Frank Schwabe

SPD

Frank Schwabe
Frank Schwabe (© Frank Schwabe/ Photothek Media Lab)

Geboren am 12. November 1970 in Waltrop; evangelisch-lutherisch; verheiratet; fünf Kinder.

Besuch der Marktschule in Ickern; 1990 Abitur am Ernst-Barlach-Gymnasium; 1990 bis 1991 Wehrdienst in Pinneberg, Delmenhorst und Goch; anschließend Studium der Volkswirtschaftslehre in Osnabrück und der Landespflege, Geschichte, Politikwissenschaft und Soziologie in Essen; Tätigkeiten als Mitarbeiter bei einem Bundestags- und einer Europaabgeordneten; Gästeführer an verschiedenen industriekulturellen Orten im Ruhrgebiet.

Mitglied beim BUND, der IG BCE, der AWO, dem Deutsch-Österreichischen Knappenverein und bei Schalke 04, u.a. 2001 bis 2005 ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Vors. des Deutsch-Griechisch-Türkischen Städtepartnerschaftsvereins; seit 2014 Mitglied im Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR).

1991 Eintritt in die SPD, seit 1992 Mitglied im Ortsvereinsvorstand Ickern, Mitgliedschaft im Stadtverbandsvorstand, Unterbezirksvorstand und Bezirksvorstand der Jusos; 1994 bis 2004 Sachkundiger Bürger in Ausschüssen des Stadtrats Castrop-Rauxel; 2000 bis 2011 Mitglied im Bundesparteirat der SPD, danach Mitglied im Parteikonvent der SPD; 2002 bis 2010 Vorsitzender des Stadtverbandes Castrop-Rauxel und Mitglied im Regionalvorstand Westliches Westfalen; 2004 bis 2013 Mitglied im Rat der Stadt Castrop-Rauxel; 2004 bis 2005 Mitglied im Kreistag Recklinghausen; seit 2010 Vorsitzender des SPD-Kreisverbands Recklinghausen.

seit 2005 Mitglied des Bundestages; seit 2014 Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion; 2014 bis 2022 stellvertretender Leiter der Deutschen Delegation des Europarates, seit 2018 Vorsitzender der Fraktion der Sozialisten, Demokraten und Grünen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates; seit 2022 Leiter der Deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates; seit 2022 Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]


Wahlkreismandat

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.