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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Frauen

Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beraten

Im Kabinett der Ampel-Regierung wurde monatelang um ein Gewalthilfegesetz gerungen. Der Prozess verzögerte sich, sodass nach dem Ampel-Aus die Fraktionen von SPD und Grünen in Eigenregie einen entsprechenden Entwurf für ein umfassendes Gewalthilfegesetz (20/14025) vorlegten, über den der Bundestag am Freitag, 6. Dezember 2024, mehr als eine Stunde lang debattiert hat. 

Jedoch hat dieser Entwurf aufgrund der aktuellen politischen Konstellation wenig Aussicht auf eine Verabschiedung, auch wenn CDU/CSU und FDP ebenfalls zwei Anträge (20/13734, 20/14029) vorlegten, in denen sie unter anderem ein Gesamtkonzept für mehr Plätze in Frauenhäusern fordern. Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/13739) 500 Millionen Euro für ein Sofortprogramm für Frauenhäuser. Alle Vorlagen überwies das Parlament im Anschluss der Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Frauen.

Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Hauptelement des Gesetzentwurfs von SPD und Grünen ist die rechtliche Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies soll über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit gesichert werden. Prävention und Täterarbeit in Zusammenspiel mit den Polizeibehörden sind ebenfalls Teil des Entwurfs. 

Die Länder werden darin verpflichtet, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Deshalb sollen die Länder in einem ersten Schritt den tatsächlichen Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen. 

Union: Wir sind nicht für ein Scheitern verantwortlich 

Die CDU/CSU-Fraktion machte in der Debatte sehr deutlich, dass sie sich den schwarzen Peter nicht zuschieben lässt, wenn das Gesetz jetzt nicht mehr zustande kommt. „Das Thema ist vielen von uns ein Herzensanliegen, aber Sie haben es erst mit dem Ampel-Aus entdeckt. Ihre Bilanz nach drei Jahren ist einfach nur Null. 

Sie haben kein Investitionsprogramm auf den Weg gebracht und nicht mal den Versuch unternommen, Neuregelungen beim Umgangs- und Sorgerecht in gewaltbetroffenen Familien auf den Weg zu bringen“, betonte Silvia Breher (CDU/CSU). Hätte die Regierung den Entwurf ein Jahr früher vorgelegt, hätte es noch ein ordentliches Verfahren geben können, sagte die familienpolitische Sprecherin von CDU/CSU.

Grüne: Es gibt eine Lösung!

Offensichtlich hatte das eindringliche Bitten von Britta Haßelmann, der Co-Vorsitzenden der grünen Bundestagsfraktion, nichts genützt. „Es gibt eine Lösung! Lassen Sie uns das gemeinsam zu Ende bringen“, hatte sie zuvor appelliert. Nach der Debatte deutet aber nicht viel darauf hin, dass Regierung und Opposition hier noch zusammenfinden werden. 

Haßelmann zeigte sich selbstkritisch: „Weil wir jahrelang mit dem Finger auf andere gezeigt haben, gibt es noch heute zu wenig Schutzräume für Frauen. Wir haben es alle miteinander nicht geschafft, das ist beschämend.“

SPD: Es ist ein längst überfälliger Schritt

Andrea Fäscher (SPD) betonte, momentan fehlten zwei von drei Plätzen in Frauenhäusern. Das Gesetz sei deshalb „ein längst überfälliger Schritt, zu dem wir durch die Istanbul-Konvention längst verpflichtet sind“. 

An die Union gerichtet, sagte sie: „Unsere Hand ist ausgestreckt. Wir wollen ohne Maximalforderungen aber mit maximalem Umsetzungswillen dieses Gewalthilfegesetz verabschieden.“

Ministerin: Wir haben zwei Jahre intensiv beraten

Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte sich gegen den Vorwurf des zu späten Handelns: „Wir haben intensiv zwei Jahre an einem Runden Tisch beraten. Nun wollen wir als Bund endlich in die Finanzierung der Frauenhäuser einsteigen, mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036. Länder, Kommunen, alle warten auf dieses Gesetz.“ Natürlich hätten sie Verhandlungen lange gedauert, dies sei aber kein Grund, jetzt nicht zu handeln, erklärte die Ministerin.

