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Gesundheit

Krankenhausreform soll nachjustiert werden

Die im vergangenen Jahr beschlossene Krankenhausreform soll nach dem Willen der Bundesregierung an einigen Stellen nachjustiert werden. Ihr Gesetzentwurf „zur Anpassung der Krankenhausreform“ (Krankenhausreformanpassungsgesetz, 21/2512) wurde am Mittwoch, 12. November 2025, in erster Lesung im Bundestag beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf an den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. 

Ebenfalls dem Gesundheitsausschuss überwiesen werden sollen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren“ (21/2721) sowie ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen“ (21/2707). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) würden praxisgerecht fortentwickelt, heißt es im Entwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz. Die grundsätzlichen Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – sollen dabei gewahrt bleiben.

Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Die Landesbehörden sollen künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden können, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sollen sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden sein.

Leistungsgruppen sollen von 65 auf 61 reduziert werden

Für abrechnungsfähige Leistungen der Krankenhäuser gelten weiterhin Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen. Jedoch werden die entsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Zudem sind Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen. So werden die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die onkochirurgische Leistungen erbringen. Damit soll eine flächendeckende Versorgung ermöglicht werden.

Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge sollen ebenfalls ein Jahr später in Kraft treten. Die geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert. Die Jahre 2026 und 2027 werden, was die Vorhaltevergütung betrifft, als budgetneutral eingestuft. Die Konvergenzphase soll 2028 und 2029 folgen. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden.

Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Geändert und erweitert wird zudem die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds (KHTF), mit dem über zehn Jahre (2026 bis 2035) der Krankenhausstrukturwandel abgesichert werden soll. Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte dabei aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden.

Nun sind für den Fonds Bundesmittel vorgesehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Um die Länder zu entlasten, will der Bund auch die geplanten Jahrestranchen von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro gezahlt werden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt erhöht der Bund damit seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Aus den Fondsmitteln sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können. (pk/hau/12.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

Bundesministerin für Gesundheit

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Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

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Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

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Claudia Weiss

Claudia Weiss

© Claudia Weiss/ Nils Rauber

Weiss, Claudia

AfD

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Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Machalet, Dr. Tanja

SPD

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Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/2512 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    PDF | 1 MB — Status: 03.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2707 - Antrag: Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren - Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen
    PDF | 158 KB — Status: 11.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2721 - Antrag: Kindergesundheit stärken - Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren
    PDF | 203 KB — Status: 11.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/2512, 21/2721, 21/2707 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten: Nachbesserungen an geplanter Anpassung der Krankenhausreform

Zeit: Mittwoch, 17. Dezember 2025, 17.30 bis 19.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

Gesundheitsverbände unterstützen im Grundsatz das Vorhaben der Bundesregierung, die Krankenhausreform „praxisgerecht“ fortzuentwickeln, fordern aber Nachbesserungen an wichtigen Stellen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) (21/2512, 21/3056). So werden beispielsweise neue Vorgaben für die Kooperation von Krankenhäusern gefordert und eine veränderte Finanzierungssystematik. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwochabend, 17. Dezember 2025, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

„Verwässerung der Krankenhausreform“ befürchtet

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warnte nachdrücklich vor einer Verwässerung der Krankenhausreform. Mit dem neuen Gesetz drohten die angestrebten Ziele nicht erreicht zu werden. Vor allem die weitreichenden Ausnahmeregelungen für die Länder eröffneten die Möglichkeit, Qualitätskriterien auszuhebeln. Kooperationen zwischen Krankenhäusern und mit niedergelassenen Ärzten könnten grundsätzlich sinnvoll sein. Der Entwurf öffne jedoch die Tür für nahezu unbegrenzte Kooperationen ohne hinreichende Qualitätsprüfungen. Was den Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) angehe, fehle es an klaren Vorgaben für eine zielgerichtete und priorisierte Mittelvergabe. Damit drohe eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund erklärte, enttäuschend sei, dass der Entwurf bei der Vorhaltevergütung nur eine Fristverlängerung vorsehe. Solange die Vorhaltevergütung fallzahlabhängig sei, bleibe sie in ihrer Konstruktion fehlerhaft. Durch die Komplexität der Abrechnung entstehe eine erhebliche zusätzliche Dokumentationslast. Erforderlich sei eine grundlegende Anpassung der Finanzierungssystematik. Auch die Mindestvorhaltezahlen für die Leistungsgruppen entsprächen keiner wissenschaftlichen Evidenz.

