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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. März 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Recht 

HNS-Substanzen I: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zu Haftungs- und Entschädigungsfragen im Falle von Unfällen von Seeschiffen mit gefährlichen und schädlichen Stoffen (HNS-Substanzen, 19/27215) vor. Hintergrund ist die beabsichtigte Ratifizierung des HNS-Übereinkommens 2010. Dazu soll ein neues Stammgesetz, das Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher Güter und schädlicher Stoffe durch Seeschiffe (HNS-Gesetz), geschaffen werden, das die Ausführungsvorschriften zum HNS-Übereinkommen 2010 enthält. Insbesondere soll eine Versicherungspflicht für Schiffe, die gefährliche und schädliche Stoffe transportieren, die unter das HNS-Übereinkommen 2010 fallen, eingeführt werden. Außerdem werde die Pflicht eingeführt, Importe von Stoffen, die unter das Übereinkommen fallen, zu melden und im Schadensfall Beiträge an den einzurichtenden HNS-Fonds zu entrichten. Der Nutzen des Regelungsvorhabens liegt dem Entwurf zufolge darin, dass Haftungs- und Entschädigungsfragen im Falle von Unfällen von Seeschiffen mit HNS-Substanzen international einheitlich geklärt und geregelt werden. Zugleich trage die Schaffung eines Entschädigungsfonds dazu bei, die Beseitigung von HNS-Verunreinigungen zu fördern, ohne dass dies auf Kosten des deutschen Staates ginge. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

HNS-Substanzen II: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf für die Ratifikation des HNS-Übereinkommens 2010 (19/27216) vor. Zur Erläuterung heißt es darin, das am 3. Mai 1996 in London verabschiedete Internationale Übereinkommen von 1996 über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See und das Protokoll vom 30. April 2010, welches in London am 25. Oktober 2011 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet worden sei, schüfen als HNS-Übereinkommen 2010 ein internationales Haftungs- und Entschädigungsregime bei Personen-, Sach- und Umweltschäden, verursacht durch Gefahrguttransporte auf See. Die internationalen Regelungen sollten in Deutschland geltendes Recht werden. Da sich das HNS-Übereinkommen 2010 auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehe, bedürfe es gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung eines Vertragsgesetzes. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Personengesellschaftsrecht: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, 19/27635) vor. Der Entwurf verfolgt das Ziel, das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Hierfür sollen die Vorschriften auf das Leitbild einer auf Dauer angelegten Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgerichtet werden, die als solche am Rechtsverkehr teilnimmt, selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann und hierfür durch Eintragung in ein eigenes Register mit Subjektpublizität ausgestattet werden kann. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Gerichtsvollzieher: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz, 19/27636) vor. Hintergrund ist der Vorlage zufolge unter anderem, dass Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt von Schuldnern oder von dritten Personen körperlich angegriffen und erheblich – zum Teil sogar tödlich – verletzt wurden. Dabei habe sich gezeigt, dass zwar in vielen Fällen im Vorfeld der Vollstreckungshandlung polizeiliche Erkenntnisse über eine bestehende Gefahr vorgelegen hätten, Gerichtsvollzieher hierüber jedoch nicht informiert gewesen seien. Mit dem Gesetz soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es Gerichtsvollziehern ermöglicht, bei der Polizei Auskunft darüber einzuholen, ob nach polizeilicher Einschätzung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder einer weiteren an der Vollstreckungshandlung beteiligten Person besteht. Gegebenenfalls sollen sie um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen können. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Berufsrecht: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (19/27670) vor. Im Bereich des anwaltlichen Gesellschaftsrechts bestehe Handlungsbedarf, da das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für teilweise verfassungswidrig erklärt hat (Aktenzeichen: 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12, 1 BvL 6/13, 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12). Der Entwurf sieht eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in der Bundesrechtsanwaltsordnung, dem Steuerberatungsgesetz und der Patentanwaltsordnung vor und berücksichtigt dabei die Einzelfallentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Ziel der Neuregelung sei es unter anderem, der Anwaltschaft und den Steuerberaterinnen und Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Rechtsdienstleistung: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (19/27673) vor. So soll Rechtsanwälten künftig gestattet werden, in größerem Umfang Erfolgshonorare zu vereinbaren und Verfahrenskosten zu übernehmen. Insbesondere sollen sie für den Bereich der außergerichtlichen Forderungseinziehung den Inkassodienstleistern gleichgestellt werden. Damit soll ein kohärentes Regelungsgefüge entstehen. Um der gesteigerten Bedeutung von Inkassodienstleistungen im Verbraucherbereich Rechnung zu tragen, sollen Inkassodienstleister, die für Verbraucherinnen und Verbraucher tätig werden, künftig spezielle Informationspflichten beachten müssen, die ihre Dienstleistungen transparenter machen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Strafprozessordung: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (19/27654) vor. Die Vorlage wurde in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Laut Bundesregierung soll mit dem Entwurf das Strafverfahren weiter an die sich ständig wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Insbesondere ist geplant, das Recht des Ermittlungsverfahrens zu modernisieren und Regelungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse zu beheben. Dies betreffe den Einsatz von sogenannten automatisierten Kennzeichenlesesystemen im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken, aber auch das im Kern seit Schaffung der Strafprozessordnung unveränderte Recht der Postbeschlagnahme, heißt es im Entwurf. Daneben bedürften die umfangreichen Reformwerke der letzten Jahre in neu gestalteten Bereichen des Strafverfahrens punktueller Nachsteuerungen, heißt es dort weiter zur Begründung.

Menschenrechte

Irakische Kurden: Die Fraktion Die Linke fordert, die Verbrechen an den irakischen Kurdinnen und Kurden in den 1980er-Jahren als Völkermord anzuerkennen. Für die Opfer müsse Gerechtigkeit hergestellt werden, heißt es in einem entsprechenden Antrag (19/26562), der federführend an den Menschenrechtsausschuss überwiesen wurde. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Irak sollte die Bundesregierung zudem gezielte Unterstützungsmaßnahmen auch für die Überlebenden des Völkermords und ihre Angehörigen bereitstellen, damit die bislang nur unzureichend behandelten gesundheitlichen Spätfolgen besser bewältigt werden können. Außerdem verlangen die Abgeordneten, die wirtschaftliche und ökologische Rehabilitierung von zerstörten Gebieten in der heutigen Autonomen Region Kurdistan-Nordirak weiter zu unterstützen sowie die öffentliche Aufarbeitung der staatlichen Gewaltverbrechen zu fördern. 

Verkehr

Straßenverkehr: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes für ein Gesetz zum autonomen Fahren (19/27439) vor. Um der Innovationsdynamik der Technologie des autonomen Fahrens Rechnung zu tragen, sollen für die Zwischenzeit bis zur unionsrechtlichen Harmonisierung durch den nationalen Rechtsrahmen geeignete Bedingungen für die Einführung des Regelbetriebs geschaffen werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Maut: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (19/27522) vor. Damit sollen die Voraussetzungen für einen entbürokratisierten grenzüberschreitenden Straßengütertransport in Europa geschaffen werden. Ferner soll damit die Interoperabilität der europäischen Mautsysteme gesichert werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Flugsicherung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu der Vereinbarung vom 17. Dezember 2020 zur Änderung der am 25. November 1986 unterzeichneten Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch Eurocontrol in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht (Maastricht-Vereinbarung) eingebracht (19/27524). Demnach seien gesetzliche Änderungen zur Umsetzung einer Kostenzuordnungsmethode für die Bereiche von Eurocontrol nötig. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Lotsen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Seelotsgesetzes eingebracht (19/27528). Demnach sollen neue Ausbildungswege für angehende Seelotsen geschaffen werden. Statt der bisherigen achtmonatigen Ausbildungszeit, so die Bundesregierung, solle künftig „eine maximal zweijährige, modulare Ausbildung geschaffen“ werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Bahn I: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts eingebracht (19/27656). Mit dem Gesetz sollen unter anderem „erste Schritte zur Erprobung neuer Verfahren der Kapazitätszuweisung im Hinblick auf die Überlegungen zum Deutschlandtakt ermöglicht werden“, heißt es. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Fahrzeuge: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften eingebracht (19/27657). Demnach soll, so die Bundesregierung, ein „Nachfrageimpuls von sauberen, das heißt emissionsarmen und emissionsfreien, Straßenfahrzeugen“ gefördert werden.  Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Kreuzungen: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (19/27660) vor. Demnach sollen durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Investitionen in die Infrastruktur für den Radverkehr sowie in das Schienennetz beschleunigt werden. Zu diesem Zweck enthalte der Gesetzentwurf weitere Regelungen zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei der Abwicklung von Baumaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Bahn II: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich eingebracht (19/27671). Demnach sollen die Paragrafen 24 und 24a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) geändert werden, sodass „rechtliche Handlungsmöglichkeiten von Eisenbahninfrastrukturunternehmen ähnlich der bereits bestehenden Möglichkeiten der Straßenbaulastträger“ geschaffen werden. Darüber hinaus soll eine Klarstellung der Verpflichtung von Eisenbahninfrastrukturunternehmen erfolgen, „vegetationsbedingte Gefahrensituationen für den Eisenbahnbetrieb abzuwehren, soweit Eigentümer und Besitzer von Grundstücken ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen“, heißt es. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Hauptuntersuchung: Die FDP-Fraktion legte einen Antrag zur Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen (19/27760) vor. Demnach sollen die Prüfungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen von bisher zwei auf fünf Jahre erweitert werden, wenn diese eine jährliche Fahrleistung von 2.000 Kilometern nicht überschreiten. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Verteidigung

