Transparenz und Targeting politischer Werbung strittig debattiert
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 15. Januar 2026, mit politischer Werbung befasst. Die AfD-Fraktion hat dazu einen Antrag mit dem Titel „Politische Chancengleichheit auch im digitalen Raum – Aufhebung der Verordnung (EU) 24 / 900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung“ (21/3609) eingebracht. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur federführenden Beratung überwiesen.
AfD: Angriff auf Opposition und Pressefreiheit
Ruben Rupp (AfD) betonte in der Debatte, die Aufhebung der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung sei unverzüglich geboten. Sie schaffe „teures Compliance-Engineering, Rechtsunsicherheit und ein hohes Bußgeldrisiko“, mit dem Ergebnis, dass fast alle großen Plattformen seit Oktober 2025 politische Werbung nicht mehr zuließen. Dass die Verordnung nicht notwendig sei, zeige zudem der Zustand sozialer Medien vor Inkrafttreten der Verordnung, der „transparent und ausreichend“ gewesen sei, betonte Rupp. Die AfD sei nicht gegen Transparenz und wolle auch keine ausländische Wahlbeeinflussung dulden – die Bekämpfung dieser sei jedoch Aufgabe der Sicherheitsbehörden.
Aus Sicht der AfD stelle die Verordnung einen Angriff auf die Opposition und die Pressefreiheit dar. Betroffen seien primär neue Parteien, oppositionelle Kräfte, Kandidaten und Thinktanks, die auf digitale Reichweite angewiesen seien, sagte der Digitalpolitiker und sprach von der „gezielten Ausschaltung politischer Wettbewerber“.
CDU/CSU: Transparenz zu verlangen ist richtig
Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) betonte, dass der Grundgedanke der EU-Verordnung richtig sei: Politische Werbung sei ein Bestandteil der demokratischen Meinungsbildung und digitale Plattformen entschieden mit Reichweite über die Wirkung politischer Inhalte. Dort Transparenz zu verlangen, sei richtig, denn gerade der Blick zu Rechtsextremen zeige, dass Schutz vor ausländischer Einflussnahme nötig sei. Weiterhin richtig sei, dass die Regulierung nicht nur Parteien, sondern auch NGOs und zivilgesellschaftliche Player umfasse.
Dennoch sei die aktuelle Ausgestaltung „in Teilen überbürokratisiert“ und erzeuge Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, die in der Praxis nicht umsetzbar seien. Verbesserungen auf europäischer Ebene mit Augenmaß seien nötig. Der AfD warf Körner Unglaubwürdigkeit und Heuchelei vor, da sie im Europaparlament nicht gegen den Entwurf gestimmt habe.
Grüne: Ernst machen bei der digitalen Souveränität
Dr. Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) griff die AfD scharf an und warf der Fraktion unter anderem zwielichtige Verbindungen nach Russland vor. Die AfD liefere jeden Tag Gründe dafür, warum es mehr Transparenz bei der politischen Werbung brauche, betonte Lührmann. Sie verwies auch auf die kürzlich von den USA verhängten Einreisesperren gegen fünf Europäerinnen, darunter die Geschäftsführerinnen der Organisation HateAid. Lührmann fragte die AfD: „Haben Sie die deutschen Staatsbürgerinnen Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg an die US-Regierung verraten?“
Die Antwort der Bundesregierung auf die Sanktionen sei dürftig und keine konkrete Unterstützung für die Betroffenen, kritisierte Lührmann in Richtung Regierungsbank. Wenn Deutschland sich vor dieser Willkür schützen wolle, müsse man Ernst machen bei der digitalen Souveränität, europäische Alternativen unterstützen und Hassschleudern im Netz wie etwa „X“ verlassen.
SPD: Es braucht Regeln zurTransparenz
Johannes Schätzl (SPD) kritisierte, der AfD gehe es in Wahrheit um mehr Intransparenz im digitalen Wahlkampf. Die Verordnung sei mit Sicherheit „kein perfektes Instrument“ und müsse evaluiert und praktikabler ausgestaltet werden, doch der AfD gehe es nicht um eine Verbesserung. Es brauche Regeln zur Transparenz, denn diese seien eine Antwort auf serielle Probleme, wie etwa verdeckte Einflussnahme ausländischer Mächte oder Microtargeting, betonte Schätzl. Dass politische Werbung als solche erkennbar sei, sei die Grundvoraussetzung für einen fairen demokratischen Diskurs im digitalen Raum.
Es gehe der AfD im Antrag zudem um etwas anderes, sagte Schätzl: Die Fraktion versuche seit Monaten, die EU zu diskreditieren. Sie führe immer wieder das Argument an, die EU würde die Meinungsfreiheit beschränken. „Dabei dürfen Sie doch alles äußern, was Sie wollen im Netz“, sagte Schätzl in Richtung der AfD – es gelte die Meinungsfreiheit.
Linke: Die Verordnung bleibt Symptombekämpfung
Donata Vogtschmidt (Die Linke) kritisierte die sozialen Netzwerke als „Profitmaschinen für wenige Digitalkonzerne, die mit der Manipulierbarkeit unserer Meinung eine ungeheure Menge Geld verdienen“. „Gerade vor Wahlen sollten wir uns alle daran erinnern, dass vom Cambridge-Analytica-Skandal bis hin zur Bevorzugung der AfD auf der Plattform ‚X‘ eine Gefahr für unsere Demokratie ausgeht“, betonte die Digitalpolitikerin.
Vogtschmidt verwies auch auf die hohen Werbeeinnahmen von Meta, auch für rechtswidrige Inhalte, und sagte: „Wir steuern auf ein Internet zu, das mit Netzneutralität nichts mehr zu tun hat.“ Die Verordnung nannte sie einen „schwachen Versuch“, die schädlichen Folgen von Online-Werbung zu bremsen, der „Symptombekämpfung“ bleibe, sagte sie.
Antrag der AfD
Die AfD verlangt die Aufhebung der EU-Verordnung 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich im Europäischen Rat für die Aufhebung der Verordnung einzusetzen und die Arbeit an dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verordnung in nationales Recht umgehend einzustellen.
Weiter solle sich die Regierung künftig allen Gesetzesinitiativen der Europäischen Kommission, „die geeignet sind, die freie Meinungsäußerung der Bürger auch im digitalen Raum zu beschneiden, bereits zum Zeitpunkt der Beratungen im Europäischen Rat“ widersetzen, schreiben die Abgeordneten. Dies solle die Bundesregierung auch bei allen Initiativen tun, die geeignet seien, „die Teilnahme einzelner politischer Organisationen, inklusive Parteien und Fraktionen, an der öffentlichen Debatte auch im digitalen Raum“ zu behindern.
Der Verordnungstext kranke aus Sicht der Antragsteller an dem Umstand, dass er nicht sicher kläre, was „unter dem bewusst weit gefassten Begriff der politischen Werbung zu subsumieren“ sei. Die Reaktion von Plattformen und Werbevermarktern wie Alphabet oder Meta, Nutzern in der Europäischen Union ab Oktober 2025 keine politische Werbung mehr auszuspielen, stelle aus Sicht der Fraktion „eine Behinderung der Teilnahme aller Akteure am politischen Diskurs“ dar. Betroffen seien „primär jene Kräfte, die bevorzugt über digitale Kanäle kommunizierten“, sodass von einer Verzerrung des politischen Wettbewerbs zu sprechen sei, schreiben die Abgeordneten im Antrag weiter. (lbr/eis/15.01.2026)