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Recht

Beratung über Grünen-Vorstoß zum Netzwerk­durchsetzungs­gesetz

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiterentwickelt werden. Ein entsprechender Antrag (19/5950) wurde am Donnerstag, 19. Januar 2019, im Bundestages erstmals debattiert und im Anschluss an die mitberatenden Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen

In der Vorlage fordern die Abgeordneten Nachbesserungen, um die Nutzerrechte zu stärken und die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherzustellen. So fehle beispielsweise ein die Meinungsfreiheit wahrendes Verfahren, mit dem zu Unrecht gelöschte oder gesperrte Inhalte zeitnah wieder eingestellt werden, heißt es in dem Antrag. 

Auch fehle eine Clearingstelle für Streitfälle. Einige Vorgaben des NetzDG seien so vage, dass sie von den Betreibern sozialer Netzwerke uneinheitlich und damit für die Nutzerinnen und Nutzer unbefriedigend umgesetzt worden seien. Der Bundestag soll die Bundesregierung daher auffordern, mehrere Paragrafen des Gesetzes zu überarbeiten und eine rechtliche Einschätzung zur Grundrechtsbindung für Betreiber sozialer Netzwerke und den Auswirkungen auf die Gemeinschaftsstandards vorzulegen, verlangt die Fraktion. (mwo/hau/17.01.2019)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Renate Künast

Renate Künast

© Renate Künast / Laurence Chaperon

Künast, Renate

Bündnis 90/Die Grünen

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Joana Cotar

Joana Cotar

© Deutscher Bundestag / Inga Haar

Cotar, Joana

AfD

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Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

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Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Die Linke

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Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/ Marlene Bleicher

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

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Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/5950 - Antrag: Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln - Nutzerrechte stärken, Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen
    PDF | 235 KB — Status: 22.11.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Müller, Carsten (CDU/CSU), Fechner, Dr. Johannes (SPD), Ullrich, Dr. Volker (CDU/CSU) und Heilmann, Thomas (CDU/CSU) geben Reden zu Protokoll
  • Überweisung 19/5950 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Von Optimierung des NetzDG bis zu einem re­gu­la­to­ri­schen Neu­ansatz

Paragrafenzeichen, Radiergummi und At-Zeichen auf einer Computertastatur

Das Urteilv on Experten zu Oppositionsvorschlägen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschäftigte den Rechtsausschuss in einer Anhörung. (© picture-alliance/chromorange)

Von Optimierung bis hin zu einem regulatorischen Neuansatz reichte die Bandbreite der Meinungen der zehn Sachverständigen aus Justiz, Wissenschaft, Medien und Medienrecht in einer zweieinhalbstündigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 15. Mai 2019, zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Anlass der Sitzung unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) waren Gesetzentwürfe der AfD (19/81) zur Aufhebung und der Fraktion Die Linke (19/218) zur teilweisen Aufhebung des NetzDG sowie ein Antrag der Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen (19/5950), die Nachbesserungen fordern, um die Nutzerrechte in sozialen Netzwerken zu stärken, und mehrere Artikel eines Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion zur Stärkung der Bürgerrechte (19/204 ), in dem ebenfalls die Aufhebung des NetzDG gefordert wird.

Kritik am NetzDG

Das noch kurz vor der Bundestagswahl 2017 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, wie es eigentlich heißt,  verpflichtet Betreiber von Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung strafbarer Inhalte. Kritiker sehen in dem Gesetz einen Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung und bemängeln unter anderem eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung.

Die Abgeordneten konzentrierten sich mit ihren Fragen an die Sachverständigen auf verfassungsrechtliche Probleme bei der Durchsetzung des NetzDG und die Effektivität der damit verbundenen Arbeitsabläufe. Im Detail wollten sie wissen, wie Sperrungen, Löschungen und Wiedereinstellungen ablaufen. Fragen gab es auch zu Möglichkeiten der  Weiterentwicklung und Verbesserung des Gesetzes, zu den Aussichten für gemeinschaftliche Standards der Netzwerke sowie zur Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.

„Im Einzelfall besteht weiterhin Optimierungsbedarf“

Heinz-Josef Friehe, der Präsident des Bundesamtes für Justiz (BfJ), der für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Verwaltungsbehörde, erklärte in seinem Statement, nach Einschätzung seiner Behörde sei das NetzDG geeignet, die Durchsetzung des geltenden Rechts im Bereich der Internetkriminalität zu verbessern. Aus Sicht des BfJ bestehe im Einzelfall sowohl im Bereich der sogenannten Meldewege der Netzwerke als auch im Bereich des Beschwerdemanagements und des Berichtsverhaltens dennoch weiterhin Optimierungsbedarf.

Bei der Prüfung der Meldewege als einem Schwerpunkt der Tätigkeit des BfJ gehe es um die Frage, ob die großen sozialen Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern im Inland jeweils ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.

Für die Beibehaltung der NetzDG-Regeln

Sonja Boddin vom Hamburger Verein ichbinhier, der Aufklärungs- und Bildungsarbeit zum Thema Diskussionskultur in den sozialen Medien betreibt, sprach sich nach den Erfahrungen mit dem NetzDG für die Beibehaltung der darin enthaltenen Regeln aus. Nachbesserungen sollte es jedoch unter anderem  beim Beschwerdemanagement, den Anhörungspflichten und dem Umgang mit der Löschung rechtmäßiger Inhalte geben.

Bei aller Kritik sei positiv anzumerken, dass die Pflichten wie auch insgesamt die Diskussion um das NetzDG zu einer erkennbar gesteigerten Sensibilität der Netzwerkbetreiber für die Themen Hassrede und Desinformation geführt haben und dass sie ihrer Verantwortung heute deutlich mehr nachkommen als noch vor zwei Jahren.

„Kritik an bußgeldbewehrten Löschfristen unberechtigt“

Prof. Dr. Martin Eifert von der Juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität wies Vorwürfe einer Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zurück. Die Ausgestaltung des Grundansatzes, die Betreiber sozialer Netzwerke in die Verantwortung für Straftatbestände zu nehmen, erfolge in verfassungsgemäßer Weise, könne aber noch weiter optimiert werden.

Die verfassungsrechtliche Kritik an den bußgeldbewehrten Löschfristen und auch an der privaten Rechtsdurchsetzung, also der Löschung, durch die Netzwerke sei unberechtigt.

„Auf dem richtigen Kurs gegen Hasskriminalität im Internet“

Auch der Hamburger Oberstaatsanwalt Michael Elsner, der für den Deutschen Richterbund (DRB) sprach, sieht den Gesetzgeber mit dem NetzDG grundsätzlich auf dem richtigen Kurs, um Hasskriminalität im Internet, die das politische Klima in der Bundesrepublik Deutschland vergiften, zu bekämpfen.

