UNMISS (Südsudan)
Die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Vereinten Nationen zur Absicherung des Friedens im Sudan (UNMISS) wurde vom Bundestag erstmals am 22. April 2005 gebilligt. Mit der Unabhängigkeitserklärung Südsudans endete die UNMISS-Mission und damit auch das Mandat des Deutschen Bundestages für die deutsche Beteiligung daran. Da die Regierung von Südsudan eine Folgemission wünschte, hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung am 8. Juli 2011 einer erneuten Beteiligung Deutschlands an der Nachfolgemission UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan) unter der Voraussetzung zugestimmt, dass ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt.
Seit Februar 2020 ist eine Übergangsregierung der nationalen Einheit unter Führung des Staatspräsidenten Salva Kiir und seines ersten Vizepräsidenten und früheren Konfliktgegners Riek Machar an der Macht. Gemeinsam sollen sie für die Umsetzung des Friedensabkommens sorgen, die bislang allerdings nur sehr stockend vorankommt. Die ursprünglich für Dezember 2024 geplanten ersten Wahlen seit der Unabhängigkeit wurden im September 2024 von der Übergangsregierung nach Abstimmung mit Oppositionskräften erneut um 24 Monate verschoben. Notwendige Voraussetzungen des Friedensabkommens wurden bislang nicht umgesetzt. Die Übergangsperiode wurde nunmehr bis Februar 2027 verlängert.
Die südsudanesische Bevölkerung leidet unter einer der drängendsten humanitären Krisen weltweit. Ernährungsunsicherheit und klimawandelbedingte Zunahme von Extremwetterereignissen wie Dürren und Überschwemmungen stellen erhebliche Herausforderungen dar. Etwa drei Viertel der Bevölkerung (etwa neun Millionen Menschen) sind auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Der aktuelle Konflikt im Nachbarland Sudan beeinträchtigt Südsudan stark, insbesondere aufgrund der bereits über eine Million Geflüchteten bzw. Rückkehrern aus Sudan und des in Folge des dortigen Konfliktes in Stocken geratenen Erdölexports.
In Südsudan gilt die UNMISS als der wichtigste Stabilitätsanker und spielt eine zentrale Rolle beim Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten, bei der Schaffung und Erhaltung von Zugängen für humanitäre Hilfe sowie beim Aufbau rechtsstaatlicher Institutionen. Das aktuelle Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Resolution 2779 (2025)) vom Mai 2025 zielt erneut stark auf die Prävention von Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten ab. Es fordert weiterhin die südsudanesische Regierung auf, schnellstmöglich die Vereinbarungen bezüglich der Aufstellung der nationalen Sicherheitskräfte umzusetzen. Der Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten bleibt angesichts der angespannten Sicherheitslage aufgrund ethnopolitischer Auseinandersetzungen weiterhin von zentraler Bedeutung. Um den Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten gewährleisten zu können, setzt die UNMISS nach Möglichkeit mobile Patrouillen ein und operiert aus temporären Feldlagern, um insbesondere in Hochrisikogebieten schnell bei etwaigen Krisen vor Ort sein zu können.
Die deutsche Beteiligung an der UNMISS ist ein wichtiges Zeichen der Unterstützung Deutschlands für die VN und die Menschen in Südsudan. Deutschland leistet durch die Beteiligung mit militärischem Stabspersonal und Militärbeobachterinnen und -beobachtern einen wesentlichen Beitrag zum Lagebild der Mission. Insbesondere spielen die Militärbeobachterinnen und -beobachter eine essentielle Rolle als flexibel und agil einsetzbare „Augen und Ohren“ der UNMISS und sie tragen so unter anderem zur Prävention von Menschenrechtverletzungen bei. Gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Vertrauensaufbau gegenüber der südsudanesischen Bevölkerung.
Neben dem militärischen Beitrag leistet Deutschland als einer der größten bilateralen Geber einen wichtigen Beitrag in Südsudan und vertritt dabei einen umfassenden Ansatz, der auf den Afrikapolitischen Leitlinien und den Leitlinien zur zivilen Krisenprävention basiert. Im Sinne des integrierten Ansatzes entsendet die Bundesregierung zudem ziviles Personal sowie Polizistinnen und Polizisten in die Mission, die in Dschuba sowie den Field Offices Bentiu, Rumbek und Torit eingesetzt sind.
Der erneuten Verlängerung des Mandats, längstens bis zum 31. Oktober 2026, hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung am 16. Oktober 2025 zugestimmt. Die Mandatsobergrenze liegt bei 50 Soldatinnen und Soldaten.