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Soziales

Fraktionen einig über Rentenerhöhung

Der Bundestag hat am Freitag, 13. Mai 2022, zum ersten Mal über die geplante Rentenerhöhung zum Sommer und damit verbundene weitere rentenrechtliche Neuerungen debattiert. Zur Diskussion stand der Gesetzentwurf (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) (20/1680) der Bundesregierung zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen im Erwerbsminderungsbestand. Der Entwurf wurde im Anschluss der Debatte an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen.

Während das Rentenplus von den Abgeordneten fraktionsübergreifend nicht in Zweifel gezogen wurde, gab es von der Opposition deutliche Kritik in Bezug auf die Erwerbsminderungsrente und generell an der ihrer Ansicht nach zu geringen Beachtung der Gruppe der Rentner und Rentnerinnen in den Entlastungspaketen.

Aktivierung des Nachholfaktors

Mit der diesjährigen Rentenerhöhung wird der Nachholfaktor, der eigentlich bis 2025 ausgesetzt worden ist, wieder aktiviert, wobei gleichzeitig die Haltelinie für das Rentenniveau eingehalten werden soll. Das bedeutet, dass die nicht stattgefundene Rentenminderung des vergangenen Jahres vollständig mit der diesjährigen Rentenerhöhung verrechnet wird. Da die Höhe der Renten der Entwicklung der Löhne folgt, hätten die Renten im vergangenen Jahr eigentlich sinken müssen, weil die Löhne pandemiebedingt deutlich gesunken waren. Die seit 2009 geltende Rentengarantie verhinderte das jedoch. Als Ausgleich für eine solch verhinderte Senkung gilt der Nachholfaktor, der dafür sorgt, dass die künftige Rentenerhöhung nach Lohnsteigerungen niedriger ausfallen, als sie es eigentlich müssten. Diesen zeitweilig ausgesetzten Dämpfungseffekt will die Bundesregierung nun wieder einführen.

Darüber hinaus sind Änderungen an der Berechnungsweise des Nachhaltigkeitsfaktors geplant, um Schwankungen bei den Rentenanpassungen nach oben und unten zu dämpfen. Zudem wird ein statistischer Sondereffekt aus dem Jahr 2019, der dazu führte, dass das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt höher ausgewiesen wurde, bereinigt. Außerdem sollen diejenigen unterstützt werden, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten. So sollen künftig diejenigen Rentner, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, einen Zuschlag von 4,5 Prozent beziehungsweise 7,5 Prozent und somit eine höhere monatliche Rente erhalten. Insgesamt sollen von diesen Zuschlägen rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Regierung: Bei Preisanstieg auch Entlastungen

Bundesarbeits- und sozialminister Hubertus Heil (SPD) wehrte sich gegen den Vorwurf, die Rentner würden bei den diese Woche ebenfalls beschlossenen Entlastungen der Bürger für steigende Energiekosten nicht mitgedacht.

Sie würden von sinkenden Preisen bei Sprit und im Öffentlichen Personennahverkehr sehr wohl profitieren, sagte er. Zugleich ging er auf die Kritiker zu: Wenn es bei einem dauerhaften Preisanstieg bleibe, werde es auch dauerhaft strukturelle Entlastungen geben müssen, kündigte der Minister an.

CDU/CSU: 300 Euro Energiepauschale auch für Rentner

Max Straubinger (CDU/CSU) lobte die Union dafür, durch ihre Politik in der Vergangenheit den Grundstein für die kräftige Rentensteigerung in diesem Jahr gelegt zu haben. Aber seine Fraktion werde es nicht akzeptieren, dass die Rentner bei der 300-Euro-Energiepauschale, die alle Arbeitnehmer bekommen, nicht mitgedacht würden.

Außerdem nannte er es nicht nachvollziehbar, warum nur Bestandsrentner ab 2001 von den Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente profitieren sollen.