Das Gesetz habe jedoch die Möglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden nicht verbessert. Nach wie vor bestehe eine faktische Strafbarkeitslücke für die Verfolgung von Hasskriminalität im Internet und eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung von Telemediendienste- und Telekommunikationsanbietern bei der Beantwortung von Bestandsdatenanfragen.

„Illegale Inhalte haben bei Google keinen Platz“

Sabine Frank von Google Deutschland verwies darauf,  dass für die Umsetzung des NetzDG zahlreiche Änderungen und Verbesserungen bei der Google-Tochter YouTube vorgenommen worden seien. Illegale Inhalte hätten in den Google-Diensten keinen Platz, sagte die Leiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz. Ihren Angaben zufolge gingen 2018 rund 465.800 NetzDG-Meldungen bei YouTube ein. 94 Prozent der gemeldeten Inhalte seien innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt einer Rechtsbeschwerde entfernt worden.

Zu den von Google vorgeschlagenen Änderungen am NetzDG gehört Frank zufolge eine Überarbeitung des Katalogs der Straftaten, um den Zweck des Gesetzes, Hassrede und Gewalt in sozialen Netzwerken einzudämmen, wirksam erfüllen zu können.

„Formell und materiell verfassungswidrig“

Der Medienrechtler Prof. Dr. iur. Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig forderte dagegen in seiner Stellungnahme, das NetzDG aufzuheben, weil es formell und materiell verfassungswidrig sei.  Soziale Netzwerke seien laut NetzDG Telemedien, und für diese seien die Länder zuständig. Das Gesetz kollidiere mit dem Rundfunkstaatsvertrag und verstoße gegen die Meinungs- und Medienfreiheiten des Grundgesetzes.

Gersdorf bemängelte, dass die Gefahr des sogenannten Overblockings dadurch verstärkt werde, dass Anbieter sozialer Netzwerke nicht verpflichtet seien, den betroffenen Nutzer vor der Entscheidung über die Löschung seines Inhalts anzuhören.

„NetzDG hat wichtige Impulse gesetzt“

Die Sicht der Landesmedienanstalten legte Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt, dar. Die Landesmedienanstalten sind zuständig für die Zulassung und Aufsicht im privaten Hörfunk und Fernsehen sowie im Internet. Das NetzDG habe wichtige Impulse gesetzt, sagte Holsten. Zugleich werfe es jedoch eine Reihe von Fragen auf, die im Zuge von Nachbesserungen lösbar wären.

So sollten Überschneidungen im Umgang mit strafrechtsrelevanten Inhalten vermieden werden, denn  es sei theoretisch möglich, dass ein Fall von vier Stellen geprüft wird: der Staatsanwaltschaft, dem BfJ, einer Selbstkontrolleinrichtung und der Landesmedienanstalt. Auch sollte die Rechtsdurchsetzung beim Verfasser von Hate Speech ansetzen.

Abgestimmte Plattform- und Telemedienregulierung als Ziel

Mag. Dr. Matthias C. Kettemann vom Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung erklärte, mit Blick auf die vorliegenden Anträge und die Debatte im Rechtsausschuss sowie die von einer großen Mehrheit gesellschaftlicher Akteure geäußerte Kritik verfüge der Gesetzgeber über eine ausreichende Wissensbasis, um das NetzDG weiterzuentwickeln.

Ziel sollte eine sensibel aufeinander abgestimmte Plattform- und Telemedienregulierung sein, die besonders gefährdete Gruppen schützt und das Internet als Raum der Ausübung der Grundrechte sichert.

„Auf dem Auge der Kommunikationsfreiheit weitgehend blind“

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Alexander Peukert von der Goethe-Universität Frankfurt am Main sagte, weder die Sichtweise des Gesetzgebers noch die der Gegner des NetzDG gewährleisteten eine ausgewogene Regulierung sozialer Netzwerke. Wie im Antrag der Grünen zur Weiterentwicklung des NetzDG dargelegt werde, sei vielmehr ein ganzheitlicher Regulierungsansatz gefragt, der darauf abziele, die Kommunikation in sozialen Netzwerken so zu regulieren, dass rechtswidrige Inhalte möglichst gelöscht und rechtmäßige Kommunikation nicht willkürlich beeinträchtigt wird.

Peukert legte einen Gesetzentwurf zur Änderung des NetzDG vor, mit dem „das auf dem Auge der Kommunikationsfreiheit weitgehend blinde NetzDG“ um den Aspekt einer Gewährleistungspflicht für die rechtsgleiche Informations- und Meinungsfreiheit ergänzt werden solle.

„Akt demokratischer Hygiene“

Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, dessen Kanzlei zahlreiche Verfahren gegen Betreiber sozialer Medien führt und unter anderem Grundsatzentscheidungen zugunsten von Nutzern erstritten hat, deren Inhalte rechtswidrig gelöscht oder die gesperrt wurden, bezeichnete es als einen Akt demokratischer, parlamentarischer und gesetzgeberischer Hygiene, das NetzDG aufzuheben.

Die  teilweise vernünftigen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge sämtlicher Oppositionsparteien sowie die erhaltenswerten Vorschriften des NetzDG – zu denen Steinhöfel das Beschwerdesystem, die Berichts- und Transparenzpflichten und den Zustellungsbevollmächtigten zählte – sollten in andere Gesetze wie das Telemediengesetz oder in ein neu zu formulierendes Gesetz, in dessen Mittelpunkt die Freiheits- und Bürgerrechte im Internet stehen sollten, aufgenommen werden.

Gesetzentwurf der AfD

Das noch kurz vor der Bundestagswahl 2017 verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Betreiber von Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung strafbarer Inhalte verpflichtet, soll nach dem Willen der AfD-Fraktion wieder aufgehoben werden. Das Gesetz stelle „einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung dar“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Aufgrund „nicht legaldefinierter Begriffe“ wie „Hasskriminalität“ oder „strafbare Falschnachrichten“ bestehe „eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr eines über Gebühr ausgedehnten Anwendungsbereichs der Strafmaßnahmen des NetzDG gegen jede abweichende Meinung“.