Soldatenversorgung: Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts eingebracht (19/27523). Kernpunkt der Vorlage ist unter anderem eine „Neustrukturierung der Geldleistungen“. Dabei plant die Bundesregierung eine „deutliche Anhebung der einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen für die Soldatinnen und Soldaten“ und für deren Hinterbliebenen. Auch soll die medizinische Versorgung an den Grundsätzen des Sozialgesetzbuchs „im Hinblick auf die vergleichbare Situation wie beim Arbeitsunfall“ ausgerichtet werden, heißt es. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen.

Landwirtschaft

Versuchstiere: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes zum Schutz von Versuchstieren vorgelegt (19/27629), der an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Laut Regierung wurde die EU-Richtlinie 2010 / 63 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in Deutschland im Jahr 2013 durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes sowie durch den Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung und einer Änderung der Versuchstiermeldeverordnung in nationales Recht umgesetzt. Es hab sich gezeigt, dass ein Teil der Richtlinie nicht hinreichend deutlich umgesetzt worden sei, heißt es weiter. Die EU-Kommission hat am 25. Juli 2019 die Bundesrepublik aufgefordert, tätig zu werden, um die Umsetzungsdefizite zu beseitigen. Die Gesetzesänderung solle nun dazu dienen, einzelne Vorschriften zu ändern, um die Richtlinie komplett umzusetzen und die Vorgaben zu konkretisieren.

Küken: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes für ein Verbot des Kükentötens (19/27630) vorgelegt. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Mit dem Gesetz will die Regierung das Verbot des Tötens von Hühnerküken der Art Gallus Gallus in das Tierschutzgesetz aufnehmen. Das Verbot solle auch die Zucht- und Vermehrungstiere betreffen. Ebenso verboten werden sollen Eingriffe an einem Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos verursachen. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten in Stufen: Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken soll vom 1. Januar 2022 an gelten, das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs erst vom 1. Januar 2024 an. Damit will die Regierung der Branche Zeit gegeben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.

Töten von Küken: Die FDP will das „Kükentöten europaweit beenden“ (19/27816) und stellt sich gegen einen „nationalen Alleingang“ in dieser Frage. Sie fordert von der Bundesregierung, die Schaffung eines Rechtsrahmens für den Europäischen Wirtschaftsraum auf EU-Ebene voranzutreiben, der unter anderem „ein Verbot des Kükentötens sowie des Tötens von Embryonen im Ei möglichst zeitnah am Brutbeginn verbindlich festschreibt“. Federführend wird sich der Landwirtschaftsausschuss weiter mit dem Antrag beschäftigen. 

Lebensmittelhandel: Die FDP legte einen Antrag mit dem Titel „Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel durch eine EU-Herkunftskennzeichnung in Klarschrift“ (19/27821) vor. Darin verlangt sie von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der bestehenden Herkunfts- und Identitätskennzeichnungssysteme einzusetzen, um „sämtliche unverarbeitete Fleischprodukte aller Tierarten klar, gut erkennbar und einheitlich“ zu kennzeichnen sowie Landwirte dabei zu unterstützen, regionale Wertschöpfungsketten zu initiieren und aufzubauen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen

Freiland- und Weidetierhaltung: Die Linke forderte einen „runden Tisch zur Sicherung der Zukunft von Freiland- und Weidetierhaltungen“ (19/27834). Ein entsprechender Antrag wird federführend im Landwirtschaftsausschuss weiterberaten. Als Teilnehmer dieses runden Tisches sollten nach Ansicht der Linksfraktion Tierhalter, Wissenschaftler, Tierärzte, Vertreter von Naturschutzverbänden sowie weitere Akteuren zusammenkommen. 

Wirtschaft und Energie

Handwerksordnung: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (19/27440) vor. Mit der geplanten Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften soll die Zulassungspflicht für einzelne Handwerke wieder eingeführt werden. Im Übrigen sollen Entwicklungen im Handwerksrecht in der Handwerksordnung nachvollzogen werden wie die Einführung der Doppik durch die Kammern, aktuelle Bezeichnungen von Gewerben, Erlasse von Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Kriegswaffenkontrolle: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (19/27451) vor. Im Außenwirtschaftsgesetz und Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen soll die Verpflichtung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Erlass einer Besonderen Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen um ein Jahr bis zum 1. Januar 2023 verlängert werden. Dies soll die Einführung von Gebühren nach Ablauf des Gebührenmoratoriums ohne erneute Gesetzesänderung ermöglichen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Wasserstoffnetze: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (19/27453) vor. Demnach sollen damit unter anderem erste regulierungsrechtliche Grundlagen für eine Wasserstoffnetzinfrastruktur geschaffen werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Wasserstoffenergie: „Für eine koordinierte Energiewende – Wasserstoff ganzheitlich denken“ lautet der Titel eines Antrags der FDP (19/27819), der federführend im Energieausschuss beraten wird. Darin fordert die Fraktion unter anderem, Wasserstoff in die allgemeine Definition von Gasen im Energiewirtschaftsrecht aufzunehmen sowie beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft eine strikte Trennung von Gas- und Wasserstoffinfrastruktur zu vermeiden.

E-Government: Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (19/27442) vorgelegt. Um die Potenziale der Politik offener Daten voll auszuschöpfen, soll die Verfügbarkeit von Daten der Bundesverwaltung weiter gesteigert werden. Des Weiteren soll die Nutzbarkeit offener Daten verbessert werden. Die Vorlage wird federführend im Wirtschaftsausschuss beraten.

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Kunststoff: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen vorgelegt (19/27634). Die Vorlage wird zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Damit werden bestimmte Vorgaben der EU-Richtlinie 2019 / 904 in deutsches Recht umgesetzt, im Wesentlichen im Verpackungsgesetz, aber auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz. Außerdem werden die Vorgaben über die erweiterte Herstellerverantwortung umgesetzt, soweit sie sich auf die Hersteller von Verpackungen beziehen. Daneben werden im Verpackungsgesetz einige Aktualisierungen, Anpassungen und Änderungen vorgenommen, vor allem, um dessen Vollzug zu vereinfachen und zu verbessern. 

Atomgesetz: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659) vorgelegt. Demnach soll das Atomgesetz in seinen Grundlagen zur Regelung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter auf Gesetzesebene konkretisiert und klargestellt werden. Zudem soll der anerkannte atomrechtliche Funktionsvorbehalt der Exekutive nunmehr erstmals auf formell-gesetzlicher Ebene geregelt werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.