DKG: Vorhaltefinanzierung ist problematisch

Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die darauf hinwies, dass der Gesetzentwurf aus ihrer Sicht im Bundesrat zustimmungsbedürftig ist. Das KHAG greife wie das vorherige Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) massiv in die Krankenhausplanung ein, die Ländersache sei. Der Verband hält zudem die Vorhaltefinanzierung für problematisch. Die Verschiebung sei keine Lösung. Die Vorhaltefinanzierung sollte vollständig ausgesetzt und ein fallzahlunabhängiges Alternativkonzept entwickelt werden. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Vorhaltefinanzierung ungeeignet, um die wirtschaftliche Situation bedarfsnotwendiger Krankenhäuser nachhaltig zu sichern. 

Unverzichtbar sei, mit der neuen Krankenhausplanung die Besonderheiten von Fachkliniken zu berücksichtigen, damit sie in vollem Umfang an der Krankenhausversorgung teilnehmen könnten. Grundlegenden Nachbesserungsbedarf weise zudem der Leistungsgruppenkatalog mit den Qualitätskriterien auf.

Zentralisierung und Spezialisierung der Krankenhausversorgung 

Nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes können die geplanten Änderungen die Konstruktionsfehler nicht beseitigen. Angesichts des Fachkräftemangels müsse die Zentralisierung und Spezialisierung der Krankenhausversorgung weiter das Ziel sein, das nicht durch Ausnahmeregelungen ausgehebelt werden dürfe. Der Verband forderte eine fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung und dazu die Einführung einer bedarfsorientierten Finanzierung auf Basis von Planfallzahlen. 

Die Verschiebung der Vorhaltefinanzierung sollte genutzt werden, um ein Bedarfsbemessungsinstrument zu entwickeln. Das jetzt vorgesehene System auf Basis von Ist-Fallzahlen berge zu viele Fehlanreize und könne zu ökonomisch motivierten Behandlungsentscheidungen führen. Ferner müssten Webfehler bei der Ausgestaltung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen behoben werden. So sollte auf eine verpflichtende Vorhaltung von stationären Leistungen verzichtet werden.

Situation von Kinderabteilungen und regionale Besonderheiten

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) zeigte sich irritiert über die ersatzlose Streichung der Leistungsgruppe 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“. In einem Fachgutachten sei für die Erhaltung der Leistungsgruppe plädiert worden, um die spezialärztliche Versorgung von schwer und chronisch kranken Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. In den vergangenen Jahren seien bereits viele Kinderabteilungen geschlossen worden. Anders als in der Erwachsenenmedizin bestehe somit kein weiterer Konzentrationsbedarf.

Der Deutsche Caritasverband und die Katholischen Krankenhäuser mahnten mehr Rücksicht auf die Belange kleiner Versorger an. Ohne eine stärkere Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, der Versorgungsrealitäten sowie einer Verzahnung der Krankenhausreform mit der Notfallreform und einer erforderlichen Krisen-Resilienz-Strategie für Krankenhäuser drohe ein struktureller Abbau von Krankenhausangeboten, der die flächendeckende Versorgung gefährde. Die Verbände bemängelten unter anderem unzureichende Ausnahmereglungen, starre Strukturvorgaben sowie eine untaugliche Vorhaltevergütung.

Warnung vor Abschaffung von Leistungsgruppen

In der Anhörung machten mehrere Sachverständige deutlich, dass aus ihrer Sicht an den Qualitätsvorgaben im Wesentlichen festgehalten werden sollte. Kritisiert wurden zu viele Ausnahmen und der Verzicht auf bestimmte Spezialkompetenzen in Leistungsgruppen. So kritisierte der Einzelsachverständige Prof. Dr. Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke, die nunmehr geplanten Ausnahmen konterkarierten das Ziel der Reform, zu mehr Qualität und Patientensicherheit zu kommen. 

