Internationales

Der Europarat

Gebäude des Europarates (Palais de´l Europe) in Straßburg.

(© Council of Europe / Photographer: Candice Imbert)

Unter und innerhalb dieser weltumfassenden Konzeption müssen wir die europäische Völkerfamilie in einer regionalen Organisation neu zusammenfassen, die man vielleicht die Vereinigten Staaten von Europa bezeichnen könnte. Der erste praktische Schritt wird die Bildung eines Europarats sein. 

– Winston Churchill, 1946

Der britische Premierminister Winston Churchill forderte in seiner „Züricher Rede“ 1946 nach dem Zweiten Weltkrieg die Vereinigten Staaten von Europa. Er vertrat die Meinung, dass nur so ein dauerhafter Frieden in Europa garantiert werden könnte.  


Wenige Jahre nach Churchills Rede wurde am 5. Mai 1949 der Europarat gegründet. Er ist die älteste zwischenstaatliche politische Organisation Europas. 

Bei dem Europarat handelt es sich um eine internationale Organisation mit Sitz in Straßburg und nicht um ein Organ der Europäischen Union. Zurzeit gehören 46 Staaten dem Europarat an.

  • Ziele des Europarates sind die die Förderung der Demokratie und
  • der Schutz der Menschenrechte sowie
  • der Rechtsstaatlichkeit

Die Satzung des Europarates sieht zwei Hauptorgane vor:

1. Das Ministerkomitee

Das Ministerkomitee setzt sich aus den Außenministerinnen und Außenministern der Mitgliedsländer sowie auf Botschafterebene aus den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten im Komitee der Ministerbeauftragten (KMB) zusammen. 

Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsorgan der intergouvernementalen Organisation Europarat. Es entscheidet zum Beispiel über die Ausrichtung des Europarates, den Haushalt, die Aufnahme neuer Mitgliedsländer, den Ausschluss von Staaten, entwickelt Europaratsverträge und kontrolliert die Einhaltung der Normen und Prinzipien des Europarates. 

2. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates

Die Parlamentarische Versammlung ist das parlamentarische Organ des Europarates, welches zugleich das größte politische Forum für Debatten in Europa darstellt. Insgesamt gehören der Versammlung 306 ordentliche Mitglieder und 306 Stellvertreter aus 46 Mitgliedsländern an.

 

Hinzu kommen weitere Institutionen und Gremien, wie zum Beispiel:

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
    • 1959 gegründet, 1998 reformiert
    • Überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
  • Kongress der Gemeinden und Regionen Europas
    • 1957 gegründet
    • Beratende Institution zu kommunalen und regionalen Themen
  • Sekretariat
    • Geleitet vom Generalsekretär des Europarates
    • Unterstützt das Ministerkomitee, die Parlamentarische Versammlung und andere Institutionen des Europarates
    • Rund 2.200 Mitarbeitende