Energie aus erneuerbaren Quellen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der EU-Richtlinie 2018 / 2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (19/27672) vorgelegt. Demnach sollen diese drei Gesetze an Verfahrensregelungen der EU-Richtlinie 2018 / 2001 angepasst werden, die teilweise über bereits darin vorhandene Verfahrensregelungen hinausgehen. Dies betreffe unter anderem immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Betroffen seien auch Zulassungsverfahren für Anlagen im Bereich der Wasserwirtschaft beziehungsweise für wasserwirtschaftlich relevante Vorhaben, die der Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen dienen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.

Atomgesetz II: Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Atomgesetzes (19/27773) wird federführend im Umweltausschuss beraten. Demnach solle der von der Fraktion diagnostizierte „Disput bei der Beurteilung der Zulässigkeit für die Ausfuhr von Nuklearbrennstoff mit Blick auf die Sicherheit der empfangenden kerntechnischen Anlage“ aufgelöst werden. Es sei die Einführung einer klarstellenden Regelung, welche eine eindeutige Orientierung bei der Ausfuhrgenehmigung vorgibt, geboten und zielführend, heißt es.

Bildung

Erkennung von Fotomanipulationen: „Spezifische Forschungsförderung zur automatischen Erkennung KI-manipulierter Fotos und Videos“. Ein mit diesem Titel überschriebener Antrag der AfD (19/27848) wird federführend im Bildungs- und Forschungsausschuss beraten. Die Fraktion will unter anderem den entsprechenden Wissenstransfer mit hinreichenden Mitteln ausstatten, um mit der technologischen Entwicklung Schritt halten zu können. 

Finanzen

Abzugsteuern: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer vorgelegt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, 19/27632). Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Mit dem Entwurf sollen die Vorschriften zum Verfahren der Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern durch das Bundeszentralamt für Steuern sowie ihr Zusammenspiel mit den Regelungen zur Besteuerung von Investmentfonds neu gefasst werden. Neben einer Digitalisierung des gesamten Prozesses – Bescheinigung der abgeführten Steuer, Beantragung der Entlastung, Entscheidung der Behörde – wird laut Regierung besonderes Augenmerk darauf verwandt, vorausschauend Risikofaktoren auszuschließen, die zu unberechtigter Entlastung führen können. Hierzu gehöre eine Reduzierung der Verfahrensarten, mit denen eine Entlastung bewirkt werden kann, sowie eine Übertragung bestimmter Verfahren von den Ländern auf den Bund. Frei werdende Verwaltungsressourcen könnten für die weitere Missbrauchs- und Betrugsbekämpfung verwandt werden. Darüber hinaus führe die Digitalisierung des Verfahrens nach einer Umstellungsphase auch zu geringerem Erfüllungsaufwand bei den ausländischen Investoren. Zur Betrugsbekämpfung bei der Erstattung von Kapitalertragsteuer erhält das Bundeszentralamt für Steuern ergänzende Informationen von den Finanzinstituten, die mit der Abführung und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer befasst sind. 

Lohnsteuereinbehalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (19/27719) vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht die auf sechs Jahre befristete Verlängerung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vor. Der Vorteil für die betroffenen Reeder sei, dass Lohnsteuer für die Seeleute zwar angemeldet, aber nicht an das Finanzamt abgeführt werden müsse. Für die Reeder entfalle damit ein Teil der Personalkosten, und es lohne sich für sie, in Deutschland einkommensteuerpflichtige Seeleute zu beschäftigen. Darüber hinaus werde der Lohnsteuereinbehalt auf Schiffe unter Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie auf Schiffe unter Flagge eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, ausgedehnt, soweit in diesen Fällen wegen des Inlandsbezugs Lohnsteuer zu erheben sei. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Biersteuer: Die FDP will die „Biersteuer in betroffenen Bundesländern nach Möglichkeit senken“. Dies sieht ein Antrag (19/27815) der Fraktion vor, der federführend im Finanzausschuss weiterberaten wird. Mit der Maßnahme soll nach Ansicht der Liberalen sichergestellt werden, dass den Bierbrauern, deren Absätze im Jahr 2020 eingebrochen waren, aus der Krise geholfen werden kann.

Hinzurechnungsbesteuerung: Ebenfalls im Finanzausschuss federführend beraten wird der Antrag (19/27818) der Liberalen mit dem Titel „Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf international wettbewerbsfähiges Niveau absenken“. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Außensteuergesetz an die internationale Steuerwirklichkeit anzupassen und die Niedrigbesteuerungsgrenze des Paragrafen 8 Absatz 3 des Außensteuergesetzes auf 15 Prozent abzusenken sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Niedrigbesteuerungsgrenze im Paragrafen 8 Absatz 3 dieses Gesetzes alle drei Jahre zu überprüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zu veröffentlichen. 

Abgeltungsteuer: Die FDP will den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge stärken und dafür die Abgeltungsteuer bewahren, wie aus einem Antrag der Fraktion (19/27820) hervorgeht. Unter anderem fordert sie darin, die Abgeltungsteuer in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung beizubehalten und Zinseinkünfte nicht von der Abgeltungsteuer auszuschließen. Zur Begründung heißt es, der „enorme vereinfachende Effekt für Steuerpflichtige, Steuerverwaltung und Finanzdienstleister“, der durch die Einführung der Abgeltungsteuer entstanden sei, würde durch eine (Teil-)Abschaffung verloren gehen. Die Vorlage wird federführend im Finanzausschuss beraten.

Inneres

Fußball: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (19/27413) vorgelegt. Diese Konvention soll das alte Europäische Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen ablösen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Statistik: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften (19/27425) vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll die rechtlichen Voraussetzungen für die Erprobung von Verfahren für die künftige registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen schaffen. Die Daten des Zensus 2022 sollen genutzt werden, um den Test der Methodik insbesondere in den Bereichen der Qualitätssicherung und der zuverlässigen Zuordnung von Daten aus unterschiedlichen Datenbeständen wirtschaftlich und möglichst belastungsarm durchführen zu können. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Asylrecht: „Asylchaos beenden – Auf Ebene der EU zur politischen Vernunft und den bewährten Grundsätzen des nationalen und internationalen Asylrechts zurückkehren“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/27843), der federführend im Innenausschuss beraten wird. Darin heißt es unter anderem, es sei ein Gebot politischer Vernunft, auch im Interesse hilfsbedürftiger tatsächlich Verfolgter, dem Missbrauch des Asylrechts durch die „massenhafte Stellung offensichtlich unbegründeter Asylanträge“ durch entsprechende rechtliche Vorkehrungen einen Riegel vorzuschieben.

Europol: Die FDP plädiert in einem Antrag für eine „Reform der Europol-Verordnung“ und ein „wirkungsfähiges europäisches Kriminalamt“ (19/27817). Für dieses Ziel solle sich die Bundesregierung im Rat der Europäische Union einsetzen. Zugleich solle sie sich mit Blick auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Unternehmen dafür einzusetzen, „dass die Bewertung strafbarer Inhalte durch die Strafverfolgungsbehörden und nicht durch private Unternehmen erfolgt“, heißt es weiter. Die Vorlage wird nun federführend im Innenausschuss weiter beraten. 

Bevölkerungsschutz: Die AfD-Fraktion legte einen Antrag mit dem Titel „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe neu ausrichten – Bevölkerungsschutz 4.0 digital gestalten“ (19/27846) vor. Darin fordert sie die Bundesregierung dazu auf, eine „kohärente Strategie zur Digitalisierung im Bevölkerungsschutz“ zu entwerfen. Die Vorlage wird federführend im Innenausschuss beraten.