Grüne: Hoffen auf die parlamentarischen Beratungen

Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) hielt dem entgegen: „Wer hat denn in den letzten Jahren sämtliche Verbesserungen für Bestandsrentner in der Erwerbsminderungsrente blockiert?“ Das sei die Union gewesen, die nun immer mehr Leistungsausweitungen fordere, seit sie in der Opposition sei.

Natürlich könne man sagen, das sei nicht genug und er persönlich denke auch, dass es im parlamentarischen Verfahren noch einmal zu Nachbesserungen kommen solle, betonte Kurth.

AfD: Überfällige Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) verwies auf das überdurchschnittlich hohe Armutsrisiko bei Erwerbsminderungsrentnern und nannte die Regelungen „längst überfällig“.

Sie kritisierte jedoch deutlich, dass die Menschen erst ab 2024 davon profitieren sollen. „Das ist Politik nach Kassenlage.“ Eine Behörde wie die Rentenversicherung müsse in die Lage versetzt werden, diese Pläne eher umzusetzen, forderte sie.

FDP: Die Belange auch der kommenden Generationen im Blick

Anja Schulz (FDP) bezeichnete das Gesetz als einen Erfolg, denn ihre Fraktion hatte die Aussetzung des Nachholfaktors sehr kritisiert.

Nun habe man ein faires Gesetz: „Es ist fair gegenüber den Rentnern, die jahrzehntelang unseren Wohlstand erarbeitet haben, fair gegenüber jenen, die Erwerbsminderungsrente beziehen und es ist fair gegenüber den kommenden Generationen, denn auch ihre Belange werden mit der Rentenanpassungsformel nun wieder besser berücksichtigt.“

Linke: Erwerbsminderungsrente macht trotzdem weiter arm

Matthias W. Birkwald (Die Linke) sagte: „Krankheit darf nicht arm machen. Aber dafür sind die Zuschläge viel zu gering. Es ist auch nicht akzeptabel, diese erst 2024 auszuzahlen.“

Die Bundesregierung lasse die viel zu lange vergessenen Erwerbsminderungsrentner weitere zwei Jahre im Regen stehen. Er forderte, die Zuschläge dann wenigstens rückwirkend ab 2022 auszuzahlen.

SPD: Beginn der Auszahlung überdenken

Michael Gerdes (SPD) betonte, seine Fraktion habe die Verbesserungen für Bestands-Erwerbsminderungsrentner lange herbeigesehnt, denn in der Vorgänger-Koalition mit der Union sei dies nicht machbar gewesen. „Wir korrigieren nun eine Gerechtigkeitslücke, die uns seit Jahren umtreibt.“

Es sei in der Tat ein Wermutstropfen, dass die Auszahlung erst 2024 stattfinden solle, aber die Umsetzung durch die Rentenversicherung müsse machbar sein. Er kündigte allerdings an, den späten Beginn zu überdenken und verwies auf die kommenden Beratungen dazu im Bundestag.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf regelt unter anderem die Reaktivierung des Nachholfaktors, die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 sowie Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten im Bestand. Die Reaktivierung des Nachholfaktors soll dazu führen, dass künftig jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. Zum 1. Juli 2022 werden dementsprechend der aktuelle Rentenwert auf 36,02 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro angehoben. Damit sollen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent steigen.

Weiterhin geplant sind Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten im Bestand. Hier sieht der Entwurf einen pauschalen prozentualen Zuschlag zur Rente vor, der sich in der Höhe danach richtet, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde. (che/hau/13.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

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Max Straubinger

Max Straubinger

© Max Straubinger/ CSU-Landesgruppe- Fotoshooting

Straubinger, Max

CDU/CSU

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Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

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Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

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Anja Schulz

Anja Schulz

© Anja Schulz/Felix Quittenbaum

Schulz, Anja

FDP

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Matthias Birkwald

Matthias Birkwald

© DBT/Inga Haar

Birkwald, Matthias W.

