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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Januar 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:  

Ernährung

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (19/25319) vorgelegt, der federführend in Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll. Ziel des Gesetzentwurfs ist es unter anderem, einige Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzupassen. Künftig sollen nach einem EuGH-Urteil Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren und sonstige Stoffe mit ernährungsbezogener und physiologischer Wirkung nicht mehr Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt sein, für die ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt. Das bedeute, dass für Zusatzstoffe wie Vitamine künftig das Erfordernis entfällt, eine Erlaubnis zu beantragen, wenn diese einem Lebensmittel zugesetzt werden. Zudem regele der Gesetzentwurf Einzelheiten dazu, wie der Online-Handel mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen amtlich zu überwachen sein. Dazu sollen die Lebensmittelüberwachungs-Behörden anonym Online-Bestellungen tätigen können, um Proben entnehmen zu können.

Finanzen

Verbrauchsteuern: Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (19/25697) vorgelegt, der federführend im Finanzausschuss beraten werden soll. Dadurch sollen das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Kaffeesteuergesetz, das Energiesteuergesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Stromsteuergesetz sowie das Alkopopsteuergesetz geändert werden. Die Umstellung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr von einem papiergebundenen Verfahren zu einem elektronischen Verfahren diene dem Bürokratieabbau und erfolge auch unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit.

Gesundheit

Aligner-Behandlungen: Die FDP möchte „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“ (19/25668). Ein entsprechender Antrag soll im federführenden Gesundheitsausschuss beraten werden. Demnach fordert die Fraktion mehr Sicherheit für Patienten bei bestimmten Zahnbehandlungen. Durch eine sogenannte Aligner-Behandlung würden Zahnfehlstellungen korrigiert, heißt es. Solche Behandlungen müssten von Zahnärzten und Kieferorthopäden gesteuert und überwacht werden, weil ansonsten schwere Schäden entstehen könnten. In den vergangenen Jahren seien aber Unternehmen in den Markt eingestiegen, die eine Behandlung oft ohne Begleitung eines Kieferorthopäden oder Zahnarztes anböten. Stattdessen bekämen die Patienten Modelliermassen zugeschickt und übernähmen die Therapie in Eigenregie.

Recht

Änderung des Handelsgesetzbuches: Die Fraktion der AfD hat einen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuches eingebracht, der federführend im Rechtsausschuss beraten wird. Der Gesetzentwurf zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß Paragraf 335 des Handelsgesetzbuches (19/25809) zielt darauf ab, die Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Ordnungsgeld im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach dem genannten Paragrafen abweichend von Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) von aktuell zwei Jahren auf vier Jahre zu verlängern. Dadurch werde dem Bundesamt für Justiz genügend Zeit eingeräumt, um die Ordnungsgeldforderungen fristgerecht einzutreiben. Erläuternd heißt es, die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft seien nach dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, unter anderem ihre Jahresabschlüsse und Lageberichte offenzulegen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müsse das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durchführen. Auf diese Weise habe das Bundesamt allein 2019 Einnahmen aus Ordnungsgeldern in Höhe von 100,2 Millionen Euro erzielt. Die Verjährungsfrist für die Vollstreckung des Ordnungsgeldes betrage zwei Jahre, wobei die Verjährung mit der Vollstreckbarkeit des Ordnungsmittels beginnt.

Verteidigung

Abgesetzt: Drohnen: Ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag gegen die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr (19/25344) wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Demnach sollte eine Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen (RPAS/UAV) sowohl in Form der Beschaffung von bewaffneten Drohnen und auch der Beschaffung von Munition für von ihr momentan genutzte Drohnen abgelehnt werden. 

Arbeit und Soziales

Aufhebung der Verdienstgrenze: Die Fraktion der AfD will mit einem Antrag die „Aufhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation“ erwirken (19/25807). Die Vorlage soll im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden. Die AfD will, dass die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung (sogenannte Minijobs) im Sinne des Paragrafen 8 Absatz 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) auf einen Betrag in Höhe von 450 auf 500 Euro im Monat angehoben wird. Zukünftig solle die Verdienstgrenze an die Inflationsrate gekoppelt werden. Zum 1. Januar jedes Jahres sollen dynamische Erhöhungen vorgesehen werden.

