Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz, 21/2512, 21/4528) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/4527) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Der Gesundheitsausschuss hatte am 4. März noch 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf mit teils weitreichenden Regelungen angenommen. Dabei geht es unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen.
Oppositionsinitiativen abgelehnt
Zuvor wurden in zweiter Beratung vier Änderungsanträge der AfD-Fraktion (21/4529, 21/4530, 21/4531, 21/4532) und ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4533) abgelehnt. Die Änderungsanträge der AfD wurden jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgewiesen. Für den Änderungsantrag der Grünen stimmten nur die Antragsteller. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
In dritter Beratung abgelehnt wurden Entschließungsanträge der AfD (21/4534) und von Bündnis 90/Die Grünen (21/4535). Der Entschließungsantrag der AfD wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dem Entschließungsantrag der Grünen stimmten nur die Antragsteller zu. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren“ (21/2721) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen“ (21/2707). Zum beiden Anträgen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen (21/4353, 21/4527) vorgelegt. Beim Grünen-Antrag enthielt sich die Linksfraktion. Union, AfD und SPD lehnten ihn ab. Den Antrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab,
Ministerin: Großer Schritt zur Neuordnung der Krankenhauslandschaft
In der Schlussberatung verteidigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Reform gegen heftige Kritik aus der Opposition. Mit dem Gesetz werde ein großer Schritt auf dem Weg zur notwendigen Neuordnung der Krankenhauslandschaft gegangen. „Wir brauchen die Bündelung von Kapazitäten, wir brauchen mehr Spezialisierung und dadurch Qualität in der stationären Versorgung.“ Es sei weder genügend Fachpersonal noch Geld vorhanden, um die Strukturen so zu lassen, wie sie sind. Die Ministerin erinnerte daran, dass viele Kliniken defizitär sind und die kommunalen Haushalte belasten. Das könne auf Dauer nicht funktionieren.
Angestrebt werde eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Warken betonte: „Die Menschen müssen sich auch in Zukunft auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, egal ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen.“
„Mehr Planungssicherheit mit realistischen Fristen“
Die jetzt vereinbarten Anpassungen gäben den Ländern und Krankenhäusern mehr Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung und einem soliden Fundament für die Finanzierung des Transformationsprozesse. Dazu stelle der Bund den Ländern in den nächsten zehn Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel aus dem Transformationsfonds stünden dabei nur für Krankenhäuser zur Verfügung, die ihre Strukturen auch anpassen, versicherte sie.
In Anspielung auf Kritik, wonach die von ihrem Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) angestoßene Ursprungsreform nunmehr verwässert werde, sagte Warken, es bleibe dabei, dass Krankenhäuser das nötige Personal, Erfahrung und Ausstattung vorweisen müssten. Bei einigen Ausnahmeregelungen sei ein guter Kompromiss gefunden worden, um Versorgungslücken zu vermeiden. So werde beispielsweise verhindert, dass bewährte Krebszentren von der Versorgung ausgeschlossen werden, indem künftig die Fallzahlvorgaben angepasst werden könnten.
CDU/CSU: Wir machen das Gesundheitssystem zukunftsfähig
Auch der CSU-Abgeordnete Dr. med. Stephan Pilsinger würdigte die nach langen Beratungen gefundenen Regelungen. Das deutsche Gesundheitssystem sei nicht effizient genug und zu teuer, die Ergebnisse seien gleichwohl nicht immer gut. Das betreffe auch die Krankenhäuser, die in der Bilanz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jährlich mehr als 100 Milliarden Euro ausmachten. Daher sei die Reform wichtig, betonte Pilsinger und dankte Lauterbach für dessen Initiative.
Das neue Gesetz diene dazu, die Umsetzbarkeit der Strukturreform zu verbessern. Die Patienten müssten auch künftig sicher sein, bei einem Notfall gut versorgt zu sein und ein Krankenhaus in der Nähe zu haben. Mit dem neuen Gesetz würden auch die wichtigen Fachkliniken abgesichert. Dass die Bundesmittel für den Transformationsfonds nunmehr aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt würden, entlaste die Krankenkassen. Pilsinger versprach: „Wir machen das Gesundheitssystem zukunftsfähig.“
SPD: Wir halten am Qualitätsanspruch fest
Dagmar Schmidt (SPD) räumte ein, Deutschland habe das teuerste Gesundheitssystem in Europa, aber viele Menschen hätten das Gefühl, das es nicht gut funktioniere. Der drastische Anstieg der Kosten in Krankenhäusern habe nichts mit den hochqualifizierten Mitarbeitern zu tun, die sich mit aller Kraft für die Versorgung der Patienten einsetzten und „den Laden“ am Laufen hielten. „Es liegt daran, dass wir über Jahre hinweg das Krankenhauswesen in eine Schieflage gebracht haben.“ So würden mehr Kapazitäten vorgehalten, als gebraucht werden. Das verstärke den Fachkräftemangel und setze Fehlanreize.