Er warnte nachdrücklich vor der Abschaffung von Leistungsgruppen in den Bereichen Kinder- und Jugendmedizin sowie Infektiologie. Damit werde das fatale Signal ausgesendet, dass diese Fachrichtungen künftig keine Rolle mehr spielten. Auch die geplante Ambulantisierung stoße bei schwierigen Fällen in der Praxis an ihre Grenzen. (pk/17.12.2025)

Dokumente

  • 21/2512 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    PDF | 1 MB — Status: 03.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3056 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) - Drucksache 21/2512 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 536 KB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 23. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 17. Dezember 2025, 17:30 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 23. Protokoll vom 17. Dezember 2025 öffentliche Anhörung "KHAG"

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • Marburger Bund
  • AOK Bundesverband
  • AOK Bundesverband
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Verband der Ersatzkassen (vdek)
  • Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)
  • Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)
  • BKK Dachverband
  • Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. (KKVD)
  • GKV Spitzenverband
  • Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa)
  • Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Infektiologie
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
  • Medizinischer Dienst Bund
  • Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Deutscher Pflegerat e.V.
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen
  • Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser
  • ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Verband der Universitätsklinika Deutschlands
  • iKK e.V.
  • Bundesärztekammer
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe)
  • Deutscher Städtetag
  • Deutscher Landkreistag
  • Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
  • Verband kommunaler Gesundheitseinrichtungen e.V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Änderungsanträge 1-15 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG)
  • Änderungsanträge 1-3 der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG)
  • Änderungsantrag 4 der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten bewerten Grünen-Antrag zur medizinischen Versorgung von Kindern

Zeit: Mittwoch, 28. Januar 2026, 16.15 bis 17.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/2721) erhobene Forderung, die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern, haben sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses geladenen Sachverständigen am Mittwoch, 28. Januar 2026, ausgetauscht.

Kinder seien keine kleinen Erwachsenen, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Sie benötigten eine auf ihre körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung, weshalb in der vorherigen Wahlperiode mit der Krankenhausreform die Kindergesundheit in den Fokus genommen worden sei und mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin definiert worden seien.

Experte unterstützt Forderung

Diese Erfolge müssten gestärkt und nicht zurückgedreht werden, verlangen die Grünen. 
Ihre Forderung nach Sicherung der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen und den Erhalt der Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ wurde von Dr. Andreas Artlich, Generalsekretär des Verbandes Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands, unterstützt. 

Man müsse sich klarmachen, dass die spezialfachärztliche Pädiatrie in Deutschland im Unterschied zu der Erwachsenen-Medizin „ganz überwiegend an den Kliniken verortet ist“, sagte Artlich. Gebe man die beiden Leistungsgruppen auf, würde nicht nur die spezialfachärztliche Pädiatrie im stationären Bereich beschädigt, sondern auch im ambulanten Bereich. Für Kliniken existierte dann kein Anreiz mehr, Spezialbereiche wie etwa die Kinder-Gastroentologie zu unterhalten. 

Folgen durch Bewegungsmangel und Soziale Medien

Prof. Heidrun Thaiss von der Technischen Universität München verwies darauf, dass neben der wichtigen individuellen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Krankheitsfall auch der Child Public Health-Aspekt eine wichtige Rolle spiele. Es gebe bis zu 25 Prozent chronisch kranker Kinder mit speziellen Hilfebedarfen „zum Beispiel im schulischen Kontext“. 

Die Entwicklung von infektiösen zu psychischen Erkrankungen sei während der Pandemie gestiegen. Thaiss verwies auch auf somatische Folgen „durch den Bewegungsmangel und die Nutzung sozialer Medien“. Insbesondere müsse auf die Gewichtsentwicklung bei Jungen – noch verstärkt durch bildungsferne und soziale Problemlagen – zukünftig geachtet werden. 

Spezialbereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie

Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), forderte eine gesetzliche Anpassung hinsichtlich der gesonderten Ausweisung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Derzeit sei ein Bedarf für die gesamte Arztgruppe der Psychotherapeuten festgelegt. 20 Prozent der insgesamt für diese Gruppe ausgewiesenen Sitze müssten aktuell für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden. 

Das, so Hecken, ermögliche keine passgenaue Steuerung, weil es wachsende Versorgungsbedarfe gebe, die regional unterschiedlich seien. In städtischen Gebieten, insbesondere in sozial benachteiligten Gebieten, brauche es deutlich mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als in anderen Bereichen. 