Die Fraktion beklagt zudem „eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, denn die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Kommentare obliegt entweder den Betreibern der sozialen Netzwerke oder den durch sie finanzierten Einrichtungen zur Regulierten Selbstregulierung“, wodurch „dem Rechtsstaat die Verantwortung entzogen wird“. Im Gegensatz zu rechtswidrigen oder falschen Inhalten im Rundfunk- oder Verlagswesen, die „regelmäßig bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts über den Rechtsweg der ordentlichen Gerichte weder widerrufen noch gelöscht werden“, seien „die Netzwerkbetreiber angehalten, bereits beim Verdacht auf Rechtswidrigkeit die Kommentare unverzüglich selbst zu löschen“. Den sogenannten sozialen Netzwerken bescheinigt die AfD-Fraktion, sie ergänzten „die politisch-gesellschaftliche Debatte um ein Meinungsspektrum, welches aufgrund der jahrzehntelang gewachsenen politisch-medialen Vernetzung des Rundfunk- und Verlagswesens einer Selbstzensur zum Opfer gefallen ist oder aus Gründen politischer Opportunität unterdrückt wird“.

Gesetzentwurf der Linken

Der Gesetzentwurf der Linken sieht dagegen vor, das am 1. Oktober 2017 in Kraft getretene NetzDG teilweise aufzuheben. „Die Wichtigkeit der Bekämpfung sogenannter Hate Speech unter Wahrung der Kommunikationsfreiheit im Netz sollte unstrittig sein“, schreibt die Fraktion darin. Das aktuelle Gesetz sei allerdings „breiter Kritik ausgesetzt“ und erwecke „erhebliche Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität“.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass insbesondere „die Vorgaben zur Gestaltung des Beschwerdemanagements durch Anbieter sozialer Netzwerke“ entfallen. Erhalten bleiben sollten dagegen „unstrittige“ Regelungen wie „die Verpflichtung zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten, die grundsätzliche Verpflichtung, ein zugängliches Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten und ein Verfahren zum Umgang damit vorzuhalten, sowie ein verpflichtendes Berichtswesen über diese Verfahren“.

Antrag der Grünen

Die Grünen wollen das NetzDG weiterentwickeln. In ihrem Antrag fordern sie Nachbesserungen, um die Nutzerrechte zu stärken und die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherzustellen. So fehle beispielsweise ein die Meinungsfreiheit wahrendes Verfahren, mit dem zu Unrecht gelöschte oder gesperrte Inhalte zeitnah wieder eingestellt werden, heißt in dem Antrag. Auch fehle eine Clearingstelle für Streitfälle. Einige Vorgaben des NetzDG seien so vage, dass sie von den Betreibern sozialer Netzwerke uneinheitlich und damit für die Nutzerinnen und Nutzer unbefriedigend umgesetzt worden seien.

Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, mehrere Paragrafen des Gesetzes zu überarbeiten und eine rechtliche Einschätzung zur Grundrechtsbindung für Betreiber sozialer Netzwerke und den Auswirkungen auf die Gemeinschaftsstandards vorzulegen. (mwo/15.05.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Sonja Boddin, ichbinhier e. V., Hamburg, 2. Vorsitzende
  • Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M. (Berkeley), Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht
  • Michael Elsner, Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB), Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Hamburg
  • Sabine Frank, Google Germany GmbH, Leiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz, Berlin
  • Prof. Dr. iur. Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig
  • Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und der Zulassung für Kommission und Aufsicht
  • Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard), Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI), Hamburg
  • Prof. Dr. Alexander Peukert, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im internationalen Immaterialgüterrecht
  • Joachim Nikolaus Steinhöfel, Rechtsanwalt, Hamburg
  • Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamtes für Justiz, Bonn

Dokumente

  • 19/81 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
    PDF | 215 KB — Status: 20.11.2017
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/204 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerrechte (Bürgerrechtestärkungs-Gesetz - BüStärG)
    PDF | 267 KB — Status: 08.12.2017
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  • 19/218 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
    PDF | 219 KB — Status: 11.12.2017
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/5950 - Antrag: Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln - Nutzerrechte stärken, Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen
    PDF | 235 KB — Status: 22.11.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Opposition macht Druck beim Netz­werk­durch­setzungs­ge­setz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, vier Berichte des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu Oppositionsinitiativen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz beraten. Gegenstand waren im Einzelnen der Bericht (19/14350) zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (19/5950), der Bericht (19/15735) zum Entwurf der FDP für ein Bürgerrechtestärkungsgesetz (19/204), der Bericht (19/15780) zum Gesetzentwurf der Linken zur Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (19/218) und der Bericht (19/14723) zum Gesetzentwurf der AfD zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (19/81).

Geschäftsordnungsantrag der FDP abgelehnt

Die Berichte waren von den Fraktionen nach Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages angefordert worden. Danach kann eine Fraktion zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage eine Beratung darüber im Plenum verlangen. Die Fraktionen beklagten, dass ihre Vorlagen zum Teil deutlich länger bereits Woche für Woche von der Tagesordnung des Rechtsausschusses genommen und nicht beraten würden. 

Zum Ende der Aussprache stellte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann den Antrag zur Geschäftsordnung, den Rechtsausschuss zu verpflichten, dem Bundestag bis zum 31. Januar 2020 Beschlussempfehlungen für die genannten Initiativen der Opposition vorzulegen. In der Abstimmung wurde der Antrag von der Opposition geschlossen unterstützt, scheiterte aber dennoch an der Mehrheit von CDU/CSU und SPD, die den Antrag ablehnte.

Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen

Der erste Bericht des Rechtsausschusses (19/14350) bezieht sich auf den Antrag der Grünen (19/5950). Der Antrag zielt darauf ab, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) weiterzuentwickeln. Es brauche Nachbesserungen, um die Nutzerrechte zu stärken und die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherzustellen. So fehle beispielsweise ein die Meinungsfreiheit wahrendes Verfahren, mit dem zu Unrecht gelöschte oder gesperrte Inhalte zeitnah wieder eingestellt werden können, heißt es in dem Antrag.

Auch fehle eine Clearingstelle für Streitfälle. Einige Vorgaben des NetzDG seien so vage, dass sie von den Betreibern sozialer Netzwerke uneinheitlich und damit für die Nutzerinnen und Nutzer unbefriedigend umgesetzt worden seien. Der Bundestag soll die Bundesregierung daher auffordern, mehrere Paragrafen des Gesetzes zu überarbeiten und eine rechtliche Einschätzung zur Grundrechtsbindung für Betreiber sozialer Netzwerke und den Auswirkungen auf die Gemeinschaftsstandards vorzunehmen, verlangt die Fraktion.