Die Linke

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Michael Gerdes

Michael Gerdes

© Photothek

Gerdes, Michael

SPD

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Kai Whittaker

Kai Whittaker

© Kai Whittaker/ Steven Vangermain

Whittaker, Kai

CDU/CSU

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Frank Bsirske

Frank Bsirske

© Bonnie Bartusch

Bsirske, Frank

Bündnis 90/Die Grünen

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Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

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Dr. Ottilie Klein

Dr. Ottilie Klein

© Michael Bennett

Klein, Dr. Ottilie

CDU/CSU

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Johannes Vogel

Johannes Vogel

© Johannes Vogel/ Stefan Finger

Vogel, Johannes

FDP

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Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

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Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Machalet, Dr. Tanja

SPD

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Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 20/1680 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 06.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/1680 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Sachverständige bewerten Rentenanpassung 2022 unterschiedlich

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenanpassung 2022 sowie zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner (20/1680) trifft bei Sachverständigen teils auf Zustimmung aber auch auf Ablehnung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am am Montag, 30. Mai 2022, deutlich. Unterschiedliche Auffassungen gab es zur geplanten Wiedereinführung des Nachholfaktors in der gesetzlichen Rentenversicherung. Weitgehend begrüßt wurden die vorgesehenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, wenngleich der Zeitpunkt 1. Juli 2024, ab dem die Regelung erst greifen soll, auf Kritik stieß. 

Anpassungen bei Erwerbsminderungsrenten

Jürgen Ritter von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) nannte die Umsetzung bis zum 1. Juli 2024 „ambitioniert“, aber machbar. Für die Umsetzung seien erhebliche Ressourcen in der IT der DRV erforderlich. Gleichzeitig gelte es aber auch, schon beschlossene Gesetze umzusetzen sowie Rentenanpassungen mit veränderten Beitragssätzen in der Krankenversicherung vorzunehmen. Eine frühere Umsetzung der Änderungen bei den Erwerbsminderungsrenten sei daher technisch nicht umsetzbar, sagte der DRV-Vertreter. 

Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrentner entsprächen einer langjährigen Forderung des Deutschen Caritasverbands, sagte deren Vertreterin Birgit Fix. Den Gesetzentwurf nannte sie in dem Punkt „zielgenau und bürokratiearm“. Allerdings sei der Auszahlungszeitpunkt deutlich zu spät angesetzt. Sollte eine Auszahlung nicht zum Januar 2023 möglich sein, so erwarte der Deutsche Caritasverband, dass eine Regelung gefunden wird, durch die der Zuschlag ohne Verrechnung mit anderen Leistungen 2024 für das Vorjahr an nachgezahlt wird, machte sie deutlich.

Berechnungsformel für die Rentenanpassung

Kritik an der späten Auszahlung gab es auch von Ulrike Abel vom BDH Bundesverband Rehabilitation. Abel bemängelte zudem die aufgeblähten und nicht nachvollziehbaren Regelungen bei der Rentenanpassung. Die Berechnungsformel für die jährliche Rentenanpassung müsse verständlicher werden, verlangte sie. Ziel müsse die praktische Anwendbarkeit und ausreichende Verständlichkeit sein, nicht die maximale Regelungstiefe.

Aus Sicht von Samuel Beuttler-Bohn vom Sozialverband VdK Deutschland zeigt der gewählte Termin für die Einführung der Regelung bei den Erwerbsminderungsrenten, dass die Politik eine frühere Einführung aus finanziellen Gründen offenbar nicht wolle. Positiv bewertete Beuttler-Bohn die geplante allgemeine Rentenanpassung zum 1. Juli diesen Jahres. Diese sei dringend nötig, befand er. Falsch sei es aber, den sogenannten Nachholfaktor wieder einzuführen. Damit würde die Rentenanpassung reduziert, während gleichzeitig über Rettungspakete auch für Rentner diskutiert werde. 