AfD: Brauchen Maßnahmen gegen Genitalverstümmelung

Ein konsequenteres Handeln fordert auch die AfD-Fraktion, allerdings sieht sie die Lösung vor allem in einem Stopp der Zuwanderung, wie Nicole Höchst (AfD) klarstellte. Alljährlich veranstalte man zum Frauentag am 8. März einen „Tanz ums goldene Kalb, ohne, dass sich irgendetwas ändert“. Sie warf der Regierung vor, dies auch gar nicht zu wollen und verwies auf  Genitalverstümmelungen und Zwangsheiraten, bei denen härteres Durchgreifen angesagt wäre.

FDP: Online-Register über Frauenhausplätze hilft konkret

Nicole Bauer (FDP) erklärte, Handlungsbedarf bestehe nicht nur bei den Kapazitäten, sondern auch bei  der Prävention.  „Sicherheit beginnt mit Bildung und der Möglichkeit, sich aus Abhängigkeiten zu befreien.“ Ein Online-Register für Frauenhaus-Plätze wären ein erstes wichtiges Angebot für Frauen in Not, sagte Bauer.

Linke: Die Regierung hat versagt

Dr. Gesine Lötzsch (Gruppe Die Linke) warf der Ampel „Regierungsversagen“ vor. Wie könne es sein, dass ein Land weltweit für Menschenrechte kämpfe, diese aber im eigenen Land für Frauen und Mädchen nicht sicherstellen könne, fragte sie. 

BSW: Es geht nur um „bekloppte Genderideologie“

Sevim Dagdelen (BSW) unterstellte der Regierung, mit dem Gesetz „Ihre bekloppte Genderideologie“ verfestigen zu wollen. Denn es würde auch biologischen Männern, die sich als Frauen empfänden, Zutritt zu Frauenhäusern erlauben. 

Antrag der Union

Gegenstand der Plenardebatte waren zudem mehrere Vorlagen der Opposition. Mehr Hilfe und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/13734). Häusliche Gewalt sei seit langem ein gesamtgesellschaftliches Problem. Betroffene fänden sich in allen sozialen Schichten der Gesellschaft und dennoch gelte sie als Tabu-Thema. Stigmatisiert würden immer noch vorrangig die Opfer, schreiben die Abgeordneten. Weiter führen sie aus, dass es nur rund 400 Frauenhäuser gebe. Dies entspreche knapp 7.700 Frauenhausplätzen. Laut Schätzungen von Experten seien mindestens 14.000 weitere Plätze nötig, um bundesweit eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung mit Schutzeinrichtungen sicherzustellen.

Die Fraktion fordert zahlreiche Maßnahmen, unter anderem einen dritten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur verlässlichen Finanzierung von Frauenhäusern und einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung. Auch müssten die digitalen Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden, um wirksame Schutzkonzepte gegen digitale Gewalt einzuführen. Es müsse ferner sichergestellt werden, dass für Menschen mit Behinderungen ein barrierefreier, niedrigschwelliger Zugang zu Schutz-, Hilfe- und Beratungsangeboten bereitsteht.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (20/14029) einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt, unter anderem durch mehr Plätze in Frauenhäusern und eine Stärkung der Prävention. Das aktuelle BKA-Lagebild spreche auch bei dem Punkt „Häusliche Gewalt“ eine klare Sprache, schreiben die Abgeordneten. Demnach waren 2023 insgesamt 256.276 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt, davon 70,5 Prozent Frauen. Zugleich ging in rund 75 Prozent der Fälle die Gewalt von Männern aus. 

