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Hammelsprung

Ist der aus einem Sitzungspräsidenten und zwei Schriftführern gebildete Sitzungsvorstand über das Ergebnis einer Abstimmung uneins, müssen die Abgeordneten durch den Hammelsprung gezählt werden: Die Abgeordneten verlassen den Plenarsaal und betreten ihn durch verschiedene Türen, die mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ markiert sind. Dabei werden sie von jeweils zwei Schriftführern an jeder Tür gezählt. Dieses Auszählverfahren wird auch eingesetzt, wenn vor einer Abstimmung die Beschlussfähigkeit bezweifelt und nicht vom Sitzungsvorstand als gegeben bejaht wird.

Das Verfahren ist bereits 1874 im Reichstag der Kaiserzeit eingeführt worden. Der Begriff „Hammelsprung“ ist zwar niemals in die Geschäftsordnung des Parlaments aufgenommen worden. Er wird aber seit Langem verwendet und ist erstmals für das Jahr 1879 belegt. Auch der Architekt des alten Reichstagsgebäudes, Paul Wallot, kannte den Begriff, als er 1894 entsprechend der damaligen Geschäftsordnungslage nur zwei Abstimmungstüren für „Ja“ und „Nein“ schuf. Die „Nein“-Tür zierte dabei ein Bild der Märchengestalt Rübezahl, die „Ja“-Tür zeigte den blinden Zyklopen Polyphem, der seinen Widdern über den Rücken streicht. Unter deren Bäuchen klammern sich Odysseus und seine Gefährten fest, um dem Riesen zu entkommen.