Robin Wagener

Richter Bündnis 90/Die Grünen

Robin Wagener
Robin Wagener (© Robin Wagener/ Dominik Butzmann)

Geboren am 16. August 1980 in Bielefeld.

Bildung/beruflicher Werdegang
1999 Abitur; 2000 bis 2001 Zivildienst, Feuerwehr Detmold; 2001 bis 2008 Studium der Rechtswissenschaft, Universität Bielefeld; 2009 bis 2012 Rechtsreferendariat, Landgericht Detmold; 2012 bis 2013, Referent für Programmkommunikation und stv. Koordinator, Programm „richtig einsteigen“, Universität Bielefeld; 2013 bis 2015 Referent für Schule, Kultur und Sport, Städte- und Gemeindebund NRW; 2015 bis 2017 Richter, Münster (Sozialgericht); 2017-2021 Richter am Sozialgericht, Detmold (ruht aktuell).

Funktionen in Bundestag und Bundesregierung
Seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages; WP20: Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, stv. Mitglied im Verteidigungsausschuss, Vorsitzender der Deutsch-Ukrainischen Parlamentariergruppe, Leiter der Deutschen Delegation bei der OSZE PV, 2023 - 2025 Koordinator der Bundesregierung für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem Südkaukasus, der Republik Moldau sowie Zentralasien, Auswärtiges Amt.

Politischer Werdegang
2009 bis 2013 Bundesleiter, Deutsches Jugendrotkreuz und Mitglied, Präsidium Deutsches Rotes Kreuz; 2002 bis 2013 und 2020 bis 2023 Mitglied, Stadtrat Bad Salzuflen; 2015 bis 2021 Vorsitzender, Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Lippe; 2016 bis 2022 Mitglied, Landesvorstand Bündnis90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen; seit 2018 Prädikant, Kirchengemeinde Bergkirchen; seit 2020 Mitglied, Verbandsversammlung Landesverband Lippe; seit 2020 Mitglied und 3. stv. Landrat, Kreistag Lippe.

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Werner-Schulz-Initiative e.V., Mitglied, ehrenamtlich (ab 13.10.2024)
Deutsch-Ukrainische Gesellschaft – für unsere und eure Freiheit e.V, Mitglied, ehrenamtlich (ab 07.09.2024)
DRK-Dialogforum e.V., Berlin, Co-Vorsitzender, ehrenamtlich (ab 05.07.2022)
Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V., Berlin, Beisitzer des Vorstandes, ehrenamtlich (ab 17.05.2022).


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Gewählt über Landesliste

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.