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Arbeit

Anträge für die Anhebung des Mindestlohns debattiert

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für einen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde aus. Ihren Antrag mit dem Titel „Mindestlohngesetz reformieren – 15 Euro pro Stunde sicherstellen“ (21/346) hat der Bundestag am Freitag, 6. Juni 2025, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen“ (21/347) erstmals beraten. Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. 

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag des Mindestlohngesetzes und einen Mindestlohn in Höhe von 15 Euro. Zur Begründung heißt es darin:: „Trotz regelmäßiger Anpassungen hat sich die Differenz zwischen Mindestlohn und Armutsgrenze nicht merklich verringert. Der Mindestlohn bleibt unterhalb der Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren gesamtwirtschaftlichen Lohns von Vollzeitbeschäftigten (Bruttomedianlohn), sodass selbst ein Vollzeitjob zum Mindestlohn nicht sicher vor Armut schützt.“

In Bezug auf die Mindestlohnkommission kritisieren die Abgeordneten eine einseitige Durchsetzung von Positionen durch die Arbeitgeberseite oder den Vorsitz. „Um einen fairen und ausgewogenen Prozess sicherzustellen, müssen zukünftige Entscheidungen im Konsens erfolgen. Vorbild könnte hier das Schlichtungsverfahren im öffentlichen Dienst sein, bei dem zwei Vorsitzende mit wechselndem Stichstimmrecht eingesetzt sind.“

Untergrenze von 60 Prozent des Median-Bruttolohns

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Reform des Mindestlohngesetzes vorzulegen, der als Untergrenze der Mindestlohnanpassung 60 Prozent des Median-Bruttolohns für Vollzeitbeschäftigte festlegt. Die Mindestlohnkommission soll sich ferner in ihrer Beschlussfassung nicht nur an nachlaufenden Statistiken über die Lohnentwicklung orientieren, sondern darüber hinaus auch Prognosen über die weitere Entwicklung von Löhnen, Gehältern und Inflation in ihre Beschlussfassung mit einbeziehen. 

Außerdem soll die Kommission jährlich über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns beraten. Die Konsensentscheidungen der Sozialpartner sollen beispielsweise durch die Einführung eines institutionalisierten Schlichtungsverfahrens wie bei den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes, gefördert werden.

Antrag der Linken

Auch die Linksfraktion tritt in ihrem Antrag (21/347) für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro je Stunde ein. Die Abgeordneten kritisieren darin die Höhe des Mindestlohns als „von Anfang an zu niedrig“. Auch die vom Gesetzgeber 2022 beschlossene Erhöhung auf zwölf Euro sei im Folgejahr wieder konterkartiert worden, als die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften die notwendigen weiteren Erhöhungen verhinderte. „Die Folge war, dass Millionen von Beschäftigten wieder erhebliche Kaufkraftverluste hinnehmen mussten.“

Wie die Grünen-Fraktion verlangt auch die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der den in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten als Untergrenze für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Mindestlohngesetz verankert. Für den Fall, dass die Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2025 keine Erhöhung des Mindestlohns auf dieses Niveau vorschlägt, solle die Regierung umgehend einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Mindestlohn auf mindestens 15 Euro erhöht wird, fordert die Fraktion.

(hau/che/06.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Ricarda Lang

Ricarda Lang

© Grüne Fraktion/ Stefan Kaminski

Lang, Ricarda

Bündnis 90/Die Grünen

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Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof

© Peter Bohnhof

Bohnhof, Peter

AfD

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

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Cem Ince

Cem Ince

© Cem Ince/ Marc Schumann

Ince, Cem

Die Linke

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Dr. Hülya Düber

Dr. Hülya Düber

© Dr. Hülya Düber/ Tobias Koch

Düber, Dr. Hülya

CDU/CSU

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Hans-Jürgen Goßner

Hans-Jürgen Goßner

© Hans-Jürgen Goßner / Emil Viezens

Goßner, Hans-Jürgen

AfD

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Rasha Nasr

Rasha Nasr

© Photothek Media Lab

Nasr, Rasha

SPD

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/346 - Antrag: Mindestlohngesetz reformieren - 15 Euro pro Stunde sicherstellen
    PDF | 153 KB — Status: 03.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/347 - Antrag: Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen
    PDF | 164 KB — Status: 03.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/346, 21/347 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Arbeitgeber lehnen Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab

Zeit: Montag, 12. Januar 2026, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenso wie von der Linksfraktion geforderte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde sowie eine Verankerung des in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwerts von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten als Untergrenze für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Mindestlohngesetz haben die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales geladenen Experten am Montag, 12. Januar 2026, diskutiert. Auf deutliche Ablehnung stießen die der Anhörung zugrundeliegenden Anträge (Bündnis 90/Die Grünen: 21/346; Die Linke: 21/347) bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie dem Einzelsachverständigen Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn. 

„Unabhängige Entscheidungen der Kommission haben sich bewährt“

BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sagte, das deutsche Mindestlohngesetz habe sich mit den unabhängigen Entscheidungen der Mindestlohnkommission bewährt. ZDH-Vertreter Jan Dannenbring nannte es inakzeptabel, die Lohnfindung von den Sozialpartnern in den politischen Raum zu tragen. Thüsing befand, ein gesetzlich festgeschriebener Referenzwert stehe im Konflikt zur grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie.

Für die Aufnahme des 60 Prozent-Referenzwertes in das Mindestlohngesetz sprachen sich hingegen Malte Lübker vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung sowie der Einzelsachverständige Prof. Dr. Tom Krebs von der Universität Mannheim aus. Krebs sprach von einem sinnvollen Referenzwert, der die Legitimation der Entscheidungen der Mindestlohnkommission stärke und die deutsche Gesetzgebung in Einklang mit den EU-Richtlinien bringe. Lübker befand, so könne Rechtsklarheit hergestellt und die Autorität der Mindestlohnkommission gestärkt werden.