Datenverwaltung: Ein Antrag der FDP mit dem Titel „Staatliche Daten verwenden – Wohlstand durch Datenreichtum gewinnen“ (19/27814) wird federführend im Innenausschuss beraten. Der Vorlage zufolge braucht es eine stärkere Koordinierung im Bereich der Sammlung, Speicherung, Aufbereitung und Bereitstellung staatlicher Daten an Dritte. Zur Begründung schreiben die Liberalen: „Offene und leicht verfügbare maschinenlesbare Daten sind das Fundament einer Informationsgesellschaft und Treiber für moderne und innovative Digitalisierung.“

Arbeit und Soziales

Grundsicherung: Die Fraktion Die Linke legte einen Antrag (19/24454) gegen Grundsicherungskürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern vor, wonach Renten für Versicherte, die erstmals zum 1. April 2004 oder später eine Rente erhalten haben, am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats ausgezahlt werden. Rentner, die bereits vor dem 01. April 2004 eine Rente bezogen hätten, würde die Rente aber noch zum letzten Bankarbeitstag des Monats, der dem Monat, in dem sie fällig werden, vorausgeht, ausgezahlt. Leistungen der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ würden generell „vorschüssig“, also zu Beginn des jeweiligen Monats ausgezahlt, schreibt Die Linke. Durch die Änderung des Auszahlungszeitpunkts komme es für Rentner, die ihre Rente mit Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen und ihre Rente erstmals im April 2004 oder später erhalten haben, im Juli (dem Monat der jährlichen Rentenanpassung) regelmäßig zu einer Bedarfsunterdeckung. Grund hierfür sei das sogenannte Zuflussprinzip, nach dem Einkommen immer in dem Kalendermonat angerechnet werden, in dem sie real zufließen. Für Menschen, die seit April 2004 eine Rentenleistung beziehen und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bedeute das Zuflussprinzip, dass ihre Grundsicherungsleistung zu Beginn des Monats Juli um den Betrag gekürzt werde, um den sich die ausgezahlte Rente erhöhen wird, heißt es in dem Antrag. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Lernförderung: Die FDP-Fraktion legte einen Antrag mit dem Titel „Digitale Lernförderung von Kindern in der Grundsicherung schaffen“ (19/27806) vor. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, ein Programm aufzusetzen, das sozial benachteiligte Kinder im Umgang mit digitalen Geräten und Lernplattformen fördert. Das solle die Teilhabe am digitalen Unterricht und die Nutzung digitaler Geräten zur Bildung auch in Zukunft verbessern. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. 

Versorgung: Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Aufarbeitung der Leistungsgewährung nach dem Bundesversorgungsgesetz“ (19/27832) eingebracht. Die Fraktion fordert darin, die Praxis der Gewährung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz einer wissenschaftlichen Aufarbeitung zu unterziehen. Dabei solle der Blick insbesondere auf „die Zahlungen an frühere Angehörige von Einheiten und Dienststellen des Deutschen Reiches“ gelenkt werden. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten.

Sozialversicherungsbeiträge: Die AfD hat ein Antrag mit dem Titel „Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle von Umsatzeinbrüchen aufgrund der Covid-Maßnahmen“ (19/27849) eingebracht. Vermittels einer Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches sollen künftig „erheblichen Härten“ bereits durch eine „glaubhafte Erklärung des Antragstellers, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch Covid-Maßnahmen erlitten hat“, nachgewiesen sein. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Arbeitsförderung: „Arbeitsförderung in der Krise – Für einen besseren Einstieg“ (19/27763). So lautet der Titel eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, der im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss weiterberaten wird. Anlässlich der Corona-Krise solle die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen etwa ein Einstiegszuschuss „für Zeiten besonders schwieriger konjunktureller Lagen“ einführen. Damit solle unter anderem Berufseinsteigern ein besserer Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden, heißt es. 

Geschäftsordnung

Parlamentarisches Fragerecht: Die FDP-Fraktion legte einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts“ vor (19/27764). Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten. Die Liberalen bemängeln das bisherige Verfahren, sich als Parlamentarier „nur im Wege des Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht wehren“ zu können, wenn ihnen eine Antwort der Bundesregierung „unzureichend“ oder „als unzulässige Einstufung als Verschlusssache“ erscheint. Bis zu einem Urteil könnten dabei einige Jahre ins Land gehen. „Zur Stärkung des Fragerechts des Parlaments“ soll nach Ansicht der FDP daher eine Schiedskommission eingerichtet werden, die über Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Fragerecht sowie den Informationspflichten der Bundesregierung kurzfristig entscheiden soll. „Die Beteiligten können dann binnen vierzehn Tagen erklären, ob sie die Entscheidung akzeptieren“, so der Vorschlag der Liberalen.

Kultur und Medien

Museumseintritt: Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, den kostenfreien Eintritt für alle vom Bund geförderten Kultureinrichtungen, insbesondere zu Dauerausstellungen und an bestimmten Tagen auch zu Sonderausstellungen zu gewährleisten. In einem Antrag (19/10754) spricht sie sich zudem dafür aus, die Ausstellungen mit pädagogischen, partizipativen und kulturvermittelnden Maßnahmen und Programmen zu begleiten. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Auswärtiges

Türkische Partei HDP: Die Linke fordert von der Bundesregierung in einem Antrag (19/27835), das Verbotsverfahren gegen die türkische Oppositionspartei HDP klar zu verurteilen. So solle sie ein Verbot der Demokratischen Partei der Völker (HDP) „ohne Wenn und Aber als Putschversuch zurückzuweisen“. Das Verbot sei ein Anschlag auf alle Demokratinnen und Demokraten, schreiben die Abgeordneten. Mit der Vorlage wird sich der Auswärtige Ausschuss weiter befassen.

Gesundheit

Impfungen: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Keine Diskriminierung von Ungeimpften – Einhaltung der Resolution 2361 (2021) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats“ (19/27851) eingebracht. So sei zwingend dafür Sorge zu tragen, dass Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt würden, dass eine Impfung gegen Covid-19 nicht verpflichtend sei, heißt es in der Vorlage, die federführend im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird.

Arzneimittelsicherheit: „Arzneimittelsicherheit stärken – Harmonisierung von Gebrauchs- und Fachinformationen, umfänglich informieren und Off-Label-Nutzung reduzieren“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/27845). Darin fordert sie die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem sichergestellt wird, dass Gebrauchs- und Fachinformationen von Medikamenten mit gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke und Darreichungsform in einer „allumfassenden standardisierten Form“, basierend auf dem Zulassungsbescheid des Erstantragsstellers erfasst und geregelt sind. Diese solle den aktuellsten Stand der Forschung und medizinischen Praxis widerspiegeln sowie Nebenwirkungen und den, durch wissenschaftliche Forschung bewiesenen, Nutzen des Wirkstoffs aufzeigen. Darüber hinaus verlangt die Fraktion, die Anwendungsforschung für bekannte Wirkstoffe stärker zu fördern. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. 

Cannabis: Die FDP fordert in einem Antrag, „Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert an Erwachsene abzugeben“ (19/27807). Zugleich soll dabei nach Ansicht der Liberalen auch der Gesundheits- und Jugendschutz gestärkt werden. Die Vorlage wurde federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Pandemiebekämpfung: Ein weiterer Antrag der FDP trägt den Titel „Die Covid-19-Pandemie global und koordiniert bekämpfen“ (19/27813). Demnach solle sich die Bundesregierung unter anderem für „einen weltweit wirksamen und flächendeckenden Covid-19-Impfplan einzusetzen“. Auch diese Vorlage wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Patientenberatung: Die Fraktion Die Linke will die Patientenberatung gemeinnützig ausgestalten. Dabei fordert sie: „Privatisierung rückgängig machen“ (19/27833). Die Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung, so die Fraktion, habe aufgrund der „gesamtgesellschaftlichen Relevanz“ mit einem Volumen von 10 Millionen Euro pro Jahr und jährlichen Steigerungsraten über den Bund zu erfolgen. Der Antrag wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Therapieausbildung: Die Grünen wollen eine „Perspektive für Therapieberufe schaffen“ (19/27829) und fordern einen „verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung“. Ihr entsprechend dazu eingebrachter Antrag wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten. Demnach soll die Bundesregierung die Akademisierung insbesondere der Gebiete Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie vorantreiben.