Rolle des Nachholfaktors

Der Wirtschaftswissenschaftler Axel Börsch-Supan indes begrüßte die Wiedereinführung des Nachholfaktors, der ein Bestandteil der Rentengarantie sei und mit ihr zusammen eingeführt worden sei. Die Rentengarantie hatte im vergangenen Jahr dazu geführt, dass die Renten nicht gesunken sind, obwohl die Löhne pandemiebedingt deutlich gesunken waren. Im Sinne der Generationengerechtigkeit sei es wichtig dafür zu sorgen, dass nicht jeder Wirtschaftseinbruch die ältere Generation besser stelle, auf Kosten einer permanenten Beitragserhöhung zu Lasten der jüngeren Generation, sagte Börsch-Supan.

Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bewertete die Reaktivierung des Nachholfaktors ebenfalls positiv. Nachholfaktor und Rentengarantie gehörten zusammen, sagte er. Die geplante Streichung der gesetzlich zugesagten Sonderzahlungen des Bundes an die Rentenversicherung kritisierte er hingegen. Zu einer verlässlichen Rentenpolitik gehöre es, dass finanzielle Zusagen eingehalten werden und nicht nach Kassenlage oder für andere politische Vorhaben wieder gestrichen werden, sagte Gunkel mit Blick auf die noch im Referentenentwurf vorgesehene Umwidmung der Zuschüsse zugunsten des Bürgergeldes. 

Streichung der Bundeszuschüsse

Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) teilte die Kritik an der Streichung der Bundeszuschüsse. Unlauter und kurzsichtig sei dies, urteilte er. Anders als die BDA lehnt der DGB laut Schäfer die Reaktivierung des Nachholfaktors ab. Dies mindere die Rentenanpassung 2022 um 1,17 Prozent, so dass die Renten langsamer stiegen als die maßgeblichen Löhne und das Rentenniveau in 2022 von 48,3 auf 48,1 Prozent sinke. Es gelte aber, das Rentenniveau nicht nur dauerhaft zu stabilisieren, sondern auch wieder auf mindestens 50 Prozent anzuheben. Renten müssten ebenso wie die Löhne steigen, sagte Schäfer.

Ein Zuschlag zu den Erwerbsminderungsrenten sei sinnvoll und notwendig, befand der Sozialwissenschaftler Felix Welti. Die Höhe und die Frist des Inkrafttretens sollten seiner Ansicht nach aber überprüft werden. Zudem müssten Instrumente gesetzlich und politisch verankert werden, die eine solche nachgelagerte Lösung nicht wieder erforderlich werden lassen und das Ziel einer armutsfesten Lebensstandardsicherung bei Erwerbsminderung erreichen. 
Der Rechtswissenschaftler Heinz-Dietrich Steinmeyer forderte, das Rentensystem im Interesse der Beitragszahler und Leistungsbezieher weiter zu entwickeln. Dabei müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitrags- und Steuerlast auf der einen Seite und einem angemessenen Leistungsniveau auf der anderen Seite hergestellt werden. Nur damit, so Steinmeyer, werde auch der Generationengerechtigkeit Rechnung getragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will den Nachholfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder einführen und macht mit weiteren Anpassungen den Weg für die jährliche Rentenerhöhung am 1. Juli frei. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen vor, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Mit der diesjährigen Rentenerhöhung wird der Nachholfaktor, der eigentlich bis 2025 ausgesetzt worden ist, wieder aktiviert, wobei gleichzeitig die Haltelinie für das Rentenniveau eingehalten werden soll. Das bedeutet, dass die nicht stattgefundene Rentenminderung des vergangenen Jahres vollständig mit der diesjährigen Rentenerhöhung verrechnet wird. Da die Höhe der Renten der Entwicklung der Löhne folgt, hätten die Renten im vergangenen Jahr eigentlich sinken müssen, weil die Löhne pandemiebedingt deutlich gesunken waren. Die seit 2009 geltende Rentengarantie verhinderte das jedoch. Als Ausgleich für eine solch verhinderte Senkung gilt der Nachholfaktor, der dafür sorgt, dass die künftigen Rentenerhöhung nach Lohnsteigerungen niedriger ausfallen, als sie es eigentlich müssten. Diesen zeitweilig ausgesetzten Dämpfungseffekt will die Bundesregierung nun wieder einführen.

