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Recht

Drittes Be­völ­ke­rungs­schutz­ge­setz wird Karls­ruhe nicht vorgelegt

Auf einhellige Ablehnung der anderen Fraktionen ist am Freitag, 29. Januar 2021, ein Antrag der AfD-Fraktion (19/26239) gestoßen, das im November 2020 vom Bundestag verabschiedete dritte Bevölkerungsschutzgesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nr. 2 des Grundgesetzes lehnten in namentlicher Abstimmung 531 Abgeordnete ab, 81 stimmten ihm zu, es gab eine Enthaltung. Eine Normenkontrolle hätte vorausgesetzt, dass 178 Abgeordnete, ein Viertel der Mitglieder des Bundestages, dem Antrag zustimmen. Zuvor hatten alle Fraktionen außer der AfD dafür gestimmt, über den Antrag abzustimmen. Dagegen hatte die AfD dafür plädiert, ihren Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zu überweisen.

CDU/CSU: AfD-Antrag formal absurd und unberechtigt

Abgeordnete der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen warfen der AfD vor, mit dem Antrag die Gesellschaft spalten und Angst in der Bevölkerung schüren zu wollen. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) erklärte, die AfD bediene mit  „kruden Behauptungen“ die Narrative der Querdenker.

Der Antrag sei „formal absurd“ und populistisch und in der Sache „völlig unberechtigt“. Es gebe sehr wohl Einschränkungen der Grundrechte, aber mit dem Ziel, die Pandemie in den Griff zu bekommen.

SPD: Die Einschränkungen sind gerechtfertigt

Dr. Edgar Franke (SPD) betonte, die Einschränkungen seien gerechtfertigt, und ein Großteil der Menschen halte diese Umfragen zufolge für richtig. Der AfD-Antrag sei parteipolitisch motiviert und nicht an der Sache orientiert.

Der AfD gehe es nicht um Demokratie und den Rechtsstaat. Mit deren „Schaufensterantrag“ solle vielmehr vermeintliches Politik- und Regierungsversagen dokumentiert werden.

FDP: Schwerwiegende Mängel des AfD-Antrags

Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) sagte, die AfD halte sich nicht an die Grundwerte der Verfassung. Ìhr Antrag weise „schwerwiegende Mängel“ auf und sei „völlig daneben“. Die Fraktion wolle, dass der Bundestag etwas begrüße. Das nütze gar nichts.

Was die AfD brauche, sei ein fundierter, brauchbarer Antrag und 178 Unterschriften von Bundestagsageordneten. Beides werde die AfD nicht bekommen. Begrüßen würde es die FDP dagegen, wenn die AfD dem nächsten Bundestag nicht mehr angehört.

Linke: AfD ist Gift für die Demokratie

Niema Movassat (Die Linke) warf der AfD vor, mit dem Antrag ein „billiges Geschäftsmodell“ zu verfolgen, was in der Corona-Verharmlosung bestehe. Seriöser Kritik an der Pandemie-Politik der Regierung werde so ein Bärendienst erwiesen.

Die AfD sei „Gift für die Demokratie“, welches sachliche Debatten verhindere. Was die Partei betreibe, sei zutiefst verachtenswert.

Grüne: Vieles läuft nicht optimal bei der Pandemie-Bekämpfung

Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, an dem „Elaborat“ der AfD gebe es nichts zu begrüßen, daher werde es abgelehnt. Rottmann nutzte ihre Rede, um zu betonen, dass es bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie noch „viel Luft nach oben“ gebe. Vieles laufe nicht optimal.

Die Diskussionen darüber sollten aber nicht dazu dienen, parteipolitischen Profit daraus zu schlagen. Die Bevölkerung habe einen Anspruch auf eine ehrliche, verständliche  und respektvolle Ansprache.

AfD: Verfassungswidrigkeit liegt auf der Hand

Für die AfD-Fraktion begründete der Abgeordnete Stephan Brandner den Antrag. Für seine Fraktion liege die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes „geradezu auf der Hand“. „Wenn schon Ausnahmezustand, dann Normierung im Grundgesetz“, sagte Brandner.  Dies nenne man Vorrang der Verfassung.

