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Gesundheit

Reform der tech­nischen Assistenz­berufe in der Medizin erörtert

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. November 2020, in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz, 19/24447) und einen Antrag der AfD-Fraktion (19/24648) debattiert. Die AfD will das Berufsbild des Heilpraktikers  schützen und weiterentwickeln. Beide Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie „zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln“, das ist das Ziel des geplanten MTA-Reformgesetzes. Der Gesetzentwurf sei ein „erster und wichtiger Baustein“ der Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“, schreibt die Bundesregierung. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) sollen damit reformiert und gestärkt werden.

Vorgesehen ist ein verbindlicher Ausbildungsvertrag mit angemessener Ausbildungsvergütung. Für die zukünftige Ausbildung Schulgeld zu erheben, soll künftig verboten sein. Geplant ist ferner, die bisherige Berufsbezeichnung durch die Berufsbezeichnung „medizinische Technologin und medizinischer Technologe“ im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) zu ersetzen. Dies verdeutliche bereits vollzogene fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, heißt es im Entwurf.

Die vorbehaltenen Tätigkeiten sollen im bisherigen Umfang beibehalten werden. Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen soll jedoch modernisiert, weiter spezifiziert und nun kompetenzorientiert ausgestaltet werden. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung wird im Umfang ausgeweitet. Außerdem ist geplant, im Rahmen der Neuregelung das Notfallsanitätergesetz anzupassen, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen.

Antrag der AfD

Die AfD will das Berufsbild des Heilpraktikers schützen und weiterentwickeln (19/24648). Dafür, so die Fraktion, sollen „Auszubildende eine vierjährige Berufsausbildung durchlaufen müssen, die bei Vorliegen medizinischer Vorkenntnisse auf zwei Jahre verkürzt werden kann“. 

Zudem gelte es, staatlich zugelassene Schulen einzurichten, ein bundeseinheitliches Curriculum zu erarbeiten sowie 1000 Unterrichtseinheiten im Rahmen von Praktika oder praktischem Unterricht als Pflichtprogramm für werdende Heilpraktiker einzuführen. (pk/sas/ste/25.11.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

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Detlev Spangenberg

Detlev Spangenberg

© Detlev Spangenberg/ Marco Klinger

Spangenberg, Detlev

AfD

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Bettina Müller

Bettina Müller

© Bettina Müller/Konrad Merz

Müller, Bettina

SPD

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Dr. Wieland Schinnenburg

Dr. Wieland Schinnenburg

© Dr. Wieland Schinnenburg/ Burgis Wehry

Schinnenburg, Dr. Wieland

FDP

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Harald Weinberg

© DBT/Stella von Saldern

Weinberg, Harald

Die Linke

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Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

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Alexander Krauß

Alexander Krauß

© DBT/ Inga Haar

Krauß, Alexander

CDU/CSU

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Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/24447 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 18.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24648 - Antrag: Heilpraktiker - Berufsbild schützen und weiterentwickeln
    PDF | 250 KB — Status: 24.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/24447 und 19/24648 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Experten kritisieren Neuregelung für Notfallsanitäter

Zeit: Mittwoch, 16. Dezember 2020, 16.15 bis 17.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E300

Gesundheitsexperten sehen die geplante Modernisierung der medizinisch-technischen Berufe grundsätzlich positiv, plädieren aber für einige Ergänzungen und Änderungen. Kritisch gesehen wird die geplante Neuregelung für Einsätze der Notfallsanitäter. Experten bemängeln, dass die geplante Regelung die Rechtsunsicherheit für Sanitäter noch vergrößern wird. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Mittwoch, 16. Dezember 2020, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24447) in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz sollen die Berufe in der medizinischen Technologie aufgewertet werden. Die MTA-Reform betrifft die Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik sowie die medizinische Technologie für Veterinärmedizin. Die Berufsbezeichnung Medizinisch-Technische Assistenz (MTA) wird ersetzt durch die Bezeichnung medizinischer Technologe/in. Die Tätigkeiten sollen im bisherigen Umfang erhalten bleiben.

Das Ausbildungsziel soll jedoch modernisiert, konkretisiert und neu strukturiert werden. Die praktische Ausbildung wird erweitert. Künftig soll eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Ein Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden.

„Finanzierungsverantwortung wird auf die GKV verschoben“

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte zwar die Abschaffung des Schulgeldes im Sinne der Gleichberechtigung von Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen, lehnte die geplante Finanzierung zulasten der GKV aber ab.