FDP-Entwurf für ein Bürgerrechtestärkungsgesetz

Der zweite Bericht des Rechtsausschusses (19/15735) bezieht sich auf den Entwurf der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Bürgerrechte (Bürgerrechtestärkungsgesetz, 19/204), den die Fraktion bereits vor zwei Jahren eingebracht hatte. Sie vertritt darin die Ansicht, dass der Gesetzgeber die Bürgerrechte „in der letzten Legislaturperiode in einer Vielzahl von Fällen unverhältnismäßig eingeschränkt“ hat. Auch im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität seien „die Grenzen zu beachten, die das Grundgesetz dem staatlichen Handeln zieht“, heißt es zur Begründung. Der Gesetzentwurf sieht als Sofortmaßnahme vor, die Regelungen zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten, der sogenannten Vorratsdatenspeicherung, aus dem Telemediengesetz zu streichen. Diese seien verfassungs- und europarechtswidrig, schreibt die Fraktion.

Aufgehoben werden soll mit dem Bürgerrechtestärkungsgesetz zudem das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem Online-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung rechtswidriger Inhalte verpflichtet werden. Dieses Gesetz sei „verfassungsrechtlich mindestens zweifelhaft“, schreibt die Fraktion. Grundsätzlich führt sie aus, es sei „verfassungspolitisch nicht klug“, die äußersten Grenzen des Verfassungsrechts „ohne überzeugende Gründe auszureizen“. Stattdessen sollten „die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wieder respektiert werden und als Grund statt nur als Grenze staatlichen Handelns Beachtung finden“.

Linke fordert Teilaufhebung des Gesetzes

Der dritte Bericht des Rechtsausschusses (19/15780) bezieht sich auf einen Gesetzentwurf der Linken (19/218), der die teilweise Aufhebung Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vorsieht. „Die Wichtigkeit der Bekämpfung sogenannter Hate Speech unter Wahrung der Kommunikationsfreiheit im Netz sollte unstrittig sein“, schreibt die Fraktion darin. Das aktuelle Gesetz sei allerdings „breiter Kritik ausgesetzt“ und erwecke „erhebliche Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität“.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass insbesondere „die Vorgaben zur Gestaltung des Beschwerdemanagements durch Anbieter sozialer Netzwerke“ entfallen. Erhalten bleiben sollten dagegen „unstrittige“ Regelungen wie „die Verpflichtung zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten, die grundsätzliche Verpflichtung, ein zugängliches Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten und ein Verfahren zum Umgang damit vorzuhalten, sowie ein verpflichtendes Berichtswesen über diese Verfahren“.

AfD will das Gesetz aufheben

Der vierte Bericht des Rechtsausschusses (19/14723) bezieht sich auf einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/81), in dem die Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verlangt wird. Das Gesetz stelle „einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung dar“, schreiben die AfD-Abgeordneten zur Begründung. Aufgrund „nicht legaldefinierter Begriffe“ wie „Hasskriminalität“ oder „strafbare Falschnachrichten“ bestehe „eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr eines über Gebühr ausgedehnten Anwendungsbereichs der Strafmaßnahmen des NetzDG gegen jede abweichende Meinung“.
Die Fraktion beklagt zudem „eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, denn die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Kommentare obliegt entweder den Betreibern der sozialen Netzwerke oder den durch sie finanzierten Einrichtungen zur Regulierten Selbstregulierung“, wodurch „dem Rechtsstaat die Verantwortung entzogen wird“. Im Gegensatz zu rechtswidrigen oder falschen Inhalten im Rundfunk- oder Verlagswesen, die „regelmäßig bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts über den Rechtsweg der ordentlichen Gerichte weder widerrufen noch gelöscht werden“, seien „die Netzwerkbetreiber angehalten, bereits beim Verdacht auf Rechtswidrigkeit die Kommentare unverzüglich selbst zu löschen“. Den sogenannten sozialen Netzwerken bescheinigt die AfD-Fraktion, sie ergänzten „die politisch-gesellschaftliche Debatte um ein Meinungsspektrum, welches aufgrund der jahrzehntelang gewachsenen politisch-medialen Vernetzung des Rundfunk- und Verlagswesens einer Selbstzensur zum Opfer gefallen ist oder aus Gründen politischer Opportunität unterdrückt wird“. (mwo/hau/sas/vom/12.12.2019)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

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Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Florian Post

© Florian Post / Mark Fernandes

Post, Florian

SPD

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Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

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Niema Movassat

Niema Movassat

© Niema Movassat/ Julia Bornkessel

Movassat, Niema

Die Linke

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Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

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Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

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Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

© Patrick Schnieder/ Tobias Koch

Schnieder, Patrick

CDU/CSU

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

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Niema Movassat

Niema Movassat

© Niema Movassat/ Julia Bornkessel

Movassat, Niema

Die Linke

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Renate Künast

Renate Künast

© Renate Künast/Laurence Chaperon

Künast, Renate

Bündnis 90/Die Grünen

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/81 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
    PDF | 215 KB — Status: 20.11.2017
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/204 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerrechte (Bürgerrechtestärkungs-Gesetz - BüStärG)
    PDF | 267 KB — Status: 08.12.2017
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  • 19/218 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
    PDF | 219 KB — Status: 11.12.2017
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/5950 - Antrag: Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln - Nutzerrechte stärken, Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen
    PDF | 235 KB — Status: 22.11.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/14350 - Bericht: gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/5950 - Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln - Nutzerrechte stärken, Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen
    PDF | 256 KB — Status: 23.10.2019
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  • 19/14723 - Bericht: gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Marcus Bühl, Joana Eleonora Cotar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/81 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
    PDF | 305 KB — Status: 04.11.2019
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  • 19/15735 - Bericht: gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Christian Lindner, Stephan Thomae, Dr. Marco Buschmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/204 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerrechte (Bürgerrechtestärkungs-Gesetz - BüStärG)
    PDF | 302 KB — Status: 09.12.2019
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  • 19/15780 - Bericht: gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Anke Domscheit-Berg, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/218 - Entwurf eines Gesetzes zur Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
    PDF | 302 KB — Status: 10.12.2019
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • GO-Antrag zur Fristsetzung abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

FDP-Antrag zur Mei­nungsfreiheit im Internet

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 16. Januar 2020, erstmals mit dem Antrag „Meinungsfreiheit verteidigen – Recht im Netz durchsetzen“ (19/16477) beschäftigt, den die FDP-Fraktion eingebracht hat. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

„Äußerungsstraftaten effektiv verfolgen“

Die FDP fordert die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen für eine effektive Verfolgung von Äußerungsstraftaten und strafbaren Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu schaffen und den Betroffenen die Durchsetzung ihrer Rechtspositionen zu erleichtern. Dazu solle sich die Regierung mit den Ländern dafür einsetzen, dass Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz geschaffen werden. Auch solle sie darauf hinwirken, dass mehr entsprechend spezialisierte Kammern an Gerichten dafür eingerichtet und mit ausreichend Personal ausgestattet werden.

