Annalena Baerbock

ausgeschieden

Völkerrechtlerin Bündnis 90/Die Grünen

Annalena Baerbock
Annalena Baerbock (© Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag / Stefan Kaminski)

Geboren am 15. Dezember 1980 in Hannover; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.

2000 Abitur; 2000 bis 2005 Studium Politische Wissenschaft mit Vordiplom (Universität Hamburg) und Public International Law mit Abschluss Master of Laws, LL.M. (London School of Economics and Political Science).

2005 bis 2008 Mitarbeiterin und Büroleiterin von Elisabeth Schroedter, Mitglied des Europäischen Parlaments; 2008 bis 2009 Referentin für Außen- und Sicherheitspolitik, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

2008 Zulassung zur Promotion (Freie Universität Berlin) - nicht abgeschlossen.

2009 bis 2013 Parteivorsitzende Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg; 2013 bis heute Mitglied des Deutschen Bundestages; 2018 bis 2022 Parteivorsitzende Bündnis 90/Die Grünen; 2021 bis 2025 Bundesministerin des Auswärtigen


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.

Annalena Baerbock hat am 15. Juni 2025 auf ihre Mitgliedschaft im 21. Deutschen Bundestag verzichtet und ist mit Ablauf des 30. Juni 2025 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden. Nachfolgerin ist die Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke, Bündnis 90/Die Grünen.]

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich, von Amts wegen (bis 07.05.2025)


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • Aktion Deutschland Hilft e.V., Bonn,
  • Vorsitzende des Kuratoriums, ehrenamtlich

  • Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH), Bonn,
  • Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich, von Amts wegen (bis 07.05.2025)

  • Deutsch-Amerikanische Fulbright Kommission, Berlin,
  • Ehrenvorsitzende, ehrenamtlich, von Amts wegen (bis 07.05.2025)

  • Villa Vigoni e.V., Bonn,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich, von Amts wegen (bis 07.05.2025)

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.