Hybrid-DRGs und Weiterbildungsförderung 

Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser von der Klinik für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Essen begrüßte die sogenannten Hybrid-DRGs, durch die insbesondere im kinderchirurgischen Bereich die Möglichkeit bestehe, Kindern Krankenhausaufenthalte zu ersparen. Bei Hybrid-DRGs kann die Pauschale sowohl von ambulanten als auch von stationären Leistungserbringern abgerechnet werden.

Es müsse jedoch geklärt werden welche Fälle wo zu leisten sind, und wie sie vergütet werden, sagte sie. 
Aus Sicht von Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, ist der Ausbau der Kapazitäten der Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin das wichtigste politische Ziel zur Sicherstellung der pädiatrischen Versorgung der laufenden Legislaturperiode. Um diesen Ausbau zu ermöglichen, sei eine Gleichstellung der Pädiatrie mit der Allgemeinmedizin in der ambulanten Weiterbildungsförderung nach Paragraf 75 Kinder- a SGB V zielführend. Solle die Pädiatrie in Zukunft weiterhin in die Lage versetzt werden, ihre primärärztliche Funktion zu erfüllen, brauche sie die primärärztliche Weiterbildungsförderung.

„Frühzeitige Entlassung von Kindern meist unproblematisch“

Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, sagte, die Abschaffung der Abschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer für Kinder und Jugendliche in Krankenhäusern dürfe sich nicht weiter verzögern. 

Eine frühzeitige Entlassung in das familiäre Umfeld sei meist nicht nur unproblematisch, sondern wirke sich positiv auf Genesung und Entwicklungsverlauf aus. Aus fachlicher Sicht sei es daher nicht sachgerecht, die Abschaffung der Abschläge weiter aufzuschieben, sagte Rodeck und unterstütze so eine der Forderungen des Antrags. 

Bereich der pädiatrischen Pflege

Zur 2020 eingeführten Generalistik in der Pflegeausbildung waren bei der Anhörung unterschiedliche Auffassungen zu vernehmen. Julia Venzke, Mitinitiatorin der Petition „Gesundheitsfachberufe – Erhalt des Wahlrechts nach Paragraf 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“, sprach von einem großen Risiko bei der Versorgungsqualität, wenn die Wahlmöglichkeit zum gesonderten Berufsabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger entfällt. Nach fünf Jahren Generalistik sei zu erkennen, dass neue Kolleginnen und Kollegen deutlich mehr Einarbeitungszeit benötigten. Der Beruf werde aber auch unattraktiv, wenn lange Ausbildungen in der Altenpflege und in der Erwachsenenpflege benötigt werden, obwohl die Auszubildeten schlussendlich in den Kinderbereich wollten. 

Rita Zöllner, Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, verwies darauf, dass in der Generalistik in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame Ausbildung stattfinde und erst im dritten Ausbildungsjahr eine Spezialisierung erfolge. Für den Bereich der pädiatrischen Pflege werde diese aber nicht flächendeckend angeboten. Die Umsetzung hänge stark vom Träger der praktischen Ausbildung und von den Pflegeschulen ab. Nicht alle Ausbildungsanbieter hätten ausreichende Kapazitäten oder Interessen, den pädiatrischen Vertiefungsansatz anzubieten. Wenn es also Problem bei der Einarbeitung gebe, liege das nicht an der generalistischen Ausbildung, „sondern an der Trägheit der Betriebe“, sagte Zöllner. (hau/29.01.2026)

Dokumente

  • 21/2721 - Antrag: Kindergesundheit stärken - Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren
    PDF | 203 KB — Status: 11.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 27. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 28. Januar 2026, 16:15 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
  • Verband leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands
  • Julia Venzke

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Bundestag beschließt Weiterentwicklung der Krankenhausreform

Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz, 21/2512, 21/4528) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/4527) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Der Gesundheitsausschuss hatte am 4. März noch 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf mit teils weitreichenden Regelungen angenommen. Dabei geht es unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen. 