Darüber hinaus will die FDP die rechtlichen Rahmenbedingen für ein elektronisches Verfahren schaffen, über das sich Betroffene mit Strafanträgen und Strafanzeigen online direkt bei einer noch zu schaffenden Zentralstelle melden können, die diese Eingaben an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterleitet. Diese Stelle solle die Betroffenen auch darüber informieren, an welche Stelle ihr Verfahren abgegeben wurde. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet solle es die Möglichkeit eines Online-Verfahrens geben.

Von Seiten des Gerichts zur Verfügung gestellte elektronischen Systeme (Online-Eingabemaske, Mobile Apps) sollen dabei die Parteien bei der Durchführung des Verfahrens unterstützen, indem zum Beispiel vorgefertigte Eingabemasken für Schriftsätze bereitgestellt werden. Für die Eingabe der wesentlichen Verfahrensangaben (Parteinamen, Antrag und der dazu zwingend erforderliche Sachverhalt) solle den Parteien durch Frage-Antwort-Systeme geholfen werden. (sas/vom/16.01.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

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Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Florian Post

© Florian Post / Mark Fernandes

Post, Florian

SPD

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Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Die Linke

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Renate Künast

Renate Künast

© Renate Künast/Laurence Chaperon

Künast, Renate

Bündnis 90/Die Grünen

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Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

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Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/16477 - Antrag: Meinungsfreiheit verteidigen - Recht im Netz durchsetzen
    PDF | 284 KB — Status: 14.01.2020
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/16477 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verbraucherschutz

Regierung will das Netzwerk­durchsetzungs­gesetz ändern

Die Bundesregierung will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ergänzen. Ihr Gesetzentwurf „zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (19/18792) stand am Mittwoch, 6. Mai 2020, auf der Tagesordnung. 

Den Abgeordneten lag zudem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aufhebung statt Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (19/18973) vor. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die AfD hatte für ihren Antrag die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda verlangt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen damit aber nicht durchsetzen. 

Ein von Bündnis 90/Die Grünen angekündigter Antrag mit dem Titel „Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nachhaltig angehen“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Nutzerfreundlichere Übermittlung von Beschwerden 

Die bisherigen Praxiserfahrungen mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zeigten, dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten, schreibt die Regierung in ihrem Entwurf. So solle beispielsweise die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege zum Übermitteln von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die zum Teil noch zu kompliziert oder versteckt sind, verbessert werden. Zudem sollen der Informationsgehalt und die Vergleichbarkeit der nach Paragraf 2 des Gesetzes einzureichenden Transparenzberichte erhöht werden.

Bei Streitigkeiten zwischen Beschwerdeführern oder Nutzern mit dem Anbieter sozialer Netzwerke über das (erfolgte oder abgelehnte) Entfernen eines Inhaltes bestünden derzeit keine Regelungen zur einfachen außergerichtlichen Streitbeilegung, heißt es. Entsprechende Verfahren sollen geschaffen werden. Zudem gelte es, „neue europarechtliche Vorgaben umzusetzen“, teilt die Regierung mit.

Mehr Transparenz bei der Bekämpfung strafbarer Inhalte

Sie erwartet von der Neuregelung nach eigener Aussage, dass aufgrund der ergänzenden Regelungen die Bekämpfung strafbarer Inhalte auf den Plattformen der erfassten Anbieter weiter verbessert und transparenter wird.

Ferner wird erwartet, dass die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Beschwerdeführern sowie Nutzern mit den Anbietern zukünftig einfacher und effektiver möglich wird. Schließlich sei abzusehen, „dass die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte erleichtert wird“.

Antrag der AfD

Die AfD fordert die Bundesregierung auf (19/18973), bis zum 3. Juli 2020 einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vorzulegen. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Novellierung des Gesetzes könne nur eine Aufhebung des Gesetzes den Schutz vor Eingriffen in die freie Meinungsäußerung sicherstellen, schreibt die Fraktion.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz missachte wesentliche Kommunikationsgrundrechte, denn die Meinungsfreiheit schütze auch unbegründete Meinungen und sogar Vorurteile, und zwar unabhängig davon, mit welchem Mittel die Meinung verbreitet oder der Zugang zu ihr ermöglicht werde. Die anerkannten Gründe für die Rechtfertigung eines Grundrechtseingriffs würden auch für Äußerungen im Internet gelten, betont die Fraktion.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz könne diesen Grundrechtsschutz und die Abwägung in keiner Weise sicherstellen, weil nur die Aufhebung des Gesetzes die damit verbundenen potenziellen Eingriffe in den Schutzbereich des Artikels 5 des Grundgesetzes abwehren könne. Würde das Gesetz fortgelten, würde ein spezielles Verfahren der Strafverfolgung in sozialen Netzwerken Bestand haben, das von der Strafverfolgung in anderen Medien abweicht, heißt es zur Begründung. (hau/vom/06.05.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Lambrecht, Christine

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

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Roman Müller-Böhm

Roman Müller-Böhm

© Roman Müller-Böhm/Bernhardt Link

Müller-Böhm, Roman

FDP

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Niema Movassat

Niema Movassat

© Niema Movassat/ Julia Bornkessel

Movassat, Niema

Die Linke

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Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

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Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

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Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

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Thomas Oppermann

Thomas Oppermann

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Oppermann, Thomas

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/18792 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
    PDF | 2 MB — Status: 27.04.2020
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  • 19/18973 - Antrag: Aufhebung statt Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
    PDF | 244 KB — Status: 06.05.2020
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/18792 und 19/18973 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Geplan­te Ände­rung des Netzwerk­durch­setzungs­gesetzes in der Kritik

Facebook- und Instagram-Symbole nebeneinander

Strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken sollen wirksam bekämpft werden können. (© picture alliance/Zoonar)

Die geplanten Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) waren Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz unter Vorsitz von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) am Mittwoch, 17. Juni 2020. Dazu lagen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18792) mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung (19/19367) sowie ein Antrag der FDP-Fraktion (19/16477) vor.

Die neun geladenen Sachverständigen kamen in ihren Stellungnahmen zu unterschiedlichen Bewertungen des Entwurfs, der eine Reihe von ergänzenden Regelungen enthält, um die Bekämpfung strafbarer Inhalte auf den Plattformen der erfassten Anbieter sozialer Netzwerke weiter zu verbessern und transparenter zu machen. Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem die EU-Konformität des Entwurfs, die Behandlung von Video-Sharing-Diensten im Ausland, mögliche Probleme beim Gegenvorstellungsverfahren und das Zusammenspiel von Kontrolle und Staatsferne.

