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Landwirtschaft

Gesetz zur Tierhaltungs­kennzeichnung in erster Lesung beraten

Der Bundestag hat am Freitag, 6. Juni 2025, erstmals den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (21/327) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Übergangsregelung des Paragrafen 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern, um betroffenen Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben einzuräumen. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf: „Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist seit dem 24. August 2023 in Kraft. Um den Lebensmittelunternehmern Zeit zur Umsetzung zu gewähren, ist in § 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgesehen, dass nach Maßgabe des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die vor dem 1. August 2025 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden und die den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, weiterhin in Verkehr gebracht werden dürfen, bis die jeweiligen Bestände aufgebraucht sind.“ 

Wie es im Entwurf weiter heißt, hätten aber viele Wirtschaftsbeteiligte angegeben, dass diese Zeit nicht ausreichend sei. Begründet worden sei das unter anderem damit, dass die zum Vollzug des Gesetzes notwendigen Strukturen in den Ländern erst sehr spät geschaffen worden seien. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und der Senator der Agrarressorts der Länder hätten auf der Agrarministerkonferenz vom 28. März 2025 die Bundesregierung gebeten, die Fristen für die Umsetzung aus dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu verschieben. Darüber hinaus seien Klarstellungen und redaktionelle Änderungen im Gesetz notwendig. (ste/mis/06.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Alois Rainer

Alois Rainer

© Alois Rainer/ DBT Inga Haar

Rainer, Alois

Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

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Julian Schmidt

Julian Schmidt

© Julian Schmidt/Vadim Derksen

Schmidt, Julian

AfD

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Jens Behrens

Jens Behrens

© Jens Behrens / Susie Knoll

Behrens, Jens

SPD

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Dr. Zoe Mayer

Dr. Zoe Mayer

© Zoe Mayer/ Stefan Kaminski

Mayer, Dr. Zoe

Bündnis 90/Die Grünen

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Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Die Linke

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Benedikt Büdenbender

Benedikt Büdenbender

© Benedikt Büdenbender/ Tobias Koch

Büdenbender, Benedikt

CDU/CSU

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Stephan Protschka

Stephan Protschka

© DBT/Haar

Protschka, Stephan

AfD

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/327 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
    PDF | 242 KB — Status: 03.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/327 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Landwirtschaft

Novelle des Tierhal­tungskennzeich­nungs­gesetzes beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (21/327) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (21/555) angenommen und zugleich eine Entschließung verabschiedet. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, dagegen die drei Oppositionsfraktionen. Der Entschließung stimmten ebenfalls die Koalitionsfraktionen zu, dagegen stimmen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich.

Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf (21/578). Darin forderten die Abgeordneten, die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch wie ursprünglich geplant ab 1. August 2025 beizubehalten. Für den Entschließungsantrag stimmten nur die Grünen. CDU/CSU, AfD und SPD lehnten ihn ab, die Linksfraktion enthielt sich. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Beschlossen wurde, die Übergangsregelung des Paragrafen 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern, um betroffenen Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben einzuräumen. 

Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf: „Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist seit dem 24. August 2023 in Kraft. Um den Lebensmittelunternehmern Zeit zur Umsetzung zu gewähren, ist in Paragraf 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgesehen, dass nach Maßgabe des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die vor dem 1. August 2025 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden und die den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, weiterhin in Verkehr gebracht werden dürfen, bis die jeweiligen Bestände aufgebraucht sind.“

Wie die Koalition schreibt, hätten viele Wirtschaftsbeteiligte angegeben, dass diese Zeit nicht ausreichend sei. Begründet worden sei das unter anderem damit, dass die zum Vollzug des Gesetzes notwendigen Strukturen in den Ländern erst sehr spät geschaffen worden seien. Die Agrarministerkonferenz vom 28. März 2025 habe die Bundesregierung gebeten, die Fristen für die Umsetzung aus dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu verschieben. Darüber hinaus seien Klarstellungen und redaktionelle Änderungen im Gesetz notwendig. 

Entschließung verabschiedet

In der  Entschließung wird unter anderem gefordert, dass die Bundesregierung eine „grundsätzliche“ Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes angehen und einen Gesetzentwurf dazu vorlegen soll. Außerdem soll bei bestehenden staatlichen Tierwohl-Programmen sichergestellt werden, dass bei Tieren aus dem Ausland, die in Deutschland aufgezogen werden, zumindest die gesetzlichen deutschen Standards eingehalten werden – insbesondere im Hinblick auf die betäubungslose Ferkelkastration, Kastenstand und Abferkelstand. 

Die staatlichen Förderungskriterien für Stallumbauten hin zu Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio sollen dahingehend formuliert werden, dass sie auch tatsächlich in Anspruch genommen werden können. Schließlich soll sich die Regierung auf europäischer Ebene für die Etablierung eines vergleichbaren Systems einsetzen, um eine Benachteiligung der heimischen Landwirtschaft auf dem europäischen Binnenmarkt zu vermeiden. (nki/mis/hau/26.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Danny Meiners

Danny Meiners

© Danny Meiners/ Mohssen

Meiners, Danny

AfD

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Dr. Zoe Mayer

Dr. Zoe Mayer

© Zoe Mayer/ Stefan Kaminski

Mayer, Dr. Zoe

Bündnis 90/Die Grünen

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Bernd Schuhmann

Bernd Schuhmann

© Bernd Schuhmann/ Anand Anders

Schuhmann, Bernd

AfD

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Dr. Franziska Kersten

Dr. Franziska Kersten

© SPD Sachsen-Anhalt

Kersten, Dr. Franziska

SPD

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/327 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
    PDF | 242 KB — Status: 03.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/555 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
    PDF | 254 KB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/578 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 21/327, 21/555 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
    PDF | 168 KB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Behrens, Jens (SPD) Auernhammer, Artur (CDU/CSU) Latendorf, Ina (Die Linke) Frauenpreiß, Christoph (CDU/CSU)
  • Gesetzentwurf 21/327 (Beschlussempfehlung 21/555 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/555 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 21/578 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-tierhaltung-1084794

Stand: 31.08.2025