Parlament
Parteispenden über 50.000 € - Jahr 2002
Anzeigemonat
Drucksachennummer
Datum
Dezember
15/525
07.03.2003
November
15/191
17.12.2002
Oktober
In diesem Monat sind keine Spenden angezeigt worden
September
14/10004
17.10.2002
August
14/9954
11.09.2002
Juli
14/9861
14.08.2002
Juni
Die Pflicht zur zeitnahen Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 € übersteigen, als Bundestagsdrucksache wurde mit Änderung des Parteiengesetzes ab 01.07.2002 neu eingeführt.
Mai
April
März
Februar
Januar
Dokumente
14/9861 - Unterrichtung: Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz)
PDF | 103 KB — Status: 14.08.2002
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14/9954 - Unterrichtung: Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 § Satz 3 Parteiengesetz)
PDF | 104 KB — Status: 11.09.2002
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14/10004 - Unterrichtung: Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz)
PDF | 110 KB — Status: 17.10.2002
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15/191 - Unterrichtung: Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz)
PDF | 105 KB — Status: 17.12.2002
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15/525 - Unterrichtung: Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz)
PDF | 223 KB — Status: 07.03.2003
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