Zur Europawahl am 9. Juni 2024
Der Wahlprüfungsausschuss des 20. Deutschen Bundestages hat zwei Beschlussempfehlungen zu Einsprüchen anlässlich der Europawahl 2024 vorgelegt (Bundestagsdrucksachen 20/13500 und 20/14300) und die Zurückweisung von 37 von insgesamt 68 Wahleinsprüchen wegen Unzulässigkeit beziehungsweise Unbegründetheit empfohlen. Der 20. Deutsche Bundestag hat die erste Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 und die zweite Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 30. Januar 2025 angenommen.
Der Wahlprüfungsausschuss des 21. Deutschen Bundestages hat die Beschlussempfehlung zu den verbleibenden Einsprüchen anlässlich der Europawahl 2024 vorgelegt (Bundestagsdrucksache 21/900) und die Zurückweisung von 27 Einsprüchen wegen Unbegründetheit sowie die Feststellung subjektiver Rechtsverletzungen in vier Fällen, davon teilweise Zurückweisung von drei Einsprüchen wegen teilweiser Unbegründetheit, empfohlen. Der Deutsche Bundestag hat diese Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 11. September 2025 angenommen und damit das Wahlprüfungsverfahren zur Europawahl 2024 abgeschlossen.