Um wirtschaftlich überleben zu können, böten die Kliniken zu viele Behandlungen an. Es sei daher überfällig, eine Reform einzuleiten mit Vorhaltefinanzierung und mehr Qualität. Mit dem neuen Gesetz werde Klarheit und Planungssicherheit geschaffen, sagte Schmidt und fügte hinzu: „Wir halten am Qualitätsanspruch fest.“
AfD: Es wird ein bürokratisches Monstrum geschaffen
Oppositionsvertreter der AfD, Linken und Grünen hielten der Koalition hingegen vor, die Versorgung mit dem Gesetz nicht zu verbessen. Martin Sichert (AfD) sagte, der Gesetzentwurf zeige, wie katastrophal die Situation im Gesundheitswesen inzwischen geworden sei. Er monierte Stückwerk und Regelungswut. So sei die Sonderregelung für Termine in der Radiologie fragwürdig angesichts der insgesamt fehlenden Facharzttermine.
Sichert warnte: „Es wird ein weiteres bürokratisches Monstrum geschaffen.“ Die zuletzt im Gesetz ergänzten 46 Änderungsanträge nannte er „massenhaft Stückwerk“. Mit diesen Änderungen sei das Gesetz im Übrigen ganz anders geworden als das, was vor Monaten noch vorgelegt worden sei: „Es ist nicht besser, nur komplizierter geworden.“
Das Kliniksterben gehe derweil weiter, monierte Sichert. Das Gesundheitssystem werde immer schlechter, weil es überreguliert sei. An die Lobbyisten im Gesundheitssystem traue sich niemand heran, auch die Bundesregierung nicht. So gebe es zum Beispiel viel zu viele Krankenkassen und einen aufgebähten Bürokratieapparat. Nötig sei aber mehr Zeit für Patienten.
Grüne: Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung
Sehr kritisch äußerten sich auch Grüne und Linke über den neuen Reformansatz der Bundesregierung. Dr. Janosch Dahmen sprach mit Blick auf die Koalition von „Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung“. Der Gesetzentwurf stehe für die „faktische Rückabwicklung“ der ursprünglichen Krankenhausreform. Die alte Reform habe das klare Ziel gehabt, komplexe Medizin an die geeigneten Standorte zu bringen, für mehr Spezialisierung und Qualität zu sorgen und dadurch auch mehr Wirtschaftlichkeit im System zu schaffen: „Genau diese Logik wird nun schrittweise ausgehebelt.“
So könnten nun Leistungsgruppen künftig bis zu sechs Jahre vergeben werden, ohne dass Qualitätskriterien erfüllt werden müssten. Mindestvorhaltezahlen würden um Jahre verschoben, die fachärztlichen Mindestvorgaben würden aufgeweicht. In der Onkochirurgie würden Mindestfallzahlen flexibilisiert. Damit könnten komplexe Eingriffe weiter an weniger geeigneten Kliniken erbracht werden.
Dahmen betonte: „Wir wissen alle: Routine rettet Leben.“ Das werde nun infrage gestellt. Er kritisierte: „Statt diese Strukturen endlich zu ändern, konservieren sie sie.“ Er fügte hinzu: „Sie verlängern ineffiziente Strukturen und wundern sich gleichzeitig über steigende Krankenkassenbeiträge.“ Das sei ein bitterer Tag für Patienten und Beitragszahler.
Linke: Grundübel der Fallpauschalen überwinden
Ähnlich aufgebracht argumentierte auch Ates Gürpinar (Die Linke), der beklagte, dass die einst versprochene Entökonomisierung des Gesundheitssystems nicht umgesetzt werde. Es gehe im Kern um die Überwindung des „Grundübels der Fallpauschalen“. Durch den Zwang, mit möglichst wenig Geld möglichst viele Fälle zu behandeln, werde die Sicherheit der Patienten gefährdet. Nötig sei eine Krankenhausreform, die flächendeckend eine gute, wohnortnahe Versorgung für alle sichere, die Beschäftigte nachhaltig entlaste, die am Bedarf orientiert sei und nicht am ökonomischen Zwang.
Gürpinar konstatierte: „Nach viel Gezeter zwischen Union und SPD, zwischen Bund und Ländern, ist klar: Weder durch die Reform noch durch die Reform der Reform wird ein grundlegendes Problem im Land für die Gesundheit gelöst.“ Stattdessen drohten flächendeckend bedarfsnotwendige Kliniken zu schließen. „Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.“ Derweil erwirtschafteten private Klinikkonzerne hohe Profite: „Das ist eine Zweckentfremdung von Versichertenbeiträgen.“
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die 2024 beschlossene Krankenhausreform wird mit dem Gesetz an einigen Stellen nachjustiert. Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz würden praxisgerecht fortentwickelt, wobei die grundsätzlichen Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – gewahrt bleiben sollen, schreibt die Regierung.
Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Die Landesbehörden können künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sind sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden.
