initiative der FDP ausdrücklich und warfen der Bundesregierung in der Corona-Krise schwere gesetzgeberische Versäumnisse vor. Dr. Achim Kessler (Linke) sagte, die jetzt umzusetzende Impfreihenfolge sei mit schwierigsten ethischen Fragen verbunden, denn die Festlegung könne Menschenleben kosten, wenn die Impfung für bestimmte Risikogruppen unterlassen oder erst verspätet ermöglicht werde.

Es sei völlig unverständlich, weshalb die Regierung diese schwerwiegenden Fragen allein beantworten und verantworten wolle. Die geplante Verordnung reiche nicht aus, um solche Entscheidungen ausreichend zu legitimieren. Gerichte könnten die Verordnung kippen, was das Impfprogramm dann verzögern würde.

Grüne: FDP-Entwurf ist richtig und wichtig

Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich der Kritik an. Die zunächst begrenzte Verfügbarkeit der Impfstoffe sei grundrechtsrelevant. Hier sei eine klare Rechtsgrundlage nötig, um Ärzten in den Impfzentren die Arbeit zu erleichtern.

Der FDP-Entwurf sei richtig und wichtig und besser als keine Rechtsgrundlage. In einer solchen Gesundheitskrise sei der Schutz der Rechte der Bürger zentral, dafür gebe es Parlamente. Nötig sei eine sichere rechtliche Grundlage für die Priorisierung der Impfung, die dann hoffentlich zu einer guten Immunisierung führe.

AfD spricht von „Impfinszenierung“

Dr. Robby Schlund (AfD) sprach von einer „Impfinszenierung“. Hochrisikopatienten zuerst impfen zu wollen, bedeute auch, dass dort die größten Nebenwirkungen zu erwarten seien. Sinnvoller wäre es, zunächst etwa Polizisten und Rettungskräfte zu impfen. Auch sollten die Mitglieder der Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen und sich impfen lassen, sagte Schlund und verwies auf die zunehmende Impfskepsis.

Die Menschen hätten das Vertrauen in die Regierung und ihre Hauruck-Maßnahmen verloren. Mit dem Lockdown werde der Mittelstand demontiert und ein Chaos angerichtet. 

CDU/CSU: Gesetz würde Impfbeginn verzögern 

CDU/CSU und SPD wollen ungeachtet der Oppositionskritik an ihrem Plan festhalten, die Impfdetails über eine Rechtsverordnung zu regeln, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Kürze unterschreiben will. 

Rudolf Henke (CDU/CSU) erklärte, das unlängst beschlossene Bevölkerungsschutzgesetz enthalte eine Ermächtigung an das Bundesgesundheitsministerium, die Detailbestimmungen in einer Verordnung zu regeln. Es gebe in der Sache im Übrigen keinen zentralen Unterschied zwischen den geplanten Regelungen des Ministeriums und den Vorschlägen der FDP. Es handele sich um genau die gleiche Priorisierung bei den Impfungen. Das Parlament habe zudem jederzeit die Möglichkeit, die Verordnung durch ein Gesetz zurückzuholen. Wenn jetzt erst ein eigenes Gesetz beschlossen werden müsste, würde das den Beginn der Impfungen um einige Wochen verzögern, gab Henke zu bedenken.

SPD: Schnelles Handeln ist angesagt

Auch Sabine Dittmar (SPD) wies die Vorwürfe der Opposition zurück und sagte, es sei im Gesundheitsausschuss des Bundestages ausführlich mit Spahn über die Impfstrategie beraten worden. Die jetzt festgelegte Reihenfolge orientiere sich an den Forderungen der Leopoldina und Ethiker.

Von Geheimniskrämerei oder Hauruck-Aktionen zu sprechen, sei ungerechtfertigt. Ein weiteres Gesetzgebungsverfahren würde bei der Priorisierung auch zu keinem anderen Ergebnis führen. Zudem sei schnelles Handeln dringend angesagt. Mit dem jetzt verfolgten Weg könne noch in diesem Jahr mit den Impfungen begonnen werden.

Gesetzentwurf der FDP

Da abzusehen sei, dass zunächst nicht ausreichend Impfstoff gegen das Sars-CoV-2-Virus zur Verfügung stehen werde, sei es zwingend erforderlich, eine Reihenfolge festzulegen, wann die Bürgerinnen und Bürger den Impfstoff erhalten, schreiben die Liberalen in ihrem Gesetzentwurf. Es sei nun Aufgabe des Bundestages diese Reihenfolge gesetzlich zu bestimmen und eine Prioritätensetzung vorzunehmen. Auf der höchsten Priorisierungsstufe sollten nach Ansicht der FDP Personen im Alter von über 80 Jahren, Personen mit Behinderungen sowie Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen und deren Pflegepersonal stehen. Anschließend sollen Personen im Alter zwischen 75 und 80, Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen sowie Demenzerkrankte priorisiert werden.