Krankenhausversorgung: Ein weiterer Antrag der Grünen, der im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird, trägt den Titel „Mehr Verlässlichkeit und Qualität in der stationären Krankenhausversorgung – Vergütungssystem, Investitionsfinanzierung und Planung reformieren“ (19/27830). Die Vorlage sieht unter anderem eine Reform der Krankenhausplanung vor. Ziel dabei solle sein, „dem Bund die Möglichkeit zu geben, gemeinsame bundesweite Grundsätze für eine bedarfsgerechte Versorgungs- und Krankenhausplanung zu definieren“. Zu diesen Grundsätzen gehörten die Differenzierung nach Versorgungsstufen, der Bezug auf Leistungsbereiche statt wie bisher auf Betten, Qualitätsanforderungen sowie die Versorgungsplanung auf Grundlage von Versorgungsanalysen, schreiben die Abgeordneten. 

Strittige Federführung

Abgesetzt: Digitalisierung bei der Polizei: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die erste Beratung eines Antrags der AfD mit dem Titel „Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen“ (19/27852). Der Antrag sollte entweder an den Innenausschuss oder den Ausschuss für Digitale Agenda zur federführenden Beratung überwiesen werden. Die Abgeordneten fordern darin unter anderem, „die Kampagne 'Für ein sicheres Deutschland' zur Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas gegenüber uniformierten Polizei- und Rettungskräften verstärkt in den öffentlichen Fokus zu rücken“. (irs/eis/ste/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

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  • 19/27763 - Antrag: Arbeitsförderung in der Krise - Für einen besseren Einstieg
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  • 19/27806 - Antrag: Digitale Lernförderung von Kindern in der Grundsicherung schaffen
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  • 19/27807 - Antrag: Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert an Erwachsene abgeben - Gesundheits- und Jugendschutz stärken
    PDF | 273 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27813 - Antrag: Die COVID-19-Pandemie global und koordiniert bekämpfen
    PDF | 306 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27814 - Antrag: Staatliche Daten verwenden - Wohlstand durch Datenreichtum gewinnen
    PDF | 279 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27815 - Antrag: Biersteuer in betroffenen Bundesländern nach Möglichkeit senken
    PDF | 252 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27816 - Antrag: Echter Tierschutz statt nationaler Alleingang - Kükentöten europaweit beenden
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  • 19/27817 - Antrag: Reform der Europol-Verordnung - Auf dem Weg zum Europäischen Kriminalamt hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
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  • 19/27818 - Antrag: Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf international wettbewerbsfähiges Niveau absenken
    PDF | 255 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27819 - Antrag: Für eine koordinierte Energiewende - Wasserstoff ganzheitlich denken
    PDF | 271 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27820 - Antrag: Abgeltungsteuer bewahren - Vermögensaufbau und Altersvorsorge stärken
    PDF | 252 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27821 - Antrag: Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel durch eine EU-Herkunftskennzeichnung in Klarschrift
    PDF | 258 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27829 - Antrag: Perspektive für Therapieberufe schaffen - Verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung aufstellen
    PDF | 268 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27830 - Antrag: Mehr Verlässlichkeit und Qualität in der stationären Krankenhausversorgung - Vergütungssystem, Investitionsfinanzierung und Planung reformieren
    PDF | 303 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27832 - Antrag: Aufarbeitung der Leistungsgewährung nach dem Bundesversorgungsgesetz
    PDF | 256 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27833 - Antrag: Patientenberatung jetzt gemeinnützig ausgestalten - Privatisierung rückgängig machen
    PDF | 249 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27834 - Antrag: Runder Tisch zur Sicherung der Zukunft von Freiland- und Weidetierhaltungen
    PDF | 245 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27835 - Antrag: Verbotsverfahren gegen Oppositionspartei HDP klar verurteilen
    PDF | 315 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27843 - Antrag: Asylchaos beenden - Auf Ebene der EU zur politischen Vernunft und den bewährten Grundsätzen des nationalen und internationalen Asylrechts zurückkehren
    PDF | 266 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27845 - Antrag: Arzneimittelsicherheit stärken - Harmonisierung von Gebrauchs- und Fachinformationen, umfänglich informieren und Off-Label-Nutzung reduzieren
    PDF | 239 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27846 - Antrag: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe neu ausrichten - Bevölkerungsschutz 4.0 digital gestalten
    PDF | 299 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27848 - Antrag: Förderung der automatischen Erkennung KI-manipulierter Fotos und Videos
    PDF | 270 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27849 - Antrag: Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle von Umsatzeinbrüchen aufgrund der COVID-Maßnahmen
    PDF | 290 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27851 - Antrag: Keine Diskriminierung von Ungeimpften - Einhaltung der Resolution 2361 (2021) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats
    PDF | 244 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27852 - Antrag: Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen
    PDF | 304 KB — Status: 24.03.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen
  • Überweisung 19/27442 beschlossen
  • Überweisung 19/27848 beschlossen
  • Überweisung 19/27846 beschlossen
  • Überweisung 19/27814 beschlossen
  • Überweisung 19/26562 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Tagesordnung

  • 151. Sitzung am Mittwoch, den 5. Mai 2021, 17.00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer
  • Stellungnahme Markus Hartung
  • Stellungnahme Prof. Dr. Martin Henssler
  • Stellungnahme Prof. Dr. Matthias Kilian
  • Stellungnahme Legal Tech Verband Deutschland e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Volker Römermann
  • Stellungnahme Prof. Dr. Christian Wolf

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/27673)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Umwelt

Kontroverse über Klimaschutz-Vorschläge der Grünen

Der Bundestag hat am Freitag, 7. Mai 2021, zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Klimaschutz ist jetzt“ (19/ 29294) und „Klimaneutrale Wissenschaft und Forschung“ (19/28364) sowie einen Gesetzentwurf der Grünen „zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“  (EEG-Sofortmaßnahmegesetz 2021, 19/29288) beraten.

Den ersten Antrag überwies das Parlament zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss. Die Grünen wollten ihn direkt abstimmen lassen, wurden darin aber nur von der Linksfraktion unterstützt. Die Linke stimmte auch mit den Grünen für den zweiten Antrag, der mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt wurde. Den Gesetzentwurf überwies der Bundestag zur weiteren Beratung in den federführenden Wirtschaftsausschuss. 

Grüne: Wir müssen hier und heute handeln

„Das Bundesverfassungsgericht hat uns eine klare Botschaft auf den Weg gegeben: Wer das Klima schützt, schützt auch unsere Freiheit“, sagte Annalena Baerbock für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es gehe jetzt darum, als Gesellschaft gemeinsam auf den im Pariser Klimaabkommen vereinbarten 1,5-Grad-Pfad zu kommen.

Die Koalition formuliere zwar neue Ziele, nenne aber den Weg zur Erreichung dieser Ziele nicht,  kritisierte die Kanzlerkandidatin. Sie forderte „eine Politik, die Klimaschutz zum Kern jedes politischen Handels macht“, und betonte: „Wir müssen hier und heute handeln.“

CDU/CSU: Erhöhung des Minderungsziels auf 65 Prozent

Das Bundesverfassungsgericht habe der Politik einen klaren Auftrag gegeben, und diesen Auftrag nehme die Koalition ernst, sagte Stephan Stracke für die CDU/CSU. Deshalb werde das Klimaschutzgesetz „in Rekordtempo“ überarbeitet. Konkret werde das CO2-Minderungsziel bis 2030 auf 65 Prozent erhöht und Klimaneutralität bis 2045 angestrebt, erklärte Stracke.

Damit trage Deutschland als starker Staat mehr zum Erreichen des von der EU ausgerufenen Minderungsziels von 55 Prozent bei als andere Länder.  Wichtig sei aber, bei den Maßnahmen „,mit dem richtigen Kompass“ vorzugehen und auf Kosteneffizienz zu achten.

AfD attackiert Bundesverfassungsgericht

Scharfe Kritik am Beschluss des Bundesverfassungsgerichts übte Karsten Hilse für die AfD. Das oberste Gericht sei in der Hand derjenigen, die zuließen, dass Deutschland zu einem totalitären Staat umgebaut werden, erklärte Hilse. Der Gerichtsbeschluss sei ein Freibrief für alle Klimaschutzmaßnahmen, die grundgesetzlich gesicherte Freiheitsrechte aushebelten.

In einer nachträglichen Erklärung nach Paragraf 30 der Geschäftsordnung stellte Hilse klar, er achte das Bundesverfassungsgericht als Institution, stelle aber infrage, dass es ein gutes Urteil gefällt habe.