„Gute Ansätze zur Stärkung der Nutzerrechte“

Rechtsanwältin Josephine Ballon von der gemeinnützigen Organisation HateAid, die Betroffene von digitaler Gewalt unterstützt, erklärte, es gehe nach den kontroversen Diskussionen zur Einführung des NetzDG weiterhin um die zentrale Frage, inwiefern die Meinungsfreiheit durch dieses Gesetz gewahrt oder beschnitten wird.

Der Entwurf beinhalte gute Ansätze zur Stärkung der Rechte betroffener Nutzer. Deswegen sei es umso bedauerlicher, dass die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen teilweise nur zaghaft, wenig aussagekräftig und mitunter auch nur oberflächlich erfolgte. Viele Regelungen würden in der Praxis ins Leere laufen, wenn der Gesetzgeber diese nicht noch einmal konkretisiert und mit der juristischen Praxis abgleicht.

„Kritikpunkte werden nicht ausgeräumt“

Dr. Anne Busch-Heizmann vom Verein Digitale Gesellschaft erklärte, die bisherigen Kritikpunkte würden mit dem Entwurf nicht ausgeräumt und zum Teil sogar verschärft. Es sei eine Gefahr für die Meinungsfreiheit, wenn dazu ermuntert werde, künstliche Intelligenz zur Erkennung und Bewertung von Inhalten einzusetzen und wenn gesetzliche Vorgänge in private Hände gegeben würden.

Selbstverständlich müssten Straftatbestände, die im Internet stattfinden, verfolgt und sanktioniert werden, und der Staat habe die Pflicht, Betroffene zu schützen. Dabei dürften jedoch bestehende Bürgerrechte nicht mit Mitteln beschnitten werden, die einer Internetzensur und Überwachung Vorschub leisteten.

„Regelungen für Zielerreichung ungeeignet“

Sabine Frank, Leiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz bei Google, erklärte, der Internetdiensteanbieter werde weiterhin erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Ausbreitung von Hass und Hetze aufzuhalten. Während Google die Ziele des Gesetzentwurfs zur Änderung des NetzDG mittrage, würden die vorgeschlagenen Regelungen für nicht geeignet gehalten, dieses Ziel zu erreichen.

Frank zufolge dürften die Gesetze dazu führen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in einen funktionierenden Rechtsstaat schwindet und die Sorgen von Nutzern vor einer staatlichen Überwachung von öffentlicher Kommunikation zunehmen. Im Einzelnen bemängelte Frank, dass der Entwurf nicht das Herkunftslandprinzip nach der E-Commerce-Richtlinie der EU stehe. Die Überwachung der Dienste der Informationsgesellschaft durch eine regierungsnahe Stelle wie das Bundesamt für Justiz verstoße gegen den Grundsatz der Staatsferne. Im Interesse eines kohärenten europäischen Ansatzes sollte der Gesetzentwurf verschoben werden.

Fehlende Konformität mit EU-Recht bemängelt

Prof. Dr. jur. Marc Liesching von der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig bemängelte ebenfalls eine fehlende Unionsrechtskonformität des Entwurfs. Die Europarechtswidrigkeit des NetzDG und die Unanwendbarkeit des Gesetzes auf soziale Netzwerke mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten ergebe sich im Lichte der Spruchpraxis der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs derart deutlich, dass niemand in der Rechtswissenschaft von einer EU-Rechtskonformität des NetzDG ausgehe.

In seiner Stellungnahme würden die Gründe der Europarechtswidrigkeit des NetzDG dokumentiert. Im Falle einer künftigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum NetzDG könne somit transparent nachvollzogen werden, dass die Unionsrechtswidrigkeit aufgrund der klaren Missachtung des Herkunftslandprinzips den Abgeordneten des Bundestages hätte bekannt sein können, schreibt Liesching in seiner Stellungnahme.

„Verstoß gegen Herkunftslandprinzip nicht ersichtlich“

Prof. Dr. Rolf Schwartmann von der Technischen Hochschule Köln betonte demgegenüber die Europarechtskonformität des Entwurfs. Die Regelungen stünden im Einklang mit den Zuständigkeitsvorgaben der E- Commerce-Richtlinie und regelten in Übereinstimmung mit der Richtlinie zulässige mitgliedstaatliche Verfahrensvorgaben. Ein Verstoß gegen das Herkunftslandprinzip sei nicht ersichtlich.

Zur Zuständigkeit des Gesetzgebers erklärte er, dieser sei für den Erlass des NetzDG zuständig gewesen und sei es auch für den vorliegenden Änderungsentwurf. Eine Inhaltskontrolle, für die die Länder zuständig seien, finde hier gerade nicht statt. Die Einführung eines Gegenvorstellungsverfahrens sei angezeigt, erklärte Schwartmann. Das Verfahren biete zum Schutz der Meinungsfreiheit einen weiteren Mechanismus, um der Gefahr von Overblocking wirksam entgegentreten zu können.

Institutionalisierten Informationsaustausch befürwortet

Aus der Sicht des Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Dr. Wolfgang Kreißig, weist die Vorlage offensichtliche Schnittstellen zur inhaltebezogenen Medienregulierung auf Länderebene und zur Aufsichtstätigkeit der Landesmedienanstalten auf, die nicht zufriedenstellend gelöst seien. Zur Wahrung der Einheit der Rechtsordnung und zur bestmöglichen Regulierung von Plattformen sollten daher bewährte Instrumente zur Regelung der Zusammenarbeit von Behörden in das NetzDG implementiert werden.

So sollte es einen institutionalisierten Informationsaustausch des Bundesamtes für Justiz mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geben. Eine finale Entscheidung über das Löschen oder den Verbleib von Inhalten müsse hoheitlichen – und in diesem Falle staatsfern organisierten – Einrichtungen überlassen bleiben, betonte Kreißig. Das Konzept der Übertragung solcher Aufgaben auf Private sollte daher grundsätzlich überdacht werden.

„Anbieter haben Geschäftsprozesse an das Gesetz angepasst“

Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamtes für Justiz (BfJ), zog in seiner Stellungnahme nach knapp drei Jahren praktischer Erfahrung mit dem NetzDG eine positive Bilanz der Arbeit der Behörde. So hätten die Anbieter von sozialen Netzwerken ihre Geschäftsprozesse an die gesetzlichen Regelungen angepasst, indem sie etwa ein Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.

Keinerlei Anhaltspunkte hätten sich dafür ergeben, dass die Anbieter sozialer Netzwerke aus Furcht vor möglichen Bußgeldern des BfJ Beiträge ihrer Nutzer übereilt und ungerechtfertigt löschen oder sperren würden. Wie Friehe erklärte, haben die zusätzlichen Möglichkeiten des Verwaltungshandelns, die der Entwurf eröffne, aus Sicht des BfJ das Potenzial, den Umgang mit den sozialen Netzwerken erheblich zu vereinfachen.

