Geschichte

Audio-Archiv mit Bundestagsreden von 1965 bis 1969 erweitert

Kurt Georg Kiesinger trägt am 13. Dezember 1966 im Bundestag in seiner ersten Regierungserklärung als Bundeskanzler die Ziele der Großen Koalition vor.

Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger spricht in seiner ersten Regierungserklärung im Bundestag am 13. Dezember 1966 über die Ziele der Großen Koalition. (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung/Engelbert Reineke)

Mit den historischen Debatten der 5. Wahlperiode des Bundestages wird das Audio-Archiv der Original-Tonaufnahmen um die Aufnahmen von 1965 bis 1969 erweitert. Bisher standen seit September 2018 die 1. Wahlperiode von 1949 bis 1953, seit Januar 2019 die 2. Wahlperiode von 1953 bis 1957, seit Mai 2020 die 3. Wahlperiode von 1957 bis 1961 und seit April 2023 die 4. Wahlperiode von 1961 bis 1965 zum Nachhören bereit. Das Audio-Archiv wird schrittweise ergänzt und nach und nach alle im Parlament gehaltenen Reden umfassen. Die Beiträge kann man hören, herunterladen und in eigene Seiten einbetten. Zum Nachlesen der Wortgefechte führt ein Link ins jeweilige Plenarprotokoll.

Audio-Archiv der Plenarsitzungen der 5. Wahlperiode

Der 5. Deutsche Bundestag

Der 5. Deutsche Bundestag wurde am 19. September 1965 gewählt und trat am 19. Oktober 1965 zur konstituierenden Sitzung zusammen, die von dem CDU-Abgeordneten Dr. h. c. Konrad Adenauer als Alterspräsident eröffnet wurde. Als Bundestagspräsident wurde erneut D. Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU/CSU) gewählt. Vier Parteien zogen nach der Bundestagswahl ins Parlament ein. Mit 47,7 Prozent der Zweitstimmen wird die CDU/CSU stärkste Fraktion vor der SPD mit 39,3 Prozent und der FDP mit 9,5 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 86,8 Prozent der Wahlberechtigten. 

36 der insgesamt 518 Parlamentssitze werden von Frauen besetzt. Der Frauenanteil lag damit deutlich niedriger als in der dritten Wahlperiode mit 48 und in der vierten Wahlperiode mit 43 weiblichen Abgeordneten.

Auf Ludwig Erhard folgt Kurt Georg Kiesinger

Der Bundestag wählte am 20. Oktober 1965 erneut Dr. Ludwig Erhard zum Bundeskanzler, der die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP fortführte. Das Bündnis zerbrach jedoch ein Jahr später, Erhard trat am 30. November 1966 zurück. Anlass waren wirtschaftliche Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen über den Bundeshaushalt. Die FDP verließ wegen einer großen Lücke im Etat, die nach dem Willen der Union unter anderem durch Steuererhöhungen gedeckt werden sollte, die Regierung. Vier Minister traten zurück.

CDU/CSU und SPD einigen sich schnell auf die Bildung einer Großen Koalition unter Kurt Georg Kiesinger (CDU). Nach 17 Jahren Opposition übernahmen die Sozialdemokraten erstmals Regierungsverantwortung. Die FDP stellte allein die Opposition. Ihren 50 Abgeordneten standen 468 Abgeordnete der Regierungsfraktionen gegenüber.

Stabilitätsgesetz und Konzertierte Aktion

Eines der Hauptziele der Großen Koalition ist die Überwindung der Rezession. Preisstabilität, Vollbeschäftigung, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum werden im „Stabilitätsgesetz“ festgeschrieben und dem Staat wirksame Mittel für eine aktive Konjunkturpolitik in die Hand gegeben. Als „Konzertierte Aktion“ finden Gespräche von Vertretern des Staates, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften statt, um sich in der Wirtschafts- und Sozialpolitik aufeinander abzustimmen. Bald hellt sich die Wirtschaftslage auf, die Arbeitslosigkeit sinkt.

Das Parlament verabschiedet weitere wegweisende Gesetze. Dazu gehören die Neuregelung der bundesstaatlichen Finanzverfassung, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die rechtliche Gleichstellung unehelicher Kinder, während eine Reform des Wahlrechts scheitert.

Notstandsgesetzgebung

Nachdem mit ersten Planungen für eine Notstandsverfassung schon im Jahr 1958 begonnen worden war, verabschiedet die Große Koalition nach langen und intensiven Diskussionen im Mai 1968 eine Notstandsregelung. Die Notstandsgesetze weiten im Verteidigungsfall, bei inneren Unruhen und Naturkatastrophen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus. Außerdem erlauben sie die Einschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und den Einsatz der Bundeswehr im Fall des inneren Notstandes gegen militärisch bewaffnete Revolutionäre, deren Ziel es ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Im Fall innerer und äußerer Notstände unterliegt die Regierung dabei jedoch der parlamentarischen Kontrolle.

Am 31. Januar 1969 legte Eugen Gerstenmaier sein Amt als Bundestagspräsident nieder, sein Nachfolger Kai-Uwe von Hassel (CDU/CSU) wurde am 5. Februar 1969 gewählt. In der 5. Wahlperiode tagte der Bundestag 247 Mal, zuletzt am 3. Juli 1969. Am 19. Oktober 1969 endete die Wahlperiode.

Eigene Aufzeichnungen des Bundestages seit 1957

Die Tonaufzeichnungen der Plenarsitzungen der ersten Wahlperiode waren vom damaligen Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR) vorgenommen worden. Der NWDR war als erste Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts am 1. Januar 1948 in der britischen Besatzungszone entstanden. Als sich der NWDR in den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Norddeutschen Rundfunk (NDR) aufspaltete, übernahm der WDR ab 1956 die Tonaufzeichnungen aus dem Bundestag. Bedenken des Leiters der Wissenschaftlichen Abteilung der Bundestagsverwaltung hinsichtlich der Sicherung und Archivierung der Aufnahmen führten zu einer Vereinbarung mit dem WDR über die Kopierung der Bänder durch das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA).

Bestandslücken, unbrauchbare Bänder und fehlender schneller Zugriff führten schließlich dazu, dass der Bundestag seit Beginn der dritten Wahlperiode im Jahr 1957 die Sitzungen selbst mitschnitt. Die Audio-Dateien beinhalten jeweils nur einzelne Reden, nicht komplette Tagesordnungspunkte oder Sitzungen, sodass im Hinblick auf Vollständigkeit das Stenografische Protokoll maßgeblich bleibt. Um die Suche nach einzelnen Reden zu erleichtern, ist das Archiv in der Reihenfolge der Plenarsitzungen, beginnend mit der ersten, und in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte innerhalb einer Sitzung aufgebaut. (vom/sas/eis/21.07.2025)