Die GKV müsse von Gesamtkosten im mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbetrag ausgehen. Wieder würden mit der Finanzierung des Schulgeldes und der Ausbildungskosten durch die GKV staatliche Aufgaben quersubventioniert. Die Finanzierungsverantwortung werde von den Ländern auf die GKV verschoben.

„Von der Arbeit der Heilpraktiker abgrenzen“

Die Bundesärztekammer (BÄK) befürwortete eine klare Abgrenzung von der Arbeit der Heilpraktiker. Der Deutsche Ärztetag habe sich 2018 dafür ausgesprochen, das Behandlungsspektrum der Heilpraktiker zu begrenzen. Es müsse verhindert werden, dass bei onkologischen Erkrankungen (Krebs) durch bestimmte Behandlungsangebote der rechtzeitige Beginn einer wirksamen Behandlung verzögert oder verhindert werde.

Heilpraktiker stünden außerhalb der Anforderungen an klar definierte fachliche Qualifikationen. Es sei daher folgerichtig, dass medizinische Technologen nicht auf Anforderung eines Heilpraktikers bestimmte Tätigkeiten ausüben dürften.

„Perspektiven für akademisch interessierte Bewerber verbessern“

Mehrere medizinisch-technische Fachgesellschaften erklärten, die Reform sei zu begrüßen, jedoch sollten die beruflichen Perspektiven für akademisch interessierte Bewerber verbessert werden. Um die Attraktivität des Berufsbildes der Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten (MTRA) zu erhöhen, werde die Erprobung einer grundständigen Teilakademisierung befürwortet. Dies böte jungen Menschen, die ein Studium anstrebten, einen Zugang zu diesem Berufsfeld. Zugleich bleibe der Zugang für Schulabgänger ohne Hochschulreife erhalten.

Die Novelle sieht auch eine Anpassung des Notfallsanitätergesetzes vor, um Notfallsanitätern im Einsatz mehr Rechtssicherheit zu geben. Der Vorlage zufolge soll Notfallsanitätern in besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen die Ausübung von Heilkunde gestattet werden.

„Unrealistische Voraussetzungen“

Nach Ansicht von Experten ist die geplante Neuregelung unzureichend. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) erklärte, die im Entwurf dargestellten Voraussetzungen seien unrealistisch und führten zu einer Verschlechterung der Abläufe im Einsatz. So werde es zu einer deutlichen Zunahme von Notarzteinsätzen kommen, wenn die Notfallsanitäter dazu verpflichtet würden, in bestimmten Fällen einen Notarzt nachzufordern.

Die Patienten müssten länger auf eine Behandlung warten, da die Notfallsanitäter zunächst versuchen müssten, ihr Vorgehen ärztlich abzusichern. Die Sanitäter gerieten so schnell in einen Gewissenskonflikt. Der Verband warb dafür, den Passus zu streichen, um eine Verschlimmbesserung der Rechtsunsicherheit zu verhindern.

„Ergebnis einer Abwägung im Sinne des Patienten“

Ähnliche Bedenken äußerte die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die erklärte, es könne nicht jede im Rettungsdienst denkbare Situation in einem Regelwerk abgebildet werden. Alle im Notfalleinsatz gefällten Entscheidungen blieben immer das Ergebnis einer individuellen, verhältnismäßigen und sachorientierten Abwägung im Sinne des Patienten.

Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht den Punkt kritisch. Die geplante Regelung führe zu mehr Aufwand in zeitkritischen Situationen und im Ergebnis zu mehr Rechtsunsicherheit. (pk/16.12.2020)

Antrag der AfD

Gegenstand der Anhörung war auch ein Antrag der AfD-Fraktion (19/24648). Die Fraktiion will das Berufsbild des Heilpraktikers schützen und weiterentwickel. Dafür, so die Fraktion, sollen „Auszubildende eine vierjährige Berufsausbildung durchlaufen müssen, die bei Vorliegen medizinischer Vorkenntnisse auf zwei Jahre verkürzt werden kann“. 

