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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2022, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Ceta-Abkommen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (Ceta) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits“ vom 30. Oktober 2016 eingebracht (20/3443). Federführend wird der Wirtschaftsausschuss die Vorlage weiterberaten.

Gewerbeordnung: Ebenfalls an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung Anpassungen an der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung und dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz vornehmen möchte (20/3067). Demnach sollen unter anderem in einem neuen Paragrafen 11 der Gewerbeordnung die Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern geregelt werden. Weiterhin soll die momentan noch bis zum 31. Dezember 2022 befristete Erlaubnis für die erleichterte Durchführung von Sitzungen der Gremien und Organe der Handwerksorganisationen in der Handwerksordnung verlängert werden. Als dritte Änderung sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Rechtssprechungsaufgaben im Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz künftig bei einem Senat konzentriert werden sollen. 

Güterrechtsregister: Die bei den Amtsgerichten geführten Güterrechtsregister sollen nach dem Willen der Bundesregierung abgeschafft werden. Die Register, „in die auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse vorgenommen werden, sind weitgehend funktionslos geworden“, heißt es in dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (20/2730), der federführend im Rechtsausschuss beraten wird. Der Aufwand für die überwiegend in Papierform vorgenommene Führung der Register stünde in keinem Verhältnis mehr zu der „geringen rechtlichen und schwindenden praktischen Bedeutung“, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Abschaffung diene damit dem Bürokratieabbau. Zur Umsetzung sollen laut Entwurf die Paragrafen 1558 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgehoben werden.

Agrarstatistikgesetz: Die Bundesregierung will das Agrarstatistikgesetz ändern. Ihr Gesetzentwurf (20/3445) wird im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend beraten. Darin heißt es, die Änderungen werden nötig, weil auf EU-Ebene neue Anforderungen an das Agrarstatistikgesetz entstanden seien. Zur Anpassung an die neuen unionsrechtlichen Anforderungen sei die Erweiterung der Agrarstrukturerhebung um Merkmale in den Bereichen Bewässerung, Bodenbewirtschaftungspraktiken sowie Maschinen und technische Einrichtungen vorgesehen. Nationaler Datenbedarf, dem mit der Änderung des Agrarstatistikgesetzes entsprochen werden solle, ergebe sich in den Bereichen der Flächenerhebung, des Torfabsatzes sowie der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen würden in der Agrarstrukturerhebung 2023 unter anderem die Merkmale zur Hofnachfolge, zur Art der Gewinnermittlung und zur Form der Umsatzbesteuerung, zu Tierhaltungsverfahren, zum Wirtschaftsdüngermanagement und zur Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln entfallen.

Finanzausgleichsgesetz: Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf finanzielle Zusagen an die Bundesländer umsetzen. Ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze (20/3446) sieht unter anderem vor, im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat den Ländern durch den Bund über eine Verringerung des Umsatzsteueranteils des Bundes im Jahr 2022 weitere 110 Millionen Euro zukommen zu lassen. 2019 waren den Ländern bereits 110 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, um rund 2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte zu schaffen. Inzwischen seien 2715,85 Stellen besetzt worden. Weitere 350 Millionen Euro werden über eine Verringerung des Bundesanteils an der Umsatzsteuer den Ländern im Rahmen des Pakts für öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung gestellt. Die vereinbarten Voraussetzungen seien durch die Länder geschaffen worden. Die federführende Beratung des Gesetzentwurfs übernimmt der Haushaltsausschuss.

Immissionsschutz: Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis/90 Die Grünen und FDP wollen das Bundes-Immissionsschutzgesetz ändern. Angesichts der gegenwärtigen Gaskrise sollen Betreiber von Kraftwerken oder Abfallbehandlungsanlagen künftig von Vorgaben beim Lärm- und Luftschutz abweichen dürfen, heißt es in einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/3498). Ziel sei eine „zügige Durchführung von Verfahren“, schreiben die Fraktionen. Um Abläufe zu beschleunigen, seien zeitlich befristete Verfahrenserleichterungen erforderlich. Konkret sieht der Entwurf im Fall einer Gasmangellage unter anderem Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vor. So sollen bei einem Brennstoffwechsel durch Gasknappheit zum Beispiel Fristen zu Bekanntmachung verkürzt werden. Auch ist geplant, im Fall einer Gasmangellage auf Anzeige und Änderungsgenehmigung beim Brennstoffwechsel zu verzichten. Auch Abweichungen von der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und ein Überschreiten von Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm sollen zulässig sein, wenn infolge einer Gasmangellage unter anderem ein Brennstoffwechsel erforderlich ist oder die nötigen Betriebsmittel für Abgaseinrichtungen nicht ausreichend zur Verfügung stehen, heißt es im Entwurf, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen wurde.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010 / 18 / EU des Rates“ eingebracht (20/3447). Die federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur Umsetzung der Richtlinie werden im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verschiedene Änderungen vorgenommen: Arbeitgeber, die den Wunsch eines Elternteils, die Arbeitszeit in der Elternzeit zu verringern oder zu verteilen, nicht entsprechen, werden verpflichtet, ihre Entscheidung zu begründen. Arbeitgeber in Kleinbetrieben werden verpflichtet, Beschäftigten, die den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegzeitgesetz beantragen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Antrages zu antworten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags ist diese zu begründen. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, wird geregelt, dass sie die Freistellung vorzeitig beenden können, wenn die oder der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege der oder des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar ist. Außerdem soll ein Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung eingeführt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll für Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen, die unter diese Richtlinie fallen, zuständig sein.