In Deutschland gebe es aktuell 400 Frauenhäuser mit rund 7.700 Plätzen. Expertinnen und Experten hätten wiederholt darauf hingewiesen, dass es für eine ausreichende, flächendeckende und dem Bedarf entsprechende Versorgung mindestens 14.400 zusätzliche Plätze in Frauenhäusern brauche, so die Liberalen. Im Jahr 2023 seien laut der bundesweiten Frauenhausstatistik knapp 16.300 Frauen aus Platzmangel abgewiesen worden. „Daher bedarf es eines bundesweit einheitlichen Finanzierungsrahmens von Bund, Ländern und Gemeinden, der eine ausreichende und finanziell abgesicherte Versorgung mit Frauenhausplätzen sowie einen niedrigschwelligen Zugang für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern sicherstellt.“

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ unter anderem dafür zu sorgen, dass mit den Ländern ein nationales Online-Register zur Registrierung und Abfrage von freien Frauenhausplätzen zur Verfügung gestellt wird, um eine niedrigschwellige und schnelle Inanspruchnahme zu unterstützen. Die Istanbul-Konvention und die daraus entstehenden Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt müsse die Bundesregierung nachkommen. Auch die Bedarfe von Unterstützungsangeboten und Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Männer sollten eruiert und erforderliche Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Die Fraktion fordert außerdem einen neuen Bund-Länder-Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen. Die Regierung müsse sich gegenüber den Ländern ferner dafür stark machen, dass digitale Gewalt in all ihren Erscheinungsformen Gegenstand des Informatik- und Medienunterrichts an Schulen sowie von öffentlich geförderten Medieninitiaitven wie „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ wird.

Antrag der Gruppe Die Linke

Die Gruppe Die Linke will Frauen besser vor Gewalt schützen. In einem Antrag (20/13739) kritisieren die Abgeordneten, dass eine umfassende Erhebung zum Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt, die alle Formen von Gewalt, auch digitale Gewalt, gegen Frauen und Mädchen in Deutschland umfasst, nicht existiere. „Ein vollständiges Lagebild ist aufgrund fehlender Daten seit Jahren nicht möglich, obwohl Deutschland spätestens seit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. Februar 2018 dazu verpflichtet ist.“

Die Abgeordneten verlangen unter anderem, unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein „Gewalthilfegesetz“ vorzulegen, der mit einer Regelfinanzierung durch den Bund einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems garantiert und entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze (ein Platz auf 7.500 Einwohner) erhöht. Auch müsse die Regierung einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorlegen, der eine allgemein gültige Definitionen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält und bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention setzt, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen und der alle Formen von Gewalt gegen Frauen beachtet. (che/06.12.2024)  

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© Studio Kohlmeier/ Angelika Kohlmeier

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

Silvia Breher

Silvia Breher

© Silvia Breher/ Anne Hufnagl

Breher, Silvia

CDU/CSU

Ariane Fäscher

Ariane Fäscher

© Ariane Fäscher/Photothek

Fäscher, Ariane

SPD

Nicole Bauer

Nicole Bauer

© Nicole Bauer/Michael Hackl

Bauer, Nicole

FDP

Nicole Höchst

Nicole Höchst

© Nicole Höchst/ Hagen Schnauß

Höchst, Nicole

AfD

Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Dorothee Bär

Dorothee Bär

© CSU Landesleitung / Christian Kaufmann

Bär, Dorothee

CDU/CSU

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Katja Adler

Katja Adler

© Katja Adler/Daniela Steffek (Wunderbild.org)