Das Infektionsschutzgesetz sei ein „bewusst vage gehaltenes Unterjochungs- und Freiheitsberaubungsgesetz“. Die Regierung wolle „frei schalten und walten können zulasten der Bürger“.

AfD sieht Bestimmtheitsgebot verletzt

In dem  Antrag auf abstrakte Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht wegen des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (drittes Bevölkerungsschutzgesetz, 19/23944, 19/24334, 19/24350), durch das im Wesentlichen das Infektionsschutzgesetz geändert wurde, heißt es, es bestünden „erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) mit dem Grundgesetz“.

Abgeordnete des Bundestages sollten sich „in ausreichender Zahl zusammenfinden“, um beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung zu beantragen, dass die neuen Bestimmungen der Paragrafen 5 Absatz 1 und 28a IfSG „mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sind“. Eine Normenkontrolle würde voraussetzen, dass 178 Abgeordnete, also ein Viertel der Mitglieder des Bundestages, dem Antrag zustimmen. In einem solchen Verfahren wird die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten überprüft.

Zur Begründung des Antrag hieß es unter anderem, die neuen Regelungen verstießen gegen das Bestimmtheitsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Ausprägungen der Gewaltenteilung und des Rechtsstaatsprinzips. Erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bestünden auch im Hinblick darauf, dass die Neuregelung für den Fall einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ einen verfassungsrechtlichen Ausnahmezustand begründe, der einen massiven Eingriff in die Grundrechte von Millionen Menschen ermögliche. Die Betroffenen seien „größtenteils gesunde Menschen, die im Sinne der Weiterverbreitung des Virus keine unmittelbare Gefahr darstellen“. (mwo/29.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

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Dr. Wieland Schinnenburg

Dr. Wieland Schinnenburg

© Dr. Wieland Schinnenburg/ Burgis Wehry

Schinnenburg, Dr. Wieland

FDP

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Dr. Edgar Franke

Dr. Edgar Franke

© Edgar Franke/ Tino Basoukos

Franke, Dr. Edgar

SPD

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Niema Movassat

Niema Movassat

© Niema Movassat/ Julia Bornkessel

Movassat, Niema

Die Linke

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Manuela Rottmann

Manuela Rottmann

© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski

Rottmann, Dr. Manuela

Bündnis 90/Die Grünen

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Ansgar Heveling

Ansgar Heveling

© Ansgar Heveling/ Tobias Koch

Heveling, Ansgar

CDU/CSU

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Dr. Jürgen Martens

Dr. Jürgen Martens

© Leon Köhler

Martens, Dr. Jürgen

FDP

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

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Rudolf Henke

Rudolf Henke

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Henke, Rudolf

CDU/CSU

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/23944 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 706 KB — Status: 03.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24334 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/23944 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22547 - Eindimensionale Beratung vermeiden, multiprofessionalen Sachverstand sicherstellen - Einberufung einer parlamentarisch bestätigten Epidemiekommission zur Erarbeitung klarer wissenschaftlich fundierter Kriterien bezüglich der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und deren Aufhebung c) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22551(neu) - Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/23949 - Umgehung des Parlaments bei Corona-Maßnahmen beenden - Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 28. Oktober 2020 rückgängig machen e) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/23950 - COVID-19 - Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge - Gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kollaps verhindern, Kollateralschäden vermeiden f) zu dem Antrag der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Christine Aschenberg-Dugnus, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23689 - Infektionsschutzmaßnahmen auf eine klare gesetzliche Grundlage stellen - Demokratie und Parlamentarismus stärken g) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/23942 - Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie h) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Britta Haßelmann, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23980 - Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie
    PDF | 1 MB — Status: 16.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24350 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/23944, 19/24334 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 323 KB — Status: 17.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26239 - Antrag: Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes (Änderung des Infektionsschutzgesetzes)
    PDF | 313 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/26239 abgelehnt
  • namentliche Abstimmung zu Antrag 19/26239
  • 11:32:24: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 12:09:39: Ende der namentlichen Abstimmung
  • Gesamt: 613 Ja: 81 Nein: 531 Enthaltungen 1
  • Antrag 19/26239 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Bundestag stimmt für drittes Be­völ­ke­rungs­schutz­gesetz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 30.08.2025