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Zuvor wurden in zweiter Beratung vier Änderungsanträge der AfD-Fraktion (21/4529, 21/4530, 21/4531, 21/4532) und ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4533) abgelehnt. Die Änderungsanträge der AfD wurden jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgewiesen. Für den Änderungsantrag der Grünen stimmten nur die Antragsteller. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

In dritter Beratung abgelehnt wurden Entschließungsanträge der AfD (21/4534) und von Bündnis 90/Die Grünen (21/4535). Der Entschließungsantrag der AfD wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dem Entschließungsantrag der Grünen stimmten nur die Antragsteller zu. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. 

Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren“ (21/2721) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen“ (21/2707). Zum beiden Anträgen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen (21/4353, 21/4527) vorgelegt. Beim Grünen-Antrag enthielt sich die Linksfraktion. Union, AfD und SPD lehnten ihn ab. Den Antrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab, 

Ministerin: Großer Schritt zur Neuordnung der Krankenhauslandschaft

In der Schlussberatung verteidigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Reform gegen heftige Kritik aus der Opposition. Mit dem Gesetz werde ein großer Schritt auf dem Weg zur notwendigen Neuordnung der Krankenhauslandschaft gegangen. „Wir brauchen die Bündelung von Kapazitäten, wir brauchen mehr Spezialisierung und dadurch Qualität in der stationären Versorgung.“ Es sei weder genügend Fachpersonal noch Geld vorhanden, um die Strukturen so zu lassen, wie sie sind. Die Ministerin erinnerte daran, dass viele Kliniken defizitär sind und die kommunalen Haushalte belasten. Das könne auf Dauer nicht funktionieren.

Angestrebt werde eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Warken betonte: „Die Menschen müssen sich auch in Zukunft auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, egal ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen.“

„Mehr Planungssicherheit mit realistischen Fristen“

Die jetzt vereinbarten Anpassungen gäben den Ländern und Krankenhäusern mehr Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung und einem soliden Fundament für die Finanzierung des Transformationsprozesse. Dazu stelle der Bund den Ländern in den nächsten zehn Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel aus dem Transformationsfonds stünden dabei nur für Krankenhäuser zur Verfügung, die ihre Strukturen auch anpassen, versicherte sie. 

In Anspielung auf Kritik, wonach die von ihrem Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) angestoßene Ursprungsreform nunmehr verwässert werde, sagte Warken, es bleibe dabei, dass Krankenhäuser das nötige Personal, Erfahrung und Ausstattung vorweisen müssten. Bei einigen Ausnahmeregelungen sei ein guter Kompromiss gefunden worden, um Versorgungslücken zu vermeiden. So werde beispielsweise verhindert, dass bewährte Krebszentren von der Versorgung ausgeschlossen werden, indem künftig die Fallzahlvorgaben angepasst werden könnten.

CDU/CSU: Wir machen das Gesundheitssystem zukunftsfähig

Auch der CSU-Abgeordnete Dr. med. Stephan Pilsinger würdigte die nach langen Beratungen gefundenen Regelungen. Das deutsche Gesundheitssystem sei nicht effizient genug und zu teuer, die Ergebnisse seien gleichwohl nicht immer gut. Das betreffe auch die Krankenhäuser, die in der Bilanz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jährlich mehr als 100 Milliarden Euro ausmachten. Daher sei die Reform wichtig, betonte Pilsinger und dankte Lauterbach für dessen Initiative. 

Das neue Gesetz diene dazu, die Umsetzbarkeit der Strukturreform zu verbessern. Die Patienten müssten auch künftig sicher sein, bei einem Notfall gut versorgt zu sein und ein Krankenhaus in der Nähe zu haben. Mit dem neuen Gesetz würden auch die wichtigen Fachkliniken abgesichert. Dass die Bundesmittel für den Transformationsfonds nunmehr aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt würden, entlaste die Krankenkassen. Pilsinger versprach: „Wir machen das Gesundheitssystem zukunftsfähig.“

SPD: Wir halten am Qualitätsanspruch fest

Dagmar Schmidt (SPD) räumte ein, Deutschland habe das teuerste Gesundheitssystem in Europa, aber viele Menschen hätten das Gefühl, das es nicht gut funktioniere. Der drastische Anstieg der Kosten in Krankenhäusern habe nichts mit den hochqualifizierten Mitarbeitern zu tun, die sich mit aller Kraft für die Versorgung der Patienten einsetzten und „den Laden“ am Laufen hielten. „Es liegt daran, dass wir über Jahre hinweg das Krankenhauswesen in eine Schieflage gebracht haben.“ So würden mehr Kapazitäten vorgehalten, als gebraucht werden. Das verstärke den Fachkräftemangel und setze Fehlanreize.