Dennoch steigen die Renten deutlich: In Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Somit erhöht sich der Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Darüber hinaus sind Änderungen an der Berechnungsweise des Nachhaltigkeitsfaktors geplant, um Schwankungen bei den Rentenanpassungen nach oben und unten zu dämpfen. Zudem wird ein statistischer Sondereffekt aus dem Jahr 2019, der dazu führte, dass das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt höher ausgewiesen wurde, bereinigt.

Außerdem sollen diejenigen unterstützt werden, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten. So sollen künftig diejenigen Rentner, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, einen Zuschlag von 4,5 Prozent beziehungsweise 7,5 Prozent und somit eine höhere monatliche Rente erhalten. Insgesamt sollen von diesen Zuschlägen rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren. (hau/che/30.05.2022)

Dokumente

  • 20/1680 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 06.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 16. Sitzung am Montag, den 30. Mai 2022, 13.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 16. Sitzung Wortprotokoll Rentenpaket I

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Caritasverband e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr.h.c. Axel Boersch-Supan, Ph.D.
  • Schriftliche Stellungnahme - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Schriftliche Stellungnahme - Prof. Dr. Felix Welti
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Schriftliche Stellungnahme - Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer
  • Schriftliche Stellungnahme - BDH Bundesverband Rehabilitation e.V.
  • unaufgeforderte schriftliche Stellungnahme - Arbeitnehmerkammer Bremen und Arbeitskammer des Saarlandes
  • unaufgeforderte schriftliche Stellungnahme - Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH)
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Eckart Bomsdorf

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Bundestag stimmt für die Rentenanpassung 2022

Der Bundestag hat am Freitag, 3. Juni 2022, für eine Anpassung der Renten gestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (20/1680, 20/1974) mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/2074) und ein Bericht Haushaltsausschuss gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/2075) zur Finanzierbarkeit zugrunde.

Ein von der Linksfraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/2086) sowie zwei Änderungsanträge (20/2084, 20/2085) wurden hingegen abgelehnt. In den Vorlagen hat die Fraktion unter anderem eine Erhöhung des Mindestrentenniveaus und Leistungsverbesserungen in bei der Erwerbsminderungsrente gefordert. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Unionsfraktion (20/2083), der die ursprünglich geplante und nun vorgesehene Streichung einer jährlichen Sonderzahlung von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 in die allgemeine Rentenversicherung gefordert hat. Erstmals wurde zudem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Rentner beim Entlastungspaket nicht vergessen“ (20/2034) beraten, der an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Federführung überwiesen wurde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung führt mit dem Gesetzentwurf den Nachholfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder ein und macht mit weiteren Anpassungen den Weg für die jährliche Rentenerhöhung am 1. Juli frei. Außerdem sieht der Entwurf Verbesserungen für Menschen vor, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Mit der diesjährigen Rentenerhöhung wird der Nachholfaktor, der eigentlich bis 2025 ausgesetzt worden ist, wieder aktiviert, wobei gleichzeitig die Haltelinie für das Rentenniveau eingehalten werden soll. Das bedeutet, dass die nicht stattgefundene Rentenminderung des vergangenen Jahres vollständig mit der diesjährigen Rentenerhöhung verrechnet wird. Da die Höhe der Renten der Entwicklung der Löhne folgt, hätten die Renten im vergangenen Jahr eigentlich sinken müssen, weil die Löhne pandemiebedingt deutlich gesunken waren.