Adler, Katja

FDP

Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

Ingrid Pahlmann

Ingrid Pahlmann

© Ingrid Pahlmann/ Björn Küssner

Pahlmann, Ingrid

CDU/CSU

Jasmina Hostert

Jasmina Hostert

© Jasmina Hostert/ Anna Voelske

Hostert, Jasmina

SPD

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Gruppe Die Linke

Sevim Dağdelen

Sevim Dağdelen

© DBT / Inga Haar

Dagdelen, Sevim

Gruppe BSW

Leni Breymaier

Leni Breymaier

© Leni Breymaier/Fionn Grosse

Breymaier, Leni

SPD

Mareike Lotte Wulf

Mareike Lotte Wulf

© Mareike Lotte Wulf/ Catrin Rörig

Wulf, Mareike Lotte

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/13734 - Antrag: Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen - Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen
    PDF | 196 KB — Status: 12.11.2024
  • 20/13739 - Antrag: Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
    PDF | 164 KB — Status: 12.11.2024
  • 20/14025 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    PDF | 499 KB — Status: 03.12.2024
  • 20/14029 - Antrag: Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken
    PDF | 197 KB — Status: 03.12.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/14025, 20/13734, 20/14029, 20/13739 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Familie

Viel Zuspruch für Gewalthilfegesetz

Zeit: Montag, 27. Januar 2025, 14 bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Bei einer Anhörung des Familienausschusses am Montag, 27. Januar 2025, ist der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ (20/14025), der wortgleich mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/14342) ist, überwiegend auf Zustimmung gestoßen. 

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hält jedoch die Einführung eines in dem Gesetz geplanten individuellen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit für derzeit nicht umsetzbar. 

Entwürfe für ein Gewalthilfegesetz

Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit soll ab 2030 gelten. Die Länder sollen verpflichtet werden, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Der Bund will sich durch Verzicht auf ihm zustehende Steuereinnahmen zu Gunsten der Länder an der Finanzierung beteiligen. 

Der Bundesrat begrüßt ausweislich seiner Stellungnahme (20/14437) die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs zu Schutz- und Beratungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention. Der Finanzierungsanteil des Bundes sollte aus Sicht der Länderkammer aber deutlich höher sein als im Gesetzentwurf vorgesehen.

DJB: Notwendiger Paradigmenwechsel

Dilken Çelebi vom Deutschen Juristinnenbund (DJB) begrüßte die Einführung eines Gewalthilfegesetzes und sprach von einem sehr notwendigen Paradigmenwechsel. Das Gesetz „endlich“ zu verabschieden, sei dem DJB ein „prioritäres Anliegen“. Es brauche einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf Hilfe. Die Stärke des Gesetzes, so Çelebi, liege in der umfassenden Betrachtung eines Hilfesystems. 

Damit aber auch „migrierte und geflüchtete Frauen und TIN-Personen“ das Hilfesystem beanspruchen können, müssten die Wohnsitzauflage und die Meldepflicht laut Aufenthaltsgesetz aufgehoben werden, forderte sie. 

Finanzielle Beteiligung des Bundes 

Die finanzielle Beteiligung des Bundes sei ein wichtiger Baustein „für die bundeseinheitliche Regelung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Menschen und für die entsprechend notwendige Ausgestaltung des Hilfesystems“, sagte Stefanie Fraaß vom AWO–Landesverband Bayern. 

Eine unbefristete finanzielle Beteiligung des Bundes wäre aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt wünschenswert, um eine langfristige finanzielle Absicherung gewährleisten zu können.

Schnelle Umsetzung gefordert

Katja Grieger, Geschäftsführerin beim Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, sprach von einer „eklatanter Unterfinanzierung“ der ambulanten Fachberatungsstellen, weshalb die Versorgung von Betroffenen nicht bedarfsgerecht erfolgen könne. Eine Veränderung wäre erstmalig durch das Gewalthilfegesetz in Aussicht. „Wir plädieren deshalb mit Nachdruck dafür, das Gesetz zeitnah zu verabschieden“, sagte sie und forderte zugleich, dass trans-, inter- und nicht-binäre Personen Beratung und Schutz erhalten müssten, „egal wo sie wohnen, welche Herkunft sie haben, egal welchen Aufenthaltstitel oder ob sie eine Behinderung haben oder nicht“.