Um wirtschaftlich überleben zu können, böten die Kliniken zu viele Behandlungen an. Es sei daher überfällig, eine Reform einzuleiten mit Vorhaltefinanzierung und mehr Qualität. Mit dem neuen Gesetz werde Klarheit und Planungssicherheit geschaffen, sagte Schmidt und fügte hinzu: „Wir halten am Qualitätsanspruch fest.“

AfD: Es wird ein bürokratisches Monstrum geschaffen

Oppositionsvertreter der AfD, Linken und Grünen hielten der Koalition hingegen vor, die Versorgung mit dem Gesetz nicht zu verbessen. Martin Sichert (AfD) sagte, der Gesetzentwurf zeige, wie katastrophal die Situation im Gesundheitswesen inzwischen geworden sei. Er monierte Stückwerk und Regelungswut. So sei die Sonderregelung für Termine in der Radiologie fragwürdig angesichts der insgesamt fehlenden Facharzttermine. 

Sichert warnte: „Es wird ein weiteres bürokratisches Monstrum geschaffen.“ Die zuletzt im Gesetz ergänzten 46 Änderungsanträge nannte er „massenhaft Stückwerk“. Mit diesen Änderungen sei das Gesetz im Übrigen ganz anders geworden als das, was vor Monaten noch vorgelegt worden sei: „Es ist nicht besser, nur komplizierter geworden.“ 

Das Kliniksterben gehe derweil weiter, monierte Sichert. Das Gesundheitssystem werde immer schlechter, weil es überreguliert sei. An die Lobbyisten im Gesundheitssystem traue sich niemand heran, auch die Bundesregierung nicht. So gebe es zum Beispiel viel zu viele Krankenkassen und einen aufgebähten Bürokratieapparat. Nötig sei aber mehr Zeit für Patienten.

Grüne: Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung

Sehr kritisch äußerten sich auch Grüne und Linke über den neuen Reformansatz der Bundesregierung. Dr. Janosch Dahmen sprach mit Blick auf die Koalition von „Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung“. Der Gesetzentwurf stehe für die „faktische Rückabwicklung“ der ursprünglichen Krankenhausreform. Die alte Reform habe das klare Ziel gehabt, komplexe Medizin an die geeigneten Standorte zu bringen, für mehr Spezialisierung und Qualität zu sorgen und dadurch auch mehr Wirtschaftlichkeit im System zu schaffen: „Genau diese Logik wird nun schrittweise ausgehebelt.“ 

So könnten nun Leistungsgruppen künftig bis zu sechs Jahre vergeben werden, ohne dass Qualitätskriterien erfüllt werden müssten. Mindestvorhaltezahlen würden um Jahre verschoben, die fachärztlichen Mindestvorgaben würden aufgeweicht. In der Onkochirurgie würden Mindestfallzahlen flexibilisiert. Damit könnten komplexe Eingriffe weiter an weniger geeigneten Kliniken erbracht werden. 

Dahmen betonte: „Wir wissen alle: Routine rettet Leben.“ Das werde nun infrage gestellt. Er kritisierte: „Statt diese Strukturen endlich zu ändern, konservieren sie sie.“ Er fügte hinzu: „Sie verlängern ineffiziente Strukturen und wundern sich gleichzeitig über steigende Krankenkassenbeiträge.“ Das sei ein bitterer Tag für Patienten und Beitragszahler.

Linke: Grundübel der Fallpauschalen überwinden

Ähnlich aufgebracht argumentierte auch Ates Gürpinar (Die Linke), der beklagte, dass die einst versprochene Entökonomisierung des Gesundheitssystems nicht umgesetzt werde. Es gehe im Kern um die Überwindung des „Grundübels der Fallpauschalen“. Durch den Zwang, mit möglichst wenig Geld möglichst viele Fälle zu behandeln, werde die Sicherheit der Patienten gefährdet. Nötig sei eine Krankenhausreform, die flächendeckend eine gute, wohnortnahe Versorgung für alle sichere, die Beschäftigte nachhaltig entlaste, die am Bedarf orientiert sei und nicht am ökonomischen Zwang. 

