Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, über folgende Vorlagen abgestimmt: 

Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Angenommen hat das Parlament eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 14 / 25, 21/1107). Bei dem Streitverfahren geht es um die Vergabe von Sitzungssälen an die Fraktionen im Bundestag. Dazu soll eine Stellungnahme abgegeben und ein Prozessbevollmächtigter oder eine Prozessbevollmächtigte eingesetzt werden. Für die Annahme der Beschlussempfehlung votierten alle Fraktionen außer der AfD, die sich der Stimme enthielt. 

Vorlagen aus früheren Wahlperioden: Der Bundestag hat einen Antrag von CDU/CSU und SPD zur erneuten Überweisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden (21/1541) angenommen. Dabei handelt es sich um 81 Vorlagen 14 ständige Ausschüsse betreffend zur federführenden Bratung. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hauses.

Einsprüche gegen die Europawahl 2024: Einstimmig angenommen wurde zudem eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 (21/900). Der Ausschuss empfiehlt darin, 27 Einsprüche wegen Unbegründetheit zurückzuweisen und in vier Fällen subjektive Rechtsverletzungen festzustellen. Davon sollen drei Einsprüche wegen teilweiser Unbegründetheit teilweise zurückgewiesen werden. 

Ausreisegewahrsam: Der Bundestag hat einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft für ausreisepflichtige Personen, insbesondere für Straftäter und Gefährder, wirksam umsetzen“ (21/318) gegen den Willen der Antragsteller mit den Stimmen des übrigen Hauses abgelehnt. Darin forderte die Fraktion, vollziehbar ausreisepflichtige Personen auf Grundlage einer richterlichen Anordnung und verstärkt ohne vorherige Festsetzung einer Ausreisefrist in Ausreisegewahrsam zu nehmen, „wenn öffentliche Belange wie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Einzelfall überwiegen“. Ergänzend soll nach ihrem Willen der Ausreisegewahrsam auf bis zu sechs Monate angehoben werden. Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ausgewählte Tatbestandsvoraussetzungen für einen Ausreisegewahrsam auf die Verurteilung wegen einer Straftat unabhängig vom Strafmaß abzusenken sowie um einen Haftgrund der „Verkörperung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ zu erweitern. Die Länder sollen den Antrag zufolge beim Ausbau der dafür notwendigen speziellen Haftplätze unter anderem durch die Bereitstellung von Liegenschaften des Bundes unterstützt werden. „Insbesondere Haftplätze an deutschen internationalen Flughäfen sind dafür signifikant und flächendeckend mit bundesseitiger Haushaltsunterstützung prioritär auf- und auszubauen“, heißt es in der Vorlage weiter. Darin plädiert die Fraktion zudem dafür, die Abschiebungshaft in Bezug auf ausreisepflichtige verurteilte Straftäter und ausreisepflichtige Gefährder, bei denen eine Abschiebung tatsächlich durchführbar ist, „in einer rechtskonformen Weise anzupassen, um eine Inhaftnahme zu erleichtern“. Daneben wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Ausdehnung von Abschiebehafthöchstgrenzen in einer Rückführungsverordnung in Bezug auf ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder, einzusetzen, „sodass eine Haft zukünftig auch über 24 Monate hinaus speziell in Bezug auf diese Personenkategorien, notfalls unter wiederkehrender richterlicher Überprüfung, verlängert werden kann“. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugrunde (21/1585). (vom/11.09.2025)