Zum Personenkreis mit der dritthöchsten Priorität sollten unter anderem Personen mit Vorerkrankungen mit erhöhtem Risiko und deren engste Kontaktpersonen zählen. Auf der vierthöchsten Stufe sollten dann etwa Lehrer und auf der fünfthöchsten Stufe Beschäftigte im Einzelhandel folgen. Aufgrund der hohen Grundrechtsrelevanz der vorgesehenen Maßnahmen bei der Impfstoffverteilung sei eine gesetzliche Festschreibung zwingend erforderlich. Zudem stärke dies das Vertrauen und die Akzeptanz der Bevölkerung, schreiben die Liberalen zur Begründung ihres Vorstoßes. (pk/ste/sas/17.12.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

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Rudolf Henke

Rudolf Henke

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Henke, Rudolf

CDU/CSU

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Dr. Robby Schlund

Dr. Robby Schlund

© Dr. Robby Schlund/Karsten Hermsdorf

Schlund, Dr. Robby

AfD

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Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

SPD

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Dr. Achim Kessler

Dr. Achim Kessler

© Achim Kessler/Ben Gross

Kessler, Dr. Achim

Die Linke

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Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

© Kordula Schulz-Asche/ Tom Schweers

Schulz-Asche, Kordula

Bündnis 90/Die Grünen

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Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Stephan

CDU/CSU

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Hilde Mattheis

Hilde Mattheis

© SPD-Parteivorstand / Susie Knoll

Mattheis, Hilde

SPD

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Prof. Dr. Claudia Schmidtke

Prof. Dr. Claudia Schmidtke

© Prof. Dr. Claudia Schmidtke / Jan Kopetzky

Schmidtke, Prof. Dr. Claudia

CDU/CSU

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Manuela Rottmann

Manuela Rottmann

© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski

Rottmann, Dr. Manuela

Bündnis 90/Die Grünen

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Prof. Dr. Claudia Schmidtke

Prof. Dr. Claudia Schmidtke

© Prof. Dr. Claudia Schmidtke / Jan Kopetzky

Schmidtke, Prof. Dr. Claudia

CDU/CSU

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/25260 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfgesetz - CoronaImpfG)
    PDF | 370 KB — Status: 15.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/25260 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Rechtsexperten mahnen Ge­setz für Impf­reihenfolge an

Zeit: Mittwoch, 13. Januar 2021, 15 bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Rechtsexperten fordern eine gesetzliche Grundlage des Bundestages für die Prioritätensetzung beim Corona-Impfprogramm. Die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sei verfassungsrechtlich unzureichend, erklärten Juristen anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter der Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Mittwoch, 13. Januar 2021. Auf der Tagesordnung standen einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/25260) sowie einen Antrag der Linksfraktion (19/24362). Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen. 

Zuteilung von Lebenschancen

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg erklärte, die Verfahrensgerechtigkeit sei besonders wichtig, wenn Unsicherheit über das künftige Geschehen bestehe oder grundrechtlich relevante Verteilungsentscheidungen gefällt werden müssten, für die es keine allgemein anerkannten Kriterien gebe.

Der Parlamentsvorbehalt untersage dem Gesetzgeber, sich bei wesentlichen Entscheidungen, insbesondere bei solchen mit Grundrechtsbezug, seiner Verantwortung durch Delegation zu entledigen. Bei der Reihenfolge der Schutzimpfungen gehe es um eine Zuteilung von Lebenschancen. Der Gesetzgeber müsse die wesentlichen Entscheidungen darüber, wer mit welcher Priorität Anspruch auf die Schutzimpfungen habe, selbst treffen.

Verteilungskriterien gesetzlich festlegen 

Ähnlich argumentierte die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum, die zu dem Schluss kam, dass es derzeit keine Vorschrift gebe, die das BMG zur Festlegung der Impfreihenfolge ermächtige. Wesentlichkeitstheorie und Parlamentsvorbehalt verlangten, dass die Verteilungsziele und Verteilungskriterien für die Impfstoffe durch ein Parlamentsgesetz festgelegt würden.