Gürpinar konstatierte: „Nach viel Gezeter zwischen Union und SPD, zwischen Bund und Ländern, ist klar: Weder durch die Reform noch durch die Reform der Reform wird ein grundlegendes Problem im Land für die Gesundheit gelöst.“ Stattdessen drohten flächendeckend bedarfsnotwendige Kliniken zu  schließen. „Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.“ Derweil erwirtschafteten private Klinikkonzerne hohe Profite: „Das ist eine Zweckentfremdung von Versichertenbeiträgen.“ 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die 2024 beschlossene Krankenhausreform wird mit dem Gesetz an einigen Stellen nachjustiert. Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz würden praxisgerecht fortentwickelt, wobei die grundsätzlichen Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – gewahrt bleiben sollen, schreibt die Regierung.

Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Die Landesbehörden können künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sind sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden.

61 statt 65 Leistungsgruppen

Für abrechnungsfähige Leistungen der Krankenhäuser gelten weiter Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen. Jedoch werden die entsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Zudem sind Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen. So werden die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die onkochirurgische Leistungen erbringen. Damit soll eine flächendeckende Versorgung ermöglicht werden.

Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge sollen ebenfalls ein Jahr später in Kraft treten. Die geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert. Die Jahre 2026 und 2027 werden, was die Vorhaltevergütung betrifft, als budgetneutral eingestuft. Die Konvergenzphase soll 2028 und 2029 folgen. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden.

Finanzierung des Bundesanteils

Geändert und erweitert wird zudem die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds, mit dem über zehn Jahre (2026 bis 2035) der Krankenhausstrukturwandel abgesichert werden soll. Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte dabei aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden.

Nun sind für den Fonds Bundesmittel vorgesehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Um die Länder zu entlasten, will der Bund auch die geplanten Jahrestranchen von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro gezahlt werden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt erhöht der Bund damit seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Aus den Fondsmitteln sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (21/3056) zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf. Sie betreffen unter anderem sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Es sei bedauerlich, dass der Gesetzentwurf keine Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für sektorenübergreifende Versorger (SÜV) vorsehe, heißt es in der Stellungnahme. Es würden voraussichtlich zahlreiche kleinere Krankenhäuser in die Struktur sektorenübergreifender Versorger überführt werden müssen.

Damit die Umwandlung in sektorenübergreifende Versorger gelinge, sei ein tragfähiger bundesweiter Rahmen erforderlich. Ein nicht gelingender Übergang berge das Risiko des Leerstandes und Verfalls bislang geförderter Klinikstandorte sowie den Verlust medizinischer Infrastruktur insbesondere in ländlichen Regionen.

„Bundesklinikatlas abschaffen“

Der Bundesrat bat außerdem darum, die vollständige Abschaffung des Bundesklinikatlasses zu prüfen. Der Atlas biete weder umfassende qualitätsbezogene Informationen, noch schaffe er Transparenz, sondern verunsichere Patienten und drohe, gefährliche Fehlleitungen der Patientenströme zu verursachen. Der Bundesrat sprach sich zudem dafür aus, die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten.

Die Bundesregierung lehnte die meisten Vorschläge ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht. 

Abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/2721), die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. Sie benötigten eine auf ihre körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung. Deswegen sei in der vorherigen Wahlperiode mit der Krankenhausreform die Kindergesundheit in den Fokus genommen worden. Es seien mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin definiert worden. Diese Erfolge müssten gestärkt und nicht zurückgedreht werden.

Neben der drohenden Ausdünnung der stationären Versorgung von Kindern und Lieferengpässen bei Kindermedikamenten müssten auch die Bedarfsplanung von auf Kinder spezialisierte Psychotherapeuten, die nachhaltige Aufstellung der Frühen Hilfen, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädiatrischen Zentren sowie in Integrierten Notfallzentren und die Fachkräftesituation der Kinderkrankenpflege in den Blick genommen werden. Jedoch würden Haushaltsmittel in relevanten Bereichen gekürzt.

Die Abgeordneten forderten, die Kindergesundheit in den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik zu rücken und die notwendigen strukturellen, finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Zudem wurde gefordert, die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu sichern und hierfür die Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ zu erhalten.