Zudem gelte es, staatlich zugelassene Schulen einzurichten, ein bundeseinheitliches Curriculum zu erarbeiten sowie 1.000 Unterrichtseinheiten im Rahmen von Praktika oder praktischem Unterricht als Pflichtprogramm für werdende Heilpraktiker einzuführen. (pk/ste/16.12.2020)

Dokumente

  • 19/24447 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 18.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24648 - Antrag: Heilpraktiker - Berufsbild schützen und weiterentwickeln
    PDF | 250 KB — Status: 24.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Protokolle

  • Protokoll der 124. öffentlichen Sitzung "MTA-Reform-Gesetz"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Deutscher Berufsverband Rettungsdienst
  • Akkreditierte Labore in der Medizin
  • Deutsche Röntgengesellschaft
  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
  • Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände
  • Berufsverband Deutscher Anästhesisten
  • Berufsverband Deutscher Anästhesisten
  • Berufsverband Deutscher Anästhesisten
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Bundesärztekammer
  • Einzelsachverständiger Dr. Thomas Luiz
  • Verband Deutscher Privatschulverbände
  • Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe
  • GKV Spitzenverband
  • GKV Spitzenverband
  • Dachverband für Technologen und Analytiker in der Medizin Deutschland
  • Bundesverband Deutscher Laborärzte
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland
  • Deutscher Caritasverband
  • Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands (BAND)
  • ver.di - Vereinte Dienstleitungsgewerkschaft
  • Einzelsachverständiger Dr. Helge Sodan

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Reform der tech­nischen Assistenz­berufe in der Medizin be­schlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz, 19/24447) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/26249) angenommen. CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD lehnte ihn ab, die FDP enthielt sich.

Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte das Parlament einen Antrag der AfD-Fraktion (19/24648) ab, die das Berufsbild des Heilpraktikers schützen und weiterentwickeln wollte. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie „zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln“, das ist das Ziel des MTA-Reformgesetzes. Der Gesetzentwurf sei ein „erster und wichtiger Baustein“ der Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“, schreibt die Bundesregierung. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) sollen damit reformiert und gestärkt werden.

Künftig ist ein verbindlicher Ausbildungsvertrag mit angemessener Ausbildungsvergütung vorgesehen. Für die Ausbildung Schulgeld zu erheben, ist künftig verboten. Die bisherige Berufsbezeichnung wird durch die Berufsbezeichnung „medizinische Technologin und medizinischer Technologe“ im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) ersetzt. Dies verdeutliche bereits vollzogene fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, heißt es im Entwurf.

Die vorbehaltenen Tätigkeiten werden im bisherigen Umfang beibehalten. Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen soll jedoch modernisiert, weiter spezifiziert und nun kompetenzorientiert ausgestaltet werden. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung wird im Umfang ausgeweitet. Außerdem ist geplant, im Rahmen der Neuregelung das Notfallsanitätergesetz zu ändern, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD wollte das Berufsbild des Heilpraktikers schützen und weiterentwickeln (19/24648). Dafür, so die Fraktion, sollten „Auszubildende eine vierjährige Berufsausbildung durchlaufen müssen, die bei Vorliegen medizinischer Vorkenntnisse auf zwei Jahre verkürzt werden kann“. 

Zudem gelte es, staatlich zugelassene Schulen einzurichten, ein bundeseinheitliches Curriculum zu erarbeiten sowie 1.000 Unterrichtseinheiten im Rahmen von Praktika oder praktischem Unterricht als Pflichtprogramm für werdende Heilpraktiker einzuführen. (pk/ste/sas/28.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

()
Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

()
Paul Viktor Podolay

Paul Viktor Podolay

© Paul V. Podolay

Podolay, Paul Viktor

AfD

()
Bettina Müller

Bettina Müller

© Bettina Müller/Konrad Merz

Müller, Bettina

SPD

()
Dr. Wieland Schinnenburg

Dr. Wieland Schinnenburg

© Dr. Wieland Schinnenburg/ Burgis Wehry

Schinnenburg, Dr. Wieland

FDP

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Harald Weinberg

© DBT/Stella von Saldern

Weinberg, Harald

Die Linke

()
Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

()
Roy Kühne

Roy Kühne

© DBT/ Thomas Trutschel

Kühne, Dr. Roy

CDU/CSU

()
Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

()
Alexander Krauß

Alexander Krauß

© DBT/ Inga Haar

Krauß, Alexander

CDU/CSU

()
Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/24447 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 18.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24648 - Antrag: Heilpraktiker - Berufsbild schützen und weiterentwickeln
    PDF | 250 KB — Status: 24.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26249 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24447 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/24648 - Heilpraktiker - Berufsbild schützen und weiterentwickeln
    PDF | 1 MB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/24447 (Beschlussempfehlung 19/26249 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/26249 Buchstabe b (Antrag 19/24648 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-mta-reformgesetz-817432

Stand: 04.09.2025