„Nutzern steht auch der Zivilrechtsweg offen“

Der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting, der für den Deutschen Anwaltverein (DAV) sprach, begrüßte, dass der Gesetzgeber in dem Entwurf den Bedenken des DAV Rechnung getragen habe. Klargestellt werden sollte, dass Nutzern neben der Gegenvorstellung auch der Zivilrechtsweg offensteht.

Härting schlug vor, das Beschwerde- und Gegenvorstellungsverfahren zu vereinfachen und die Strafverfolgungsbehörden nicht unnötig zu belasten. Schließlich sollte das BfJ nicht nur eine Vollzugsfunktion haben, sondern auch eine beratende Funktion gegenüber Anbietern sozialer Netzwerke und deren Nutzern.

Besseren Datenzugang für die Wissenschaft gefordert

Prof. Dr. Simon Hegelich von der Technischen Universität München forderte einen besseren Datenzugang für die Wissenschaft und schilderte Erfahrungen aus der Praxis. In vielen Bereichen teilten Plattformunternehmen bereits umfangreiche Datensätze mit der Wissenschaft. Wie eine solche Kooperation funktioniert und welche Probleme sie mit sich bringt, könne am Beispiel des Projekts Social Science One von Facebook nachvollzogen werden, sagte Hegelich.

Die Grundidee des Projektes sei gewesen, Zielkonflikte dadurch zu lösen, dass zwischen Wissenschaft und Unternehmen eine unabhängige dritte Instanz geschaltet wird. Leider sei es auf ganzer Linie gescheitert. Es scheine, als ob Facebook eine wissenschaftliche Analyse und Aufarbeitung seines Einflusses auf die Wahlen verhindern wolle, anstatt sie zu ermöglichen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant mit ihrem Gesetzentwurf eine Reihe von ergänzenden Regelungen, um die Bekämpfung strafbarer Inhalte auf den Plattformen der erfassten Anbieter sozialer Netzwerke weiter zu verbessern und transparenter zu machen. Ferner sollen Streitigkeiten zwischen Beschwerdeführern sowie Nutzern mit den Anbietern zukünftig einfacher und effektiver beigelegt werden können. Auch sollen zivilrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte leichter durchgesetzt werde können.

Wie es in dem Entwurf heißt, ist die Notwendigkeit der Bekämpfung strafbarer Hassrede im Internet von unveränderter Aktualität. Strafbare Hassrede könne zum Nährboden für tätliche Angriffe auf Leib und Leben von Bürgerinnen und Bürgern werden. Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke oder die Attentate im Umfeld der Synagoge in Halle (Saale) seien hierfür besorgniserregende Anhaltspunkte. Dies gelte auch für den extremistischen Anschlag in Hanau im Februar 2020 durch einen Täter, der im Vorfeld rassistische Inhalte in sozialen Netzwerken eingestellt und verbreitet habe.

Im Einzelnen sieht der Entwurf Ergänzungen der Informationspflichten im Rahmen des Paragrafen 2 des NetzDG vor. Ferner sollen die Meldewege zum Übermitteln von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte nutzerfreundlicher werden. Vor dem Hintergrund eines befürchteten Overblockings will die Regierung ein Verfahren zum Umgang mit Gegenvorstellungen gegen Maßnahmen des Anbieters eines sozialen Netzwerks einführen. Eine Schlichtungsstelle für entsprechende Streitigkeiten soll anerkannt werden können. Erweitern will die Regierung die Befugnisse des Bundesamtes für Justiz um Aufsichtsbefugnisse. 

Bundesrat-Stellungnahme mit 17 Anmerkungen

In seiner Stellungnahme (19/19367) bittet der Bundesrat unter anderem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob als Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2019 (Rechtssache C – 18 / 18) eine gesetzliche Regelung geschaffen werden sollte, wonach die bereits bestehende gesetzliche Löschungsverpflichtung der Plattformbetreiber über den konkret gemeldeten Inhalt hinaus auf wortgleiche rechtswidrige Inhalte sowie möglichst auch auf sinngemäß inhaltsgleiche rechtswidrige Inhalte ausgedehnt wird.

Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung unter anderem darauf hin, dass sich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mit seinen Compliance-Vorgaben bewusst auf den jeweiligen Inhalt richte, gegen den Beschwerde erhoben werde und der potenziell strafbar sei. Schon nuancierte Veränderungen des konkret gemeldeten Inhalts oder des jeweiligen Kontextes (zum Beispiel Satire, Berichterstattung) könnten eine andere Bewertung der Strafbarkeit erfordern. Aus Sicht der Bundesregierung sollte die im Beschluss angesprochene breiter angelegte Thematik nicht unter dem Zeitdruck des laufenden Gesetzgebungsverfahrens diskutiert werden. Anlass dazu biete auch der von der Europäischen Kommission angekündigte Vorschlag eines sogenannten Rechtsakts über digitale Dienste. Die Stellungnahme des Bundesrates umfasst 17 Anmerkungen, Vorschläge und Prüfbitten, die die Bundesregierung unterschiedlich bewertet.

Antrag der FDP

Die FDP schreibt in ihrem Antrag (19/16477), die Zunahme von Hass und Hetze, die über das Internet verbreitet würden, sei eine zentrale Herausforderung für die Demokratie. Die Gesellschaft müsse daher ein deutliches Zeichen gegen Hass und Hetze im Netz setzen. Erforderlich seien eine effektive Verfolgung von Straftaten im Netz, die Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die Aufnahme eines meinungsfreiheitsschützenden Regulierungsansatzes sowie Maßnahmen, welche die Betroffenen in die Lage versetzen, auch selbst gegen Beleidigungen, Drohungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz vorgehen zu können.

Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, die Rahmenbedingungen für eine effektive Verfolgung von Äußerungsstraftaten und strafbaren Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu schaffen und den Betroffenen die Durchsetzung ihrer Rechtspositionen zu erleichtern. (mwo/17.06.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Josephine Ballon, HateAid gGmbH, Berlin Rechtsanwältin
  • Dr. Anne Busch-Heizmann, Digitale Gesellschaft e. V., Berlin
  • Sabine Frank, Google Germany GmbH, Leiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz, Berlin
  • Prof. Dr. Simon Hegelich, Technische Universität München
  • Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Berlin
  • Prof. Dr. jur. Marc Liesching, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Fakultät Informatik und Medien, Berufungsgebiet: Medienrecht und Medientheorie
  • Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Technische Hochschule Köln, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht
  • Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamtes für Justiz, Bonn 

Dokumente

  • 19/16477 - Antrag: Meinungsfreiheit verteidigen - Recht im Netz durchsetzen
    PDF | 284 KB — Status: 14.01.2020
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  • 19/18792 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
    PDF | 2 MB — Status: 27.04.2020
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  • 19/19367 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes - Drucksache 19/18792 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 424 KB — Status: 20.05.2020
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Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Bundestag stimmt Änderung des Netz­werk­durch­setzungs­gesetzes zu

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (19/18792, 19/19367, 19/19655 Nr. 4) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/29392) angenommen. Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die AfD und die FDP dagegen, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. 

