Ansgar Heveling
Oberregierungsrat a. D. CDU/CSU

Geboren am 3. Juli 1972 in Rheydt, jetzt Mönchengladbach; römisch-katholisch; verheiratet; ein Sohn.
1983 bis 1992 Stiftisches Humanistisches Gymnasium Mönchengladbach, Abschluss: Allgemeine Hochschulreife; 1992 bis 1993 Wehrdienst (3./Panzeraufklärungsbataillon 1 und Territorialkommando Nord), Ehrenmedaille der Bundeswehr; 1993 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn; 1998 Erstes juristisches Staatsexamen; 1999 bis 2001 Referendariat und einsemestriges Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer; 2001 Zweites juristisches Staatsexamen.
2001 bis 2002 Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei Segbert & Partner, Korschenbroich; 2002 bis 2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen Leiter des Referats Verkehrspolitik; 2005 bis 2009 stellvertretender Büroleiter Ministerbüro des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen.
Mitglied des Kirchenvorstandes in der katholischen Pfarrgemeinde St. Andreas Korschenbroich; aktives Mitglied der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Korschenbroich; aktives Mitglied im Grenadierkorps des Neusser-Bürger-Schützenvereins; Mitglied des Fachbeirats Europa im Weißer Ring e.V.
1989 Eintritt in die Schüler Union und Junge Union; 1991 Eintritt in die CDU; 1999 bis 2009 Mitglied des Rates der Stadt Korschenbroich; 2004 bis 2009 Vorsitzender des Ausschusses für Kultur, Familie und Soziales der Stadt Korschenbroich; 1999 bis 2002 stellvertretender Vorsitzender CDU Stadtratsfraktion Korschenbroich; 2002 bis 2009 Vorsitzender CDU Stadtratsfraktion Korschenbroich; seit 2000 Vorsitzender CDU Stadtverband Korschenbroich; 2002 bis 2009 Vorsitzender CDU Stadtratsfraktion Korschenbroich.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Wahlkreismandat
Nordrhein-Westfalen
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.