SPD kritisiert grün regiertes Baden-Württemberg

Die AfD habe das oberste Gericht des Landes diskreditiert, sagte Dr. Matthias Miersch für die SPD. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden müsse, so sei das die Rede Hilses gewesen.

An die Adresse der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Miersch, er hätte sich etwas mehr Lob für die Bundesregierung gewünscht, die das Klimaschutzgesetz verabschiedet habe.  Ein „Armutszeugnis“ sei es hingegen, was das grün regierte Baden-Württemberg beim Ausbau der erneuerbaren Energien leiste. Im Übrigen könne man nicht einfach so über Nacht den Konsens über die CO2-Bepreisung und den Kohlekompromiss aufkündigen.

FDP schlägt CO2-Limit vor

Für die FDP hob Dr. Lukas Köhler hervor, dass das Bundesverfassungsgericht die Verantwortung für kommende Generationen und damit einen „urliberalen“ Ansatz betont habe. Es habe aber auch die Technologieneutralität unterstrichen und die Politik dazu aufgerufen, eine Agenda aufzusetzen, die die wirtschaftliche Entwicklung vorantreibe.

Am Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte Köhler, er erhalte einen „Wust“ von Maßnahmen, ohne klar aufzuzeigen, was diese Maßnahmen brächten. Dem stelle die FDP ihr Modell eines CO2-Limits entgegen, das auf das 1,5-Grad-Ziel angepasst werde.

Linke fordert soziale Gerechtigkeit

Freiheit bedeute, die Lebensgrundlagen künftiger Generationen zu erhalten, betonte Lorenz Gösta Beutin für die Fraktion Die Linke. Das beinhalte eine Absage an das neoliberale Prinzip und gehe nur mit sozialer Gerechtigkeit. Die Linke wolle die Gesellschaft sozial und ökologisch umgestalten und den Kapitalismus überwinden, statt ihn grün anzustreichen.

Die Energiewende dürfe nicht dazu führen, dass Millionen Haushalte wegen der Stromrechnung in Zahlungsschwierigkeiten gerieten. Beutin kritisierte, die Koalition wolle große Unternehmen beim CO2-Preises entlasten, während auf der anderen Seite Wohnungsmieter den CO2-Preis bezahlen müssten.

Ministerin: Klimaschutz für alle finanzierbar

„Klimaschutz muss für alle machbar und finanzierbar sein“, sagte auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Deshalb müsse der CO2-Preis fair zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.

Schulze betonte, das Bundesverfassungsgericht habe den Mechanismus des von ihr gegen Widerstände durchgesetzten Klimaschutzgesetzes eindeutig bestätigt. Jetzt gebe es „einen Wettbewerb der Ideen“ – und das sei gut so.

Gesetzentwurf der Grünen

Um den 1,5 Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens noch erreichen und den schlimmsten Auswirkungen der Klimakrise noch Einhalt gebieten zu können, müssten die deutschen Anstrengungen im Klimaschutz schnellstmöglich intensiviert werden, schreiben die Grünen in ihrem Gesetzentwurf (19/29288). Der Ausbau der erneuerbaren Energien sei dabei eine zentrale Maßnahme, um die Klimaziele zu erreichen. Doch die aktuellen Ausbaumengen reichten dafür nicht aus, so die Abgeordneten, die deshalb einen schnelleren und größeren Ausbau fordern. 

Um diese Beschleunigung des Ausbaus kurzfristig zu erreichen, sollen nach Ansicht der Grünen die Ausbaumengen für die nächsten zwei Jahre erhöht werden. Dies biete zum einen Planungssicherheit für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und mache deutlich, in welchem Umfang der Ausbau in den nächsten Jahren mindestens stattfinden muss, heißt es. Zum anderen böten diese zwei Jahre ausreichend Zeit, um eine vollständige Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorzulegen.

Überwiesener Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem ersten, überwiesenen Antrag (19/29294) die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode zur Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts in einem ersten Schritt eine Reform des Klimaschutzgesetzes vorzulegen, in der ein ambitionierteres Klimaschutzziel für das Jahr 2030 von minus 70 Prozent festgelegt wird. Außerdem soll der Ausbau der erneuerbaren Energien ab sofort deutlich beschleunigt werden. Umsetzungshürden beim Ausbau der erneuerbaren Energien sollen abgebaut werden, indem Planungs- und Genehmigungsverfahren durch vereinfachte Verfahren, mehr Personal und einheitliche Bewertungsmaßstäbe beschleunigt werden und darüber hinaus Repowering erleichtert wird, sodass alte Windenergieanlagen am gleichen Standort zügig durch leistungsstärkere ersetzt werden können.

Außerdem soll der Kohleausstieg auf das Jahr 2030 vorgezogen werden, indem möglichst in Abstimmung mit den umliegenden europäischen Nachbarländern ein nationaler CO2-Mindestpreis von mindestens 40 Euro eingeführt wird.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Der Bund sollte gemeinsam mit den Ländern ein mehrjähriges Förderprogramm „Klimaneutrale Wissenschaft und Forschung“ erarbeiten, forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem zweiten, abgelehnten Antrag (19/28364). Danach sollten Hochschulen und Universitätskliniken unterstützt werden, bereits vor 2040 klimaneutral zu sein und als Reallabore des Wandels neue Lösungen für klima- und ressourcenschonende Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsweisen zu entwickeln. Das Programm sollte in ein begleitendes Monitoring eingebettet werden, um frühzeitig Schlussfolgerungen zur Weiterentwicklung des Programms ziehen zu können. Ferner sollte eine ergänzende Förderlinie für Klimaschutzinitiativen und Einzelpersonen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen geschaffen werden, um „bottom-up-getriebene“ Veränderungsprozesse von der Basis bereits in frühen Phasen wirkungsvoll unterstützen zu können.

Zudem sollte ein Programm für die nachhaltige, klima- und ressourcenschonende Modernisierung der Infrastrukturen des Wissens sowie der energetischen, an den Prinzipien einer Kreislaufwirtschaft ausgerichteten Sanierung von Forschungsbauten, Hochschulbauten sowie den Gebäuden der Studentenwerke gemeinsam mit den Ländern entwickelt werden. Da, wo regulatorische Hürden die Orientierung am niedrigsten Preis statt Nachhaltigkeit, Klimaschutz und der Betrachtung des kompletten Lebenszyklus' öffentlicher Bauten vorschreiben, sollte auf eine Reform hingewirkt werden.

Ebenso sollte die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Fragen zu klimaneutralem, nachhaltigem Planen und Bauen gefördert werden. Die Digitalisierung an Hochschulen sollte über eine Digitalisierungspauschale mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit und Klimaneutralität neue Dynamik verliehen werden, die IT-Infrastruktur an Hochschulen gestärkt und die Entwicklung einer klimaneutralen Datenstrategie vorangetrieben werden. (chb/rol/eis/ste/07.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Annalena Baerbock

Annalena Baerbock

© Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag / Stefan Kaminski

Baerbock, Annalena

Bündnis 90/Die Grünen

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Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

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Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

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Dr. Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

© Dr. Matthias Miersch/ Jason Lee Mitchell

Miersch, Dr. Matthias

SPD

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Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

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Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

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Lorenz Gösta Beutin

Lorenz Gösta Beutin

© Lorenz Gösta Beutin / Alexander Klebe

Beutin, Lorenz Gösta

Die Linke

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Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

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Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

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Svenja Schulze

Svenja Schulze

© Svenja Schulze/ Photothek Meida Lab

Schulze, Svenja

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

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Jürgen Trittin

Jürgen Trittin

© Jürgen Trittin/ Laurence Chaperon

Trittin, Jürgen

Bündnis 90/Die Grünen

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Svenja Schulze

Svenja Schulze

© Svenja Schulze/ Photothek Meida Lab

Schulze, Svenja

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

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Marie-Luise Dött

Marie-Luise Dött

© Marie-Luise Dött/ Tobias Koch

Dött, Marie-Luise

CDU/CSU

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Klaus Mindrup

Klaus Mindrup

© Klaus Mindrup/ Thomas Imo/ photothek

Mindrup, Klaus

SPD

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Dr. Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