Patientenberatung: Die Patientenberatung muss nach Ansicht der Linksfraktion umgestaltet und verbessert werden. In der komplexen Gesundheits- und Pflegeversorgung fehle vielen Patienten die nötige Orientierung, heißt es in einem Antrag (20/2684), der zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Wichtig seien demnach Beratungsangebote, beispielsweise zu Leistungsansprüchen, Pflegegraden, Krankengeld oder möglichen Behandlungsfehlern. Die bestehenden Beratungsangebote seien teilweise schlecht erreichbar oder nicht ausreichend bekannt. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) sollte nach den Vorstellungen der Abgeordneten in eine selbstverwaltete, von direkter Einflussnahme durch Krankenkassen, Leistungserbringer, Wirtschaft und Politik unabhängige Institution, etwa eine Stiftung privaten Rechts, überführt werden. Die UPD sollte dabei aus Steuermitteln dauerhaft mit 20 Millionen Euro pro Jahr finanziert werden. Die Linke schlägt außerdem vor, Patientenberatung und Pflegeberatung zusammenzuführen und Patientenlotsen beziehungsweise das sogenannte Case Management als eigenen Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) für Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf zu formulieren. 

Abgesetzt: Fußball-WM 2022 in Katar: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die Fußball-WM 2022 in Katar – Eine Sportgroßveranstaltung in einem Land trotz prekärer Menschenrechtssituation“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Vorlage sollte federführend im Sportausschuss beraten werden.

Schrems II Urteil: Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, die bestehende Rechtsunsicherheit für deutsche Unternehmen beim Datenschutz nach der die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Rechtssache C311 / 18 (Schrems II) zu beseitigen. Das fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/3540), der federführend im Wirtschaftsausschuss beraten wird. Zudem solle verhindert werden, dass die Datenverarbeitung deutscher Unternehmen erheblich blockiert wird. Um das zu erreichen, solle sich die Bundesregierung unter anderem dafür einsetzen, dass die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden „zeitnah einheitliche Informationen zum Datenschutzniveau in Drittstaaten erstellen, damit Unternehmen und Behörden im Einzelfall nicht prüfen müssen, ob das Schutzniveau ausreichend ist und somit bürokratische Hürden beseitigt werden.“ Die Abgeordneten fordern zudem eine größere Verbreitung der europäischen Cloud-Infrastruktur GaiaX, „vor allem auch durch die Nutzung für öffentliche Verwaltungsdaten“. 

Bürokratieabbau: Ein „umfangreiches und effektives Bürokratieabbauprogramm“ fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/3535), der ebenfalls im Wirtschaftsausschuss beraten wird. Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsabläufe und Planungsverfahren auf nationaler Ebene, genauso wie Normen auf europäische Ebene, sollen verschlankt werden, fordern die Abgeordneten. Ebenso sollen die Abläufe auf Ineffizienz, unnötige Kostentreiberei und Unverhältnismäßigkeit überprüft werden. Weiter heißt es in dem Antrag, dass EU-Normen durch die Bundesregierung „gründlich“ begleitet, überprüft und moderiert werden sollen, um im Sinne der Wirtschaftlichkeit für Unternehmen, den Mittelstand und der Industrie „eine weitere Bürokratisierung zu verhindern“.