Mindestlohn: Die FDP fordert mit einem Antrag „Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission garantieren, Subsidiarität achten“ (19/25793). Die Vorlage soll federführend im Arbeitsausschuss weiterberaten werden. Die Liberalen fürchten eine „Politisierung des Mindestlohns“. Die Bundesregierung solle deshalb der Richtlinie für einen europäischen Mindestlohnrahmen nicht zuzustimmen, wenn diese die Subsidiarität verletze, die Kompetenzen der EU überschreite oder in die nationale Tarifautonomie eingreife, heißt es.

Auswärtiges

Westsahara I: „Eskalation in der Westsahara vermeiden – UN-Vermittlung möglich machen“ ist ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/25797) überschrieben, der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden soll. Neben der Thematisierung des Westsahara-Konflikts im UN-Sicherheitsrat soll sich die Bundesregierung laut Vorlage schnellstmöglich um die Wiederbesetzung des Postens des UN-Sondergesandten für die Westsahara einsetzen. Auch gelte es, unverzüglich das Gespräch mit den europäischen Partnerländern, mit den USA und der Afrikanischen Union zu suchen, um Wege zu sondieren, den Konflikt zu deeskalieren.

Westsahara II: „Völkerrecht in der von Marokko besetzten Westsahara durchsetzen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/25784), der ebenfalls zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss ging. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen Besatzung der Westsahara durch das Königreich Marokko“ zu verurteilen. Außerdem solle sie die Anerkennung dieser Besatzung durch US-Präsident Trump als Völkerrechtsbruch verurteilen und den Fall vor den Internationalen Gerichtshof bringen. Weitere Forderungen zielen auf einen Stopp von deutschen Rüstungsexporten nach Marokko und auf das Fischerei- und das Agrarabkommen zwischen der EU und dem nordwestafrikanischem Land. Diese sollten aus Sicht der Abgeordneten dahingehend geändert werden, dass die Gewässer und Landesgebiete der Westsahara ausdrücklich ausgenommen werden, bis ihr völkerrechtlicher Status durch ein Referendum geklärt ist.

(eis/ste/14.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/25319 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 16.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25344 - Antrag: Keine Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr
    PDF | 238 KB — Status: 16.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25668 - Antrag: Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen
    PDF | 241 KB — Status: 05.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25697 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
    PDF | 1 MB — Status: 06.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25784 - Antrag: Völkerrecht in der von Marokko besetzten Westsahara durchsetzen
    PDF | 284 KB — Status: 12.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25793 - Antrag: Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission garantieren, Subsidiarität achten
    PDF | 248 KB — Status: 12.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25797 - Antrag: Eskalation in der Westsahara vermeiden - UN-Vermittlung möglich machen
    PDF | 241 KB — Status: 12.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25807 - Antrag: Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation
    PDF | 276 KB — Status: 13.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25809 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Gesetz zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 des Handelsgesetzbuches)
    PDF | 270 KB — Status: 13.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Zahnmediziner warnen vor Fernbehandlungen

Zahnmediziner fordern eine bessere Regulierung für bestimmte zahnmedizinische Leistungen, die von Firmen über das Internet als reine Fernbehandlung angeboten werden. Mit sogenannten Alignern, also Zahnschienen, können Zahnfehlstellungen korrigiert werden. Anlässlich einer Anhörung im Gesundheitsausschuss unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) zu einem Antrag der FDP-Fraktion (19/25668) warnten Experten am Montag, 17. Mai 2021, vor solchen Behandlungen ohne regelmäßige Kontrolle durch Zahnärzte und Kieferorthopäden. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag, gewerbliche Aligner-Behandlungen ohne vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung durch approbierte Kieferorthopäden oder Zahnärzte zu unterbinden.

„Eingriffe mit erheblichen Risiken verbunden“

Der Bundesverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) erklärte, nach wie vor gebe es Firmen, die Aligner-Behandlungen ohne unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt anböten. Die Behandlung werde, wenn überhaupt, rein telemedizinisch kontrolliert. Auch regelmäßige Kontrollen durch Partnerzahnärzte fänden in der Regel nicht statt. Solche Eingriffe seien mit erheblichen Risiken verbunden. Es seien etliche Fälle bekannt geworden, bei denen eine Behandlung durch gewerbliche Anbieter gescheitert sei und schwere Gesundheitsschäden hervorgerufen habe.