© Dr. Anja Weisgerber/Tobias Koch

Weisgerber, Dr. Anja

CDU/CSU

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Jens Koeppen

Jens Koeppen

© DBT/ Stella von Saldern

Koeppen, Jens

CDU/CSU

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/28364 - Antrag: Klimaneutrale Wissenschaft und Forschung
    PDF | 273 KB — Status: 12.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29288 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - EEG-Sofortmaßnahmegesetz (EEGSofMG2021)
    PDF | 267 KB — Status: 04.05.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29294 - Antrag: Klimaschutz ist jetzt
    PDF | 325 KB — Status: 05.05.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/29294 beschlossen
  • Antrag 19/28364 abgelehnt
  • Überweisung 19/29288 beschlossen


Bekanntgabe Ergebnis Namentliche Abstimmung und weitere Abstimmungen zu TOP 36

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Kritische Anmerkungen zur Energiepolitik von Experten

Aktuelle energiepolitische Vorhaben sind bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit kritischen Anmerkungen versehen worden. Der Sitzung unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) lagen eine Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/29793), ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein EEG-Sofortmaßnahmegesetz (19/29288), ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (19/27453) zugrunde.

Befreiung der EEG-Umlage für Elektrolyseure

Dr. Carsten Rolle vom Bundesverband der Deutschen Industrie befasste sich mit den Anforderungskriterien an den grünen Wasserstoff, wie sie in einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zur EEG-Verordnung enthalten sind.

Die Befreiung der EEG-Umlage für Elektrolyseure sei eine entscheidende Maßnahme, die Kosten für die Produktion des grünen Wasserstoffs auf der Angebotsseite zu entlasten und somit den Pfad hin zu einem wettbewerbsfähigen Markt für Wasserstoff zu unterstützen. Entscheidend seien aber auch die Anforderungen und Kriterien, welche an dessen Produktion geknüpft sein sollten.

Anschlussregelung für kleine Gülleanlagen

Sandra Rosteck vom Hauptstadtbüro Bioenergie ging auf den Regierungsentwurf einer Verordnung zur Anschlussregelung für kleine Gülleanlagen ein. Damit werde kein Beitrag zur Umsetzung der im Klimaschutzprogramm 2020 beschlossenen Maßnahmen geleistet, die Vergärung von Gülle in Biogasanlagen auf 70 Prozent auszuweiten.

Das Ziel werde sogar konterkariert, indem die Stilllegung von Biogasanlagen vorangetrieben werde. Dadurch entstünden zusätzliche Emissionen. Die Deckelung des Vergütungsanspruchs müsse deutlich weiter oben festgelegt werden, um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu ermöglichen.

Blick auf den Markthochlauf

Dr. Hans-Jürgen Brick, Geschäftsführer der Amprion GmbH, nannte als zentralen Punkt, die erneuerbaren Energien in das Energiesystem zu integrieren. Er rief dazu auf, den Markthochlauf mit einem Technologiehochlauf zu verknüpfen. Das sei eine dringende Maßnahme. Die Frage, wie der Klimaschutz zu erreichen sei, müsse verbunden werden mit Überlegungen, dabei die Kosteneffizienz nicht aus den Augen zu verlieren.

Dr. Alexander Götz vom Verband der kommunalen Unternehmen machte geltend, die Gesetzes- und Verordnungsvorhaben müssten noch konsequenter auf den Markthochlauf von Wasserstoff ausgerichtet werden. Dazu dürften die Kriterien für grünen Wasserstoff nicht zu eng gefasst werden. Dies gelte sowohl für die Kriterien zum Strombezug als auch für die Technologie zur Wasserstofferzeugung. Gas- und Wasserstoffnetze sollten einheitlich reguliert werden. Eine Parallelstruktur („zwei Rohre in einer Straße“) könne dadurch vermieden werden.

Ausbauziele für erneuerbare Energien

Für Carsten Pfeiffer vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft gehen insgesamt die vorgeschlagenen Änderungen im Energiewirtschaftsrecht in die richtige Richtung. Sie reichten aber nicht aus, um die klima- und energiepolitischen Ziele abzubilden.

Er verwies darauf, dass auch das Klimaschutzgesetz auf höhere Klimaziele ausgerichtet werden solle. Daher wäre es folgerichtig, die Ausbauziele für erneuerbare Energien auf die neuen Ziele auszurichten.

Untersuchung des Ausbaus an Wind- und Solarenergieerzeugern

Frank Hennig, Diplom-Ingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, befand, die Auswirkungen des massenhaften Ausbaus an Wind- und Solarenergieerzeugern seien noch unzureichend untersucht. Von Umweltneutralität könne nicht die Rede sein. Unklar sei, wo die zusätzlich zu errichtenden Anlagen gebaut werden sollten und ob der zusätzlich erzeugte Strom systemkostenverträglich abtransportiert werden könne. Der Gesetzentwurf gehe nicht auf Stromspeicher ein – und auch nicht darauf, dass die neuen Kapazitäten durch ein hundertprozentiges Backup durch konventionelle Kraftwerke abgesichert werden müssten.

Vermeidung von Treibhausgasemissionen

Dr. Hans-Jörg Preisigke vom Verband der Chemischen Industrie verwies auf die grundlegende Bedeutung der beabsichtigten Anforderungen an den Wasserstoff für einen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Das übereilte Verfahren werde dieser Tragweite in keiner Weise gerecht.

Zentrales Ziel der Wasserstoffwirtschaft müsse die Vermeidung von Treibhausgasemissionen sein. Restriktionen, die diesen Ziel entgegenstehen, müssten unterbleiben. Stattdessen seien pragmatische Ansätze zu wählen.

Aufbau klimafreundlicher Infrastrukturen

Prof. Dr. Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung befand, die angepeilten Ausbauziele reichten nicht aus. Sie legte dar, dass der in den 2020er Jahren bestehende Bedarf, die erneuerbaren Energien weiter auszubauen, zumeist unterschätzt werde. So steige der Strombedarf umso stärker, je ambitionierter auch die Bereiche Mobilität und Wärmeversorgung elektrifiziert würden.

Zudem bedeute der Einstieg in die inländische Wasserstoffproduktion zusätzlichen Ausbaubedarf vom erneuerbaren Energien, da ansonsten nicht klimafreundliche Infrastrukturen für fossilen Wasserstoff entstünden. Die aktuell vorgesehenen Ausbaupfade berücksichtigten diesen Bedarf nicht adäquat.

Probleme im Planungsrecht und bei Genehmigungsverfahren

Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft meinte, vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der europäischen Klimaschutzpolitik sowie der aktuellen Novelle des Klimaschutzgesetzes sei es notwendig, die Ausbaupfade im EEG 2021 umfassend zu erhöhen.

Für die Nutzung von Wind oder Photovoltaik seien Projekte vorhanden. Bei ihrer Umsetzung gebe es allerdings oft Probleme durch Planungsrecht oder lange Genehmigungsverfahren sowie der Beschaffung der nötigen Freiflächen. Dabei wäre die rasche Umsetzung nach ihrer Darstellung ein ganz großes Konjunkturprogramm.

Ziel der Klimaneutralität in Kommunen

Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund begrüßte die im Verordnungsentwurf beabsichtigte EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff, um den Markthochlauf für Wasserstoff auch in den Kommunen und vor allem das Ziel der Klimaneutralität nicht zu gefährden.

Überdies setzten sich die kommunalen Spitzenverbände weiter für die Ausweitung der finanziellen Wertschöpfungsbeteiligung der Gemeinden an Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.

Verordnung der Bundesregierung 

Die Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, 19/29793) regelt Details zu Wasserstoff, Gülleanlagen und Agro-PV-Anlagen. Konkret geht es um eine Definition von „grünem Wasserstoff“ und Folgen für die EEG-Umlagenbefreiung. Die Anforderungen würden so gesetzt, dass sie einen schnellen Markthochlauf der Technologie unterstützten und Mindestanforderungen an den „glaubhaften Strombezug aus erneuerbaren Energien stellen“, heißt es in der Vorlage. Als grüner Wasserstoff gilt demnach nur der, der innerhalb der ersten 5.500 Vollbenutzungsstunden eines Kalenderjahres in einer Einrichtung zur Herstellung von grünem Wasserstoff elektrochemisch hergestellt wird und bestimmte Anforderungen an den Strombezug einhält.