61 statt 65 Leistungsgruppen
Für abrechnungsfähige Leistungen der Krankenhäuser gelten weiter Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen. Jedoch werden die entsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Zudem sind Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen. So werden die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die onkochirurgische Leistungen erbringen. Damit soll eine flächendeckende Versorgung ermöglicht werden.
Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge sollen ebenfalls ein Jahr später in Kraft treten. Die geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert. Die Jahre 2026 und 2027 werden, was die Vorhaltevergütung betrifft, als budgetneutral eingestuft. Die Konvergenzphase soll 2028 und 2029 folgen. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden.
Finanzierung des Bundesanteils
Geändert und erweitert wird zudem die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds, mit dem über zehn Jahre (2026 bis 2035) der Krankenhausstrukturwandel abgesichert werden soll. Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte dabei aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden.
Nun sind für den Fonds Bundesmittel vorgesehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Um die Länder zu entlasten, will der Bund auch die geplanten Jahrestranchen von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro gezahlt werden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt erhöht der Bund damit seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Aus den Fondsmitteln sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (21/3056) zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf. Sie betreffen unter anderem sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Es sei bedauerlich, dass der Gesetzentwurf keine Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für sektorenübergreifende Versorger (SÜV) vorsehe, heißt es in der Stellungnahme. Es würden voraussichtlich zahlreiche kleinere Krankenhäuser in die Struktur sektorenübergreifender Versorger überführt werden müssen.
Damit die Umwandlung in sektorenübergreifende Versorger gelinge, sei ein tragfähiger bundesweiter Rahmen erforderlich. Ein nicht gelingender Übergang berge das Risiko des Leerstandes und Verfalls bislang geförderter Klinikstandorte sowie den Verlust medizinischer Infrastruktur insbesondere in ländlichen Regionen.
„Bundesklinikatlas abschaffen“
Der Bundesrat bat außerdem darum, die vollständige Abschaffung des Bundesklinikatlasses zu prüfen. Der Atlas biete weder umfassende qualitätsbezogene Informationen, noch schaffe er Transparenz, sondern verunsichere Patienten und drohe, gefährliche Fehlleitungen der Patientenströme zu verursachen. Der Bundesrat sprach sich zudem dafür aus, die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten.
Die Bundesregierung lehnte die meisten Vorschläge ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht.
Abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/2721), die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. Sie benötigten eine auf ihre körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung. Deswegen sei in der vorherigen Wahlperiode mit der Krankenhausreform die Kindergesundheit in den Fokus genommen worden. Es seien mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin definiert worden. Diese Erfolge müssten gestärkt und nicht zurückgedreht werden.
Neben der drohenden Ausdünnung der stationären Versorgung von Kindern und Lieferengpässen bei Kindermedikamenten müssten auch die Bedarfsplanung von auf Kinder spezialisierte Psychotherapeuten, die nachhaltige Aufstellung der Frühen Hilfen, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädiatrischen Zentren sowie in Integrierten Notfallzentren und die Fachkräftesituation der Kinderkrankenpflege in den Blick genommen werden. Jedoch würden Haushaltsmittel in relevanten Bereichen gekürzt.
Die Abgeordneten forderten, die Kindergesundheit in den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik zu rücken und die notwendigen strukturellen, finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Zudem wurde gefordert, die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu sichern und hierfür die Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ zu erhalten.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Linksfraktion plädierte in ihrem abgelehnten Antrag (21/2707) für Änderungen am Finanzierungssystem der Betriebskosten in Krankenhäusern. Die Vergütung nach Fallpauschalen (DRG) schaffe in Kliniken den Fehlanreiz, die Menge der Behandlungen zu steigern, um mehr Einnahmen zu erzielen, auch wenn dies nicht medizinisch begründet sei.
Tatsächlich entstünden den Krankenhäusern auch unabhängig von der Zahl abrechenbarer Fälle erhebliche Kosten, vor allem für Personal. 2020 sei mit dem Pflegebudget die Finanzierung der Pflegekräfte nach dem Selbstkostendeckungsprinzip eingeführt worden. Seitdem würden die Kosten der Pflege aus den Fallpauschalen ausgeklammert. Den Krankenhäusern würden die tatsächlich entstehenden Kosten erstattet. Dies habe dazu geführt, dass mehr Pflegekräfte eingestellt wurden. Allerdings müssten die Krankenhäuser andere Berufsgruppen weiter aus den DRG-Erlösen bezahlen.
Die Einführung einer Vorhaltevergütung gehe mit dem Versprechen einher, dass den Krankenhäusern auch die Kosten finanziert werden, die unabhängig von der Zahl der Behandlungen anfallen. Diesem Anspruch werde die Vorhaltefinanzierung aber nicht gerecht, weil die Höhe der Vorhaltepauschalen an die Höhe der Fallpauschalen und damit ebenfalls an Behandlungsmengen gekoppelt sei. Die Abgeordneten forderten, die Personalkosten der Krankenhäuser vollständig aus den DRGs auszugliedern und analog zum Pflegebudget kostendeckend zu refinanzieren. (pk/06.03.2026)