Abgelehnter Antrag der Linken

Die Linksfraktion plädierte in ihrem abgelehnten Antrag (21/2707) für Änderungen am Finanzierungssystem der Betriebskosten in Krankenhäusern. Die Vergütung nach Fallpauschalen (DRG) schaffe in Kliniken den Fehlanreiz, die Menge der Behandlungen zu steigern, um mehr Einnahmen zu erzielen, auch wenn dies nicht medizinisch begründet sei.

Tatsächlich entstünden den Krankenhäusern auch unabhängig von der Zahl abrechenbarer Fälle erhebliche Kosten, vor allem für Personal. 2020 sei mit dem Pflegebudget die Finanzierung der Pflegekräfte nach dem Selbstkostendeckungsprinzip eingeführt worden. Seitdem würden die Kosten der Pflege aus den Fallpauschalen ausgeklammert. Den Krankenhäusern würden die tatsächlich entstehenden Kosten erstattet. Dies habe dazu geführt, dass mehr Pflegekräfte eingestellt wurden. Allerdings müssten die Krankenhäuser andere Berufsgruppen weiter aus den DRG-Erlösen bezahlen.

Die Einführung einer Vorhaltevergütung gehe mit dem Versprechen einher, dass den Krankenhäusern auch die Kosten finanziert werden, die unabhängig von der Zahl der Behandlungen anfallen. Diesem Anspruch werde die Vorhaltefinanzierung aber nicht gerecht, weil die Höhe der Vorhaltepauschalen an die Höhe der Fallpauschalen und damit ebenfalls an Behandlungsmengen gekoppelt sei. Die Abgeordneten forderten, die Personalkosten der Krankenhäuser vollständig aus den DRGs auszugliedern und analog zum Pflegebudget kostendeckend zu refinanzieren. (pk/06.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

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  • 21/2512 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    PDF | 1 MB — Status: 03.11.2025
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  • 21/2707 - Antrag: Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren - Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen
    PDF | 158 KB — Status: 11.11.2025
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  • 21/2721 - Antrag: Kindergesundheit stärken - Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren
    PDF | 203 KB — Status: 11.11.2025
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  • 21/3056 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) - Drucksache 21/2512 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 536 KB — Status: 03.12.2025
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  • 21/4353 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Johannes Wagner, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/2721 - Kindergesundheit stärken - Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren
    PDF | 172 KB — Status: 26.02.2026
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  • 21/4527 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2512, 21/3056 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/2707 - Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren - Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen
    PDF | 3 MB — Status: 04.03.2026
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  • 21/4528 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2512, 21/3056, 21/4527 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    PDF | 200 KB — Status: 04.03.2026
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  • 21/4529 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/2512, 21/3056, 21/4527 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    PDF | 447 KB — Status: 04.03.2026
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  • 21/4530 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/2512, 21/3056, 21/4527 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    PDF | 446 KB — Status: 04.03.2026
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  • 21/4531 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/2512, 21/3056, 21/4527 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    PDF | 449 KB — Status: 04.03.2026
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  • 21/4532 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/2512, 21/3056, 21/4527 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    PDF | 438 KB — Status: 04.03.2026
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  • 21/4533 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/2512, 21/3056, 21/4527 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    PDF | 1 MB — Status: 04.03.2026
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  • 21/4534 - Entschließungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/2512, 21/3056, 21/4527 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    PDF | 455 KB — Status: 04.03.2026
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  • 21/4535 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/2512, 21/3056, 21/4527 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    PDF | 530 KB — Status: 04.03.2026
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Änderungsantrag 21/4529 abgelehnt
  • Änderungsantrag 21/4530 abgelehnt
  • Änderungsantrag 21/4531 abgelehnt
  • Änderungsantrag 21/4532 abgelehnt
  • Änderungsantrag 21/4533 abgelehnt


Gesetzentwurf 21/2512 (Beschlussempfehlung 21/4527 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Entschließungsantrag 21/4534 abgelehnt
Entschließungsantrag 21/4535 abgelehnt

Antrag 21/2721 (Beschlussempfehlung 21/4353 Antrag ablehnen) angenommen
Antrag 21/2707 (Beschlussempfehlung 21/4527 Buchstabe b: Antrag ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 18.03.2026