Für Kleine Gülleanlagen gibt es künftig eine Anschlussförderung nach Ablauf des bisherigen 20-jährigen Förderzeitraums. So werde sichergestellt, dass diese Anlagen wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, heißt es. Bei den Änderungen zu Agro-Solaranlagen geht es um neue Flächen wie zum Beispiel Obstanbauflächen, die künftig gleichzeitig für Solaranlagen genutzt werden können sollen.

Gesetzentwurf der Grünen

Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des EEG (19/29288) höhere Ausbaumengen bei erneuerbaren Energien für die nächsten zwei Jahre erreichen.

Um den 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens noch erreichen und den schlimmsten Auswirkungen der Klimakrise noch Einhalt gebieten zu können, müssten die deutschen Anstrengungen im Klimaschutz intensiviert werden, heißt es in diesem „EEG-Sofortmaßnahmegesetz“. In den nächsten zwei Jahren könne eine vollständige Novelle des EEG erarbeitet werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf „zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ (19/27453) den Weg für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur bereiten. Zugleich sollen damit  EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden.

Es gehe um erste regulierungsrechtliche Grundlagen für eine Wasserstoffnetzinfrastruktur, bevor ein Ordnungsrahmen auf europäischer Ebene neue Anpassungen erfordern wird, erklärt die Regierung. Für die Umwidmung von Gasleitungen, den Neubau von Wasserstoffleitungen und für die Integration bestehender privater Infrastrukturen brauche es Planungs- und Investitionssicherheit. Die Regelung sei indes auch deswegen für den Übergang gedacht, weil es perspektivisch um eine Integration von Wasserstoff ins Gesamtenergiesystem gehe und Erfahrungen etwa mit der Umsetzung der Wasserstoffstrategie in künftige Regelungen einfließen würden. In den aktuellen Gesetzentwurf seien nun entsprechende Formulierungen für Übergangsregulierungen aufgenommen worden.

Der Bundesverwaltung entstehen jährliche Mehrkosten von etwa 8,2 Millionen Euro bei einmaligen Umstellungskosten von etwa 1,65 Millionen Euro. Auf die Wirtschaft kommen den Berechnungen zufolge ein jährlicher Aufwand in Höhe von rund 12,7 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand in Höhe von rund zwölf Millionen Euro zu. Der Nationale Normenkontrollrat erklärt, keine Einwände gegen die formulierten Gesetzesfolgen zu hegen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat die Gesetzespläne der Bundesregierung in seiner Stellungnahme (19/28407) kritisiert. Er sei zu der Feststellung gelangt, dass der Gesetzentwurf nur einen geringen Beitrag zu einer weitergehend integrierten Betrachtung und systemübergreifenden Entwicklung unterschiedlicher Energieinfrastrukturen einschließlich einer effizienten Sektorenkopplung leistet, heißt es darin.

Der Bundesrat erklärt weiter, er halte es für erforderlich, die Energieinfrastrukturen stärker integriert zu betrachten. Verbunden damit ist eine Bitte an die Bundesregierung, eine Einführung eines gemeinsamen Netzentwicklungsplans für Gas und Wasserstoff zu überdenken und „zumindest eine gemeinsame Planung von Gas- und Wasserstoffinfrastruktur angesichts der erheblichen Überschneidungen im Rahmen des Netzentwicklungsplans Gas zu ermöglichen“. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung diese Auffassung nicht.

Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen

Unter anderem sollen nach dem Willen von CDU/CSU und SPD Tankstellenbetreiber mit mehr als sechs Mehrproduktzapfsäulen sicherstellen müssen, dass während der Geschäftszeiten der Tankstelle ein Energiekostenvergleich angebracht ist. Er soll durch sichtbaren Aushang entweder an mindestens der Hälfte der Mehrproduktzapfsäulen im Format DIN A3 oder an einer gut sichtbaren Stelle im Bereich der Kasse im Format DIN A2 angebracht werden. Bei digitaler Darstellung soll die Bildschirmgröße mindestens 19 Zoll betragen, wobei der Energiekostenvergleich mindestens alle zweieinhalb Minuten für jeweils 30 Sekunden angezeigt werden muss. 

Die Möglichkeit des Vergleichs von Energiekosten an Tankstellen soll dazu beitragen, die Autofahrer für alternative Antriebe und Energieträger zu sensibilisieren und hierdurch künftige Kaufentscheidungen zu unterstützen, heißt es zur Begründung.

Ausbau von Windenergie und Fotovoltaik

2022 sollen zudem weitere Potenziale bei Wind an Land und Fotovoltaik durch Sonderausschreibungen erschlossen werden. Konkret will die Koalition die Ausschreibungsmengen für 2022 bei Wind an Land um 1,1 auf vier Gigawatt und bei Fotovoltaik um vier auf sechs Gigawatt anheben. Das erhöhte Ausschreibungsvolumen bei Fotovoltaik soll sich zu zwei Gigawatt auf Freiflächenanlagen, zu zwei Gigawatt auf große Dachanlagen und zu 100 Megawatt auf besondere Solaranlagen verteilen.

Kurzfristig wollen die Fraktionen noch mehr Genehmigungen für Windprojekte erreichen. Dazu soll das sogenannte Repowering (Erneuerung von Anlagen) erleichtert werden, um die Genehmigungsverfahren ohne ein Absenken der Schutzstandards für Mensch und Tier zu beschleunigen. Geregelt werden sollen außerdem die Voraussetzungen, unter denen der Inhaber einer Genehmigung für den Bau von Windenergieanlagen auf See einen Anspruch auf Netzanbindung hat.

Senkung der EEG-Umlage

Darüber hinaus wollen die Fraktionen die EEG-Umlage weiter senken. Die Restmittel der insgesamt elf Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket, die für die Senkung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 eingeplant waren, aber dafür nicht in vollem Umfang benötigt werden, sowie die vorgesehenen Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel sollen für weitere
Senkungen der EEG-Umlage in den Jahren 2023 und 2024 verwendet werden. Dies werde die Bundesregierung im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 berücksichtigen. Ziel sei eine EEG-Umlage von möglichst unter fünf Cent pro Kilowattstunde in beiden Jahren. Damit würden Verbraucher und Wirtschaft, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, entlastet.  (fla/pez/vom/07.06.2021)

Dokumente

  • 19/27453 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
    PDF | 2 MB — Status: 09.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28407 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht - Drucksache 19/27453 - Stellugnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 649 KB — Status: 13.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29288 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - EEG-Sofortmaßnahmegesetz (EEGSofMG2021)
    PDF | 267 KB — Status: 04.05.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29793 - Verordnung: Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 994 KB — Status: 19.05.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 121. Sitzung am Montag, 7. Juni 2021, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, PLH E 400 - öffentlich

Protokolle

  • 121. Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Hans-Jörg Preisigke, Verband der Chemischen Industrie e.V.
  • Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. zum EEG
  • Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. zum EnWG
  • Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V.
  • Stellungnahme der Sachverständigen Prof. Dr. Claudia Kemfert, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V., Professorin für Energiewirtschaft und Energiepolitik an der Leuphana Universität
  • Stellungnahme der Sachverständigen Sandra Rostek, Hauptstadtbüro Bioenergie
  • Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Alexander Götz vom Verband kommunaler Unternehmen e.V.
  • Stellungnahme der Sachverständigen Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
  • Stellungnahme des Sachverständigen Dipl.-Ing. Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, zur Verordnung zum EEG
  • Stellungnahme des Sachverständigen Dipl.-Ing. Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, zum Gesetzentwurf zum EEG
  • Stellungnahme des Sachverständigen Carsten Pfeiffer, Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Weitere Informationen

  • Erster Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
  • Zweiter Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-de-klimaschutz-eeg-839452

Stand: 08.09.2025