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der Grünen (19/29406) zum Gesetzentwurf ab. Die Linke stimmte mit den Grünen dafür, die FDP enthielt sich. Darin wurde unter anderem eine Präzisierung des Anwendungsbereichs des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hinsichtlich einer Reihe von Kriterien verlangt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Eine Reihe von ergänzenden Regelungen sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung (19/18792, 19/19367) die Bekämpfung strafbarer Inhalte auf den Plattformen der erfassten Anbieter sozialer Netzwerke weiter verbessern und transparenter machen. Ferner soll die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Beschwerdeführern sowie Nutzern mit den Anbietern zukünftig vereinfacht und effektiver gemacht und die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte erleichtert werden.

Wie es in dem nun angenommenen Entwurf heißt, ist die Notwendigkeit der Bekämpfung strafbarer Hassrede im Internet von unveränderter Aktualität. Strafbare Hassrede könne zum Nährboden für tätliche Angriffe auf Leib und Leben von Bürgerinnen und Bürgern werden. Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke oder die Attentate im Umfeld der Synagoge in Halle (Saale) seien hierfür besorgniserregende Anhaltspunkte. Dies gelte auch für den extremistischen Anschlag in Hanau im Februar 2020 durch einen Täter, der im Vorfeld rassistische Inhalte in sozialen Netzwerken eingestellt und verbreitet habe.

Anträge von FDP und Grünen abgelehnt

Abgelehnt wurde auch ein Antrag der FDP (19/16477), der eine effektive Verfolgung von Äußerungsstraftaten und strafbaren Persönlichkeitsrechtsverletzungen ermöglichen sollte. Die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab, AfD, Linksfraktion und Grüne enthielten sich. Der Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/26968) zugrunde. 

Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln – Nutzerrechte stärken, Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen“ (19/5950). Die Linke stimmte mit den Grünen dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Dazu lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/16919 Buchstabe d).

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion wollte mit ihrem abgelehnten Antrag (19/16477) die Meinungsfreiheit verteidigen und das Recht im Internet durchsetzen (19/16477). Die Zunahme von Hass und Hetze, die insbesondere über das Internet verbreitet würden, sei eine zentrale Herausforderung der Demokratie, hieß es in dem Antrag. Die Gesellschaft müsse daher ein deutliches Zeichen gegen Hass und Hetze im Netz setzen. Erforderlich seien eine effektive Verfolgung von Straftaten im Netz, eine Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die Aufnahme eines meinungsfreiheitsschützenden Regulierungsansatzes sowie Maßnahmen, welche die Betroffenen in die Lage versetzen, auch selbst gegen Beleidigungen, Drohungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz vorgehen zu können.

Der Bundestag sollte die Bundesregierung daher auffordern, die Rahmenbedingungen für eine effektive Verfolgung von Äußerungsstraftaten und strafbaren Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu schaffen und den Betroffenen die Durchsetzung ihrer Rechtspositionen zu erleichtern.

Antrag der Grünen

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollte nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiterentwickelt werden. In ihrem abgelehnten Antrag (19/5950) forderten die Abgeordneten Nachbesserungen, um die Nutzerrechte zu stärken und die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherzustellen. So fehle beispielsweise ein die Meinungsfreiheit wahrendes Verfahren, mit dem zu Unrecht gelöschte oder gesperrte Inhalte zeitnah wieder eingestellt werden, hieß in dem Antrag.

Auch fehle eine Clearingstelle für Streitfälle. Einige Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes seien so vage, dass sie von den Betreibern sozialer Netzwerke uneinheitlich und damit für die Nutzerinnen und Nutzer unbefriedigend umgesetzt worden seien. Der Bundestag sollte die Bundesregierung daher auffordern, mehrere Paragrafen des Gesetzes zu überarbeiten und eine rechtliche Einschätzung zur Grundrechtsbindung für Betreiber sozialer Netzwerke und den Auswirkungen auf die Gemeinschaftsstandards vorzulegen. (mwo/hau/06.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

()
Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

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Dr. Jürgen Martens

Dr. Jürgen Martens

© Leon Köhler

Martens, Dr. Jürgen

FDP

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Niema Movassat

Niema Movassat

© Niema Movassat/ Julia Bornkessel

Movassat, Niema

Die Linke

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Renate Künast

Renate Künast

© Renate Künast/Laurence Chaperon

Künast, Renate

Bündnis 90/Die Grünen

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Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

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Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

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Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/5950 - Antrag: Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln - Nutzerrechte stärken, Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen
    PDF | 235 KB — Status: 22.11.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/16477 - Antrag: Meinungsfreiheit verteidigen - Recht im Netz durchsetzen
    PDF | 284 KB — Status: 14.01.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/16919 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Marcus Bühl, Joana Eleonora Cotar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/81 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Christian Lindner, Stephan Thomae, Dr. Marco Buschmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/204 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerrechte (Bürgerrechtestärkungs-Gesetz - BüStärG) c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Anke Domscheit-Berg, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/218 - Entwurf eines Gesetzes zur Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes d) zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/15950 - Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln - Nutzerrechte stärken, Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen
    PDF | 424 KB — Status: 30.01.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18792 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
    PDF | 2 MB — Status: 27.04.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/19367 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes - Drucksache 19/18792 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 424 KB — Status: 20.05.2020
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  • 19/19655 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 30. April bis 28. Mai 2020)
    PDF | 307 KB — Status: 29.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26968 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16477 - Meinungsfreiheit verteidigen - Recht im Netz durchsetzen
    PDF | 268 KB — Status: 24.02.2021
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  • 19/29392 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/18792, 19/19367, 19/19655 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
    PDF | 453 KB — Status: 05.05.2021
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  • 19/29406 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/18792, 19/19367, 19/19655 Nr. 4, 19/29392 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
    PDF | 282 KB — Status: 05.05.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/18792 und 19/19367 (Beschlussempfehlung 19/29392: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/29406 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/26968 (Antrag 19/16477 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/16919 Buchstabe d(Antrag 19/5950 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-de-netzwerkdurchsetzungsgesetz-836854

Stand: 30.08.2025