Trotz wichtiger Kritik an Teilen des Gesetzentwurfes, so Sylvia Haller von der Zentralen Informationsstelle Autonome Frauenhäuser (ZIF), bräuchten die von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder das Gesetz jetzt. „Jeder Moment, der vergeht, ist mehr Zeit in einer lebensgefährlichen Situation, weil Frauen mit ihren Kindern keinen Platz im Frauenhaus finden oder aus anderen Gründen nicht aufgenommen werden können“, sagte sie. 

„Keine private Angelegenheit“

Prof. Dr. Barbara Kavemann, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, nannte es überfällig, dass Angebote zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt „aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen genommen und in einen Rechtsanspruch überführt werden“. Damit werde anerkannt, „dass die Gewalt im privaten Raum keine private Angelegenheit ist“. Das Gesetz müsse jetzt beschossen werden, um so einen maßgeblichen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, gewaltfreiem Aufwachsen, sozialer Gerechtigkeit und damit sozialem Zusammenhalt auf den Weg zu bringen, forderte Kavemann.

Die gleiche Forderung erhob Erika Krause-Schöne vom Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei. Derzeit fehlten mehr als 14.000 Frauenhausplätze in Deutschland. Dies stelle die Polizei vor große Herausforderungen, Schutzbedürftige adäquat unterzubringen. Gewaltbetroffene und Kinder bräuchten niedrigschwellige Beratung und Hilfe, „unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung, vom Wohnort, vom aufenthaltsrechtlichen Status oder den Sprachkenntnissen“, sagte Krause-Schöne.

„Bis 2030 ein bedarfsgerechtes Angebot“

Das jetzige Hilfesystem sie völlig unzureichend, sagte Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin des Vereins Frauenhauskoordinierung. Das Gesetz sei also dringend erforderlich und könne dafür sorgen, „dass spätestens 2030 alle Betroffenen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt verlässlich und garantiert ein bedarfsgerechtes Angebot für Beratung und Schutz erhalten“. 

Die Bundesbeteiligung sei richtig und wichtig. Es gelte, eine Balance zu finden, „den Ländern die Regie über gewachsene Strukturen zu lassen, sie aber durch aktive Finanzunterstützung zu einem Mehr zu animieren“, befand Schreiber.

„Geschlecht und Geschlechtsidentität“

Monne Kühn vom Verein Frauen- und Kinderhaus Uelzen lehnt den Gesetzentwurf indes ab. Er schaffe nicht mehr Schutz von gewaltbetroffenen Frauen, urteilte sie. In seiner vorgeschlagenen Form würde das Gewalthilfegesetz „das Ende der Frauenhäuser als solche bedeuten“. 

Kühn kritisierte die „Gleichsetzung von Geschlecht und Geschlechtsidentität“ in dem Entwurf. Damit öffne er den Personenkreis der Betroffenen für Personen männlichen Geschlechts. Die Anwesenheit von Personen männlichen Geschlechts als „Mitbewohnerinnen“ in Frauenhäusern könne bei den Frauen zu großer Verunsicherung und zu Ängsten bis hin zu einer Retraumatisierung oder Reviktimisierung führen, warnte sie.

Fokus auf Frauen und deren Kinder

Dennis Triebsch, Leiter des Amtes für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung der Stadt Augsburg, begrüßte das finanzielle Engagement des Bundes zur Förderung von Frauenhäusern. 

Aus kommunaler Sicht sollte der Fokus nicht zuletzt aus Kostengründen aber auf die Stärkung der Schutzrechte von Frauen und deren Kinder gelegt werden, sagte er. Sie seien am meisten von Gewalt betroffen. Eine solche Fokussierung würde aus seiner Sicht auch der Intention der Istanbul-Konvention vollständig Rechnung tragen. Ein Rechtsanspruch „für alle möglichen Personengruppen“ sei hingegen nicht in angemessener Zeit und nur mit erheblichem Mitteleinsatz umzusetzen, sagte Triebsch. 