(irs/ste/23.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/2684 - Antrag: Patientenberatung stärken und ihr Angebot verbessern
    PDF | 190 KB — Status: 07.07.2022
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  • 20/2730 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters
    PDF | 326 KB — Status: 12.07.2022
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  • 20/3067 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
    PDF | 447 KB — Status: 10.08.2022
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  • 20/3443 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016
    PDF | 2 MB — Status: 19.09.2022
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  • 20/3445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
    PDF | 403 KB — Status: 19.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3446 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze
    PDF | 422 KB — Status: 19.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3447 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates
    PDF | 389 KB — Status: 19.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3498 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
    PDF | 250 KB — Status: 20.09.2022
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  • 20/3535 - Antrag: Für unser Land - Bürokratie richtig abbauen und Unternehmen entlasten
    PDF | 205 KB — Status: 20.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3540 - Antrag: Bestehende Rechtsunsicherheit und negative Auswirkungen durch das Schrems II Urteil auf die deutsche Wirtschaft beenden
    PDF | 201 KB — Status: 20.09.2022
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Änderungen im Insolvenz­recht und Abschaffung des Güterrechtsregisters

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung des Güterrechtsregisters (20/2730) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/4087) mit breiter Mehrheit gebilligt. Zugestimmt hatten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die Fraktion der AfD votierte gegen die Initiative. 

Im parlamentarischen Verfahren wurde der Gesetzentwurf im federführenden Rechtsausschuss zuvor um sachfremde sanierungs- und insolvenzrechtliche Regelungen ergänzt, um auf die aktuelle Situation auf den Energie- und Rohstoffmärkte zu reagieren. Die Regelungen gehen zurück auf das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung.   

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die bei den Amtsgerichten geführten Güterrechtsregister werden dem Gesetz zufolge abgeschafft. Die Register, „in die auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse vorgenommen werden, sind weitgehend funktionslos geworden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Der Aufwand für die überwiegend in Papierform vorgenommene Führung der Register stehe in keinem Verhältnis mehr zu der „geringen rechtlichen und schwindenden praktischen Bedeutung“, heißt es weiter. Die Abschaffung diene damit dem Bürokratieabbau.

Zur Umsetzung werden die Paragrafen 1558 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgehoben. „Mit Blick auf den Vertrauensschutz der Eingetragenen ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren ab der Abschaffung des Güterrechtsregisters vorgesehen, in der für Alteintragungen die Wirkung der Eintragung gegenüber Dritten nach dem geltenden Paragraf 1412 BGB in geänderter Fassung weiter gilt“, führt die Bundesregierung aus. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 8. Juli 2022 beschlossen, keine Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.

Änderungen im Ausschuss

Die Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht gehen zurück auf das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung. Diese hatte dazu eine Formulierungshilfe beschlossen, die von den Koalitionsfraktionen als Änderungsantrag im Rechtsausschuss eingebracht worden war. Die Koalition begründet ihren Vorschlag mit den derzeitigen „Verhältnissen und Entwicklungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten“. Diese belasteten nicht nur die finanzielle Situation von Unternehmen, sondern erschwerten auch deren vorausschauende Planung. „Das gilt auch für die Planungen, die das Insolvenzrecht den Geschäftsleitern haftungsbeschränkter Unternehmensträger durch die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung (Paragraf 15a Absatz 1 Satz 1 Alternative 2 der Insolvenzordnung (InsO)) auferlegt“, hieß es im Änderungsantrag.

Vorgesehen ist daher unter anderem, den Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung von zwölf auf vier Monate und die Planungszeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen von sechs auf vier zu verkürzen. Zudem soll die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung von sechs auf acht Wochen hochgesetzt werden. Die Regelungen sollen bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Zur Begründung des verkürzten Prognosezeitraums wird in dem Antrag unter anderem angeführt, dass vermieden werden soll, dass Unternehmen „wegen dieser allgemeinen, alle Marktteilnehmer treffenden Unsicherheiten in ein Insolvenzverfahren gezwungen werden“. Umgesetzt werden sollen diese Regelungen im bisherigen Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz, das mit der Änderung zum Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz werden soll. (scr/vom/20.10.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

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Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

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Esra-Leon Limbacher

Esra-Leon Limbacher

© Esra Limbacher/Dominik Butzmann

Limbacher, Esra

SPD

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Dieter Janecek

Dieter Janecek

© DBT/ Inga Haar

Janecek, Dieter

Bündnis 90/Die Grünen

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André Hahn

André Hahn

© DBT/ Stella von Saldern

Hahn, Dr. André

Die Linke

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Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 20/2730 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters
    PDF | 326 KB — Status: 12.07.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4087 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/2730 - Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters
    PDF | 222 KB — Status: 19.10.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/2730 (Beschlussempfehlung 20/4087: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-de-gueterrechtsregister-915604

Stand: 22.12.2025