Bei den gewerblichen Angeboten unterlägen nur die angestellten oder Partnerzahnärzte der Berufsaufsicht der Zahnärztekammern, die Unternehmen selbst nicht, erklärte der BDK. Ob eine anderweitige Aufsicht bestehe, sei unklar. Es würden Behandlungen angeboten, bei denen durch eine nicht ausreichende Einbindung von Zahnärzten gesundheitliche Risiken entstünden. Im Sinne der Patientensicherheit bedürfe es eines einheitlichen Rechtsrahmens für alle Anbieter ambulanter zahnärztlicher Leistungen und einer Kompetenzregelung für die Überwachung der Regelungen.

„Haftungslage häufig unklar“

Der Medizinrechtler Stephan Gierthmühlen vom Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden machte darauf aufmerksam, dass bei fehlerhaften Behandlungen durch gewerbliche Anbieter die Haftungslage häufig unklar sei. Überdies bestehe ein erhebliches Risiko bei einer Insolvenz des Anbieters. Patienten könnten auf Forderungen sitzen bleiben und verlören überdies ihren Behandler. Das Insolvenzrisiko sei bei solchen Start-ups vergleichsweise hoch.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer unterstützen Forderungen nach einer rechtlichen Regelung. Bei gewerblichen Angeboten dieser Art bestünden Zweifel hinsichtlich der zahnmedizinisch gebotenen Standards. Insbesondere bei Angeboten zur ausschließlichen Fernbehandlung gebe es erhebliche rechtliche und medizinische Bedenken. Eine unkontrollierte Therapie von Zahnfehlstellungen mit Alignern sei wegen der damit verbundenen Risiken als fehlerhaft und erheblich risikobehaftet für Zahn- und Knochenverlust einzustufen. Es sei daher sinnvoll, gewerbliche Aligner-Anbieter stärker zu regulieren.

„Nicht ausreichend wissenschaftlich belegte Methode“

Der Patientenberater Gregor Bornes (Gesundheitsladen Köln) beklagte eine unzureichende Forschung über den Nutzen von kieferorthopädischen Behandlungen. Wie in der gesamten Kieferorthopädie zeichne sich auch die Aligner-Technik als nicht ausreichend wissenschaftlich belegte Methode aus. Aus Studien gehe hervor, dass die Aligner-Technik bei fast allen Patienten mit Nebenwirkungen verbunden sei.

Rechtlich wirksamer Patientenschutz entstehe dadurch, dass bei einer Falschbehandlung auch substanzielle Schadenersatzforderungen durchgesetzt werden könnten. Für die Patientensicherheit könnte es aus Sicht Bornes empfehlenswert sein, die Aligner in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, um so eine begleitende Qualitätssicherung zu ermöglichen. 

Antrag der FDP

Wie die FDP schreibt, müssten solche Behandlungen von Zahnärzten und Kieferorthopäden gesteuert und überwacht werden, weil ansonsten schwere Schäden entstehen könnten. In den vergangenen Jahren seien aber Unternehmen in den Markt eingestiegen, die eine Behandlung oft ohne Begleitung eines Kieferorthopäden oder Zahnarztes anböten. Stattdessen bekämen die Patienten Modelliermassen zugeschickt und übernähmen die Therapie in Eigenregie.

Die FDP-Fraktion fordert in dem Antrag, gewerbliche Aligner-Behandlungen ohne vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung durch approbierte Kieferorthopäden oder Zahnärzte zu unterbinden. (pk/17.05.2021)

Dokumente

  • 19/25668 - Antrag: Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen
    PDF | 241 KB — Status: 05.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Protokolle

  • 166. öffentliche Anhörung "Aligner"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Bundeszahnärztekammer
  • Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)
  • Einzelsachverständiger Gregor Bornes
  • Einzelsachverständiger Stephan Gierthmühlen
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Gregor Thüsing
  • GKV Spitzenverband
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Dr. Bernd Lapatki
  • Bundesverband der Deutschen Kieferorthopäden

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 29.08.2025