„Vollständige finanzielle Ausstattung“

Angélique Yumusak, Bundesfrauenbeauftragte der Deutschen Polizeigewerkschaft, begrüßte den Gesetzentwurf. Unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips müsse aber sichergestellt werden, dass die Kommunen „eine vollständige finanzielle Ausstattung erhalten“. 

Sowohl investive als auch konsumtive Planungen seien unerlässlich, um eine langfristige und verlässliche Umsetzung der Maßnahmen im Gewaltschutz zu gewährleisten. 

Individueller Rechtsanspruch „derzeit nicht umsetzbar“

Die Einführung eines neuen individuellen Rechtsanspruchs ist aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „derzeit nicht umsetzbar“. Vertreterinnen und Vertreter vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sprachen sich daher für eine bundesgesetzliche Verankerung dahingehend aus, „dass dem Schutzinteresse von Betroffenen durch eine einzelfallunabhängige, institutionelle Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen Rechnung getragen wird“. 

Sie verwiesen zudem darauf, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausbau des Hilfesystems Anfang 2027 beginnen solle, während der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bereits zum 1. Januar 2030 in Kraft treten solle. Mit Blick auf den Fachkräftemangel sowie die Dauer von Bauvorhaben sei ein Zeitraum von drei Jahren zu kurz, „um die erforderlichen Kapazitäten zu schaffen, damit dann bestehende Rechtsansprüche erfüllt werden können“, befand die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. (hau/27.01.2025)

Dokumente

  • 20/14025 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    PDF | 499 KB — Status: 03.12.2024
  • 20/14342 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    PDF | 177 KB — Status: 20.12.2024
  • 20/14437 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt - Drucksache 20/14342 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 203 KB — Status: 08.01.2025

Tagesordnung

  • 85. Sitzung am Montag, dem 27. Januar 2025, 14:00 bis 15:45 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 85. Sitzung vom 27. Januar 2025
  • Anlagenkonvolut zur 85. Sitzung vom 27. Januar 2025

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Stand: 21. Januar 2025)

Stellungnahmen

  • 20(13)142a angeforderte Stellungnahme - Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 20(13)142b angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Barbara Kavemann, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
  • 20(13)142c angeforderte Stellungnahme - Sibylle Schreiber Frauenhauskoordinierung e. V. – Association of Women's Shelters
  • 20(13)142d angeforderte Stellungnahme - Katja Grieger, Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e. V. (bff)
  • 20(13)142e angeforderte Stellungnahme - Sylvia Haller Zentrale Informationsstelle Autonome Frauenhäuser (ZIF)
  • 20(13)142f angeforderte Stellungnahme - Dennis Triebsch, Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung Stadt Augsburg
  • 20(13)142g angeforderte Stellungnahme - Dilken Çelebi, LL.M., Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) – Vereinigung der Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen
  • 20(13)142 h-neu angeforderte Stellungnahme - Monne Kühn Frauen- und Kinderhaus e. V. Uelzen
  • 20(13)142i angeforderte Stellungnahme - Stefanie Fraaß, AWO – Landesverband Bayern e. V.
  • 20(13)142k angeforderte Stellungnahme - Erika Krause-Schöne, Gewerkschaft der Polizei
  • 20(13)143a unangeforderte Stellungnahme - Lesbisches Aktionszentrum (LAZ) reloaded e. V.
  • 20(13)143b unangeforderte Stellungnahme - Deutscher Caritasverband e. V. Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF)
  • 20(13)143c unangeforderte Stellungnahme - Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)
  • 20(13)143d unangeforderte Stellungnahme - Gesellschaft Chancengleichheit e. V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • Antrag der Fraktion der CDU/CSU
  • Antrag der Fraktion der FDP
  • Antrag der Gruppe Die Linke
  • Synopse zum Gesetzentwurf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-pa-familie-hilfesysteme-1035006

Stand: 25.05.2025