Ausgesetzter Dämpfungseffekt soll wieder eingeführt werden

Die seit 2009 geltende Rentengarantie verhinderte das jedoch. Als Ausgleich für eine solch verhinderte Senkung gilt der Nachholfaktor, der dafür sorgt, dass die künftigen Rentenerhöhungen nach Lohnsteigerungen niedriger ausfallen als sie eigentlich müssten. Diesen zeitweilig ausgesetzten Dämpfungseffekt will die Bundesregierung nun wieder einführen.

Dennoch steigen die Renten deutlich: In Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Somit erhöht sich der Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro.

Änderungen an der Berechnungsweise

Darüber hinaus sind Änderungen an der Berechnungsweise des Nachhaltigkeitsfaktors geplant, um Schwankungen bei den Rentenanpassungen nach oben und unten zu dämpfen. Zudem wird ein statistischer Sondereffekt aus dem Jahr 2019, der dazu führte, dass das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt höher ausgewiesen wurde, bereinigt.

Außerdem sollen diejenigen unterstützt werden, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten. So sollen künftig diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, einen Zuschlag von 4,5 Prozent beziehungsweise 7,5 Prozent und somit eine höhere monatliche Rente erhalten. Insgesamt sollen von diesen Zuschlägen rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, Rentner bei den Entlastungspaketen nicht zu vergessen. In ihrem Antrag schreibt sie: „Die Bezieher von Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten sind jedoch genauso von steigenden Energiepreisen betroffen, wie andere Bevölkerungsgruppen. Unabhängig davon, ob man die vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen als ausreichend ansieht oder nicht, ist es daher geboten auch die Bezieher von Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten bei den Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen.“

Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der „wenigstens“ die Zahlung eines einmaligen Zuschusses zu den Energiekosten für Erwerbsminderungs- und Altersrentner in Höhe von 300 Euro durch die Rentenversicherung festschreibt. Die entstehenden Kosten sollen durch den Bund in voller Höhe erstatten werden. Dieser Zuschuss soll nach dem Willen der Abgeordneten steuerfrei sein. (vom/che/03.06.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

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Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

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Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

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Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

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Anja Schulz

Anja Schulz

© Anja Schulz/Felix Quittenbaum

Schulz, Anja

FDP

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Matthias Birkwald

Matthias Birkwald

© DBT/Inga Haar

Birkwald, Matthias W.

Die Linke

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Michael Gerdes

Michael Gerdes

© Photothek

Gerdes, Michael

SPD

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Kai Whittaker

Kai Whittaker

© Kai Whittaker/ Steven Vangermain

Whittaker, Kai

CDU/CSU

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Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Machalet, Dr. Tanja

SPD

()
Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/1680 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 06.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1974 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) - Drucksache 20/1680 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 143 KB — Status: 25.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/2034 - Antrag: Rentner beim Entlastungspaket nicht vergessen
    PDF | 181 KB — Status: 30.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/2074 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1680, 20/1974 - Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
    PDF | 343 KB — Status: 01.06.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/2075 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1680, 20/1974, 20/2074 - Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
    PDF | 221 KB — Status: 01.06.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/2083 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/1680, 20/1974, 20/2074 - Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
    PDF | 137 KB — Status: 01.06.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/2084 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/1680, 20/1974, 20/2074 - Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
    PDF | 162 KB — Status: 01.06.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/2085 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/1680, 20/1974, 20/2074 - Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
    PDF | 175 KB — Status: 01.06.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/2086 - Entschließungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/1680, 20/1974, 20/2074 - Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
    PDF | 188 KB — Status: 01.06.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/2083 abgelehnt
  • Änderungsantrag 20/2084 abgelehnt
  • Änderungsantrag 20/2085 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/1680, 20/1974 (Beschlussempfehlung 20/2074: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/2086 abgelehnt
  • Überweisung 20/2034 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw22-de-rentenanpassungsgesetz-896332

Stand: 31.08.2025