Novellierung des Tierschutzgesetzes gefordert
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag „ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ (21/139). Der Bundestag hat die Vorlage am Freitag, 23. Mai 2025, erstmals beraten und im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen.
Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke fordert von der neuen Bundesregierung „eine echte Novellierung des Tierschutzgesetzes“ Die Abgeordneten begründen die Notwendigkeit einer Reform mit dem Hinweis, das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung sei „kein Tierschutzgesetz, sondern ein ,Profitierschutzgesetz'“.
Von der Bundesregierung wird daher gefordert, „zu präzisieren, dass rein wirtschaftliche Gründe keinen vernünftigen Grund darstellen“, um Tieren „Schmerzen, Leiden und Schäden“ zuzufügen. Zudem sollten Lebendtiertransporte in Tierschutzhochrisikostaaten sowie Transporte, deren Dauer über vier Stunden hinausgehen, verboten werden. Die Anbindehaltung solle in fünf Jahren abgeschafft werden, als einzige Ausnahme solle die Ausübung bestimmter Arbeiten wie des Melkens erlaubt bleiben. Die Qualzucht solle durch eine „handhabbare Symptomliste“ konkretisiert werden, in der garantiert wird, dass „auch Qualzuchten in der Landwirtschaft verboten werden“.
Die Linksfraktion fordert außerdem, nicht-kurative Eingriffe weiter zu reduzieren und diese Eingriffe „nur nach Negativ-Abwägung aller Alternativen dazu sowie nur unter Betäubung stattfinden zu lassen“. Außerdem solle das Amt des Bundestierschutzbeauftragten im Bundeskanzleramt angesiedelt werden. Anerkannte Tierschutzorganisationen sollten aus Sicht der Abgeordneten auf Bundesebene das Verbandsklagerecht erhalten. (hau/nki/23.05.2025)