Umwelt

Anhörung zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Zeit: Mittwoch, 8. Oktober 2025, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes (21/1506) wird von Experten unterschiedlich beurteilt. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 8. Oktober 2025, begrüßten die Sachverständigen zwar das Ziel der Bundesregierung, die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten zu verbessern. Allerdings zeigten sich insbesondere die von der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannten Sachverständigen skeptisch, ob mit den konkret geplanten Änderungen tatsächlich die Sammelmengen erhöht und die Brandrisiken durch falsch entsorgte Elektrogeräte reduziert werden können.

Zweifel äußerten auch die von der Unionsfraktion benannten Sachverständigen. Sie verwiesen dabei unter anderem auf die von der EU-Kommission im Rahmen des Circular Economy Acts geplante grundlegende Novellierung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Zugleich warnten sie vor wachsenden Belastungen etwa durch weitere Informationspflichten für den Handel. Positiv beurteilten wiederum die von der SPD benannten Vertreter die Novelle, aber auch sie sprachen sich für weitergehende Regelungen wie ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten aus.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass Verbraucher ausgediente Elektrogeräte häufiger im Handel zurückgeben können. Damit vor allem Einweg-E-Zigaretten weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgegeben werden können, wo sie verkauft werden.

Für kommunale Wertstoffhöfe, die rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sieht der Entwurf konkretere Vorgaben zur Einsortierung vor, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden.

Verbot von Einweg-E-Zigaretten befürwortet

Dr. Hölger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen sprach mit Blick auf die zunehmende Problematik von Bränden auf Wertstoffhöfen von einer „richtigen Weiterentwicklung“. Die Novelle sei ein wichtiger Baustein, um die Gefahren einzudämmen. Es brauche aber weitere Instrumente, so Thärichen und plädierte für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Die geplante Rückgabemöglichkeit im Handel für diese Produkte reiche nicht aus.

Zudem forderte der Sachverständige, so wie auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die nur eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hatte, Hersteller und Vertreiber und insbesondere den Online-Handel stärker an den Kosten der kommunalen Sammelleistungen zu beteiligen. „Der steigende Aufwand für die Entsorgung der massenhaften Elektro- und Elektronikaltgeräte“ dürfe nicht allein auf den Kommunen abgeladen werden, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Forderung nach Batteriepfandsystem

Als „nicht zielführend“ in dieser Hinsicht bezeichnete Sascha Roth, der für den Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) sprach, die Rücknahmepflicht für E-Zigaretten im Handel. Auch die Umsetzung der Mehrwegverpackungspflicht in der Gastronomie funktioniere nicht, so Roth. Zu befürchten sei, dass letztlich noch mehr Einweg-E-Zigaretten im Restmüll landeten und zerdrückt in Müllwägen zu Bränden führten. Das Problem der Brände wachse, Brandschutzmaßnahmen, in die viele Unternehmen investiert hätten, reichten nicht aus. Und die Zahl der falsch entsorgten Geräte nehme zu.

Der BDE plädiere deshalb für die Einführung eines Batteriepfandsystems. Das sei zwar kompliziert, aber angesichts der Herausforderungen gebe es „keine andere Lösung“.

Mehr Kontrollen und „empfindliche Sanktionen“

Gegen ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten und ein Pfandsystem sprach sich Oliver Pohland vom Verband des eZigarettenhandels aus. Beide Ansätze seien „rechtlich und praktisch problematisch“.

Man begrüße zwar das Anliegen, die Umwelt vor der Belastung durch falsch entsorgte Einweg-E-Zigaretten zu schützen, doch solche Maßnahmen verfehlten ihr Ziel, wenn nicht der „immense Schwarzmarkt“ bei E-Zigaretten effektiv bekämpft werde. Neue Regulierungen träfen so nur den legalen Handel und stärkten den Schwarzmarkt. Pohland forderte daher mehr Kontrollen und „empfindliche Sanktionen“.

Anpassung der Quotenberechnung auf EU-Ebene

Stefanie Stadie vom Handelsverband Deutschland (HDE) verwies darauf, dass schon heute der Handel „umfangreiche Rücknahmepflichten“ unter oftmals schwierigen räumlichen Bedingungen erfülle. Besonders der Lebensmittelhandel sei durch die bestehenden Regelungen bereits stark belastet. Trotzdem bleibe die Rücknahmequote hinter den EU-Vorgaben zurück. „Diese Diskrepanz zeigt: Mehr Pflichten für den Handel allein führen nicht automatisch zu größeren Rücknahmemengen“, gab die Sachverständige zu bedenken. Sie forderte stattdessen eine Evaluierung und Anpassung der Quotenberechnung auf europäischer Ebene. Zusätzliche Belastungen wie Informationspflichten für die Unternehmen seien hingegen nicht geeignet, um die Sammelmengen signifikant zu steigern.

Christian Eckert vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) riet in seiner schriftlichen Stellungnahme dazu, von einer Novellierung des ElektroG zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Die EU-Kommission plane im Rahmen des Circular Economy Acts bereits eine grundlegende Novellierung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Anpassungsvorschläge sollten hier diskutiert und die Ergebnisse EU-weit umgesetzt werden.

Rücknahmesysteme und Reparaturbonus

Luisa Denter von Germanwatch und Viktor Schödwell von der Deutschen Umwelthilfe kritisierten die Maßnahmen im geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung als unzureichend. Damit ließen sich weder die Sammelleistung steigern noch die Brandrisiken durch Lithium-Batterien in Altgeräten reduzieren. Der Abfall von Elektro- und Elektronikaltgeräten steige, aber die Sammelmengen stagnierten. „Das Problem wird also wachsen, wenn wir nicht wirklich handeln“, mahnte Denter und forderte eine substanzielle Reform des ElektroG. Diese solle eine erweiterte Herstellerverantwortung enthalten und auch die Wiederverwendung von Geräten etwa durch einen Reparaturbonus stärken.

Eine Abkehr von der geteilten Produktverantwortung verlangte auch Schödwell: Hersteller müssten in die Pflicht genommen werden, sich zu kollektiven Rücknahmesystemen zusammenzuschließen, denen verbindliche Sammel- und Verwertungsquoten vorgeschrieben werden. Zudem empfahl der Experte, die Rücknahmepflicht im Handel zu erweitern und vor allem zu vereinfachen. Alle Händler von Elektrogeräten sollten unabhängig von ihrer Verkaufsfläche zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet werden. (sas/08.10.2025)