Sie empfahl, eine solche Vorschrift im Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu verankern. Die Ausgestaltung des Verfahrens der Impfstoffverteilung und die Festlegung einer konkreten Reihenfolge sollten einer Rechtsverordnung überlassen werden.

„Die jetzigen Vorschriften sind rechtswidrig“

Die Juristin Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena vermisst ebenfalls eine eindeutige Rechtsgrundlage. Einen ausdrücklichen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Priorisierung bei der Verteilung eines knappen Impfstoffs enthalte der entsprechende Paragraf 20i Abs. 3 SGB V nicht. Dieser Paragraf könne nicht als Rechtsgrundlage einer Priorisierungsentscheidungen angesehen werden. Die Vorschrift gebe auch nicht an, welchem Zweck eine Priorisierung dienen und welches Ausmaß sie haben solle, wo also Grenzen lägen.

Die Rechtsexpertin aus Jena gelangte zu dem Schluss, dass eine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage weder über SGB V noch über das IfSG gegeben sei. Die jetzigen Vorschriften seien rechtswidrig und damit nichtig. Sie forderte das Parlament auf, die faktisch vorgenommene Priorisierung im Nachhinein verfassungspolitisch zu legitimieren.

Sorge vor „weiterem Vertrauensverlust in die Politik“

Auch der Theologe und Ethiker Prof. Dr. Peter Dabrock von der Universität Erlangen-Nürnberg sieht in der jetzigen Rechtslage ein Problem. Wenn in einer akuten Herausforderung wie der Impfpriorisierung der Bundestag diesen Bereich nicht regele, sei dies demokratietheoretisch und konkret-ethisch als schweres Versäumnis anzusehen. Er warnte, angesichts der erheblichen praktischen Probleme bei der Umsetzung der Impfstrategie drohe ein weiterer Vertrauensverlust in die Politik.

Die Caritas machte in dem Zusammenhang auf die besonders kritische Lage für manche Behinderte und Kranke in der Pandemie aufmerksam und forderte gleichfalls eine gesetzliche Grundlage für die Priorisierung bei der Impfung. Die bisherige Regelung der Impfverordnung benachteilige unter anderem pflegebedürftige Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung. Eine Berücksichtigung von pflegebedürftigen Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung und Menschen mit Trisomie 21 in der höchsten Prioritätsgruppe sei zwingend erforderlich. Es bestehe die Gefahr, dass einzelne Gruppen von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen übersehen würden. Auch bei den seltenen Erkrankungen gebe es Gruppen, die in der Pandemie ein hohes Risiko hätten, schwer zu erkranken oder zu sterben.

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf (19/25260) eine gesetzliche Grundlage für die anstehenden Massenimpfungen gegen das Coronavirus schaffen. Die Verteilung des Impfstoffs sowie die Kriterien für die Reihenfolge der Impfungen sollen darin geregelt werden. Ein Gesetz sei aufgrund der hohen Grundrechtsrelevanz bei der Impfstoffverteilung zwingend erforderlich. Zudem sei eine gesetzliche Regelung geeignet, das Vertrauen und die Akzeptanz der Bevölkerung zu stärken.

Solange der Impfstoff noch nicht in ausreichender Menge verfügbar sei, orientiere sich die Verteilung an dem Ziel, die Zahl schwerer Verläufe und Todesfälle durch das Coronavirus zu reduzieren, heißt es in dem Gesetzentwurf. Außerdem solle der Schutz von Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko erreicht, die Übertragung des Virus unterbunden und die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens ermöglicht werden. In dem Entwurf werden Personen im Alter von über 80 Jahren, Personen mit Trisomie 21, Bewohner und Personal in Pflegeheimen und medizinisches Personal mit hohem Ansteckungsrisiko als Gruppen mit der höchsten Priorität für eine Impfung benannt.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/24362) die Vorbereitung einer nationalen und internationalen Corona-Impfstoff-Strategie. Die bisherigen Planungen von Bund und Ländern ließen außen vor, wer die Impfstoffe zuerst erhalten solle.