„Wichtiger Schritt zu armutsfester Lohnuntergrenze“

Nach Einschätzung von Prof. Dr. Mario Bossler vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) besteht hingegen zum aktuellen Zeitpunkt nicht die Notwendigkeit, das Gesetz um eine Orientierung am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianstundenlohnes zu ergänzen. Aus Sicht von Stephan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) stellt die Verankerung des 60-Prozent-Medianlohn-Kriteriums in der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer armutsfesten Lohnuntergrenze dar. Eine gesetzliche Verankerung im Mindestlohngesetz könne darüber hinaus zur weiteren Rechtssicherheit beitragen und Unsicherheiten bei zukünftigen Anpassungsentscheidungen reduzieren, sagte er. 

Das Thema Lohnfindung gehöre in die Hände der Sozialpartner und dürfe nicht immer wieder politisiert werden, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter. Der Mindestlohn sei kein sozialpolitisches Instrument, betonte er. Er sei eine Lohnuntergrenze, die sich nach der Produktivität des Arbeitseinsatzes und der Leistungsfähigkeit bemesse. Die soziale Verantwortung von Unternehmen sei es, ihre Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität zu bewahren und dadurch Beschäftigung zu sichern und Arbeitsplätze zu schaffen. Auch die von den Grünen geforderte Berücksichtigung von Prognosewerten als Referenzwerte zur Anpassung des Mindestlohns lehnte Kampeter ab. 

„Politischer Eingriff in Mindestlohnfestsetzung ist schädlich“

Ein politischer Eingriff in die Mindestlohnfestsetzung ist aus Sicht von ZDH-Vertreter Dannenbring „nicht nur überflüssig, sondern schädlich“. Er höhle die Arbeit der Mindestlohnkommission aus und schwäche die Tarifautonomie. Dannenbring sprach von „sehr problematischen Folgen des gesetzlichen Mindestlohns“. Eine davon sei, dass immer öfter mit Blick auf den „schnellen Euro“ das Arbeiten im Mindestlohn einer qualifizierten Ausbildung vorgezogen werde. 

Die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission sieht Professor Thüsing im Falle einer Aufnahme in das Mindestlohngesetz „erheblich infrage gestellt“. Steuer- und Abgabenentlastungen, Weiterbildungen und andere arbeitsmarktpolitische Anreize seien besser geeignete Instrumente zur Verbesserung der Einkommenssituation bei Geringverdienern, befand er.

„Großteil der Betriebe ist nicht mehr bereit, auszubilden“

DGB-Vertreter Körzell wandte sich gegen die Einschätzung, der Mindestlohn habe einen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Ausbildungszahlen. Jugendliche unter 18 Jahren fielen nicht unter das Mindestlohngesetz, sagte er. Einen Mangel an Auszubildenden und an Ausbildungsplätzen gebe es, „weil in Deutschland ein Großteil der Betriebe nicht mehr bereit ist, auszubilden“, sagte er.

Aus zwei Gründen sei es ratsam, von einer expliziten Verankerung des Referenzwertes im Mindestlohngesetz als verpflichtende Untergrenze abzusehen, sagte IAB-Vertreter Bossler. Zum einen könne die fehlende Möglichkeit, in wirtschaftlich angespannten Zeiten von der 60-Prozent-Untergrenze nach unten abzuweichen, das im Mindestlohngesetz verankerte Ziel der Beschäftigungsstabilität gefährden. Außerdem schränkten zu enge Vorgaben im Gesetz den Handlungsspielraum der paritätisch besetzten Kommission, die auf den Ausgleich der Interessen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgerichtet ist, ein und würden damit die Kommission als Institution der Sozialpartnerschaft zunehmend überflüssig machen. 

„Autorität der Mindestlohnkommission stärken“

Der Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten sollte hingegen aus Sicht von Malte Lübker vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung „in Ergänzung zur nachlaufenden Orientierung an der Tarifentwicklung in das Mindestlohngesetz aufgenommen werden“. So würde die Autorität der Mindestlohnkommission gestärkt und Rechtsklarheit hergestellt. Die bisherige Untätigkeit des Gesetzgebers beschädige die Mindestlohnkommission in unnötiger Weise, befand Lübker.

Professor Krebs verwies darauf, dass die Mindestlohnkommission das 60-Prozent Kriterium „richtigerweise“ in ihre Geschäftsordnung aufgenommen habe. Dieser Schritt sei ökonomisch richtig und bringe die Kommissionsarbeit mit den EU-Richtlinien in Einklang. Da aber das Mindestlohngesetz dahingehend nicht geändert worden sei, klaffe nun eine Lücke „zwischen Gesetz und gelebter Praxis“. Dies bringe eine Rechtsunsicherheit, die dazu führen könne, dass die Legitimation der Kommissionsentscheidung untergraben werde. (hau/12.01.2026)

Dokumente

  • 21/346 - Antrag: Mindestlohngesetz reformieren - 15 Euro pro Stunde sicherstellen
    PDF | 153 KB — Status: 03.06.2025
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  • 21/347 - Antrag: Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen
    PDF | 164 KB — Status: 03.06.2025
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Tagesordnung

  • Tagesordnung der 16. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 12. Januar 2026, 14.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Schriftliche Stellungnahme - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
  • Schriftliche Stellungnahme - Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI)
  • Schriftliche Stellungnahme - Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Schriftliche Stellungnahme - Prof. Dr. Gregor Thüsing
  • Schriftliche Stellungnahme - Prof. Tom Krebs
  • Zusammenstellung der Schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-mindestlohn-1076010

Stand: 15.01.2026