Die Abgeordneten verlangen unter anderem, dem Bundestag eine nationale Impfstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus zum Beschluss vorzulegen. Auch sollten Anteile deutscher Impfstoff-Kontingente für den Einsatz in humanitären Not- und Krisensituationen bereitgestellt werden. Der Antrag war im Zusammenhang mit der abschließenden Beratung des dritten Bevölkerungsschutzgesetzes am 18. November 2020 erstmals im Bundestag erörtert und zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen worden. (pk/13.01.2021)

Dokumente

  • 19/24362 - Antrag: Für eine gute nationale und internationale Strategie bei Corona-Impfstoffen
    PDF | 294 KB — Status: 17.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25260 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfgesetz - CoronaImpfG)
    PDF | 370 KB — Status: 15.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Protokolle

  • Wortprotokoll der 131. öffentlichen Sitzung "Impfstrategie"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Einzelsachverständige Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Thorsten Kingreen
  • Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie
  • Einzelsachverständige Dr. Andrea Kießling
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Peter Dabrock
  • Haus der Krebs-Selbsthilfe (HKSH)
  • Einzelsachverständige Elisabeth Massute
  • Einzelsachverständige Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

FDP-Initiative zur Prio­ri­sierung bei Corona-Schutz­impfungen abgelehnt

Der Bundestag hat am Freitag, 29. Januar 2021, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 (19/25260) abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (19/26248) vor. Die FDP stimmte für ihren Gesetzentwurf, CDU/CSU, SPD, AfD und FDP dagegen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Zuvor hatte der Bundestag in zweiter Beratung einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/26280) zum Gesetzentwurf der FDP abgelehnt. Nur die Antragsteller stimmten dafür, CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab. Die Linke enthielt sich.

Gesetzentwurf der FDP

Die Fraktion forderte eine gesetzliche Grundlage für die anstehenden Massenimpfungen gegen das Coronavirus. Mit ihrem Gesetzentwurf wollte sie die Verteilung des Impfstoffs sowie die Kriterien für die Reihenfolge der Impfungen regeln. Ein Gesetz sei aufgrund der hohen Grundrechtsrelevanz bei der Impfstoffverteilung zwingend erforderlich, hieß es zur Begründung. Zudem sei eine gesetzliche Regelung geeignet, das Vertrauen und die Akzeptanz der Bevölkerung zu stärken.

Solange der Impfstoff noch nicht in ausreichender Menge verfügbar sei, orientiere sich die Verteilung an dem Ziel, die Zahl schwerer Verläufe und Todesfälle durch das Coronavirus zu reduzieren, schrieb die Fraktion. Außerdem sollte der Schutz von Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko erreicht, die Übertragung des Virus unterbunden und die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens ermöglicht werden.

In dem Entwurf wurden Personen im Alter von über 80 Jahren, Personen mit Trisomie 21, Bewohner und Personal in Pflegeheimen und medizinisches Personal mit hohem Ansteckungsrisiko als Gruppen mit der höchsten Priorität für eine Impfung benannt.

Änderungsantrag der Grünen

Die Grünen schlugen in ihrem Änderungsantrag (19/26280) vor, die Priorisierungskriterien im Einzelnen nicht durch den Gesetzgeber selbst festlegen zu lassen, sondern eine Verordnungsermächtigung nach Artikel 80 des Grundgesetzes vorzusehen.

Die FDP komme nicht ohne eine Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung aus, mit der wiederum eine Abweichung von den gesetzlich getroffenen Entscheidungen ermöglicht werden soll, schrieben die Grünen. (pk/vom/29.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Alexander Krauß

Alexander Krauß

© DBT/ Inga Haar

Krauß, Alexander

CDU/CSU

()
Jörg Schneider

Jörg Schneider

© Jörg Schneider

Schneider, Jörg

AfD

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Marja-Liisa Völlers

Marja-Liisa Völlers

© Marja-Liisa Völlers / Photothek

Völlers, Marja-Liisa

SPD

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Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

()
Pia Zimmermann

Pia Zimmermann

© Pia Zimmermann

Zimmermann, Pia

Die Linke

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Manuela Rottmann

Manuela Rottmann

© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski

Rottmann, Dr. Manuela

Bündnis 90/Die Grünen

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Erwin Rüddel

Erwin Rüddel

© Erwin Rüddel/ Tobias Koch

Rüddel, Erwin

CDU/CSU

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Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/25260 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfgesetz - CoronaImpfG)
    PDF | 370 KB — Status: 15.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26248 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Michael Theurer, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/25260 - Entwurf eines Gesetzes zur Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfgesetz - CoronaImpfG)
    PDF | 347 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26280 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP - Drucksachen 19/25260, 19/26248 - Entwurf eines Gesetzes zur Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfgesetz - CoronaImpfG)
    PDF | 267 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/26280 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/25260 (Beschlussempfehlung 19/26248: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-priorisierung-covid-impfung-818964

Stand: 30.08.2025